
Foto: Gerhard Bartz
STUTTGART (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt die zugesagten neuen Mittel der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Nach einem aktuellen Beschluss des Ministerrats erhalten die Krankenhäuser und Kommunen dieses Bundeslandes für die Leistungen für Menschen mit Behinderung mit weiteren 230 Millionen Euro kurzfristig finanzielle Unterstützung. Damit hilft das Land den Kommunen wirksam dabei, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vor Ort konsequent umzusetzen und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung bekommen, die sie brauchen








































