Menu Close

VdK prüft Musterklagen gegen Bundesregierung wegen Verpflichtungen an Pflegeversicherung

50 Euro-Scheine aufgefächert auf dem Tisch liegend in Draufsicht. schwarz-weiß Foto
Geld für Exklusion
Foto: Ralph Milewski

Berlin (kobinet) VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der Ende Juli 2025 im Bundeskabinett verabschiedet und zur Debatte und zum Beschluss an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wurde, keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

„Während der Corona-Pandemie wurden über den Ausgleichsfonds Gelder für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen abgerechnet und nur zum Teil refinanziert. 5,2 Milliarden Euro sind noch offen. Das ist nicht hinnehmbar. Dieser Zugriff auf die Beitragsgelder verletzt das aus dem Grundgesetz abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und stellt damit eine verfassungswidrige Zweckentfremdung dar. Dass der Bund die Rückzahlung konsequent verweigert, erweckt den Eindruck, dass er bewusst Spardruck auf die Pflegeversicherung ausüben möchte. Das wäre klar abzulehnen. Auch Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg kommt in ihrem rechtswissenschaftlichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge verwehrt ist, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden. Eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten hält auch sie für möglich“, erklärte Verena Bentele.