Berlin (kobinet)
Verena Bentele ist VdK-Präsidentin.
Der VdK ist ein Sozial-Verband.
Sozial-Verband bedeutet: Das ist ein Verein.
Der Verein hilft Menschen bei Problemen.
Verena Bentele kritisiert den Haushalts-Entwurf 2026.
Haushalts-Entwurf bedeutet: Das ist ein Plan für Geld.
Der Plan zeigt: Wie viel Geld gibt der Staat aus?
Lars Klingbeil hat den Entwurf gemacht.
Lars Klingbeil ist Bundes-Finanz-Minister.
Ende Juli 2025 wurde der Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett hat beschlossen.
Bundes-Kabinett bedeutet: Das ist die Bundes-Regierung.
Da sind der Kanzler und die Minister drin.
Dann ging der Entwurf an den Bundes-Tag.
Verena Bentele sagt: Der Plan löst keine Probleme.
Die Sozial-Versicherungen haben zu wenig Geld.
Sozial-Versicherung bedeutet: Das ist ein Schutz für Menschen.
Menschen zahlen jeden Monat Geld ein.
Wenn jemand krank wird: Dann bekommt die Person Geld zurück.
Die Pflege-Versicherung hat besonders große Probleme.
Pflege-Versicherung bedeutet: Das hilft alten oder kranken Menschen.
Diese Menschen brauchen Hilfe beim Waschen.
Die Versicherung bezahlt diese Hilfe.
Minister Klingbeil will nur 2 Milliarden Euro geben.
Das Geld ist ein Darlehen ohne Zinsen.
Darlehen bedeutet: Das ist geliehenes Geld.
Eine Person bekommt Geld.
Die Person muss das Geld später zurück-zahlen.
Verena Bentele fordert: Die Bundes-Regierung soll ihre Schulden bezahlen.
Die Bundes-Regierung schuldet den Pflege-Kassen Geld.
Der VdK prüft jetzt Klagen.
VdK-Mitglieder können vor Gericht gehen.
Die Bundes-Regierung weigert sich zu zahlen.
In der Corona-Zeit passierte etwas Wichtiges.
Es gab einen Ausgleichs-Fonds.
Ausgleichs-Fonds bedeutet: Das ist wie ein großer Geld-Topf.
Viele Menschen zahlen Geld in den Topf.
Wenn jemand Hilfe braucht: Dann bekommt die Person Geld.
Über diesen Fonds wurde Geld ausgegeben.
Das Geld war für alle Menschen da.
Die Bundes-Regierung hat das Geld nicht zurück-gezahlt.
5,2 Milliarden Euro fehlen noch.
Verena Bentele sagt: Das ist nicht richtig.
Die Bundes-Regierung nimmt Beitrags-Gelder.
Beitrags-Gelder bedeutet: Das sind Geld-Beträge.
Menschen zahlen diese Beträge regelmäßig.
Das Geld geht an eine Versicherung.
Diese Gelder gehören den Versicherten.
Das verstößt gegen das Grund-Gesetz.
Grund-Gesetz bedeutet: Das ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Es sagt: Welche Rechte haben die Menschen?
Artikel 3 Absatz 1 sagt: Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Die Bundes-Regierung will Spar-Druck machen.
Das ist falsch.
Professorin Dagmar Felix forscht an der Universität Hamburg.
Sie ist Rechts-Wissenschaftlerin.
Sie hat ein Gutachten geschrieben.
Gutachten bedeutet: Das ist ein Bericht von einem Experten.
Der Experte kennt sich sehr gut aus.
Er prüft etwas genau.
Das Gutachten sagt: Der Bund darf die Beitrags-Gelder nicht nehmen.
Die Gelder dürfen nicht für andere Sachen verwendet werden.
Beitrags-Zahler können vor Gericht gehen.
Das können sie bei den Sozial-Gerichten machen.
Sozial-Gerichte bedeutet: Das sind besondere Gerichte.
Sie entscheiden bei Streit über Sozial-Leistungen.
Die Richter dort kennen sich gut aus.

Foto: Ralph Milewski
Berlin (kobinet) VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der Ende Juli 2025 im Bundeskabinett verabschiedet und zur Debatte und zum Beschluss an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wurde, keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
„Während der Corona-Pandemie wurden über den Ausgleichsfonds Gelder für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen abgerechnet und nur zum Teil refinanziert. 5,2 Milliarden Euro sind noch offen. Das ist nicht hinnehmbar. Dieser Zugriff auf die Beitragsgelder verletzt das aus dem Grundgesetz abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und stellt damit eine verfassungswidrige Zweckentfremdung dar. Dass der Bund die Rückzahlung konsequent verweigert, erweckt den Eindruck, dass er bewusst Spardruck auf die Pflegeversicherung ausüben möchte. Das wäre klar abzulehnen. Auch Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg kommt in ihrem rechtswissenschaftlichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge verwehrt ist, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden. Eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten hält auch sie für möglich“, erklärte Verena Bentele.

Foto: Ralph Milewski
Berlin (kobinet) VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der Ende Juli 2025 im Bundeskabinett verabschiedet und zur Debatte und zum Beschluss an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wurde, keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
„Während der Corona-Pandemie wurden über den Ausgleichsfonds Gelder für gesamtgesellschaftliche Maßnahmen abgerechnet und nur zum Teil refinanziert. 5,2 Milliarden Euro sind noch offen. Das ist nicht hinnehmbar. Dieser Zugriff auf die Beitragsgelder verletzt das aus dem Grundgesetz abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und stellt damit eine verfassungswidrige Zweckentfremdung dar. Dass der Bund die Rückzahlung konsequent verweigert, erweckt den Eindruck, dass er bewusst Spardruck auf die Pflegeversicherung ausüben möchte. Das wäre klar abzulehnen. Auch Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg kommt in ihrem rechtswissenschaftlichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge verwehrt ist, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden. Eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten hält auch sie für möglich“, erklärte Verena Bentele.




