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Berlin (kobinet)
Die Kritik an der Beschäftigung behinderter Menschen in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn und ohne nennenswerte Chancen auf eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird immer lauter. Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlichte Tabelle über die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelte inklusive der vom Rehabilitationsträger gezahlten 52 Euro Arbeitsförderungsgeld zeigt für das Jahr 2024 ein monatliches durchschnittliches Arbeitsentgelt von 233 Euro in den deutschen Werkstätten auf. Dabei gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. So betrug im Jahr 2024 beispielsweise in Hamburg das durchschnittliche Arbeitsentgelt 305 Euro, während die werkstattbeschäftigten behinderten Menschen in Schleswig-Holstein nur 178 Euro bekamen. Dieser massive Unterschied wirft eine Reihe von Fragen auf, u.a. auch wie verlässlich die Rückmeldungen der Werkstätten auf die Abfrage sind, bzw. warum sich solch große Unterschiede auftun.




