Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat heute am 5. März ein neues Betreuungsrecht beschlossen. Dadurch soll die Selbstbestimmung von Menschen gestärkt werden, die eine gesetzliche Betreuung als Unterstützung nutzen. Zudem sollen durch die Neuregelungen des Gesetzes, diese ein weiteres Stück an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention angepassen. Behindertenverbände, wie beispielsweise der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe werten die Neuregelungen als positives Signal an Menschen mit Behinderungen. Die unterstützende Entscheidungsfindung müsse aber weiter gestärkt werden. Kritik am Gesetz kam aus den Oppositionsparteien.
Neues Betreuungsrecht vom Bundestag beschlossen

Foto: Bundestag, gemeinfrei