Berlin (kobinet)
Der VdK ist ein großer Sozial-Verband in Deutschland.
Ein Sozial-Verband ist ein Verein.
Der Verein hilft Menschen mit Unterstützung.
Der Paritätische ist auch ein großer Sozial-Verband.
Beide Verbände haben den Entwurf zum Pflege-Neuordnungs-Gesetz gelesen.
Ein Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Das Pflege-Neuordnungs-Gesetz ist ein neues Gesetz der Regierung.
Es legt fest, wie Pflege in Deutschland bezahlt wird.
Es legt auch fest, wie Pflege organisiert wird.
Das Gesetz soll die Pflege in Deutschland neu regeln.
Beide Verbände haben dazu etwas gesagt.
Verena Bentele ist die Präsidentin des VdK.
Die Präsidentin ist die Chefin eines Verbandes.
Sie spricht für alle Mitglieder.
Verena Bentele sagt: Der Entwurf erkennt ein wichtiges Problem.
Die Situation von pflegenden Angehörigen muss sich ändern.
Pflegende Angehörige sind Menschen, die zu Hause pflegen.
Aber der Entwurf löst das Problem nicht gut genug.
Pflege-Bedürftigkeit bedeutet: Ein Mensch braucht Hilfe im Alltag.
Er kann diese Dinge nicht mehr alleine tun.
Dr. Joachim Rock ist der Haupt-Geschäfts-Führer des Paritätischen.
Der Haupt-Geschäfts-Führer ist der Chef einer Organisation.
Dr. Rock sagt: Es gibt keine echte Reform der Pflege.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert und verbessert.
Die Bundes-Regierung kürzt stattdessen Leistungen.
Kürzen bedeutet: Menschen bekommen weniger Geld oder Hilfe.
Das trifft pflege-bedürftige Menschen.
Das trifft auch ihre Angehörigen.
Der VdK findet die neue Pflege-Begleitung gut.
Bei der Pflege-Begleitung hilft eine Person bei der Pflege zu Hause.
Sie zeigt, welche Hilfe es gibt.
Sie erklärt auch, wie man diese Hilfe bekommt.
Viele Menschen finden die richtige Hilfe nicht alleine.
Pflege-Begleiter helfen dabei, die richtigen Angebote zu finden.
Pflege-Begleiter können auch früh helfen.
Sie können zum Beispiel zu einer Demenz-Beratung begleiten.
Demenz ist eine Krankheit des Gehirns.
Das Gehirn vergisst immer mehr.
Bei einer Demenz-Beratung erklärt ein Fach-Mensch, wie man helfen kann.
Oder Pflege-Begleiter begleiten in ein Senioren-Café.
Ein Senioren-Café ist ein Treffen für ältere Menschen.
So kann Pflege-Bedürftigkeit manchmal verhindert werden.
Mit Unterstützung brauchen Menschen oft weniger Pflege.
Aber: Der Entlastungs-Betrag wird in den ersten 3 Monaten gesenkt.
Der Entlastungs-Betrag ist Geld von der Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Versicherung ist eine Kasse für alle Menschen.
Sie bezahlt Kosten, wenn jemand Pflege braucht.
Menschen nutzen den Entlastungs-Betrag für Hilfe im Alltag.
Gerade am Anfang brauchen Menschen besonders viel Hilfe.
Weniger Geld am Anfang macht die Pflege schwerer.
Das ist ein Problem.
Die Pflege-Versorgung soll besser werden.
Pflege-Versorgung bedeutet: Menschen bekommen die Hilfe, die sie brauchen.
Diese Hilfe kommt von Pflege-Fach-Kräften.
Das findet der VdK gut.
Aber der Plan geht nicht weit genug.
Der VdK fordert: Kommunen sollen mehr Verantwortung übernehmen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Sie sind für viele Aufgaben vor Ort zuständig.
Der VdK ist sehr kritisch bei den neuen Pflege-Graden.
Ein Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe jemand braucht.
Je höher die Zahl, desto mehr Hilfe bekommt die Person.
In Zukunft bekommen 120.000 Menschen keinen Pflege-Grad mehr.
Weitere 100.000 Menschen bekommen einen niedrigeren Pflege-Grad.
Das bedeutet: Sie bekommen weniger Geld und weniger Hilfe.
Aber die Pflege-Bedürftigkeit verschwindet dadurch nicht.
Weniger Leistungen machen einen Menschen nicht gesünder.
Unterstützung hilft, Pflege-Bedürftigkeit zu verringern.
Diese Regel beachtet die Regierung im Entwurf nicht.
Der VdK kritisiert auch die Finanzierung der Pflege-Versicherung.
Finanzierung bedeutet: Es gibt Geld für etwas.
Das Geld kommt zum Beispiel vom Staat.
Einzelne kleine Schritte helfen nicht genug.
Zum Beispiel: Höhere Beiträge für Kinderlose helfen kaum.
Kinderlose sind Menschen ohne Kinder.
Kinderlose zahlen in manche Versicherungen mehr Geld ein.
Oder: Niedrigere Renten-Beiträge für pflegende Angehörige helfen kaum.
Renten-Beiträge sind Geld, das man jeden Monat einzahlt.
Später im Alter bekommt man dann eine Rente.
Der VdK fordert stattdessen Steuer-Mittel für die Pflege.
Steuer-Mittel ist Geld vom Staat.
Alle Menschen zahlen Steuern.
Der Staat gibt dieses Geld für wichtige Dinge aus.
Es fehlen zum Beispiel 5,2 Milliarden Euro für Pandemie-Kosten.
Bei einer Pandemie werden viele Menschen krank.
Die Krankheit gibt es überall auf der Welt.
Der VdK fordert: Der Staat soll diese Kosten mitbezahlen.
Die Pflege-Kassen sollen diese Kosten nicht alleine tragen.
Pflege-Kassen bezahlen die Kosten für Pflege von kranken oder alten Menschen.
Außerdem plant die Regierung keine Bürger-Versicherung.
Eine Bürger-Versicherung ist eine Kranken-Kasse für alle Menschen.
Alle zahlen dort Geld ein.
Alle bekommen Hilfe, wenn sie krank sind.
Dr. Rock sagt: Diese Reform löst kein einziges Problem.
Die Eigen-Anteile für Pflege-Heime steigen weiter.
Der Eigen-Anteil ist der Teil der Kosten, den jemand selbst bezahlt.
Den Rest zahlt zum Beispiel die Versicherung.
Ein Pflege-Heim ist ein Haus für Menschen mit Pflege-Bedarf.
Im ersten Jahr zahlen Menschen etwa 3.245 Euro pro Monat selbst.
Das ist der Durch-Schnitt aller Menschen im Pflege-Heim.
Durch-Schnitt bedeutet: Das ist der mittlere Wert.
Das ist sehr viel Geld.
Ein Jahr nach dem neuen Gesetz wird es noch teurer.
Dann zahlt die Hälfte der neuen Pflege-Heim-Bewohner noch mehr.
Die Regierung senkt außerdem die Renten-Beiträge für pflegende Angehörige.
Die Beiträge werden auf die Hälfte gesenkt.
Das trifft vor allem Frauen, die unbezahlt pflegen.
Besonders schlimm ist die geplante Änderung bei der Tarif-Bindung.
Eine Tarif-Bindung ist eine Vereinbarung über Lohn und Arbeit.
Arbeit-Geber stellen andere Menschen an.
Arbeit-Nehmer sind die Menschen, die arbeiten.
Beide müssen sich an die Vereinbarung halten.
Die Tarif-Bindung soll jetzt nicht mehr so stark gelten.
Dadurch verlassen Fach-Kräfte den Pflege-Beruf.
Fach-Kräfte sind Menschen mit viel Wissen in ihrem Beruf.
Sie haben viel gelernt und viel Erfahrung.
Pflege-Bedürftige bekommen dann vielleicht nicht genug Hilfe.
Außerdem werden Pflege-Einrichtungen dadurch finanziell unsicher.
Das ist ein großes Problem für alle.
Auch der geplante Wegfall des Entlastungs-Betrags ist schlecht.
Er macht pflege-bedürftige Menschen ärmer.
Er spart dabei keine Kosten.
Dr. Rock sagt außerdem: Die Leistungen der Pflege-Versicherung steigen kaum.
Die Leistungen müssten schon lange deutlich steigen.
Das ist seit langer Zeit ein Problem.
Ein weiteres Problem sind die neuen Leistungs-Budgets.
Leistungs-Budgets sind feste Geld-Beträge für bestimmte Hilfen.
Man kann damit nur bestimmte Pflege-Leistungen bezahlen.
Leistungs-Budgets scheinen einfacher zu sein.
Aber für viele Menschen bedeuten sie weniger Geld.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde über die Medien veröffentlicht. Diesen kommentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Die vorgelegte Pflegereform von Ministerin Warken erkennt an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht bleiben kann, wie sie ist. Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes betonte dazu: "Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden."
„Der VdK begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssen sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé, zu führen. Die gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert allerdings diese sinnvolle Neuerung, da diese Einsparmaßnahme gerade in die ersten und damit wichtigen Monate des Aufbaus von Pflegesettings in der häuslichen Pflege fällt“, teilte Verena Bentele mit.
Weiterhin begrüßt der VdK sehr, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. Die Planung geht aber aus Sicht des VdK nicht weit genug, da weiterhin keine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar ist. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Kommunen zur Sicherstellung der pflegerischen Daseinsvorsorge verpflichtet werden. Damit wird diese Aufgabe von den Pflegekassen auf die Kommunen verlagert. Sehr kritisch sieht der VdK, dass die Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich angehoben werden. In der Summe werden hier in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen werden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet. Dieses Prinzip wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert.
Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, wie höhere Beiträge für Kinderlose oder Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sieht der VdK als nicht zielführend an. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel wie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehörige in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. Auch fehlt der Mut für Maßnahmen wie den Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf dem Weg zum überfälligen Schritt zur Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.
Dr. Joachim Rock vom Paritätischen betonte: „Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Stattdessen werden die Eigenanteile für Menschen im Pflegeheim weiter steigen, obwohl sie längst an die Belastungsgrenze gestoßen sind. Wer einen Heimplatz braucht, zahlt heute im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt über 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die geplante Verzögerung verschärft die Situation zusätzlich. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird voraussichtlich die Hälfte der Menschen, die neu ins Pflegeheim kommen, deutlich mehr zahlen. Die geplante Halbierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist ein Schlag in die Gesichter all derjenigen, die täglich unbezahlte Pflegearbeit leisten, meistens Frauen. Besonders gravierend ist die drohende jahrelange Abkehr von der Tarifbindung in der Pflege. Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit, indem Pflegeeinrichtungen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.“
Die vorgeschlagene Streichung des Entlastungsbetrage belastet nach Ansicht des Paritätischen Betroffene zusätzlich, widerspricht dem Grundsatz der Prävention und droht, künftige Kosten in die Höhe zu treiben. Eine Stärkung des ambulanten Bereichs finde nicht statt. Die Leistungen steigen kaum, obwohl eine deutliche Dynamisierung längst überfällig wäre. Und die als Vereinfachung angekündigten Leistungsbudgets sind für alle, die bisher das Maximum ausgeschöpft haben, faktisch eine Kürzung.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde über die Medien veröffentlicht. Diesen kommentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Die vorgelegte Pflegereform von Ministerin Warken erkennt an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht bleiben kann, wie sie ist. Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes betonte dazu: "Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden."
„Der VdK begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssen sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé, zu führen. Die gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert allerdings diese sinnvolle Neuerung, da diese Einsparmaßnahme gerade in die ersten und damit wichtigen Monate des Aufbaus von Pflegesettings in der häuslichen Pflege fällt“, teilte Verena Bentele mit.
Weiterhin begrüßt der VdK sehr, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. Die Planung geht aber aus Sicht des VdK nicht weit genug, da weiterhin keine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar ist. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Kommunen zur Sicherstellung der pflegerischen Daseinsvorsorge verpflichtet werden. Damit wird diese Aufgabe von den Pflegekassen auf die Kommunen verlagert. Sehr kritisch sieht der VdK, dass die Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich angehoben werden. In der Summe werden hier in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen werden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet. Dieses Prinzip wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert.
Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, wie höhere Beiträge für Kinderlose oder Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sieht der VdK als nicht zielführend an. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel wie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehörige in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. Auch fehlt der Mut für Maßnahmen wie den Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf dem Weg zum überfälligen Schritt zur Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.
Dr. Joachim Rock vom Paritätischen betonte: „Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Stattdessen werden die Eigenanteile für Menschen im Pflegeheim weiter steigen, obwohl sie längst an die Belastungsgrenze gestoßen sind. Wer einen Heimplatz braucht, zahlt heute im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt über 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die geplante Verzögerung verschärft die Situation zusätzlich. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird voraussichtlich die Hälfte der Menschen, die neu ins Pflegeheim kommen, deutlich mehr zahlen. Die geplante Halbierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist ein Schlag in die Gesichter all derjenigen, die täglich unbezahlte Pflegearbeit leisten, meistens Frauen. Besonders gravierend ist die drohende jahrelange Abkehr von der Tarifbindung in der Pflege. Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit, indem Pflegeeinrichtungen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.“
Die vorgeschlagene Streichung des Entlastungsbetrage belastet nach Ansicht des Paritätischen Betroffene zusätzlich, widerspricht dem Grundsatz der Prävention und droht, künftige Kosten in die Höhe zu treiben. Eine Stärkung des ambulanten Bereichs finde nicht statt. Die Leistungen steigen kaum, obwohl eine deutliche Dynamisierung längst überfällig wäre. Und die als Vereinfachung angekündigten Leistungsbudgets sind für alle, die bisher das Maximum ausgeschöpft haben, faktisch eine Kürzung.





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