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VdK und Paritätischer kritisieren Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: VdK Bayern

Berlin (kobinet) Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde über die Medien veröffentlicht. Diesen kommentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Die vorgelegte Pflegereform von Ministerin Warken erkennt an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht bleiben kann, wie sie ist. Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes betonte dazu: "Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden."

„Der VdK begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssen sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé, zu führen. Die gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert allerdings diese sinnvolle Neuerung, da diese Einsparmaßnahme gerade in die ersten und damit wichtigen Monate des Aufbaus von Pflegesettings in der häuslichen Pflege fällt“, teilte Verena Bentele mit.

Weiterhin begrüßt der VdK sehr, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. Die Planung geht aber aus Sicht des VdK nicht weit genug, da weiterhin keine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar ist. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Kommunen zur Sicherstellung der pflegerischen Daseinsvorsorge verpflichtet werden. Damit wird diese Aufgabe von den Pflegekassen auf die Kommunen verlagert. Sehr kritisch sieht der VdK, dass die Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich angehoben werden. In der Summe werden hier in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen werden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet. Dieses Prinzip wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert.

Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, wie höhere Beiträge für Kinderlose oder Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sieht der VdK als nicht zielführend an. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel wie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehörige in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. Auch fehlt der Mut für Maßnahmen wie den Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf dem Weg zum überfälligen Schritt zur Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.

Dr. Joachim Rock vom Paritätischen betonte: „Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Stattdessen werden die Eigenanteile für Menschen im Pflegeheim weiter steigen, obwohl sie längst an die Belastungsgrenze gestoßen sind. Wer einen Heimplatz braucht, zahlt heute im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt über 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die geplante Verzögerung verschärft die Situation zusätzlich. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird voraussichtlich die Hälfte der Menschen, die neu ins Pflegeheim kommen, deutlich mehr zahlen. Die geplante Halbierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist ein Schlag in die Gesichter all derjenigen, die täglich unbezahlte Pflegearbeit leisten, meistens Frauen. Besonders gravierend ist die drohende jahrelange Abkehr von der Tarifbindung in der Pflege. Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit, indem Pflegeeinrichtungen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.“

Die vorgeschlagene Streichung des Entlastungsbetrage belastet nach Ansicht des Paritätischen Betroffene zusätzlich, widerspricht dem Grundsatz der Prävention und droht, künftige Kosten in die Höhe zu treiben. Eine Stärkung des ambulanten Bereichs finde nicht statt. Die Leistungen steigen kaum, obwohl eine deutliche Dynamisierung längst überfällig wäre. Und die als Vereinfachung angekündigten Leistungsbudgets sind für alle, die bisher das Maximum ausgeschöpft haben, faktisch eine Kürzung.

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