Düsseldorf (kobinet)
Die Landes-Regierung von Nordrhein-Westfalen will Bürokratie abbauen.
Bürokratie bedeutet: Es gibt sehr viele Regeln und Formulare.
Das kostet viel Zeit und Kraft.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat das bekannt gegeben.
Das Ministerium ist eine Behörde der Landes-Regierung.
Es kümmert sich um Arbeit, Gesundheit und soziale Themen.
Weniger Bürokratie soll Pflege-Einrichtungen entlasten.
Eine Pflege-Einrichtung ist ein Haus für Menschen mit Hilfe-Bedarf.
Dort leben Menschen, die Hilfe im Alltag brauchen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Auch Kommunen und Aufsichts-Behörden sollen entlastet werden.
Eine Aufsichts-Behörde prüft, ob Regeln eingehalten werden.
Dafür sollen Prüf-Pflichten reduziert werden.
Prüf-Pflichten sind Regeln zur Kontrolle von Einrichtungen.
Melde-Pflichten sollen vereinfacht werden.
Melde-Pflichten bedeutet: Einrichtungen müssen Dinge einer Behörde mitteilen.
Dokumentations-Pflichten sollen ebenfalls vereinfacht werden.
Dokumentations-Pflichten bedeutet: Einrichtungen müssen vieles aufschreiben.
Außerdem sollen Pflege-Einrichtungen mehr Flexibilität bekommen.
Flexibilität bedeutet: Man kann Dinge freier gestalten.
Man ist nicht so stark an feste Regeln gebunden.
Das Kabinett von Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2026 entschieden.
Das Kabinett ist eine Gruppe wichtiger Politiker.
Sie leiten gemeinsam die Landes-Regierung.
Das Kabinett hat einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Entwurf soll das Wohn- und Teil-habe-Gesetz ändern.
Das Wohn- und Teil-habe-Gesetz heißt kurz: WTG.
Das WTG ist ein Gesetz in Nordrhein-Westfalen.
Das WTG schützt ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.
Das WTG regelt die Rechte von Menschen in Pflege-Einrichtungen.
Das WTG schreibt auch Regeln für Pflege-Kräfte fest.
Sozial-Minister Karl-Josef Laumann sagt:
Pflege soll von unnötiger Bürokratie befreit werden.
Das gilt auch für die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Hilfe im Alltag.
Es ist nicht sinnvoll, wenn 2 Behörden dasselbe prüfen.
Doppel-Prüfungen belasten Beschäftigte und betreute Menschen.
Minister Laumann sagt weiter:
Das WTG soll vereinfacht werden.
So sollen Einrichtungen und Behörden entlastet werden.
Die Einzel-Zimmer-Quote bleibt trotzdem bestehen.
Die Einzel-Zimmer-Quote ist eine Regel.
Sie besagt: Jeder Bewohner hat ein Recht auf ein eigenes Zimmer.
Der Schutz der Privat-Sphäre bleibt erhalten.
Privat-Sphäre bedeutet: Du entscheidest selbst über deine Daten.
Niemand darf dich ohne Erlaubnis überwachen.
Das Recht auf Selbst-Bestimmung bleibt ebenfalls bestehen.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Du entscheidest für dich selbst.
Niemand anderes entscheidet für dich.
Die Landes-Regierung will Mehrfach-Prüfungen vermeiden.
Mehrfach-Prüfungen bedeutet: Verschiedene Behörden prüfen dasselbe.
Ein Beispiel: Der Medizinische Dienst prüft die Pflege-Qualität.
Der Medizinische Dienst prüft für Kranken-Kassen, ob jemand Pflege braucht.
War die Prüfung gut, muss die Heim-Aufsicht nicht noch mal prüfen.
Die Heim-Aufsicht prüft, ob es den Bewohnern in Pflege-Heimen gut geht.
Der Gewalt-Schutz in Werkstätten wird neu geregelt.
Gewalt-Schutz bedeutet: Menschen werden vor Gewalt geschützt.
In Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten diese Menschen zusammen.
Zukünftig sind die Landschafts-Verbände für den Gewalt-Schutz zuständig.
Landschafts-Verbände sind große Behörden in Nordrhein-Westfalen.
Sie sind für bestimmte Aufgaben in der Region zuständig.
Diese Zuständigkeit kommt aus dem Bundes-Recht.
Bundes-Recht sind Gesetze für ganz Deutschland.
Diese Gesetze gelten in allen Bundes-Ländern.
Das WTG soll mehr Flexibilität für Einrichtungen bringen.
Bisher durften Pflege-Einrichtungen maximal 80 Plätze haben.
Diese Ober-Grenze soll wegfallen.
Neue Einrichtungen sollen ungefähr 120 Plätze haben.
Das ist ein Richt-Wert, kein festes Gesetz.
Ein Richt-Wert zeigt, was ungefähr angestrebt wird.
Auch für Tages-Pflege sollen einfachere Regeln gelten.
Tages-Pflege bedeutet: Menschen bekommen tagsüber Betreuung.
Abends gehen sie wieder nach Hause.
Tages-Pflege-Einrichtungen müssen sich nur noch anmelden.
Eine Prüfung gibt es nur noch bei einer Beschwerde.
Eine Beschwerde kann jeder einreichen: Bewohner, Angehörige oder Mitarbeiter.
Die Qualitäts-Standards für die Versorgung bleiben erhalten.
Qualitäts-Standards sind Regeln für gute Arbeit.
Sie zeigen, wie Arbeit gut gemacht wird.
Der Schutz der betreuten Menschen bleibt das Wichtigste.
Prüfungen bleiben ein wichtiges Mittel der Aufsichts-Behörden.
Behörden sollen sich besser abstimmen.
So werden Prüfungen schneller und gezielter.
Die Mitbestimmungs-Rechte der Bewohner bleiben bestehen.
Mitbestimmungs-Rechte bedeutet: Menschen dürfen bei Entscheidungen mitreden.
Ihre Meinung wird gehört.
Bei der Überarbeitung wurde geprüft: Welche Regeln sind verzichtbar?
Manche Regeln im WTG sind schon durch andere Gesetze geregelt.
Diese doppelten Regeln werden aus dem WTG entfernt.
Das schafft mehr Klarheit.
Die Regierung bringt den Gesetz-Entwurf in den Landes-Tag ein.
Der Landes-Tag ist das Parlament von Nordrhein-Westfalen.
Die neuen Regeln sollen Anfang 2027 in Kraft treten.
Hintergrund-Informationen zum WTG:
Das WTG ist das wichtigste Gesetz für Pflege-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Es gilt auch für die Eingliederungs-Hilfe.
Das WTG schützt die Würde und die Rechte von Menschen in Pflege-Einrichtungen.
Das WTG schützt auch Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Das WTG soll ein selbst-bestimmtes Leben ermöglichen.
Menschen dürfen mitmachen und mitentscheiden.
Das WTG fördert Transparenz über die Qualität von Betreuungs-Angeboten.
Transparenz bedeutet: Informationen sind offen und für alle sichtbar.
Außerdem soll das WTG die Zusammen-Arbeit aller Behörden verbessern.

Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Düsseldorf (kobinet) Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mitgeteilt, dass die Landesregierung die Bürokratie für Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden innerhalb der Pflege und der Eingliederungshilfe abbauen und dadurch die Praxis vor Ort spürbar entlasten will. Hierzu werden Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten reduziert oder vereinheitlicht. Außerdem bekommen die Pflege- und Betreuungseinrichtungen mehr Flexibilität für die Gestaltung von bedarfsgerechten und wohnortnahen Angeboten. Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 2. Juni 2026 einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) beschlossen, der dies nach Informationen des Sozialministeriums ermöglichen soll.
Das WTG regelt den Schutz, die Betreuung und die Rechte von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. „Pflege und Eingliederungshilfe von entbehrlicher Bürokratie zu entlasten, ist mir ein besonderes Anliegen. Es ist beispielsweise nicht sinnvoll, dass zwei Behörden parallel prüfen, ob die Pflegequalität in einer Einrichtung eingehalten wird. Davon hat niemand einen Vorteil. Im Gegenteil: Doppelprüfungen gehen zu Lasten der Beschäftigten in den Einrichtungen und der Kontrollinstanzen, aber auch der zu betreuenden und zu pflegenden Menschen. Das wollen wir ändern. Aus diesem Grund wollen wir das WTG vereinfachen, um die Einrichtungen und Aufsichtsbehörden in der Pflege- und Eingliederungshilfe zu entlasten. Gleichzeitig halten wir selbstverständlich an der Einzelzimmerquote, dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf Selbstbestimmung fest“, erklärt der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung das WTG noch praxistauglicher ausgestalten. So will das Land Mehrfachprüfungen desselben Sachverhalts durch verschiedene Instanzen vermeiden: Wenn beispielsweise der Medizinische Dienst die Pflegequalität der Bewohnerinnen und Bewohner bereits mit positivem Ergebnis geprüft hat, soll diese in Zukunft nicht noch mal erneut durch die Heimaufsicht überprüft werden. Außerdem wird die Überprüfung des Gewaltschutzes in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zukünftig bei den nach Bundesrecht zuständigen Landschaftsverbänden verankert.
Künftig soll das WTG mehr Flexibilität ermöglichen, Einrichtungen bedarfsgerecht, wohnortnah und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten: Dafür entfällt in dem Gesetzentwurf die bisherige Obergrenze von 80 Plätzen für Pflegeeinrichtungen. Für neue Einrichtungen sowie für bestehende Angebote nach Umbau soll zukünftig ein Richtwert von 120 Plätzen gelten. Auch für Angebote der Tagespflege, die eine zentrale Rolle in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und der Entlastung pflegender Angehöriger spielen, sollen vereinfachte Verfahren gelten. Tagespflegeeinrichtungen unterliegen künftig der Anzeigepflicht. Sie werden jedoch nur anlassbezogen nach einer Beschwerde überprüft, heißt es vonseiten des Sozialministeriums.
Trotz der angestrebten Vereinfachung blieben die bestehenden Qualitätsstandards für die Versorgung der betroffenen Menschen erhalten und ihr Schutz habe oberste Priorität: Um Bewohnerinnen und Bewohnern vor Gewalt in Einrichtungen zu schützen, bleiben Prüfungen von Einrichtungen ein zentrales Instrument der Aufsichtsbehörden. Allerdings trage eine stärker koordinierte Aufsicht dazu bei, Verfahren effizienter und zielgerichteter zu gestalten. Auch die Mitbestimmungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner bleiben bestehen.
Wegweisend für die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes war die Frage, welche ordnungsrechtlichen Vorgaben verzichtbar, vereinfachbar oder bereits anderweitig geregelt sind. So sind einige Aspekte innerhalb des WTG bereits durch Bundes- oder Landesrecht normiert, etwa im Bau- oder Pflegeversicherungsrecht. Die Bereinigung entsprechender Doppelregelungen im WTG schafft mehr Rechtsklarheit und reduziert unnötige Parallelstrukturen. Der Gesetzentwurf wird nun nach dem Kabinettbeschluss beim Landtag eingebracht. Die neuen Regelungen sollen nach aktuellem Stand zu Beginn des Jahres 2027 in Kraft treten, wie es aus dem nordrhein-westfälischen Sozialministerium heißt.
Hintergrundinformationen:
Das WTG ist das zentrale ordnungsrechtliche Gesetz, das den Schutz und die Mitbestimmung von Menschen in der Pflege und Eingliederungshilfe regelt. Das WTG hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung sowie Angebote zur Teilhabe an Arbeit nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Außerdem sind im WTG die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte festgeschrieben. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen.

Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Düsseldorf (kobinet) Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mitgeteilt, dass die Landesregierung die Bürokratie für Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden innerhalb der Pflege und der Eingliederungshilfe abbauen und dadurch die Praxis vor Ort spürbar entlasten will. Hierzu werden Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten reduziert oder vereinheitlicht. Außerdem bekommen die Pflege- und Betreuungseinrichtungen mehr Flexibilität für die Gestaltung von bedarfsgerechten und wohnortnahen Angeboten. Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 2. Juni 2026 einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) beschlossen, der dies nach Informationen des Sozialministeriums ermöglichen soll.
Das WTG regelt den Schutz, die Betreuung und die Rechte von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. „Pflege und Eingliederungshilfe von entbehrlicher Bürokratie zu entlasten, ist mir ein besonderes Anliegen. Es ist beispielsweise nicht sinnvoll, dass zwei Behörden parallel prüfen, ob die Pflegequalität in einer Einrichtung eingehalten wird. Davon hat niemand einen Vorteil. Im Gegenteil: Doppelprüfungen gehen zu Lasten der Beschäftigten in den Einrichtungen und der Kontrollinstanzen, aber auch der zu betreuenden und zu pflegenden Menschen. Das wollen wir ändern. Aus diesem Grund wollen wir das WTG vereinfachen, um die Einrichtungen und Aufsichtsbehörden in der Pflege- und Eingliederungshilfe zu entlasten. Gleichzeitig halten wir selbstverständlich an der Einzelzimmerquote, dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf Selbstbestimmung fest“, erklärt der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung das WTG noch praxistauglicher ausgestalten. So will das Land Mehrfachprüfungen desselben Sachverhalts durch verschiedene Instanzen vermeiden: Wenn beispielsweise der Medizinische Dienst die Pflegequalität der Bewohnerinnen und Bewohner bereits mit positivem Ergebnis geprüft hat, soll diese in Zukunft nicht noch mal erneut durch die Heimaufsicht überprüft werden. Außerdem wird die Überprüfung des Gewaltschutzes in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zukünftig bei den nach Bundesrecht zuständigen Landschaftsverbänden verankert.
Künftig soll das WTG mehr Flexibilität ermöglichen, Einrichtungen bedarfsgerecht, wohnortnah und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten: Dafür entfällt in dem Gesetzentwurf die bisherige Obergrenze von 80 Plätzen für Pflegeeinrichtungen. Für neue Einrichtungen sowie für bestehende Angebote nach Umbau soll zukünftig ein Richtwert von 120 Plätzen gelten. Auch für Angebote der Tagespflege, die eine zentrale Rolle in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und der Entlastung pflegender Angehöriger spielen, sollen vereinfachte Verfahren gelten. Tagespflegeeinrichtungen unterliegen künftig der Anzeigepflicht. Sie werden jedoch nur anlassbezogen nach einer Beschwerde überprüft, heißt es vonseiten des Sozialministeriums.
Trotz der angestrebten Vereinfachung blieben die bestehenden Qualitätsstandards für die Versorgung der betroffenen Menschen erhalten und ihr Schutz habe oberste Priorität: Um Bewohnerinnen und Bewohnern vor Gewalt in Einrichtungen zu schützen, bleiben Prüfungen von Einrichtungen ein zentrales Instrument der Aufsichtsbehörden. Allerdings trage eine stärker koordinierte Aufsicht dazu bei, Verfahren effizienter und zielgerichteter zu gestalten. Auch die Mitbestimmungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner bleiben bestehen.
Wegweisend für die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes war die Frage, welche ordnungsrechtlichen Vorgaben verzichtbar, vereinfachbar oder bereits anderweitig geregelt sind. So sind einige Aspekte innerhalb des WTG bereits durch Bundes- oder Landesrecht normiert, etwa im Bau- oder Pflegeversicherungsrecht. Die Bereinigung entsprechender Doppelregelungen im WTG schafft mehr Rechtsklarheit und reduziert unnötige Parallelstrukturen. Der Gesetzentwurf wird nun nach dem Kabinettbeschluss beim Landtag eingebracht. Die neuen Regelungen sollen nach aktuellem Stand zu Beginn des Jahres 2027 in Kraft treten, wie es aus dem nordrhein-westfälischen Sozialministerium heißt.
Hintergrundinformationen:
Das WTG ist das zentrale ordnungsrechtliche Gesetz, das den Schutz und die Mitbestimmung von Menschen in der Pflege und Eingliederungshilfe regelt. Das WTG hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung sowie Angebote zur Teilhabe an Arbeit nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen. Außerdem sind im WTG die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte festgeschrieben. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen.





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