Stuttgart (kobinet)
Baden-Württemberg hat ein neues Förder-Programm.
Bei einem Förder-Programm gibt der Staat Geld für bestimmte Projekte.
Die Projekte sollen etwas Gutes für die Menschen tun.
Das Programm heißt Inklusions-Taler.
Das Land gibt damit Geld für Projekte.
Die Projekte sollen Inklusion im Alltag unterstützen.
Das Programm hat 160.000 Euro.
Das Geld soll Menschen mit Behinderungen helfen.
Menschen mit Behinderungen sollen besser mitmachen können.
Sozial-Minister Oliver Hildenbrand hat das gesagt.
Der Sozial-Minister ist eine wichtige Person in der Landes-Regierung.
Er kümmert sich um Hilfe für Menschen in schwierigen Lebens-Lagen.
Er sagt: Wir wollen Projekte vor Ort unterstützen.
Die Projekte sollen Inklusion im Alltag zeigen.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Alle Menschen dürfen überall dabei sein.
Das Programm gehört zu einem großen Plan.
Der Plan heißt Landes-Aktions-Plan Baden-Württemberg.
Ein Landes-Aktions-Plan ist ein Plan der Landes-Regierung.
Der Plan beschreibt Schritt für Schritt, was das Land tun will.
Der Plan setzt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention um.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder auf der Welt haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderungen haben dieselben Rechte wie alle anderen.
Minister Hildenbrand sagt: Das muss vor Ort umgesetzt werden.
Vor Ort bedeutet: In den Städten und Gemeinden.
Eine Gemeinde ist ein Ort oder eine Stadt.
Die Gemeinde kümmert sich um die Menschen, die dort wohnen.
Dort leben, lernen und arbeiten die Menschen.
Deshalb unterstützt das Land Angebote vor Ort.
Bürger-Gruppen können Geld beantragen.
Eine Bürger-Gruppe ist ein Zusammenschluss von Menschen aus einer Stadt oder Gemeinde.
Sie wollen gemeinsam etwas in ihrer Umgebung verändern oder verbessern.
Auch Vereine und Verbände können mitmachen.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen mit einem gemeinsamen Ziel.
Arbeits-Kreise können ebenfalls Geld bekommen.
Ein Arbeits-Kreis ist eine Gruppe von Menschen.
Sie treffen sich regelmäßig, um gemeinsam an einem Thema zu arbeiten.
Jedes Projekt kann bis zu 2.000 Euro bekommen.
Das Geld ist für Material und für Bezahlung von Fachleuten.
Einen Antrag stellen bedeutet: Ihr fragt offiziell nach dem Geld.
Das macht ihr bei der Allianz für Beteiligung.
Die Allianz für Beteiligung ist eine Organisation in Baden-Württemberg.
Sie unterstützt Menschen dabei, sich in ihrer Gemeinde einzubringen.
Die Allianz für Beteiligung verwaltet das Programm.
Mehr Informationen findet ihr hier:
Hier sind einige Beispiele für mögliche Projekte:
Ein Freizeit-Zentrum baut sein Angebot aus.
So können auch Menschen mit Behinderungen mitmachen.
Ein Selbst-Hilfe-Verband bietet Kurse an.
Ein Selbst-Hilfe-Verband ist eine Gruppe von Menschen mit ähnlichen Erfahrungen.
Sie helfen sich gegenseitig und setzen sich gemeinsam für ihre Rechte ein.
In den Kursen lernen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte kennen.
Sie lernen auch, wie sie ihre Rechte durchsetzen können.
Eine Organisation macht ihre Veranstaltungen barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können überall dabei sein.
Zum Beispiel gibt es Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Gebärden-Sprache spricht man mit den Händen.
Ein Gebärden-Sprach-Dolmetscher übersetzt zwischen Gebärden-Sprache und gesprochener Sprache.
So können gehörlose Menschen verstehen, was gesagt wird.
Eine Initiative bietet Workshops für Vereine an.
Eine Initiative ist eine Gruppe von Menschen, die gemeinsam etwas verändern wollen.
Ein Workshop ist ein Treffen, bei dem Menschen zusammen lernen und arbeiten.
Die Vereine lernen, wie sie ihr Angebot für alle öffnen können.
Sie lernen auch, wie sie Barrieren abbauen können.
Ein Verein gestaltet seine Plakate barriere-frei.
So können möglichst viele Menschen die Informationen lesen.
Foto: Gemeinfrei, public domain
Stuttgart (kobinet) Das niederschwellige Förderprogramm "Inklusionstaler" soll mit einem Fördervolumen von 160.000 Euro in Baden-Württemberg landesweit die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene stärken. Dies gab Sozialminister Oliver Hildenbrand in Stuttgart bekannt. "Mit dem neuen Förderprogramm für Mikroprojekte möchten wir Menschen unterstützen, die sich vor Ort mit viel Engagement für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ich freue mich sehr, dass wir damit konkrete Ideen und Projekte stärken können, die Inklusion im Alltag erlebbar machen", so Hildenbrand.
Das Programm ist Teil des baden-württembergischen Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2.0. „Wir sind verpflichtet, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entscheidet sich ganz wesentlich vor Ort in den Städten und Gemeinden, also dort wo Menschen leben, lernen, arbeiten und sich bewegen. Deshalb ist es wichtig, dass wir lokale Angebote mit einer niederschwelligen Förderung unterstützen und stärken“, so Minister Hildenbrand weiter.
Förderung von Projekten und Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Gruppen auf lokaler Ebene
Ziel der Förderung ist es, das Engagement zivilgesellschaftlicher Gruppen vor Ort für die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Antragsberechtigt sind deshalb zum Beispiel Bürgergruppen und -initiativen ebenso wie Arbeitskreise, Verbände oder Vereine. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt entsprechende Maßnahmen und Projekte mit Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro. Ein Antrag auf Förderung kann bei der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden, die das Programm „Inklusionstaler“ im Auftrag des Sozialministeriums umsetzt. Auf der Website der Allianz für Beteiligung finden sich weitere Informationen, wie zum Beispiel zum konkreten Beginn des Förderprogramms, zu den Förderbedingungen und dem Bewerbungsablauf.
Beispiele für Projekte und Maßnahmen
- Ein soziokulturelles Zentrum entwickelt bereits bestehende Freizeitangebote weiter, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
- Ein Selbsthilfeverband organisiert Kurse, in denen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte kennenlernen und Strategien zur Durchsetzung im Alltag entwickeln.
- Eine Organisation gestaltet ihre Veranstaltung barrierefrei, z.B. durch die Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetschenden.
- Eine Initiative bietet praxisnahe Workshops für Vereinsmitglieder und Engagierte an, um Kompetenzen zur inklusiven Gestaltung von Angeboten zu stärken und den Abbau von Barrieren im Vereinsalltag zu fördern.
- Ein Verein lässt Plakate und weitere Materialien der Öffentlichkeitsarbeit barrierefrei gestalten, um eine möglichst breite Zugänglichkeit zu gewährleisten.
„Ich freue mich, dass wir mit diesem Förderprogramm einen wichtigen Akzent setzen können. Es zeigt, dass Baden-Württemberg seine Aufgaben im Bereich der Teilhabe aktiv wahrnimmt und gestaltet. Gleichzeitig stärken wir so den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördern das Vertrauen in demokratische Strukturen“, so Minister Hildenbrand abschließend.
Weitere Informationen und Downloads
Foto: Gemeinfrei, public domain
Stuttgart (kobinet) Das niederschwellige Förderprogramm "Inklusionstaler" soll mit einem Fördervolumen von 160.000 Euro in Baden-Württemberg landesweit die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene stärken. Dies gab Sozialminister Oliver Hildenbrand in Stuttgart bekannt. "Mit dem neuen Förderprogramm für Mikroprojekte möchten wir Menschen unterstützen, die sich vor Ort mit viel Engagement für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ich freue mich sehr, dass wir damit konkrete Ideen und Projekte stärken können, die Inklusion im Alltag erlebbar machen", so Hildenbrand.
Das Programm ist Teil des baden-württembergischen Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2.0. „Wir sind verpflichtet, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entscheidet sich ganz wesentlich vor Ort in den Städten und Gemeinden, also dort wo Menschen leben, lernen, arbeiten und sich bewegen. Deshalb ist es wichtig, dass wir lokale Angebote mit einer niederschwelligen Förderung unterstützen und stärken“, so Minister Hildenbrand weiter.
Förderung von Projekten und Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Gruppen auf lokaler Ebene
Ziel der Förderung ist es, das Engagement zivilgesellschaftlicher Gruppen vor Ort für die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Antragsberechtigt sind deshalb zum Beispiel Bürgergruppen und -initiativen ebenso wie Arbeitskreise, Verbände oder Vereine. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt entsprechende Maßnahmen und Projekte mit Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro. Ein Antrag auf Förderung kann bei der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden, die das Programm „Inklusionstaler“ im Auftrag des Sozialministeriums umsetzt. Auf der Website der Allianz für Beteiligung finden sich weitere Informationen, wie zum Beispiel zum konkreten Beginn des Förderprogramms, zu den Förderbedingungen und dem Bewerbungsablauf.
Beispiele für Projekte und Maßnahmen
- Ein soziokulturelles Zentrum entwickelt bereits bestehende Freizeitangebote weiter, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
- Ein Selbsthilfeverband organisiert Kurse, in denen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte kennenlernen und Strategien zur Durchsetzung im Alltag entwickeln.
- Eine Organisation gestaltet ihre Veranstaltung barrierefrei, z.B. durch die Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetschenden.
- Eine Initiative bietet praxisnahe Workshops für Vereinsmitglieder und Engagierte an, um Kompetenzen zur inklusiven Gestaltung von Angeboten zu stärken und den Abbau von Barrieren im Vereinsalltag zu fördern.
- Ein Verein lässt Plakate und weitere Materialien der Öffentlichkeitsarbeit barrierefrei gestalten, um eine möglichst breite Zugänglichkeit zu gewährleisten.
„Ich freue mich, dass wir mit diesem Förderprogramm einen wichtigen Akzent setzen können. Es zeigt, dass Baden-Württemberg seine Aufgaben im Bereich der Teilhabe aktiv wahrnimmt und gestaltet. Gleichzeitig stärken wir so den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördern das Vertrauen in demokratische Strukturen“, so Minister Hildenbrand abschließend.
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