Berlin (kobinet)
Im Jahr 2025 wandten sich sehr viele Menschen an die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes.
Das ist eine Stelle, die Menschen hilft.
Sie hilft, wenn Menschen ungerecht behandelt werden.
Ungerecht behandelt bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Es gab 13.067 Anfragen.
Das sind 15 Prozent mehr als im Jahr davor.
Die meisten Anfragen betrafen rassistische Diskriminierung.
Rassistische Diskriminierung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt wegen seiner Herkunft oder Haut-Farbe.
Das waren 4.571 Anfragen.
Das sind 43 Prozent aller Anfragen.
3.015 Anfragen betrafen Menschen mit Behinderungen.
Oder Menschen mit chronischen Krankheiten.
Chronische Krankheit bedeutet: Eine Krankheit, die lange dauert oder nicht weggeht.
Das sind 27 Prozent aller Anfragen.
2.407 Anfragen betrafen Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Geschlecht bedeutet: ob jemand eine Frau oder ein Mann ist oder etwas anderes.
Das sind 22 Prozent aller Anfragen.
Es gab weitere Arten von Diskriminierung:
- Diskriminierung wegen des Alters: 12 Prozent
- Diskriminierung wegen der Religion: 7 Prozent
- Diskriminierung wegen der sexuellen Identität: 4 Prozent
Religion bedeutet: Menschen glauben an etwas Heiliges.
Zum Beispiel an einen Gott oder an besondere Regeln für das Leben.
Sexuelle Identität bedeutet: Wen jemand liebt oder wie jemand sich selbst fühlt.
Diese Zahlen kommen aus dem Jahres-Bericht 2025.
Jahres-Bericht bedeutet: Ein Bericht über alles, was in einem Jahr passiert ist.
Ferda Ataman hat den Bericht vorgestellt.
Sie ist die Unabhängige Bundes-Beauftragte für Antidiskriminierung.
Das bedeutet: Sie hat einen Auftrag vom Staat, Menschen vor Diskriminierung zu schützen.
Das war am 2. Juni 2026.
Ferda Ataman sprach besonders über rassistische Diskriminierung.
Sie sagte: Rassismus wird schlimmer.
Menschen erleben Beleidigungen am Arbeits-Platz.
Menschen bekommen keine Wohnung wegen ihrer Herkunft.
Im Gesundheits-Wesen werden Menschen schlechter behandelt.
Gesundheits-Wesen bedeutet: Alle Ärzte, Krankenhäuser und Helfer, die bei Krankheit helfen.
Ferda Ataman sagte: Rassismus schadet den betroffenen Menschen.
Rassismus schadet auch der ganzen Gesellschaft.
Gesellschaft bedeutet: Alle Menschen in einem Land zusammen.
Ferda Ataman kritisierte auch ein neues Gesetz.
Kritisieren bedeutet: Sagen, was an etwas nicht gut ist.
Die Bundes-Regierung plant eine Änderung des AGG.
AGG bedeutet: Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Das ist ein Gesetz gegen Diskriminierung.
Ein Gesetz ist eine Regel, an die sich alle Menschen in Deutschland halten müssen.
Ferda Ataman sagte: Die geplante Änderung ist zu schwach.
Viele Menschen werden weiter nicht geschützt.
Zum Beispiel bei Diskriminierung durch Behörden.
Eine Behörde ist ein Amt, in dem Menschen für die Bürger arbeiten.
Auch Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz bleibt ungeregelt.
Künstliche Intelligenz bedeutet: Computer-Programme, die selbst Entscheidungen treffen können.
Weitere Ergebnisse aus dem Jahres-Bericht:
Die meisten Anfragen betrafen den Bereich Arbeit.
Das waren 3.600 Anfragen.
Menschen meldeten sich wegen unfairer Stellen-Ausschreibungen.
Stellen-Ausschreibungen sind Anzeigen für freie Jobs.
Oder Menschen meldeten sich wegen Mobbing am Arbeits-Platz.
Mobbing bedeutet: Jemand wird absichtlich immer wieder schlecht behandelt.
488 Anfragen betrafen die Wohnungs-Suche.
Das sind 25 Prozent mehr als im Jahr davor.
Auch im Gesundheits-Bereich gab es mehr Anfragen.
Das sind fast 25 Prozent mehr als im Jahr davor.
In mehr als 1.400 Fällen wurden Menschen von Ämtern ungerecht behandelt.
In mehr als 500 Fällen ging es um Diskriminierung durch Justiz und Polizei.
Justiz bedeutet: Alle Gerichte in Deutschland, die über Streit und Verbrechen entscheiden.
Im Bildungs-Bereich gab es über 600 gemeldete Fälle.
Bildungs-Bereich bedeutet: Alles rund um Lernen und Schule, zum Beispiel Schulen und Universitäten.
Fast ein Viertel aller Anfragen betraf staatliche Stellen.
Das AGG gilt dort aber nicht.
Das bedeutet: Diese Menschen bekommen keinen Schutz durch das Gesetz.
Zur Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes:
Die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes gibt es seit 2006.
Damals wurde das AGG eingeführt.
Deshalb wurde die Stelle gegründet.
Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung.
Zum Beispiel wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Stelle berät Menschen kostenlos.
Sie hilft, Lösungen zu finden.
Sie macht auch Forschung zum Thema Diskriminierung.
Seit 2022 wählt der Deutsche Bundes-Tag die Leitung der Stelle.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Im Jahr 2025 haben sich mehr von Diskriminierung betroffene Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt als je zuvor. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf 13.067 Fälle, ein Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am häufigsten waren mit 43 Prozent Anfragen zu rassistischer Diskriminierung (4.571). Der Anteil der Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent und lag mit 3.015 Anfragen erstmals über 3.000. Diskriminierungen wegen des Geschlechts machten mit 2.407 Fällen etwa 22 Prozent der Anfragen aus. Die Anteile der übrigen Diskriminierungsmerkmale verteilen sich wie folgt: Altersdiskriminierung 12 Prozent, Religion und Weltanschauung rund 7 Prozent, sexuelle Identität rund 4 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse des Jahresberichts 2025, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, heute am 2. Juni 2026 vorgestellt hat.
Den diesjährigen Schwerpunkt bei der Vorstellung des Berichts legte Ferda Ataman auf rassistische Diskriminierung. „Rassistische Einstellungen verfestigen sich – und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung“, sagte Ataman. Die Menschen berichteten von rassistischen Beleidigungen und Herabwertungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. „Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft“, so Ferda Ataman. „Rassismus und Diskriminierung verschwinden nicht von selbst – vor allem nicht, wenn Menschen das Gefühl haben, Diskriminierungen blieben folgenlos. Wichtig sind klare gesetzliche Regelungen, damit alle in Freiheit und Sicherheit leben können.“
Kritik übte Ferda Ataman bei der Vorstellung des Jahresberichts am kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu einer Reform das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung. Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig. Viele werden sich weiterhin nicht auf das AGG berufen können, zum Beispiel wenn sie Diskriminierungen durch staatliche Stellen erleben. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz bleiben ungeregelt und sind antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen“, sagte Ataman.
Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:
Die meisten Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrafen 2025 den Bereich Arbeit (3.600 Anfragen). Ratsuchende meldeten sich zum Beispiel wegen diskriminierender Stellenausschreibungen, Bewerbungsabsagen oder wegen diskriminierenden Mobbings am Arbeitsplatz. Das AGG schützt in allen Bereichen des Erwerbslebens.
Der zweite große, vom AGG geschützte, Lebensbereich ist der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich des Wohnungsmarktes. Diese Fälle machen etwa ein Fünftel der Anfragen mit AGG-Bezug aus. Beim Zugang zu Wohnraum wurden 2025 insgesamt 488 Anfragen verzeichnet, was einen Anstieg zum Vorjahr um rund 25 Prozent bedeutet.
Auch im Gesundheits- und Pflegebereich berichten Menschen zunehmend von Benachteiligungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ebenfalls ein Anstieg der Beratungsanfragen um fast 25 Prozent zu beobachten.
Diskriminierung tritt auch in Lebensbereichen auf, in denen das AGG nicht gilt, etwa im Kontakt mit staatlichen Stellen. In mehr als 1.400 Fällen berichteten Menschen von Benachteiligungen durch Ämter und Behörden. In mehr als 500 weiteren Anfragen ging es um Diskriminierung im Umgang mit Justiz und Polizei. Im Bildungsbereich wurden über 600 Fälle gemeldet. Insgesamt machen Fälle, die im Kontakt mit staatlichen Stellen stattfinden, fast ein Viertel aller Beratungsanfragen aus, die geschützte Merkmale im AGG betreffen.
Zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Im Jahr 2025 haben sich mehr von Diskriminierung betroffene Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt als je zuvor. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf 13.067 Fälle, ein Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am häufigsten waren mit 43 Prozent Anfragen zu rassistischer Diskriminierung (4.571). Der Anteil der Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent und lag mit 3.015 Anfragen erstmals über 3.000. Diskriminierungen wegen des Geschlechts machten mit 2.407 Fällen etwa 22 Prozent der Anfragen aus. Die Anteile der übrigen Diskriminierungsmerkmale verteilen sich wie folgt: Altersdiskriminierung 12 Prozent, Religion und Weltanschauung rund 7 Prozent, sexuelle Identität rund 4 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse des Jahresberichts 2025, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, heute am 2. Juni 2026 vorgestellt hat.
Den diesjährigen Schwerpunkt bei der Vorstellung des Berichts legte Ferda Ataman auf rassistische Diskriminierung. „Rassistische Einstellungen verfestigen sich – und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung“, sagte Ataman. Die Menschen berichteten von rassistischen Beleidigungen und Herabwertungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. „Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft“, so Ferda Ataman. „Rassismus und Diskriminierung verschwinden nicht von selbst – vor allem nicht, wenn Menschen das Gefühl haben, Diskriminierungen blieben folgenlos. Wichtig sind klare gesetzliche Regelungen, damit alle in Freiheit und Sicherheit leben können.“
Kritik übte Ferda Ataman bei der Vorstellung des Jahresberichts am kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu einer Reform das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung. Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig. Viele werden sich weiterhin nicht auf das AGG berufen können, zum Beispiel wenn sie Diskriminierungen durch staatliche Stellen erleben. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz bleiben ungeregelt und sind antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen“, sagte Ataman.
Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:
Die meisten Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrafen 2025 den Bereich Arbeit (3.600 Anfragen). Ratsuchende meldeten sich zum Beispiel wegen diskriminierender Stellenausschreibungen, Bewerbungsabsagen oder wegen diskriminierenden Mobbings am Arbeitsplatz. Das AGG schützt in allen Bereichen des Erwerbslebens.
Der zweite große, vom AGG geschützte, Lebensbereich ist der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich des Wohnungsmarktes. Diese Fälle machen etwa ein Fünftel der Anfragen mit AGG-Bezug aus. Beim Zugang zu Wohnraum wurden 2025 insgesamt 488 Anfragen verzeichnet, was einen Anstieg zum Vorjahr um rund 25 Prozent bedeutet.
Auch im Gesundheits- und Pflegebereich berichten Menschen zunehmend von Benachteiligungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ebenfalls ein Anstieg der Beratungsanfragen um fast 25 Prozent zu beobachten.
Diskriminierung tritt auch in Lebensbereichen auf, in denen das AGG nicht gilt, etwa im Kontakt mit staatlichen Stellen. In mehr als 1.400 Fällen berichteten Menschen von Benachteiligungen durch Ämter und Behörden. In mehr als 500 weiteren Anfragen ging es um Diskriminierung im Umgang mit Justiz und Polizei. Im Bildungsbereich wurden über 600 Fälle gemeldet. Insgesamt machen Fälle, die im Kontakt mit staatlichen Stellen stattfinden, fast ein Viertel aller Beratungsanfragen aus, die geschützte Merkmale im AGG betreffen.
Zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.




