Berlin (kobinet)
Dieser Text erklärt das Projekt Hör-Geist.
Das Projekt hilft Menschen mit Hör-Störungen.
Eine Hör-Störung bedeutet: nicht gut hören können.
Das Projekt hilft auch Menschen mit geistiger Behinderung.
Bei einer geistigen Behinderung fällt Denken und Lernen schwer.
Der Staat hat im Jahr 2016 den Innovations-Fonds eingerichtet.
Ein Innovations-Fonds ist Geld für neue Ideen.
Mit dem Geld werden neue Ideen in der Medizin ausprobiert.
Der Innovations-Fonds gehört zum Gemeinsamen Bundes-Ausschuss.
Den Gemeinsamen Bundes-Ausschuss nennt man auch G-BA.
Der G-BA trifft wichtige Entscheidungen für die Kranken-Versicherung.
Der G-BA ist die wichtigste Gruppe der gesetzlichen Kranken-Versicherung.
Eine Kranken-Versicherung bezahlt den Arzt für dich.
Gesetzliche Kranken-Versicherung bedeutet: der Staat schreibt diese Versicherung vor.
Eine Kranken-Versicherung nennt man auch Kranken-Kasse.
Beim G-BA arbeiten viele Menschen zusammen.
Dazu gehören Kranken-Kassen und Ärzte.
Auch Patienten-Vertreter arbeiten mit.
Patienten-Vertreter sorgen dafür, dass kranke Menschen gehört werden.
Die Patienten-Vertreter dürfen bei allen Entscheidungen mitmachen.
Der G-BA unterstützt besondere Projekte.
Ein Projekt ist eine Aufgabe mit einem bestimmten Ziel.
Der Innovations-Fonds hat das Projekt Hör-Geist unterstützt.
Die Uni-Klinik in Münster hat das Projekt entwickelt.
Eine Uni-Klinik ist ein großes Kranken-Haus.
Sie gehört zu einer Hoch-Schule und forscht zu Krankheiten.
Viele Menschen mit geistiger Behinderung haben auch Hör-Störungen.
Ärzte erkennen diese Hör-Störungen oft nicht.
Sprechen fällt diesen Menschen schwer.
Deshalb bleiben Hör-Störungen oft unbemerkt.
Beim Projekt Hör-Geist machen Ärzte Hör-Tests.
Ein Hör-Test prüft, wie gut jemand hören kann.
Ärzte kontrollieren auch regelmäßig die Ohren.
So können Ärzte Hör-Störungen früh erkennen.
Dann können Ärzte die Hör-Störungen besser behandeln.
Das hilft beim Sprechen und beim Verstehen.
So können die Menschen mehr selbst machen.
Sie können besser mit anderen Menschen reden.
Sie können besser am Alltag mitmachen.
Mehr Informationen gibt es hier:
Auswertungs-Bericht zum Projekt Hör-Geist (PDF)
Ein Auswertungs-Bericht zeigt, was bei einem Projekt herausgekommen ist.
Er zeigt, was gut geklappt hat und was nicht.

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) 2016 wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Innovationsfonds gesetzlich eingerichtet, der die Aufgabe hat, qualitative Fortentwicklungen der medizinischen Versorgung und besondere Projekte in den Bereichen Versorgungsforschung, Neue Versorgungsformen und medizinische Leitlinien zu unterstützen. Hier wirken die Patient*innenvertreter mit. Henry Spradau weist in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten auf ein Projekt für eine neue Versorgungsform zur frühen und regelmäßigen Erfassung, Diagnostik und Versorgung von Hörstörungen bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung hin.
Programm zur niedrigschwelligen Identifikation und Behandlung von Hörstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung (HörGeist)
Bericht von Henry Spradau
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium in der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In ihr wirken alle Kostenträger und Leistungserbringer zur Schaffung von Regelungen im Rahmen ihres Auftrages nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zusammen. Patient*innenvertreter sind an allen Verfahren beteiligt. Ferner wurde ab 2016 beim G-BA der Innovationsfonds gesetzlich eingerichtet, der die Aufgabe hat, qualitative Fortentwicklungen der medizinischen Versorgung und besondere Projekte in den Bereichen Versorgungsforschung, Neue Versorgungsformen und medizinische Leitlinien zu unterstützen. Auch hier wirken die Patient*innenvertreter mit.
Nähere Einzelheiten siehe
https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/
https://innovationsfonds.g-ba.de/
Dieser Fonds hat neben vielen anderen Vorhaben ein Projekt gefördert, mit dem unter Leitung der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie des Universitätsklinikums Münster eine neue Versorgungsform zur frühen und regelmäßigen Erfassung, Diagnostik und Versorgung von Hörstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt worden ist. Auf diese Weise sollen ihre kommunikativen Möglichkeiten, Selbständigkeit und soziale Teilhabe gefördert und verbessert werden.
Bei Menschen mit geistigen Behinderungen liegen vermehrt Hörstörungen vor, die durch eine beeinträchtigte Kommunikationsfähigkeit häufig nicht erkannt werden. Dabei lassen sich Hörstörungen verhindern oder effektiv behandeln, wenn Hörtests und Ohrkontrollen regelmäßig und frühzeitig durchgeführt werden.
Nähere Informationen sind unter den folgenden Links ersichtlich:
https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1113/2026-05-22_HoerGeist.pdf

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) 2016 wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Innovationsfonds gesetzlich eingerichtet, der die Aufgabe hat, qualitative Fortentwicklungen der medizinischen Versorgung und besondere Projekte in den Bereichen Versorgungsforschung, Neue Versorgungsformen und medizinische Leitlinien zu unterstützen. Hier wirken die Patient*innenvertreter mit. Henry Spradau weist in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten auf ein Projekt für eine neue Versorgungsform zur frühen und regelmäßigen Erfassung, Diagnostik und Versorgung von Hörstörungen bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung hin.
Programm zur niedrigschwelligen Identifikation und Behandlung von Hörstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung (HörGeist)
Bericht von Henry Spradau
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium in der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In ihr wirken alle Kostenträger und Leistungserbringer zur Schaffung von Regelungen im Rahmen ihres Auftrages nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zusammen. Patient*innenvertreter sind an allen Verfahren beteiligt. Ferner wurde ab 2016 beim G-BA der Innovationsfonds gesetzlich eingerichtet, der die Aufgabe hat, qualitative Fortentwicklungen der medizinischen Versorgung und besondere Projekte in den Bereichen Versorgungsforschung, Neue Versorgungsformen und medizinische Leitlinien zu unterstützen. Auch hier wirken die Patient*innenvertreter mit.
Nähere Einzelheiten siehe
https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/
https://innovationsfonds.g-ba.de/
Dieser Fonds hat neben vielen anderen Vorhaben ein Projekt gefördert, mit dem unter Leitung der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie des Universitätsklinikums Münster eine neue Versorgungsform zur frühen und regelmäßigen Erfassung, Diagnostik und Versorgung von Hörstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt worden ist. Auf diese Weise sollen ihre kommunikativen Möglichkeiten, Selbständigkeit und soziale Teilhabe gefördert und verbessert werden.
Bei Menschen mit geistigen Behinderungen liegen vermehrt Hörstörungen vor, die durch eine beeinträchtigte Kommunikationsfähigkeit häufig nicht erkannt werden. Dabei lassen sich Hörstörungen verhindern oder effektiv behandeln, wenn Hörtests und Ohrkontrollen regelmäßig und frühzeitig durchgeführt werden.
Nähere Informationen sind unter den folgenden Links ersichtlich:
https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1113/2026-05-22_HoerGeist.pdf





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