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Projekt zu Hörstörungen bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung

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Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) 2016 wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Innovationsfonds gesetzlich eingerichtet, der die Aufgabe hat, qualitative Fortentwicklungen der medizinischen Versorgung und besondere Projekte in den Bereichen Versorgungsforschung, Neue Versorgungsformen und medizinische Leitlinien zu unterstützen. Hier wirken die Patient*innenvertreter mit. Henry Spradau weist in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten auf ein Projekt für eine neue Versorgungsform zur frühen und regelmäßigen Erfassung, Diagnostik und Versorgung von Hörstörungen bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung hin.

Programm zur niedrigschwelligen Identifikation und Behandlung von Hörstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung (HörGeist)

Bericht von Henry Spradau

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium in der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In ihr wirken alle Kostenträger und Leistungserbringer zur Schaffung von Regelungen im Rahmen ihres Auftrages nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zusammen. Patient*innenvertreter sind an allen Verfahren beteiligt. Ferner wurde ab 2016 beim G-BA der Innovationsfonds gesetzlich eingerichtet, der die Aufgabe hat, qualitative Fortentwicklungen der medizinischen Versorgung und besondere Projekte in den Bereichen Versorgungsforschung, Neue Versorgungsformen und medizinische Leitlinien zu unterstützen. Auch hier wirken die Patient*innenvertreter mit.

Nähere Einzelheiten siehe

https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/

https://innovationsfonds.g-ba.de/

Dieser Fonds hat neben vielen anderen Vorhaben ein Projekt gefördert, mit dem unter Leitung der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie des Universitätsklinikums Münster eine neue Versorgungsform zur frühen und regelmäßigen Erfassung, Diagnostik und Versorgung von Hörstörungen bei Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt worden ist. Auf diese Weise sollen ihre kommunikativen Möglichkeiten, Selbständigkeit und soziale Teilhabe gefördert und verbessert werden.

Bei Menschen mit geistigen Behinderungen liegen vermehrt Hörstörungen vor, die durch eine beeinträchtigte Kommunikationsfähigkeit häufig nicht erkannt werden. Dabei lassen sich Hörstörungen verhindern oder effektiv behandeln, wenn Hörtests und Ohrkontrollen regelmäßig und frühzeitig durchgeführt werden.

Nähere Informationen sind unter den folgenden Links ersichtlich:

https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1113/2026-05-22_HoerGeist.pdf

https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/1117/2026-05-22_HoerGeist_Evaluationsbericht.pdf

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