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Ferda Ataman rügt Bundesregierung für Untätigkeit bei Lohngerechtigkeit

Ferda Ataman
Ferda Ataman
Foto: Sarah Eick

Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die Bundesregierung für die mangelnde Umsetzung der EU-Richtline zur Entgeltgleichheit in Deutschland kritisiert. "In kaum einem anderen europäischen Land verdienen Frauen im Vergleich zu Männern durchschnittlich weniger als bei uns. Das muss endlich korrigiert werden. Die Bundesregierung muss zu Frauenrechten und Lohngerechtigkeit stehen", sagte Ferda Ataman. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. "Es gibt noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss. Damit riskiert die Bundesregierung erhebliche Strafzahlungen in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Untätigkeit", sagte Ataman. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Frauen in Zukunft einfacher gleiches Entgelt für gleiche Arbeit einfordern können wie ihre Kollegen.

Eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes stärke auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, so Ataman. „Unternehmen stehen den neuen Regelungen übrigens viel aufgeschlossener gegenüber, als manche behaupten. Eine aktuelle Studie zeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Unternehmen die Richtlinie positiv bewerten. Eine deutliche Mehrheit sieht Lohngerechtigkeit als Chance und nicht als Hürde“, sagte Ataman.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt Unternehmen, Verwaltungen und Gewerkschaften dazu das Analysetool „EG-Check“ (Entgeltgleichheits-Check) zur Verfügung, das an die neuen rechtlichen Vorgaben der EU angepasst wurde. Das kostenlose Angebot bietet eine rechtskonforme Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auf betrieblicher sowie tariflicher Ebene. Es steht auf www.eg-check.de zur Verfügung.

Zur Entgelttransparenzrichtlinie:

Arbeitnehmende müssen künftig bereits vor dem Bewerbungsgespräch über das Einstiegsgehalt bzw. die Gehaltsspanne informiert werden, beispielsweise in der Stellenausschreibung. Außerdem sollen Arbeitnehmende einen Anspruch auf Informationen über ihr Entgeltniveau erhalten. Sie dürfen zudem erfahren, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für Gruppen von Arbeitnehmenden ist, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Von Entgeltungleichheit betroffene Mitarbeitende können Entschädigungszahlungen verlangen. Ab einer Größe von 100 Mitarbeitenden müssen Unternehmen ihren Mitarbeitenden transparent berichten, Lohndifferenzen offenlegen und Abhilfe schaffen. Werden Lohnlücken, die größer als fünf Prozent und nicht gerechtfertigt sind, nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschafft, muss eine gemeinsame Entgeltbewertung im Unternehmen durchgeführt werden.

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