Berlin (kobinet)
Ferda Ataman ist die Unabhängige Bundes-Beauftragte für Antidis-kriminierung.
Eine beauftragte Person hat eine besondere Aufgabe bekommen.
Sie kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Antidis-kriminierung bedeutet: Menschen sollen nicht ungerecht behandelt werden.
Es gibt Regeln und Gesetze, die das verhindern sollen.
Sie kritisiert die Bundes-Regierung.
Die Bundes-Regierung handelt zu wenig.
Es geht um gleichen Lohn für Frauen und Männer.
In Deutschland verdienen Frauen oft weniger als Männer.
Das ist in kaum einem anderen Land in Europa so.
Ferda Ataman sagt: Das muss sich ändern.
Die Bundes-Regierung muss für Frauen-Rechte eintreten.
Die Bundes-Regierung muss für Lohn-Gerechtigkeit eintreten.
Lohn-Gerechtigkeit bedeutet: Alle Menschen werden fair bezahlt.
Gleiche Arbeit soll gleich viel Geld bringen.
Die EU hat eine Richt-Linie zur Entgelt-Transparenz beschlossen.
Eine Richt-Linie ist eine wichtige Regel.
Diese Regel sagt, wie etwas getan werden soll.
Entgelt ist ein anderes Wort für Lohn oder Gehalt.
Entgelt-Transparenz bedeutet: Alle können sehen, wer wie viel Geld bekommt.
Es gibt keine geheimen Gehälter mehr.
Deutschland muss diese Richt-Linie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen.
Umsetzen bedeutet: Die Regeln werden zu deutschem Gesetz.
Bisher hat die Bundes-Regierung noch keinen Beschluss gefasst.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Deutschland könnte deshalb hohe Strafen zahlen müssen.
Das passiert, wenn ein Land EU-Regeln nicht umsetzt.
Die neue Richt-Linie hilft Frauen.
Frauen können dann leichter gleichen Lohn einfordern.
Frauen bekommen dann gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Das gilt dann genauso wie für Männer.
Ferda Ataman sagt: Die neuen Regeln helfen auch Unternehmen.
Ein Unternehmen ist eine Firma.
Dort arbeiten Menschen und verdienen Geld.
Eine Studie hat fast 60 Prozent der Unternehmen befragt.
Die meisten finden die Richt-Linie gut.
Die Unternehmen sehen Lohn-Gerechtigkeit als Chance.
Sie sehen sie nicht als Hindernis.
Ein Hindernis ist etwas, das im Weg steht.
Die Antidis-kriminierungs-Stelle des Bundes bietet Hilfe an.
Die Antidis-kriminierungs-Stelle ist ein Amt.
Das Amt hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Das Hilfs-Angebot heißt EG-Check.
EG-Check steht für: Prüfung der Lohn-Gleichheit.
Lohn-Gleichheit bedeutet: Frauen und Männer bekommen gleichen Lohn.
Das Angebot ist kostenlos.
Der EG-Check hilft Unternehmen, Verwaltungen und Gewerkschaften.
Eine Verwaltung ist ein Amt oder eine Behörde.
Sie kümmert sich um wichtige Aufgaben für alle Menschen.
Eine Gewerkschaft ist eine Gruppe von Arbeit-Nehmern.
Die Gewerkschaft setzt sich für bessere Arbeit und fairen Lohn ein.
Mit dem EG-Check können Unternehmen etwas prüfen.
Sie können prüfen: Werden Frauen und Männer gleich bezahlt?
Die Antidis-kriminierungs-Stelle hat den EG-Check an die neuen EU-Regeln angepasst.
Du findest ihn unter: www.eg-check.de
Das sind die wichtigsten Regeln der neuen Richt-Linie:
Arbeit-Geber müssen das Gehalt schon in der Stellen-Ausschreibung nennen.
Ein Arbeit-Geber ist der Chef von einer Firma.
Der Arbeit-Geber gibt Menschen Arbeit und bezahlt sie.
Eine Stellen-Ausschreibung ist eine Anzeige für einen freien Job.
Bewerber erfahren das Gehalt also schon vor dem Gespräch.
Arbeit-Nehmer haben das Recht auf Informationen über Gehälter.
Ein Arbeit-Nehmer ist eine Person, die für eine Firma arbeitet.
Der Arbeit-Nehmer bekommt dafür Geld.
Sie dürfen erfahren, was andere in ähnlichen Jobs verdienen.
Das gilt für Gruppen mit gleicher oder ähnlicher Arbeit.
Wer wegen seines Geschlechts weniger verdient, kann Entschädigung verlangen.
Entschädigung bedeutet: Etwas wieder gut machen.
Meistens ist das eine Geld-Zahlung als Ausgleich.
Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen Gehälter offenlegen.
Offenlegen bedeutet: Alle können sehen, wer wie viel verdient.
Sie müssen bei ungerechten Lohn-Unterschieden handeln.
Der Lohn-Unterschied darf nicht mehr als 5 Prozent betragen.
Ist der Unterschied größer, muss das Unternehmen handeln.
Es hat dafür 6 Monate Zeit.
Passiert nichts, muss das Unternehmen die Gehälter gemeinsam mit den Arbeit-Nehmern prüfen.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die Bundesregierung für die mangelnde Umsetzung der EU-Richtline zur Entgeltgleichheit in Deutschland kritisiert. "In kaum einem anderen europäischen Land verdienen Frauen im Vergleich zu Männern durchschnittlich weniger als bei uns. Das muss endlich korrigiert werden. Die Bundesregierung muss zu Frauenrechten und Lohngerechtigkeit stehen", sagte Ferda Ataman. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. "Es gibt noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss. Damit riskiert die Bundesregierung erhebliche Strafzahlungen in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Untätigkeit", sagte Ataman. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Frauen in Zukunft einfacher gleiches Entgelt für gleiche Arbeit einfordern können wie ihre Kollegen.
Eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes stärke auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, so Ataman. „Unternehmen stehen den neuen Regelungen übrigens viel aufgeschlossener gegenüber, als manche behaupten. Eine aktuelle Studie zeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Unternehmen die Richtlinie positiv bewerten. Eine deutliche Mehrheit sieht Lohngerechtigkeit als Chance und nicht als Hürde“, sagte Ataman.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt Unternehmen, Verwaltungen und Gewerkschaften dazu das Analysetool „EG-Check“ (Entgeltgleichheits-Check) zur Verfügung, das an die neuen rechtlichen Vorgaben der EU angepasst wurde. Das kostenlose Angebot bietet eine rechtskonforme Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auf betrieblicher sowie tariflicher Ebene. Es steht auf www.eg-check.de zur Verfügung.
Zur Entgelttransparenzrichtlinie:
Arbeitnehmende müssen künftig bereits vor dem Bewerbungsgespräch über das Einstiegsgehalt bzw. die Gehaltsspanne informiert werden, beispielsweise in der Stellenausschreibung. Außerdem sollen Arbeitnehmende einen Anspruch auf Informationen über ihr Entgeltniveau erhalten. Sie dürfen zudem erfahren, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für Gruppen von Arbeitnehmenden ist, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Von Entgeltungleichheit betroffene Mitarbeitende können Entschädigungszahlungen verlangen. Ab einer Größe von 100 Mitarbeitenden müssen Unternehmen ihren Mitarbeitenden transparent berichten, Lohndifferenzen offenlegen und Abhilfe schaffen. Werden Lohnlücken, die größer als fünf Prozent und nicht gerechtfertigt sind, nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschafft, muss eine gemeinsame Entgeltbewertung im Unternehmen durchgeführt werden.

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die Bundesregierung für die mangelnde Umsetzung der EU-Richtline zur Entgeltgleichheit in Deutschland kritisiert. "In kaum einem anderen europäischen Land verdienen Frauen im Vergleich zu Männern durchschnittlich weniger als bei uns. Das muss endlich korrigiert werden. Die Bundesregierung muss zu Frauenrechten und Lohngerechtigkeit stehen", sagte Ferda Ataman. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. "Es gibt noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss. Damit riskiert die Bundesregierung erhebliche Strafzahlungen in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Untätigkeit", sagte Ataman. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Frauen in Zukunft einfacher gleiches Entgelt für gleiche Arbeit einfordern können wie ihre Kollegen.
Eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes stärke auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, so Ataman. „Unternehmen stehen den neuen Regelungen übrigens viel aufgeschlossener gegenüber, als manche behaupten. Eine aktuelle Studie zeigt, dass fast 60 Prozent der befragten Unternehmen die Richtlinie positiv bewerten. Eine deutliche Mehrheit sieht Lohngerechtigkeit als Chance und nicht als Hürde“, sagte Ataman.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt Unternehmen, Verwaltungen und Gewerkschaften dazu das Analysetool „EG-Check“ (Entgeltgleichheits-Check) zur Verfügung, das an die neuen rechtlichen Vorgaben der EU angepasst wurde. Das kostenlose Angebot bietet eine rechtskonforme Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auf betrieblicher sowie tariflicher Ebene. Es steht auf www.eg-check.de zur Verfügung.
Zur Entgelttransparenzrichtlinie:
Arbeitnehmende müssen künftig bereits vor dem Bewerbungsgespräch über das Einstiegsgehalt bzw. die Gehaltsspanne informiert werden, beispielsweise in der Stellenausschreibung. Außerdem sollen Arbeitnehmende einen Anspruch auf Informationen über ihr Entgeltniveau erhalten. Sie dürfen zudem erfahren, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für Gruppen von Arbeitnehmenden ist, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Von Entgeltungleichheit betroffene Mitarbeitende können Entschädigungszahlungen verlangen. Ab einer Größe von 100 Mitarbeitenden müssen Unternehmen ihren Mitarbeitenden transparent berichten, Lohndifferenzen offenlegen und Abhilfe schaffen. Werden Lohnlücken, die größer als fünf Prozent und nicht gerechtfertigt sind, nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschafft, muss eine gemeinsame Entgeltbewertung im Unternehmen durchgeführt werden.





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