Berlin (kobinet)
Die ISL kritisiert den Entwurf für ein Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Kritisieren bedeutet: Du sagst, dass etwas nicht gut ist.
Du zeigst, was besser sein sollte.
ISL bedeutet: Interessen-Vertretung Selbst-bestimmt Leben in Deutschland.
Eine Interessen-Vertretung setzt sich für bestimmte Menschen ein.
Sie sorgt dafür, dass diese Menschen gehört werden.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Vorschlag für ein neues Gesetz.
Das Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz soll regeln, wie Pflege bezahlt wird.
Die ISL sagt: Das ist keine echte Reform.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist, dass etwas besser wird.
Die ISL sagt: Das ist ein Spar-Programm.
Der Entwurf kürzt Geld an vielen Stellen.
In Pflege-Grad 1 fällt der Entlastungs-Betrag weg.
Ein Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe jemand braucht.
Je höher die Zahl, desto mehr Hilfe bekommt die Person.
Der Entlastungs-Betrag ist Geld für Hilfe im Alltag.
Menschen nutzen dieses Geld, um Hilfe im Alltag zu bezahlen.
Das Geld kommt von der Pflege-Versicherung.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas Geld ein.
Wer Pflege braucht, bekommt Geld aus diesem Topf.
Bisher waren das 131 Euro pro Monat.
Künftig gibt es dieses Geld nicht mehr.
In Pflege-Grad 2 und 3 gibt es weniger Geld am Anfang.
In den ersten 3 Monaten gibt es nur die Hälfte.
Das Pflege-Geld ist Geld für selbst organisierte Pflege.
Die Hälfte bedeutet: nur halb so viel wie bisher.
Die Verhinderungs-Pflege wird gestrichen.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Jemand anderes pflegt dich kurze Zeit.
Das passiert, wenn deine normale Pflege-Person nicht kann.
Zum Beispiel bei Krankheit oder Urlaub der Pflege-Person.
Künftig gibt es nur noch ein kleines Not-fall-Budget.
Ein Not-fall-Budget ist Geld nur für dringende Situationen.
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Begutachtung schwerer.
Bei einer Begutachtung schaut eine Fach-Person genau hin.
Diese Person prüft, welche Hilfe du brauchst.
Viele Menschen bekommen dann einen niedrigeren Pflege-Grad.
Manche Menschen bekommen dann gar keinen Pflege-Grad mehr.
Der Bedarf der Menschen bleibt aber gleich.
Es gibt eine neue Pflege-Begleitung.
Pflege-Begleitung bedeutet: Eine Person hilft bei der Pflege zu Hause.
Sie zeigt, welche Hilfe es gibt und wie man sie bekommt.
Die Pflege-Kasse organisiert diese Begleitung.
Die Pflege-Kasse ist eine Art Spar-Topf.
Alle zahlen Geld ein.
Einmal im Jahr prüft die Begleit-Person: Welche Hilfe brauchst du?
Du musst zu diesem Termin kommen.
Kommst du nicht, bekommst du weniger Geld.
Die ISL sagt: Das schränkt die Selbst-bestimmung ein.
Selbst-bestimmung bedeutet: Du entscheidest für dich selbst.
Niemand anders entscheidet für dich.
Thomas Koritz ist Geschäfts-Führer der ISL.
Er sagt: Den Menschen wird Geld gestrichen.
Stattdessen gibt es mehr Kontrolle.
Pflege-Personen bekommen weniger Renten-Beiträge angerechnet.
Renten-Beiträge sind Geld, das man jeden Monat einzahlt.
Wer mehr einzahlt, bekommt später mehr Rente.
Rente ist Geld für Menschen im Alter.
Das bedeutet: Pflege-Personen haben im Alter weniger Rente.
Die ISL sagt: Es gibt noch ein weiteres Problem.
Persönliche Assistenz kommt im Entwurf nicht vor.
Persönliche Assistenz bedeutet: Ein Mensch hilft einem anderen Menschen im Alltag.
Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst, welche Hilfe er braucht.
Der Entwurf stärkt das Persönliche Budget nicht.
Persönliches Budget bedeutet: Geld vom Amt für Hilfe.
Du kannst damit eine Assistenz-Person bezahlen.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention wird nicht umgesetzt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Artikel 19 ist ein Teil dieses Vertrags.
Artikel 19 sichert das Recht auf ein Leben in der eigenen Wohnung.
Der Entwurf erfüllt diesen Artikel nicht.
Die Regierung beteiligt keine Verbände von Menschen mit Behinderung.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Sie setzen sich gemeinsam für dieses Ziel ein.
Das ist falsch.
Der Grundsatz lautet: Nichts über uns ohne uns!
Ein Grundsatz ist eine wichtige Regel.
Dieser Grundsatz bedeutet: Betroffene Menschen müssen mitbestimmen.
Thomas Koritz sagt: Pflege ist kein Privileg.
Pflege ist ein Menschenrecht.
Die ISL stellt klare Forderungen.
Das fordert die ISL:
Keine Kürzungen bei den Leistungen.
Den Entlastungs-Betrag in Pflege-Grad 1 behalten.
Volle Leistung ab dem ersten Tag der Bewilligung.
Eine Bewilligung bedeutet: Eine Behörde sagt ja zu einem Antrag.
Die Person bekommt dann die Hilfe oder das Geld.
Die bisherigen Schwellen-Werte behalten.
Persönliche Assistenz als eigene Leistung anerkennen.
Verbände bei allen weiteren Schritten beteiligen.
Schwellen-Werte sind Zahlen als Grenze.
Diese Zahlen zeigen, ab wann jemand Hilfe bekommt.
Wer die Zahl nicht erreicht, bekommt keine oder weniger Hilfe.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf als einen weiteren Kahlschlag für Betroffene und keine Reform. Der Entwurf soll die Finanzlücke der Pflegeversicherung schließen. Bezahlen sollen das die Menschen, die Pflege brauchen und die Pflege leisten. Der Entwurf nennt sein Ziel selbst: Die Begutachtung soll so angepasst werden, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt, heißt es vonseiten der ISL.
Der Entwurf des PNOG kürzt nach Ansicht der ISL dabei gleich an mehreren Stellen: In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag weg, von 131 Euro auf null (§ 28a SGB XI). In den Pflegegraden 2 und 3 gibt es in den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget (ehemaliges Pflegegeld). Die Verhinderungspflege als eigene Leistung wird gestrichen (§ 39, § 42a). Sie hat bisher die Ersatzpflege bezahlt, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht und war ein relativ niedrigschwelliges und flexibles Instrument für Pflegepersonen. Künftig bleibt nur ein kleines Überbrückungsbudget für Notfälle. Dazu steigen zum 1. Januar 2027 die Hürden in der Begutachtung (§ 15 und Anlage 2 in Verbindung mit § 142b), da die Punktschwellen verschoben werden. Viele, die heute Pflegegrad 2 bekämen, erhalten künftig bei gleichem Bedarf nur noch Pflegegrad 1 oder gar keinen Anspruch mehr.
Gleichzeitig wird eine neue Pflegebegleitung (§ 7c) eingeführt: Die Pflegekasse organisiert und bezahlt sie zum Teil aus dem Geld, welches sie an anderer Stelle streicht, unter anderem aus dem Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1. Die Begleitung soll den Bedarf prüfen, festhalten und die Versorgung steuern. Wer den vorgesehenen Begleitungstermin nicht wahrnimmt – einmal jährlich –, dem wird das Entlastungsbudget gekürzt. Selbstbestimmte Unterstützung werde so an Mitwirkungspflichten geknüpft.
„Was wir hier lesen können, hat nichts mit einer Reform zu tun – es ist vielmehr ein rigides Kürzungsprogramm. Den Menschen wird Geld gestrichen und durch Kontrolle ersetzt, gleichzeitig verschärft sich Armut für Pflegepersonen, die nun weniger Rentenbeiträge angerechnet bekommen“, kritisiert Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL. „Dass zum Beispiel die Verschiebung der Punktschwellen bei der Begutachtung bis Pflegegrad 3 die Zahl der Pflegebedürftigen bremsen soll, steht so in der Begründung des Entwurfs. Der Gesetzentwurf nennt das offen ‚Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen‘. Dabei bleibt der Bedarf der Menschen doch trotzdem!“
Des Weiteren bemängelt die ISL eine weitere Leerstelle. Persönliche Assistenz und Arbeitgebermodell kommen im Entwurf nicht vor. Das Persönliche Budget wird nur als Verweis vorgeführt, aber nicht gestärkt (§ 28 Absatz 1 Nummer 20, § 35a). Damit fehlt auch hier die Umsetzung von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, das Recht auf ein Leben in der eigenen Wohnung und mitten in der Gesellschaft. Auch eine feste Partizipation der Verbände behinderter Menschen ist nicht vorgesehen. Das verstößt gegen Artikel 4 Absatz 3 der Konvention und gegen den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“.
„Eine Regierung, die bei einer Pflegereform nur spart und an den Menschen kürzt, bricht klar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Reform geht als bloßes Konjunkturprogramm für Dienstleister durch, die nie in der Lage wären, die Bedarfe von Menschen mit Pflegebedarf zur decken. Pflege ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht“, so Thomas Koritz abschließend.
Die ISL fordert den Stopp der Leistungskürzungen, den Erhalt des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1, die volle Leistung ab Bewilligung, Bestandsschutz bei den Schwellenwerten, die Anerkennung der persönlichen Assistenz als eigene Leistung und die feste Beteiligung der Verbände am weiteren Verfahren.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf als einen weiteren Kahlschlag für Betroffene und keine Reform. Der Entwurf soll die Finanzlücke der Pflegeversicherung schließen. Bezahlen sollen das die Menschen, die Pflege brauchen und die Pflege leisten. Der Entwurf nennt sein Ziel selbst: Die Begutachtung soll so angepasst werden, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt, heißt es vonseiten der ISL.
Der Entwurf des PNOG kürzt nach Ansicht der ISL dabei gleich an mehreren Stellen: In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag weg, von 131 Euro auf null (§ 28a SGB XI). In den Pflegegraden 2 und 3 gibt es in den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget (ehemaliges Pflegegeld). Die Verhinderungspflege als eigene Leistung wird gestrichen (§ 39, § 42a). Sie hat bisher die Ersatzpflege bezahlt, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht und war ein relativ niedrigschwelliges und flexibles Instrument für Pflegepersonen. Künftig bleibt nur ein kleines Überbrückungsbudget für Notfälle. Dazu steigen zum 1. Januar 2027 die Hürden in der Begutachtung (§ 15 und Anlage 2 in Verbindung mit § 142b), da die Punktschwellen verschoben werden. Viele, die heute Pflegegrad 2 bekämen, erhalten künftig bei gleichem Bedarf nur noch Pflegegrad 1 oder gar keinen Anspruch mehr.
Gleichzeitig wird eine neue Pflegebegleitung (§ 7c) eingeführt: Die Pflegekasse organisiert und bezahlt sie zum Teil aus dem Geld, welches sie an anderer Stelle streicht, unter anderem aus dem Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1. Die Begleitung soll den Bedarf prüfen, festhalten und die Versorgung steuern. Wer den vorgesehenen Begleitungstermin nicht wahrnimmt – einmal jährlich –, dem wird das Entlastungsbudget gekürzt. Selbstbestimmte Unterstützung werde so an Mitwirkungspflichten geknüpft.
„Was wir hier lesen können, hat nichts mit einer Reform zu tun – es ist vielmehr ein rigides Kürzungsprogramm. Den Menschen wird Geld gestrichen und durch Kontrolle ersetzt, gleichzeitig verschärft sich Armut für Pflegepersonen, die nun weniger Rentenbeiträge angerechnet bekommen“, kritisiert Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL. „Dass zum Beispiel die Verschiebung der Punktschwellen bei der Begutachtung bis Pflegegrad 3 die Zahl der Pflegebedürftigen bremsen soll, steht so in der Begründung des Entwurfs. Der Gesetzentwurf nennt das offen ‚Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen‘. Dabei bleibt der Bedarf der Menschen doch trotzdem!“
Des Weiteren bemängelt die ISL eine weitere Leerstelle. Persönliche Assistenz und Arbeitgebermodell kommen im Entwurf nicht vor. Das Persönliche Budget wird nur als Verweis vorgeführt, aber nicht gestärkt (§ 28 Absatz 1 Nummer 20, § 35a). Damit fehlt auch hier die Umsetzung von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, das Recht auf ein Leben in der eigenen Wohnung und mitten in der Gesellschaft. Auch eine feste Partizipation der Verbände behinderter Menschen ist nicht vorgesehen. Das verstößt gegen Artikel 4 Absatz 3 der Konvention und gegen den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“.
„Eine Regierung, die bei einer Pflegereform nur spart und an den Menschen kürzt, bricht klar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Reform geht als bloßes Konjunkturprogramm für Dienstleister durch, die nie in der Lage wären, die Bedarfe von Menschen mit Pflegebedarf zur decken. Pflege ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht“, so Thomas Koritz abschließend.
Die ISL fordert den Stopp der Leistungskürzungen, den Erhalt des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1, die volle Leistung ab Bewilligung, Bestandsschutz bei den Schwellenwerten, die Anerkennung der persönlichen Assistenz als eigene Leistung und die feste Beteiligung der Verbände am weiteren Verfahren.





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