Menu Close

Neues Pflegegesetz ist Kahlschlag statt Reform

Logo der ISL
ISL
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf als einen weiteren Kahlschlag für Betroffene und keine Reform. Der Entwurf soll die Finanzlücke der Pflegeversicherung schließen. Bezahlen sollen das die Menschen, die Pflege brauchen und die Pflege leisten. Der Entwurf nennt sein Ziel selbst: Die Begutachtung soll so angepasst werden, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt, heißt es vonseiten der ISL.

Der Entwurf des PNOG kürzt nach Ansicht der ISL dabei gleich an mehreren Stellen: In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag weg, von 131 Euro auf null (§ 28a SGB XI). In den Pflegegraden 2 und 3 gibt es in den ersten drei Monaten nur das halbe Entlastungsbudget (ehemaliges Pflegegeld). Die Verhinderungspflege als eigene Leistung wird gestrichen (§ 39, § 42a). Sie hat bisher die Ersatzpflege bezahlt, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht und war ein relativ niedrigschwelliges und flexibles Instrument für Pflegepersonen. Künftig bleibt nur ein kleines Überbrückungsbudget für Notfälle. Dazu steigen zum 1. Januar 2027 die Hürden in der Begutachtung (§ 15 und Anlage 2 in Verbindung mit § 142b), da die Punktschwellen verschoben werden. Viele, die heute Pflegegrad 2 bekämen, erhalten künftig bei gleichem Bedarf nur noch Pflegegrad 1 oder gar keinen Anspruch mehr.

Gleichzeitig wird eine neue Pflegebegleitung (§ 7c) eingeführt: Die Pflegekasse organisiert und bezahlt sie zum Teil aus dem Geld, welches sie an anderer Stelle streicht, unter anderem aus dem Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1. Die Begleitung soll den Bedarf prüfen, festhalten und die Versorgung steuern. Wer den vorgesehenen Begleitungstermin nicht wahrnimmt – einmal jährlich –, dem wird das Entlastungsbudget gekürzt. Selbstbestimmte Unterstützung werde so an Mitwirkungspflichten geknüpft.

„Was wir hier lesen können, hat nichts mit einer Reform zu tun – es ist vielmehr ein rigides Kürzungsprogramm. Den Menschen wird Geld gestrichen und durch Kontrolle ersetzt, gleichzeitig verschärft sich Armut für Pflegepersonen, die nun weniger Rentenbeiträge angerechnet bekommen“, kritisiert Thomas Koritz, Geschäftsführer der ISL. „Dass zum Beispiel die Verschiebung der Punktschwellen bei der Begutachtung bis Pflegegrad 3 die Zahl der Pflegebedürftigen bremsen soll, steht so in der Begründung des Entwurfs. Der Gesetzentwurf nennt das offen ‚Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen‘. Dabei bleibt der Bedarf der Menschen doch trotzdem!“

Des Weiteren bemängelt die ISL eine weitere Leerstelle. Persönliche Assistenz und Arbeitgebermodell kommen im Entwurf nicht vor. Das Persönliche Budget wird nur als Verweis vorgeführt, aber nicht gestärkt (§ 28 Absatz 1 Nummer 20, § 35a). Damit fehlt auch hier die Umsetzung von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, das Recht auf ein Leben in der eigenen Wohnung und mitten in der Gesellschaft. Auch eine feste Partizipation der Verbände behinderter Menschen ist nicht vorgesehen. Das verstößt gegen Artikel 4 Absatz 3 der Konvention und gegen den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“.

„Eine Regierung, die bei einer Pflegereform nur spart und an den Menschen kürzt, bricht klar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Reform geht als bloßes Konjunkturprogramm für Dienstleister durch, die nie in der Lage wären, die Bedarfe von Menschen mit Pflegebedarf zur decken. Pflege ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht“, so Thomas Koritz abschließend.

Die ISL fordert den Stopp der Leistungskürzungen, den Erhalt des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1, die volle Leistung ab Bewilligung, Bestandsschutz bei den Schwellenwerten, die Anerkennung der persönlichen Assistenz als eigene Leistung und die feste Beteiligung der Verbände am weiteren Verfahren.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
Inline Feedbacks
Alle Lesermeinungen ansehen
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x