Berlin (kobinet)
Über 180.000 Menschen haben eine Petition unterschrieben.
Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde an wichtige Leute.
Die Petition kommt von der Bundes-vereinigung Lebens-hilfe.
Die Lebens-hilfe ist ein Verband.
Ein Verband ist eine große Gruppe von Vereinen.
Die Vereine helfen Menschen mit Lern-schwierigkeiten und Behinderungen.
Die Petition kämpft gegen Kürzungen bei der Eingliederungs-hilfe.
Eingliederungs-hilfe bedeutet: Du bekommst Hilfe.
Diese Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Mit dieser Hilfe kannst du am Leben teil-nehmen.
Zum Beispiel in der Schule, bei der Arbeit oder im Alltag.
Das steht in der Petition:
Der Bundes-tag soll keine Gesetze ändern.
Diese Gesetze dürfen die Eingliederungs-hilfe nicht kürzen.
Zum Beispiel durch Pauschali-sierung.
Pauschali-sierung bedeutet: Alle bekommen denselben Betrag.
Es spielt keine Rolle, was jeder Mensch wirklich braucht.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Teilhabe ist ein Menschen-recht.
Menschen-rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben diese Rechte.
Die Rechte gelten auf der ganzen Welt.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
In Deutschland bekommen rund 1 Million Menschen diese Hilfe.
Die meisten dieser Menschen sind etwa 34 Jahre alt.
Etwa 34 Jahre ist der Durch-schnitt.
Durch-schnitt bedeutet: Das ist der mittlere Wert von allen.
Zum Beispiel gibt es Schul-assistenz oder Hilfe beim Wohnen.
Schul-assistenz bedeutet: Eine Person hilft einem Kind in der Schule.
Oder es gibt Unter-stützung bei der Arbeit und im Alltag.
Am 8. Juni 2026 gibt es eine öffentliche Anhörung im Bundes-tag.
Bei einer Anhörung dürfen Menschen ihre Meinung sagen.
Wichtige Personen hören genau zu.
Der Petitions-ausschuss prüft die Petition.
Ein Petitions-ausschuss ist eine Arbeits-gruppe im Parlament.
Die Gruppe besteht aus Abgeordneten.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürger im Parlament.
Die Anhörung wird auch im Internet übertragen.
Eingeladen sind Ulla Schmidt und Ramona Günther.
Ulla Schmidt ist Bundes-vorsitzende der Lebens-hilfe.
Die Bundes-vorsitzende leitet den Verband in ganz Deutschland.
Sie spricht für alle Mitglieder.
Ramona Günther ist selbst eine Frau mit Behinderung.
Beide sind im Bundes-vorstand der Lebens-hilfe.
Der Bundes-vorstand ist die Führungs-gruppe des Verbandes.
Die Gruppe trifft wichtige Entscheidungen für ganz Deutschland.
Sie erklären den Abgeordneten, warum Kürzungen gefährlich sind.
Die Spar-pläne kommen von Bund, Ländern und Kommunen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Sie sind für viele Aufgaben vor Ort zuständig.
Die Spar-pläne bedrohen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Ulla Schmidt sagt: Diese Spar-pläne sind ein Angriff auf unseren Sozial-staat.
Ein Sozial-staat unterstützt seine Bürger.
Er hilft zum Beispiel bei Krankheit, Armut oder Arbeits-losigkeit.
Die Kürzungen können Kindern mit Behinderung schaden.
Sie könnten vielleicht weniger in die Schule gehen dürfen.
Sie könnten vielleicht seltener an Freizeit-angeboten teilnehmen.
Viele Erwachsene mit Behinderung könnten vielleicht in ein Pflege-heim müssen.
Mit Assistenz können sie gut in einer eigenen Wohnung leben.
Assistenz bedeutet: Eine Person hilft einem anderen Menschen im Alltag.
Ramona Günther sagt: Das darf der Bundes-tag nicht zulassen.
Man verletzt die Menschen-würde, wenn man Unter-stützung wegnimmt.
Menschen-würde bedeutet: Jeder Mensch ist wichtig und wertvoll.
Alle Menschen muss man gut und gleich behandeln.
In der Begründung der Petition steht:
Begründung bedeutet: Hier erklärt jemand, warum etwas so ist.
Mit einer Begründung will man andere Menschen überzeugen.
Viele Menschen haben öffentlich darüber gesprochen.
Die Kosten für Eingliederungs-hilfe sollen begrenzt werden.
Diese Diskussionen machen viele Menschen mit Behinderung unsicher.
Auch ihre Familien und Freunde sind besorgt.
Mehr Infos zu den Spar-plänen gibt es auf der Kampagnen-seite der Lebens-hilfe.
Eine Kampagnen-seite ist eine Internet-Seite zu einem bestimmten Thema.
Dort gibt es Infos und Möglichkeiten zum Mitmachen.
Die Adresse lautet: www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht
Die Anhörung findet am 8. Juni 2026 statt.
Sie dauert von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Der Ort ist das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Bundes-tag.
Der Sitzungs-saal hat die Nummer 3.101.
Die Anhörung wird auch in Deutsche Gebärden-sprache übersetzt.
Gebärden-sprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-sprache.
Wer vor Ort dabei sein möchte, muss sich anmelden.
Die Anmeldung ist bis zum 5. Juni 2026 um 12:00 Uhr möglich.
Die E-Mail-Adresse lautet: [email protected]
peta steht für Petitions-ausschuss.
Die Anhörung läuft auch live im Internet auf: www.bundestag.de

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Über 180.000 Menschen haben die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe, die von vielen Verbänden unterstützt wird, unterzeichnet. Am 8. Juni 2026 gibt es deshalb eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die auch online übertragen wird. Eingeladen sind Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, sowie Ramona Günther, Selbstvertreterin mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Beide werden vor den Abgeordneten darlegen, warum die Sparpläne von Bund, Ländern und Kommunen eine massive Bedrohung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind. In Deutschland beziehen rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Eingliederungshilfe hat viele Gesichter. Es gibt sie zum Beispiel als Schulassistenz, Hilfe beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder bei der Arbeit, wie es in einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe heißt.
„Die Sparpläne sind ein Angriff auf die Grundwerte unseres Sozialstaats – dagegen setzt sich die Lebenshilfe mit allen Mitteln zur Wehr“, betont die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt mit Blick auf die Streichliste, die im Kanzleramt zusammengetragen wurde, und die Vorschläge aus der sogenannten Dialogarbeitsgruppe im Sozialministerium. Solche Kürzungen können für Kinder mit Unterstützungsbedarf bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen oder seltener an Freizeitangeboten teilnehmen dürfen. Und für viele Menschen mit Behinderung kann es zur Folge haben, dass sie in einem Pflegeheim leben müssen, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen. Ramona Günther sagt hierzu: „Das kann der Bundestag nicht wollen – und das darf er auf keinen Fall zulassen! Menschen ihre Unterstützung zu nehmen, verletzt die Menschenwürde.“
Weitere Informationen zu den Sparplänen sind auf der Kampagnenseite der Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht zu finden.
An der Sitzung des Petitionsausschuss kann man sowohl vor Ort im Bundestag teilnehmen, sie wird aber auch über das Partamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen und in Deutsche Gebärdensprache übersetzt, wie es vonseiten des Deutschen Bundestages heißt.
Für diejenigen, die die Diskussion im Petitionsausschuss vor Ort miterleben wollen, findet diese am 8. Juni 2026 von 12:00 bis 14:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 statt. Anmeldeschluss ist der 5. Juni 2026, 12:00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses mit der E-Mail-Adresse [email protected]
Link zu weiteren Infos zur Beratung der Petition im Petitionsausschuss des Bundestages
Der Text der Petition, die auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages eingereicht wurde und bis 25. Mai 2026 mitgezeichnet werden konnte lautet: „Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.“
In der Begründung heißt es: „In den vergangenen Monaten wurde öffentlich darüber diskutiert, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst.“

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Über 180.000 Menschen haben die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe, die von vielen Verbänden unterstützt wird, unterzeichnet. Am 8. Juni 2026 gibt es deshalb eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die auch online übertragen wird. Eingeladen sind Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, sowie Ramona Günther, Selbstvertreterin mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Beide werden vor den Abgeordneten darlegen, warum die Sparpläne von Bund, Ländern und Kommunen eine massive Bedrohung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind. In Deutschland beziehen rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Eingliederungshilfe hat viele Gesichter. Es gibt sie zum Beispiel als Schulassistenz, Hilfe beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder bei der Arbeit, wie es in einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe heißt.
„Die Sparpläne sind ein Angriff auf die Grundwerte unseres Sozialstaats – dagegen setzt sich die Lebenshilfe mit allen Mitteln zur Wehr“, betont die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt mit Blick auf die Streichliste, die im Kanzleramt zusammengetragen wurde, und die Vorschläge aus der sogenannten Dialogarbeitsgruppe im Sozialministerium. Solche Kürzungen können für Kinder mit Unterstützungsbedarf bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen oder seltener an Freizeitangeboten teilnehmen dürfen. Und für viele Menschen mit Behinderung kann es zur Folge haben, dass sie in einem Pflegeheim leben müssen, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen. Ramona Günther sagt hierzu: „Das kann der Bundestag nicht wollen – und das darf er auf keinen Fall zulassen! Menschen ihre Unterstützung zu nehmen, verletzt die Menschenwürde.“
Weitere Informationen zu den Sparplänen sind auf der Kampagnenseite der Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht zu finden.
An der Sitzung des Petitionsausschuss kann man sowohl vor Ort im Bundestag teilnehmen, sie wird aber auch über das Partamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen und in Deutsche Gebärdensprache übersetzt, wie es vonseiten des Deutschen Bundestages heißt.
Für diejenigen, die die Diskussion im Petitionsausschuss vor Ort miterleben wollen, findet diese am 8. Juni 2026 von 12:00 bis 14:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 statt. Anmeldeschluss ist der 5. Juni 2026, 12:00 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses mit der E-Mail-Adresse [email protected]
Link zu weiteren Infos zur Beratung der Petition im Petitionsausschuss des Bundestages
Der Text der Petition, die auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages eingereicht wurde und bis 25. Mai 2026 mitgezeichnet werden konnte lautet: „Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.“
In der Begründung heißt es: „In den vergangenen Monaten wurde öffentlich darüber diskutiert, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst.“





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