Berlin (kobinet)
Am 2. Juni 2026 hat die Bundes-Antidiskriminierungs-Stelle einen Bericht veröffentlicht.
Antidiskriminierung bedeutet: Menschen sollen nicht ungerecht behandelt werden.
Es gibt Regeln und Gesetze, die das verhindern sollen.
Die Bundes-Antidiskriminierungs-Stelle heißt kurz: ADS.
Der Bericht zeigt: Immer mehr Menschen fragen die ADS um Hilfe.
Das ist ein neuer Höchst-Stand.
Höchst-Stand bedeutet: So viele Anfragen gab es noch nie.
Das ist schon seit vielen Jahren so.
Der Antidiskriminierungs-Verband Deutschland heißt kurz: advd.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel und arbeiten zusammen dafür.
Der advd sagt: Der Bedarf an Beratung wächst.
Bedarf bedeutet: Was Menschen brauchen.
Hier: Viele Menschen brauchen Beratung bei Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Die zuständigen Stellen bekommen aber keine bessere Ausstattung.
Ausstattung bedeutet: Alle Dinge, die man zum Arbeiten braucht.
Zum Beispiel: genug Personal und Geld.
Personal bedeutet: Alle Menschen, die an einem Ort arbeiten.
Das ist ein Problem.
Eva Andrades ist Geschäfts-Führerin des advd.
Sie fordert mehr Geld und mehr Personal für die ADS.
Sie fordert auch Verbesserungen beim Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz.
Das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz heißt kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor ungerechter Behandlung.
Gleichbehandlung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand wird schlechter behandelt als andere.
Auch andere Beratungs-Stellen haben immer mehr Fälle.
Eine Beratungs-Stelle ist ein Ort, an den Menschen gehen können.
Dort bekommen sie Hilfe und Antworten auf ihre Fragen.
Viele Menschen kommen wegen rassistischer Diskriminierung.
Rassistische Diskriminierung bedeutet: Jemand wird wegen seiner Herkunft ungerecht behandelt.
Rassismus bedeutet: Menschen werden wegen ihrer Haut-Farbe schlecht behandelt.
Rassisten glauben: Ihre Gruppe ist besser als andere.
Der advd fordert deshalb eine deutliche Stärkung der ADS.
Die Europäische Union hat Mindest-Standards für Gleichbehandlungs-Stellen festgelegt.
Mindest-Standards bedeutet: Das sind Regeln, die mindestens erfüllt sein müssen.
Diese Regeln mussten bis zum 19. Juni 2026 umgesetzt werden.
Die Regeln betreffen zum Beispiel die Unabhängigkeit der ADS.
Unabhängigkeit bedeutet: Die ADS kann frei entscheiden.
Niemand sagt der ADS, was sie entscheiden muss.
Eva Andrades sagt: Die Bundes-Regierung muss die ADS jetzt stärken.
Die ADS braucht mehr Rechte, zum Beispiel Untersuchungs-Rechte.
Untersuchungs-Rechte bedeutet: Die ADS darf Fälle selbst genauer prüfen.
Es gibt einen Reform-Entwurf.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert und soll besser werden.
Ein Entwurf ist ein erster Plan, wie etwas aussehen soll.
Der aktuelle Reform-Entwurf reicht aber nicht aus.
Die europäischen Mindest-Standards werden nicht vollständig umgesetzt.
Das AGG schützt Betroffene bisher nicht gut genug.
Es gibt zu kurze Fristen für Beschwerden.
Frist bedeutet: Eine festgelegte Zeit, in der etwas erledigt werden muss.
Eine Beschwerde bedeutet: Jemand sagt, dass etwas nicht fair war.
Die Beschwerde wird an eine zuständige Stelle geschickt.
Es ist sehr schwer, seine Rechte durchzusetzen.
Verbände dürfen nicht klagen.
Klagen bedeutet: Rechtliche Schritte vor Gericht einleiten.
Außerdem schützt das AGG nicht gut genug vor Diskriminierung durch staatliche Stellen.
Eva Andrades sagt: Der aktuelle Reform-Entwurf ist nicht gut genug.
Betroffene haben Forderungen gestellt.
Der Entwurf berücksichtigt diese Forderungen nicht.
Es braucht eine Reform, die den Diskriminierungs-Schutz wirklich stärkt.
Der advd ist Teil des Bündnisses AGG Reform-Jetzt!
Ein Bündnis ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie arbeiten gemeinsam für ein Ziel.
Das Bündnis fordert folgende Änderungen:
- Das AGG soll auch für staatliches Handeln gelten.
- Die Fristen für Beschwerden sollen deutlich länger werden.
- Verbände sollen gemeinsam klagen dürfen.
- Die ADS soll mehr Rechte und mehr Personal bekommen.
Hier könnt ihr den Jahres-Bericht 2025 der ADS lesen.
Ein Jahres-Bericht ist ein Dokument über ein ganzes Jahr.
Darin steht, was in diesem Jahr gemacht und erreicht wurde.
Jahres-Bericht 2025 der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes (PDF)
Foto: advd
Berlin (kobinet) Der am 2. Juni 2026 veröffentlichte Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dokumentiert einen neuen Höchststand an Beratungsanfragen. Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Jahren zu beobachten ist: Immer mehr Menschen wenden sich an die ADS, weil sie Diskriminierung erleben und Unterstützung suchen. Für den Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist diese Entwicklung ein deutliches Signal: Der Bedarf an Beratung und wirksamem Diskriminierungsschutz wächst kontinuierlich, während die zuständigen Strukturen seit Jahren nicht ausreichend gestärkt werden. "Immer mehr Menschen suchen Unterstützung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen. Gleichzeitig wachsen ihre Mittel nicht im gleichen Maße mit. Diese Schere geht zunehmend auf Kosten der Betroffenen und der Berater*innen," erklärte Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd und forderte entsprechende Verbesserungen bei der anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Auch die unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen verzeichnen seit Jahren steigende Fallzahlen. Besonders häufig wenden sich Betroffene wegen rassistischer Diskriminierung an die Beratungsangebote. Angesichts der steigenden Anfragen fordert der advd eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die ADS nimmt eine zentrale Rolle im Diskriminierungsschutz in Deutschland ein. Wenn die Fallzahlen Jahr für Jahr steigen, muss sich das auch in ihrer personellen, finanziellen und institutionellen Ausstattung widerspiegeln. Stattdessen erleben wir seit Jahren eine Diskrepanz zwischen wachsendem Bedarf und unzureichenden Ressourcen. Die Europäische Union hat mit den Mindeststandard-Richtlinien verbindliche Vorgaben für Gleichbehandlungsstellen festgelegt, die bis 19. Juni 2026 umzusetzen sind. Diese betreffen unter anderem Unabhängigkeit und Befugnisse, heißt es in einer Presseinformation des Antidiskriminierungsverband Deutschland.
„Gerade jetzt müsste die Bundesregierung die europäischen Vorgaben nutzen, um die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachhaltig zu stärken und sie mit mehr Befugnissen wie Untersuchungsrechten auszustatten. Doch der vorliegende Reformansatz bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Die europäischen Mindeststandards werden nicht vollständig umgesetzt,“ so Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd. Der Jahresbericht macht aus Sicht des advd zugleich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfassend reformiert werden muss. Das AGG schützt Betroffene bislang nur unzureichend. Zu kurze Fristen, hohe praktische Hürden bei der Rechtsdurchsetzung, fehlende Klagemöglichkeiten für Verbände und Lücken beim Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen erschweren den Zugang zum Recht.
„Der aktuelle Reformentwurf ist insgesamt enttäuschend. Er greift zentrale Forderungen von Betroffenenorganisationen, Beratungsstellen und zivilgesellschaftlichen Verbänden nicht ausreichend auf. Notwendig wäre eine Reform, die Diskriminierungsschutz tatsächlich stärkt und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessert,“ erklärte Eva Andrades.
Der advd fordert als Teil des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! insbesondere:
-
die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln,
-
eine deutliche Verlängerung der Geltendmachungsfristen,
-
die Einführung wirksamer kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten,
-
Stärkung der ADS in Befugnissen und Ausstattung entsprechend europäischen Standards
Link zum Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Foto: advd
Berlin (kobinet) Der am 2. Juni 2026 veröffentlichte Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dokumentiert einen neuen Höchststand an Beratungsanfragen. Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Jahren zu beobachten ist: Immer mehr Menschen wenden sich an die ADS, weil sie Diskriminierung erleben und Unterstützung suchen. Für den Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist diese Entwicklung ein deutliches Signal: Der Bedarf an Beratung und wirksamem Diskriminierungsschutz wächst kontinuierlich, während die zuständigen Strukturen seit Jahren nicht ausreichend gestärkt werden. "Immer mehr Menschen suchen Unterstützung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen. Gleichzeitig wachsen ihre Mittel nicht im gleichen Maße mit. Diese Schere geht zunehmend auf Kosten der Betroffenen und der Berater*innen," erklärte Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd und forderte entsprechende Verbesserungen bei der anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Auch die unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen verzeichnen seit Jahren steigende Fallzahlen. Besonders häufig wenden sich Betroffene wegen rassistischer Diskriminierung an die Beratungsangebote. Angesichts der steigenden Anfragen fordert der advd eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die ADS nimmt eine zentrale Rolle im Diskriminierungsschutz in Deutschland ein. Wenn die Fallzahlen Jahr für Jahr steigen, muss sich das auch in ihrer personellen, finanziellen und institutionellen Ausstattung widerspiegeln. Stattdessen erleben wir seit Jahren eine Diskrepanz zwischen wachsendem Bedarf und unzureichenden Ressourcen. Die Europäische Union hat mit den Mindeststandard-Richtlinien verbindliche Vorgaben für Gleichbehandlungsstellen festgelegt, die bis 19. Juni 2026 umzusetzen sind. Diese betreffen unter anderem Unabhängigkeit und Befugnisse, heißt es in einer Presseinformation des Antidiskriminierungsverband Deutschland.
„Gerade jetzt müsste die Bundesregierung die europäischen Vorgaben nutzen, um die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachhaltig zu stärken und sie mit mehr Befugnissen wie Untersuchungsrechten auszustatten. Doch der vorliegende Reformansatz bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Die europäischen Mindeststandards werden nicht vollständig umgesetzt,“ so Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd. Der Jahresbericht macht aus Sicht des advd zugleich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfassend reformiert werden muss. Das AGG schützt Betroffene bislang nur unzureichend. Zu kurze Fristen, hohe praktische Hürden bei der Rechtsdurchsetzung, fehlende Klagemöglichkeiten für Verbände und Lücken beim Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen erschweren den Zugang zum Recht.
„Der aktuelle Reformentwurf ist insgesamt enttäuschend. Er greift zentrale Forderungen von Betroffenenorganisationen, Beratungsstellen und zivilgesellschaftlichen Verbänden nicht ausreichend auf. Notwendig wäre eine Reform, die Diskriminierungsschutz tatsächlich stärkt und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessert,“ erklärte Eva Andrades.
Der advd fordert als Teil des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! insbesondere:
-
die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln,
-
eine deutliche Verlängerung der Geltendmachungsfristen,
-
die Einführung wirksamer kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten,
-
Stärkung der ADS in Befugnissen und Ausstattung entsprechend europäischen Standards
Link zum Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes





Man bräuchte ein Henry-Nowak Institut für Antidiskriminierung