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Selbst mit Auto mobil sein

Zeichnung eines jungen Mannes der im Auto zur Fahrerseite aus dem Fenster schaut
men, auto, ready – travel
Foto: PaliGraficas In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

KARLSRUHE (kobinet) Auch mit einer anerkannten Schwerbehinderung möchten viele selbst mit einem Auto mobil sein. Auf die Frage, ob das überhaupt möglich ist, lässt sich eine Antwort auf der vom 10. bis 12. Juni 2026 stattfindenden INTEGRA Messe in österreichischen Wels finden. Gemeinsam mit der österreichischen Fahrschule Powerdrive zeigt Paravan auf der Integra 2026 in Wels individuelle Lösungen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen – von der Fahrausbildung mit Space Drive bis hin zu Fahrzeuganpassungen und dem Paravan-Rollstuhlportfolio. Besucherinnen und Besucher können angepasste Fahrzeuge kennenlernen, Fahrproben erleben und sich persönlich zu individuellen Mobilitätslösungen in Halle 20 am Stand D520 beraten lassen.

Bundesgerichtshof-Urteil zur Ablehnung einer blinden Frau in einer Reha-Einrichtung liegt nun vor

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Foto: Bundesgerichtshof

Karlsruhe (kobinet) Die für die blinde Klägerin negative Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 21. Mai 2026 zur Frage, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen, hat eine breite Diskussion über die Wirksamkeit und den dringenden Reformbedarf des AGG ausgelöst. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat. Nun hat der Bundesgerichtshof den vollständigen Text des Urteils auf seiner Internetseite eingestellt, wobei vom Bundesgerichtshof darauf hingewiesen wird, dass es sich dabei um eine nicht barrierefreie PDF-Datei handelt.

Hamburg setzt ein Zeichen für Barrierefreiheit und Inklusion

Symbol leichte Sprache
Symbol leichte Sprache
Foto: Signet von Inclusion Europe

HAMBURG (kobinet) Zum weltweiten „Tag der Leichten Sprache“ am Donnerstag, den 28. Mai 2026, gibt es in Hamburg eine bunte Straßen-Aktion in Barmbek. Das Ziel: Mehr Sichtbarkeit für verständliche Sprache und echte Inklusion. Diese Aktionen gehen davon aus, dass Informationen der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe sind. Fehlt der barrierefreie Zugang zu ihnen, werden Menschen systematisch ausgeschlossen. In Hamburg wird dieser Tag in diesem Jahr besonders lebendig gestaltet. Haupt- und Ehrenamtliche, die sich für Leichte Sprache einsetzen, haben ein vielseitiges Programm auf die Beine gestellt. Die zentrale Straßen-Aktion startet um 17.00 Uhr auf dem Bert-Kaempfert-Platz in Hamburg-Barmbek. Mit einer kreativen „Buchstaben-Performance“, Musik, Keksen und Limonade soll ein starkes und zugleich einladendes Signal für die Barrierefreiheit gesendet werden. Interessierte sind herzlich eingeladen, mitzumachen. „Wir wollen für Leichte Sprache protestieren, andere Menschen treffen und gemeinsam Spaß haben“, erklären die Organisatoren. Im Anschluss an die Aktion auf dem Platz lädt die Gruppe ab 18.00 Uhr zu einer gemütlichen Leserunde in die Bücherhalle Barmbek ein, um den Aktionstag ausklingen zu lassen.

Teilhabe ist kein Gnadenakt, sondern Menschenrecht

Mann mittleren  Alters trägt dunklen Anzug, weißes  Hemd und  roten Schlips. Er steht schräg an einer gemauerten Wand
Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz
Foto: Jutta Kübler

STUTTGART (kobinet) Zum heutigen Bericht in der Stuttgarter Zeitung zur geplanten Abschaffung der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erklärt der Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg, Hans-Josef Hotz: „Die Pläne der Landesregierung zur Abschaffung der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen sind ein fatales Signal. Wir erleben ohnehin eine Debatte im Land, in der es zunehmend salonfähig wird, über die Abschaffung der Rechte von Menschen mit Behinderungen offen zu diskutieren. Befeuert von Stuttgarts Oberbürgermeister Nopper in seinen Auslassungen zum Schlaraffenland und von Tübingens Oberbürgermeister Palmer im unsäglichen Streit um eine Rollstuhl-Rampe für die Ehrung einer Sportlerin in einer nicht barrierefreien Halle. Gerade jetzt brauchen wir eine unabhängige starke offizielle Stimme im Land, die Missstände und fehlende Inklusion klar benennt und anprangert. Knappe Kassen sind kein pauschaler Freibrief – Teilhabe ist kein Gnadenakt.“

Inklusiver Spielplatz eröffnet

Im Hintergrund eine Reihe Erwachsener davor eine Reihe Kinder, auch mit Rollstuhl, die das weiße T-Shirt mit dem
Foto: Thilo Schmülgen

DÜSSELDORF (kobinet) Zusammen mit mehr als 90 Kindern mit und ohne Behinderung eröffnete „Stück zum Glück“ – eine Initiative von Procter & Gamble (P&G), REWE und der Aktion Mensch – gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf heute auf dem Gertrudisplatz in Düsseldorf-Eller einen neuen inklusiven Spielplatz. Die Umsetzung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Seit 2018 treiben die Kooperationspartner gemeinsam den Bau inklusiver Spielplätze in ganz Deutschland voran – für mehr Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe. Mit der Eröffnung feiert die Initiative einen Meilenstein: das bereits 60. inklusive Spielplatzprojekt. Auf dem neuen inklusiven Spielplatz in Düsseldorf haben Kinder mit und ohne Behinderung die Chance, zu spielen und über sich hinauszuwachsen. Kinder wachsen, lernen und entfalten ihre Persönlichkeit in der Interaktion mit anderen. Spielplätze sind deshalb unverzichtbare Orte der Begegnung und des gemeinsamen Erlebens. Rund 80 Prozent der Spielplätze in Deutschland weisen keine inklusiven Merkmale auf und schließen so Kinder mit Behinderung aus. Der neue „Stück zum Glück“-Spielplatz in Düsseldorf setzt genau hier an und schafft einen Ort, an dem alle Kinder dazu gehören.

Offener Brief gegen Leistungskürzungen von behinderten Eltern

Logo bbe e.V.
Logo bbe e.V. 300 px
Foto: bbe e.V.

Uder (kobinet) Anlässlich einer Klausurtagung haben sich die Mitglieder des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) in einem offenen Brief zu den Sparvorschlägen bei Leistungen für Familien in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe an die politisch Verantwortlichen gerichtet. „Mit großer Sorge verfolgt der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V. die aktuellen Diskussionen über Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Die bekannt gewordenen Vorschläge zum sogenannten ‚effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘ bedrohen die selbstbestimmte Elternschaft von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen – und damit auch ihrer Kinder. Elternassistenz und personenzentrierte Unterstützungsleistungen sind keine freiwilligen Zusatzleistungen. Sie sind Ausdruck grundlegender Menschenrechte. Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Elternschaft von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu schützen und gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Eltern in der Gemeinschaft zu ermöglichen“, heißt es u.a. in dem Offenen Brief.

Änderungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden am 11. Juni 2026 im Bundestag beraten

Sharepic: AGG Reform Jetzt
Sharepic: AGG Reform Jetzt
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt

Berlin (kobinet) Jahrelang hat das Bündnis AGG Reform JETZT! und die Behindertenbewegung darauf hingearbeitet, dass die längst überfällige und bereits von der Ampelkoalition versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorangetrieben wird. Am 11. Juni 2026 soll nun die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden. Ähnlich wie bei der derzeit im Bundestag in der Beratung befindlichen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit hinter den Erwartungen zurück. Daher darf man auf die erste Debatte zur AGG-Reform im Bundestag nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung gespannt sein, wie sich die Bundestagsabgeordneten der verschiedenen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf positionieren. Die negative Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2026 in Sachen Ablehnung einer blinden Frau durch eine Reha-Klinik habe erneut deutlich gemacht, dass es klare Regelungen für angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit im AGG brauche.

Entscheidung zum Anspruch auf Arzneimittel und Medizinprodukte bei chronischem Fatigue Syndrom (CFS)

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Statue Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Bremen (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen LSG hat in einem Urteil von April 2026 entschieden, dass eine Krankenkasse verpflichtet sein kann, in besonderen Einzelfällen bei der Entscheidung über einen Leistungsanspruch auch von einem verminderten Grad einer auf der Grundlage von Daten nachgewiesenen Wirksamkeit (Evidenz) auszugehen. Darüber berichtet Henry Spradau für die kobinet-nachrichten. Ein 59-jähriger Mann, der durch zahlreiche Erkrankungen, insbesondere CFS, schwerbehindert und pflegebedürftig, u.a. inkomplette Querschnittslähmung, schwere Gangstörung mit Rollstuhlabhängigkeit, ist, hatte geklagt.

Nicht bestanden in Sachen digitaler Barrierefreiheit

Daumen unten
Daumen unten
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Das zivilgesellschaftliche Portal barrieren-gutachten.de hat 266 weitere Prüfgutachten der staatlichen Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik aus dem Jahr 2025 veröffentlicht. Damit sind nun 1.184 Prüfgutachten zur digitalen Barrierefreiheit zentral durchsuchbar. Der Befund ist eindeutig: Sämtliche erfassten Prüfungen dokumentieren Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und die BITV. Kein einziges der geprüften Angebote hat die vereinfachte Überwachung bestanden. Auch unter den 266 neu aufgenommenen Gutachten liegt die Zahl bestandener Prüfungen bei null, wie Casey Kreer, Projektleiterin von barrieren-gutachten.de mitteilte.

Unterstützte Kommunikation wichtig für die Teilhabe

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Duisburg (kobinet) 170 Teilnehmende aus ganz Deutschland kamen am Pfingstwochenende in Duisburg zum 30. Jubiläum des Jahrestreffens Unterstützt Kommunizierender Personen (UK) zusammen. Die Botschaft war klar: Unterstützte Kommunikation ist kein Nischenthema – es ist der Schlüssel zu echter Inklusion. Das vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) organisierte Treffen setzte ein starkes Zeichen für Selbstbestimmung und Teilhabe, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt.

„Bitte sehr, Herr Höcke!“ – Soll man Rechten zuhören?

Vorn ein Findling mit Inschrift Willis Blick, dahinter Bäume im Sonnenlicht im hellen Grün.
erkundet, was es mit den vielen Höcke-Klicks auf sich hat
Foto: Hubertus Thomasius

Staufen (kobinet) Wenn er das auch noch sagen dürfe … „Bitte sehr, Herr Höcke“, ermuntert der Gastgeber seinen Gast. Der sich daraufhin keinen Zwang antut und frisch von der Leber loslegt, erst seinen Familienroman erzählt und im Anschluss daran die politische Agenda vorstellt. In epischer Breite und unbehelligt von kritischen Zwischenfragen, „ungeskripted“ nennt dies Podcaster Ben. Und die inzwischen über vier Millionen Klicks bestätigen – dies mag vielen noch  so sehr missfallen – dass eine Art basisdemokratische Nachfrage nach diesem Social Media Format besteht. Und wahrscheinlich auch Peers aus der Behindertencommunity Teil dieser Nachfrage sind. Sodass sich für „Behinderte gegen Rechts“ (zu denen auch ich mich zähle) bloß noch die Frage stellt, wie wollen wir nun mit diesem Nachfragephänomen umgehen.

Deutsches Kinderhilfswerk fordert mehr finanzielle Mittel und mehr Teilhabe für echte Bildungsgerechtigkeit

Zeichnung von  mehreren Kindern verschiedner Hautfarbe in Kreisen
Kinderrechte
Foto: Pixabay/geralt

BERLIN (kobinet) Wie eine repräsentativen forsa-Umfrage unter Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2026 zeigt, fordern sehr große Teile der Bevölkerung in Deutschland mehr staatliche Investitionen und umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um insbesondere von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. Dabei sprechen sich sowohl die Erwachsenen als auch die befragten Kinder und Jugendlichen für einheitliche Bildungsstandards und Bildungsbedingungen in ganz Deutschland unabhängig vom Bundesland aus, zudem sollte Bildung von der Kita bis zur Schule generell kostenfrei sein. Das sollte einhergehen mit mehr qualifiziertem Personal an Schulen und Kitas, um pädagogische Fachkräfte von organisatorischen Aufgaben zu entlasten. Auch die stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsinstitutionen wie Kita, Schule oder Jugendarbeit wird ebenso priorisiert wie die Forderung nach einem verpflichtenden und schnellen Zugang geflüchteter Kinder zur Schule.

Ticketverkauf für die Eröffnungsfeier der Nationalen Spiele gestartet

Hintergrund in Herzform darauf Symboöe des Saarlandes und ide Ausschrift
SOD Logo Saarland 2026
Foto: SOD Saarland

SAARBRÜCKEN (kobinet) Am Abend des 15. Juni 2026 ist es endlich so weit: Die Special Olympics Nationalen Spiele Saarland 2026 werden offiziell eröffnet. Mit einem vielseitigen Programm aus Musik und inklusiven Aufführungen stimmt sich die Special Olympics Familie im Saarbrücker Ludwigsparkstadion mit allen Gästen auf eine emotionale Sportwoche ein. Bei der Eröffnungsfeier erwartet die Zuschauerinnen und Zuschauer ab 20.15 Uhr ein abwechslungsreiches und mitreißendes Programm. Gleich zu Beginn sind für den Empfang der Special Olympics Fahne Höhenflüge garantiert. Bei der feierlichen Begrüßung ziehen Athletinnen und Athleten sowie Volunteers als Vertreterinnen und Vertreter der Delegationen in Unified Teams gemeinsam ins Ludwigsparkstadion ein und machen so das Motto der Nationalen Spiele Saarland 2026 sichtbar: Gemeinsam Stark. Heute ist der Ticketverkauf für die Eröffnungsfeier im Ludwigsparkstadion Saarbrücken über die Veranstaltungswebsite gestartet. Das Ticket zu je 15 Euro gilt auch für die Nutzung der Shuttlebusse. Weitere Informationen können auf dieser Seite nachgelesen werden.

Inklusion wichtiger Teil der Modernisierung der Gesellschaft

Logo: Selbst Aktiv
Logo: Selbst Aktiv
Foto: AG Selbst Aktiv

Berlin (kobinet) Die Bundeskonferenz der AG Selbst Aktiv, der Arbeitsgemeinschaft behinderter Menschen in der SPD, hat am 16. und 17. Mai 2026 in Berlin ihren Bundesvorstand neu gewählt. Karl Finke aus Hannover und Katrin Gensecke aus Gersdorf in der Niederen Börde bei Magdeburg wurden als Co-Vorsitzende wiedergewählt. „Inklusion ist keine Zusatzleistung, kein Nice-To-Have, sondern Kernbestand einer demokratischen Gesellschaft“, erklärte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbek Bas; im Zentrum stehe dabei immer die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Für Heike Heubach, Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen, ist Inklusion kein sozialpolitischer Kostenfaktor, sondern ein wichtiger Teil der Modernisierung unserer Gesellschaft. Die anstehende-Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zeige jedoch wieder einmal, dass wir auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit bei privaten Unternehmen nur mit kleinen Trippelschritten vorankommen, erklärte Heike Heubach, die am zweiten Tag Gast der Konferenz war.

Zahlen zur Entwicklung der Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen

Symbol Prozentzeichen
Symbol Prozent
Foto: ht

Kassel (kobinet) Nicht zuletzt nach der Sendung ZDF Royale vom 8. Mai 2026, in der sich Jan Böhmermann intensiv mit der geringen Bezahlung von behinderten Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen befasst hat, ist die Kritik am System der Werkstätten für behinderte Menschen in der öffentlichen Diskussion wieder präsenter geworden. Das Online-Magazin für berufliche Teilhabe KLARER KURS von 53 Grad Nord hat vor kurzem über aktuelle Zahlen berichtet: „Ende 2024 waren 267.414 Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt. Das sind 2.371 Personen bzw. 0,9 Prozent weniger als im Vorjahr. 2023 hatte der Rückgang noch 1,1 Prozent betragen. Nahezu alle überörtlichen Eingliederungshilfeträger meldeten sinkende Fallzahlen; lediglich Hamburg verzeichnete nach deutlichen Rückgängen in den Vorjahren einen leichten Anstieg.“ Und weiter heißt es dort in Sachen Nutzung des Budget für Arbeit als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt: „Zum Stichtag 31. Dezember 2024 erhielten 3.923 Personen ein Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX. Das sind 446 Personen bzw. 12,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Zusätzlich wurden 3.776 Personen über länderspezifische, mit dem Budget für Arbeit vergleichbare Programme gefördert.“ Den 267.414 Beschäftigten in Werkstätten, die durchnschnittlich ca. 230 Euro pro Monat verdienen, stehen also 7.699 behinderte Menschen gegenüber, die mit Unterstützung des Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit regulärem Lohn arbeiten, was etwas mehr als 2,8 Prozent entspricht.

Pesönliches Budget retten: Fast 130.000 unterstützen Petition

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Berlin (kobinet) Uwe Stegemann, der mit Persönlicher Assistenz lebt und das Persönliche Budget nutzt, befürchtet einen massiven Abbau der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch eine Reform der Eingliederungshilfe und sieht dabei das Persönliche Budget bedroht, das ihm und vielen anderen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. „Kritiker warnen, dass solche Instrumente faktisch zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit führen könnten. (vgl. IJOS). Einige Analysen sehen die Gefahr einer Rückkehr zu stärkeren institutionellen Versorgungsstrukturen, in denen Menschen mit Behinderung weniger Einfluss auf ihre Unterstützungsform haben“, schreibt Uwe Stegemann in der Begründung für die von ihm gestartete Petition auf der Petitionsplattform change.org. Innerhalt kurzer Zeit unterstützen bereits fast 130.000 Menschen diese Petition.

ABiD fordert barrierefreie Teilhabe statt fauler Ausreden

Logo des ABiD
ABiD Logo
Foto: ABiD

BERLIN (kobinet) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Doch in Tübingen wird sie weggespart. Oberbürgermeister Boris Palmer verweigert der erfolgreichen Rollstuhl-Tischtennisspielerin Cary Hailfinger eine Rampe für ihre Ehrung im Juni. Die Begründung der Stadt: zu teuer, zu wenig Platz. Für den ABiD ist das ein handfester Skandal und ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen mit Behinderung.  Menschenwürde darf kein Kostenfaktor sein. Die Sportlerin stellte öffentlich die bittere Frage: „Bin ich weniger wert?“ Der ABiD antwortet darauf ganz deutlich: Niemand ist weniger wert. Aber das Verhalten der Stadt Tübingen zeigt genau diesen respektlosen Umgang. Geld und Platz dürfen niemals als Ausrede dienen, um Menschen vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen.

Festakt zu 50 Jahre Behindertenrat in Österreich

Fahne von Österreich
Fahne Österreich
Foto: public domain

Wien (kobinet) Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) feierte mit einem Festakt im Veranstaltungszentrum Catamaran des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) in Wien am 21. Mai 2026 sein 50-jähriges Bestehen als Dachorganisation von Menschen mit Behinderungen. Die Jubiläumsveranstaltung fand exakt 50 Jahre nach der ersten Generalversammlung der damaligen Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) statt, die seit 2017 den Namen Österreichischer Behindertenrat trägt. Darauf hat der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS aufmerksam gemacht, der ausführlich über das Jubiläum berichtet.

Leitfaden für diversitätsorientierte Lehre an Philipps-Universität Marburg

Infozeichen
Infozeichen
Foto: Susanne Göbel

Marburg (kobinet) Ganz nüchtern betrachtet, erfüllt die Philipps-Universität mit ihrem Leitfaden zur diversitätsorientierten Lehre einfach nur gesetzliche Vorgaben: Moderne Lehre im demokratischen Verständnis so zu gestalten, dass alle Studierenden ihre Potenziale entfalten können. Kurz: Lehre ohne Diskriminierung. Ganz nüchtern wird das Thema Diversität allerdings häufig nicht betrachtet, sondern eher mit einer Reihe von Vorurteilen: zu viel LGBTQ+, zu anstrengend, zu wenig allgemeinverständlich. Solchen Vorurteilen tritt die Universität mit dem neuen Leitfaden entgegen. Er soll Lehrenden helfen, gute Lehre für alle anzubieten und Diskriminierung zu vermeiden. Auf eine entsprechende Presseinformation hat Franz-Josef Hanke die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.

SightCity in Frankfurt lädt wieder zum Besuch ein

Blindenstock-Gürteltasche
Blindenstock-Gürteltasche
Foto: Janine Vater

FRANKFURT (kobinet) Vom 27. bis 29. Mai öffnet die SigtCity, die größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel, wieder ihre Tore im Kap Europa in Frankfurt. In diesem Jahr können Besucherinnen und Besucher die Messe erneut in einem hybriden Format vor Ort im Kongresshaus Kap Europa in Frankfurt am Main als auch digital über eine Plattform erleben. Auch „Blind sonar“, ein junges Münchner Startup im Bereich Blindenhilfsmittel wird vertreten sein. Blind Sonar stellt ein Stirnband vor, das Hindernisse auf Kopf- und Oberkörperhöhe über Vibrationen am Kopf rückmeldet. Viele interessante Angebote also zu denen bei blista die Einzelheiten  zu erfahren sind.

Starkes Signal für moderne Sportstätten

Emoji 2 Sportler
Emoji 2 Sportler
Foto: Aktion Mensch

FRECHEN (kobinet) Barrierefreie Sportstätten sind eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im Sport. Mit dieser klaren Botschaft hat der Deutsche Behindertensportverband (DBS) seinen zweiten „InclusionTalk“ im Bistro Marie im Deutschen Bundestag durchgeführt. Unter dem Titel „Teilhabe beginnt beim Zugang – Inklusive Sportprojekte beginnen bei barrierefreien Sportstätten“ diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Sport und Zivilgesellschaft über notwendige strukturelle Veränderungen und die Bedeutung moderner, zugänglicher Infrastruktur.

Landesarbeitsgericht Köln: Mit wirksame krankheitsbedingter Kündigung ist zu rechnen

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Statue Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Köln (kobinet) Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil von Dezember 2025 festgestellt, dass ein Arbeitnehmer mit einer wirksamen, krankheitsbedingten Kündigung rechnen muss, wenn er über drei Jahre hinweg jährlich mehr als sechs Wochen krank ist und zudem wiederholt betriebliche Eingliederungsmaßnahmen ablehnt. Auf diese Entscheidung hat Henry Spradau die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht und einen entsprechenden Bericht verfasst.

Wie geht es weiter mit dem Teilhabegesetz? Online-Fachgespräch mit input aus Roman Ich will raus

Fragezeichen aus Blumen
Fragezeichen
Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag lädt für den 11. Juni 2026 von 18:00 bis 19:30 Uhr zu einem Online-Fachgespräch mit dem Titel „Wie geht es weiter mit dem Teilhabegesetz?“ mit einem input aus dem Roman „Ich will raus: von der Exklusion zur Inklusion“ ein. „Was bedeutet ‚Selbstbestimmung‘ im Jahr 2026 wirklich? Wo stehen wir aktuell in Sachen Teilhabe? Während die Politik im ‚Dialogprozess Eingliederungshilfe‘ über gesetzliche Änderungen am Bundesteilhabegesetz (BTHG) verhandelt, und die Bund-Länder AG ‚Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘ im Auftrag des Kanzleramts eine Streichliste im Sozialbereich vorlegt, wächst bei vielen Betroffenen die Unsicherheit. Sie stellen sich auch vor dem Hintergrund der angedrohten Kürzungsvorschläge der Bundesregierung die dringende Frage: Gelten unsere hart erkämpften Rechte überhaupt noch? Gemeinsam mit Corinna Rüffer MdB und dem Aktivisten und Autor Ottmar Miles-Paul wollen wir einen Blick in die Zukunft wagen, dabei aber auch über den aktuellen Stand der Behindertenpolitik diskutieren, und laden Sie herzlich zum Fachgespräch ein“, heißt es in der Ankündigung der kostenfreien Online-Veranstaltung, bei der die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, die Teilnehmenden begrüßen wird.

Wird Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen gekippt

Logo: WDR
Logo: WDR
Foto: omp

KÖLN (kobinet) In Nordrhein-Westfalen steht eine Veränderung der Landesbauordnung an. In der gegenwärtigen Fassung heißt es unter Paragraf 59 derzeit, dass bei Sanierungen oder Umbauten „angemessene Regelungen zur Barrierefreiheit“ zu treffen seien. Die Landesbauordnung soll jetzt aber weiter vereinfacht werden. Weniger Bürokratie und mehr Tempo beim Bauen wird gefordert. Der Bauausschuss im Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, einem neuen Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt. Anstatt mit der geplanten Gesetzesänderung für mehr Barrierefreiheit zu sorgen, soll aber wohl nun der entsprechende Paragraf (siehe oben) ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Es folgen weitere Beratungen im Landtag NRW. Mehr ist darüber auch aus einem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks zu erfahren.

Keine Rampe für Sportlerin mit Rollstuhl

Titelbild der tagesschau
Titelbild der tagesschau
Foto: ARD tagesschau

STUTTGART (kobinet) Weil das zu teuer sei und zu viele Plätze wegnehme, so Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos), will die Stadt Tübingen einer Tischtennisspielerin im Rollstuhl für eine Sportlerehrung Ende Juni keine Rampe aufbauen. Die Rampe braucht die Frau im Rollstuhl aber, um auf die Bühne zu kommen. Das hat die betroffene Sportlerin Cary Hailfinger öffentlich gemacht und darüber hat auch die „Tagesschau“ berichtet. „Bin ich weniger wert?“, fragt die Sportlerin nach diesem Bericht der „Tagesschau“ – eine Frage, die Boris Palmer nun auch öffentlich beantworten sollte.

Regensburger inklusive Jobmesse sehr erfolgreich

Bloick in die Messehalle mit Informationsständen links und rechts im Bild sowie mehreren vorwiegend jungen Besuchern an den Ständen
Rund 1000 Besucher, viele davon mit Behinderung, besuchten über den Tag verteilt die Stände der Unternehmen
Foto: Martina Groh-Schad

REGENSBURG (kobinet) Mehr als 50 Unternehmen aus der Region haben sich bei der dritten Inklusiven Jobmesse auf die Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung gemacht, ihr Unternehmen vorgestellt und erste Gespräche mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung geführt. Prominenter Gast der Messe war Elke Büdenbender, die sich vor Ort einen persönlichen Eindruck über das Messekonzept machte, das vom Regensburger Arbeitskreis Inklusiver Arbeitsmarkt entwickelt wurde und inzwischen bundesweit Nachahmer findet. Höhepunkt der Inklusiven Jobmesse war das Job-Speed-Dating, bei dem sich Menschen mit Behinderung und Unternehmen im Schnellverfahren kennenlernen konnten. Großen Anklang fand bei den Besucherinnen und Besuchern das Angebot von Fachdiensten und Behörden, die über Fördermöglichkeiten für Beschäftigte mit Behinderung Auskunft gaben. Besonders zahlreich wurde die Messe von Schulen besucht, die bereits am Morgen für volle Gänge zwischen den Ständen im Jahn-Stadion gesorgt haben.

Rechtliche Betreuung: diese Rechte habe ich

Logo: Familienratgeber der Aktion Mensch
Familienratgeber der Aktion Mensch
Foto: Aktion Mensch

Bonn (kobinet) „Wie kommt es zu einer rechtlichen Betreuung? Welche Rechte haben Menschen mit Betreuung? Wie kann man sich gegen Betreuung allgemein oder gegen einen ganz bestimmten Betreuer wehren? Auf Familienratgeber.de bekommen Sie die wichtigsten Informationen zur rechtlichen Betreuung, aus Sicht der betreuten Person, verständlich und kostenlos“, so heißt es vonseiten der Aktion Mensch, die den Familienratgeber betreibt, im Hinblick auf die neuen veröffentlichten Tipps zur rechtlichen Betreuung.

Anhebung des Rentenalters wäre Rentenkürzung

Logo des Gesamtverband des Paritätischen
Logo des Gesamtverband des Paritätischen
Foto: Paritätischer Gesamtverband

BERLIN (kobinet) Die Vorschläge zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbande, Dr. Joachim Rock, mit der Einschätzung, dass es vor allem eine massive Rentenkürzung wäre. „Gerade Beschäftigte in körperlich und psychisch besonders belastenden Berufen“, so der Hauptgeschäftsführer dieses Verbandes, „erreichen die heutige Altersgrenze schon heute oft nur unter großen Schwierigkeiten. Auch die Lebenserwartung ist sozial ungleich verteilt: Wer stärker belastet ist, lebt häufig kürzer und bekäme am Ende weniger Rente. Wir müssen längeres Arbeiten dort ermöglichen, wo Menschen das möchten und können. Wir dürfen es nicht über höhere Altersgrenzen zulasten der Versicherten erzwingen. Die dauerhafte Verunsicherung der Bevölkerung ist falsch und gefährlich“. Widersprüchliche Meldungen zu den Positionen der Alterssicherungskommission zeigen, nach Joachim Rocks Bewertung, wie wichtig offene und transparente Debatten über derart zentrale Themen sind. Reformvorschläge, die die gesamte Bevölkerung betreffen, gehören öffentlich diskutiert und nicht hinter verschlossenen Türen vorbereitet.

Städtebauförderung soll auch Barrierefreiheit unterstützen

Nach rechte zeigende Pfeile in Schwarz, Rot und Gel. Darunter die Worte CDU/CSU Franktion im Deutschen Bundestag
Grafik zeigt Logo der CDU/CSU-Fraktion
Foto: CDU/CSU Bundestagsfraktion

BERLIN (kobinet) Anlässlich des Tages der Städtebauförderung, welcher Anfang des Monats stattgefunden hatte, haben der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak, und die zuständige Berichterstatterin für Stadtentwicklung, Katja Strauss-Köster, dazu öffentlich Stellung genommen und erklärt, dass die Union für starke Kommunen mit attraktiven und lebendigen Quartieren kämpft. Demnach sollte die Städtebauförderung weiterhin ihren unverzichtbaren Beitrag dazu leisten, Innenstädte zu Orten zu entwickeln, die zum Verweilen und Flanieren einladen, oder Industriebrachen in lebendige Quartiere mit Cafés, Ateliers und Wohnraum umzuwandeln. „Die Städtebauförderung bringt konkrete Veränderungen vor Ort: Sie verwandelt Plätze, stärkt Innenstädte und schafft Orte, an denen Menschen sich begegnen.“ hatte Katja Strauss-Köster erklärt. In diesem Zusammenhang hatte die kobinet-Redaktion ergänzend nachgefragt welchen Rang die Barrierefreiheit im Zusammenhang zur Städtebauförderung einnehmen wird, ob es Überlegungen gibt, diese Städtebauförderung auch auf den weitren Ausbau der barrierefreien Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs auszurichten  und ob daran gedacht ist, mit der weiteren Städtebauförderung auch die barrierefreie Zugänglichkeit von Restaurants, Cafés und der kulturellen Angebote zu erhöhen. Inzwischen haben wir die Antworten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf diese Fragen erhalten und veröffentlichen die Antworten in diesem Artikel.

Katastrophenschutz? Denkste, Kommando für zivile Verteidigung!

Vorn ein Findling mit Inschrift Willis Blick, dahinter Bäume im Sonnenlicht im hellen Grün.
milde gegenüber Ohnmächtigen, die politisch Dampf ablassen
Foto: Hubertus Thomasius

Staufen (kobinet) Zehn Milliarden Euro macht Innenminister Dobrindt dafür locker bis 2029! Weshalb 2029?

Nicht, um bis dahin gegen weitere Naturkatastrophen wie die Ahrtal-Flut gewappnet zu sein, sondern weil spätestens dann „der Russe kommt“, kommen könnte. Die Bundesregierung will uns „kriegstüchtig“ haben, nicht katastrophenfest. Katastrophenschutz als Abfall oder Nebenprodukt von Kriegstüchtigkeit. Anderes ist von dieser Regierung nicht zu erwarten. Ihre „Sicherheitspolitik“ ist nur ein anderes Wort für politische Verursachung maximaler Unsicherheit. Für eine massive Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung.

Fachtag über das Projekt „Ausbildung mittendrin“

Bild eines Arbeiters an einer Werkbank mit Handwerkzeug und Maschinenteilen
Berufe öffnen den Weg in die Arbeitswelt
Foto: tanrıca In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

KÖLN (kobinet) Vier Jahre lang sind in Köln junge Menschen aus dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in und durch Duale Ausbildungen auf dem Arbeitsmarkt begleitet worden. Das Projekt „Ausbildung mittendrin“ führt der Elternverein mittendrin e.V. in Kooperation mit dem Inklusionsdienstleister ProjektRouter gGmbH durch. Gefördert wird es vom Land Nordrhein-Westfalen  und der Europäischen Union. Ziel des Projekts war es, auch dieser Zielgruppe über den Einzelfall hinaus die Möglichkeiten des bewährten Systems der Berufsausbildung zu öffnen und auf diesem Weg ihre Chancen auf Teilhabe an Arbeit zu verbessern.

Bundesweites Praxistreffen für inklusives junges Musiktheater

Asphaltierte Anfahrt zu einem mit gelber Farbe gestrichenen zweigeschossigen Rundbau
Eingang zum Hotel am See in Rheinsber
Foto: H. Smikac

RHEINSBERG (kobinet) Im Juni 2026 findet im brandenburgischen Rheinsberg ein Symposium „Loud & Relaxed“ der Bundesakademie für junges Musiktheater statt. Die Bundesakademie für junges Musiktheater lädt zum bundesweiten Praxistreffen für inklusives junges Musiktheater ein. Am Mittsommer-Wochenende von Freitag, 19. Juni, bis Sonntag, 21. Juni 2026 richten Workshops, Paneldiskussionen und Vorstellungen den Blick sowohl auf die vielgestaltigen künstlerischen Zugänge zu künstlerischer Innovation und Vielfalt. Im Zentrum stehen Künstlerinnen und Künstler, für die inklusives Theater selbstverständlich, bedingungslos und unverzichtbarer Teil ihrer künstlerischen Arbeit ist. So entsteht ein Fachtreffen, das ästhetische Fragen ebenso ernst nimmt wie die Bedingungen, unter denen Teilhabe im Musiktheater dauerhaft möglich wird. Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten für Verpflegung und Unterkunft in der Bundes- und Landesakademie Rheinsberg – rund 80 Kilometer nördlich von Berlin. Weitere Einzelheiten sind hier nachzulesen.

Blinde Klägerin zutiefst enttäuscht über Entscheidung des Bundesgerichtshof in Sachen Diskriminierung

Sharepic des DBSV zur Enttäuschung der Klägerin Renate S. vor dem BGH
Sharepic des DBSV zur Enttäuschung der Klägerin Renate S. vor dem BGH
Foto: DBSV

Berlin / Karlsruhe (kobinet) „‚Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) für eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist.‘ So hat der Bundesgerichtshof heute entschieden“, heißt es in einem Facebook-Post des Deutschen Blinden- und Sehbehidnertenverband (DBSV) in Bezug auf die am 21. Mai 2026 verkündete Entscheidung des Gerichts. Und weiter heißt es vonseiten des DBSV: „Renate S. hatte gegen eine Reha-Klinik geklagt, die sie nicht aufnehmen wollte, weil sie blind ist. Wir haben Renate S. in dem Verfahren unterstützt. Sie sagte uns: ‚Ich bin von dem Urteil zutiefst enttäuscht und frage mich, wie es sein kann, dass behinderte Menschen kein bisschen geschützt werden, obwohl wir doch im Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot haben.‘ Ihr Anwalt Dr. Michael Richter, der sie in den beiden ersten Instanzen vertreten hat, prüft deshalb, mit dem Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.“

„Flamme der Hoffnung“ feierlich entzündet

In Begleitung von weiteren Personen entzündet ein Mann mit roter Sportjacke eine Fackel an einem offenen Feuer
Entzündung der Special Olympics Fackel in Berlin auf dem Weg zu den Nationalen Spielen ins Saarland
Foto: SOD/ Tilo Wiedensohler

BERLIN (kobinet) Mit einem parlamentarischen Gespräch in der Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin und dem anschließenden Auftakt des bundesweiten Fackellaufs zu den Special Olympics Nationalen Spielen Saarland 2026 ist der Startschuss für die Reise der „Flamme der Hoffnung“ gefallen. Vertreter*innen aus Politik, Sport, von Special Olympics Deutschland, Ehrenamt und Athlet*innen würdigten die Bedeutung von Inklusion und bürgerlichem Engagement. Der Auftakt des Fackellaufs fällt bewusst in die Woche des erstmals stattfindenden Ehrentags am 23. Mai, dem Geburtstag des Grundgesetzes. Unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ stehen Begegnung, gesellschaftliches Engagement und gelebte Solidarität im Mittelpunkt.

Nach BGH-Urteil: Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen bleibt lückenhaft – jetzt ist die Politik gefordert

Corrina Rüffer
Corrina Rüffer
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zum am 21. Mai 2026 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall einer blinden Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde, haben sich Awet Tesfaiesus, Berichterstatterin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mittels einer gemeinsamen Presseinformation zu Wort gemeldet. „Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Enttäuschung und ein herber Rückschlag für den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der blinden Frau nach ihrer Abweisung durch eine Reha Klinik zurückgewiesen. Dass die Abweisung einer blinden Frau durch eine Reha Klinik rechtlich nicht eindeutig als Diskriminierung geahndet wird, ist ein alarmierendes Signal. Die Entscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Gesundheitswesen gravierende Schutzlücken aufweist. Gerade weil der bestehende Rechtsrahmen in einem so klaren Fall keinen verlässlichen Diskriminierungsschutz gewährleistet, sind wir als Gesetzgeber jetzt umso dringender gefordert.“

Ferda Ataman zur BGH-Entscheidung zu Diskriminierung im Gesundheitswesen

Ferda Ataman
Ferda Ataman
Foto: Sarah Eick

Berlin (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute, am 21. Mai 2026, mit der Frage befasst, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: „Umfragen zufolge findet jede vierte Diskriminierung im Gesundheitswesen statt. Leider gilt der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland aber ausgerechnet in diesem Bereich nicht eindeutig. Menschen können sich nicht grundsätzlich gegen Diskriminierungen beim Arzt, im Krankenhaus oder bei der Reha-Klinik wehren. Das zeigt auch das heutige Urteil.“ Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat.

Bundesgerichtshof: Kein Entschädigungs-Anspruch für blinde Patientin, der Aufnahme in Rehaklinik versagt wurde

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Foto: Bundesgerichtshof

Karlsruhe (kobinet) Der unter anderem der für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute, am 21. Mai 2026, entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat. Diese Entscheidung offenbart nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die massiven Lücken in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland und macht den dringenden Handlungsbedarf für die Verankerung angemessener Vorkehrungen im AGG und im Behindertengleichstellungsgesetz sowie für einen besseren Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen deutlich.

Kostenfalle Inkontinenzversorgung

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Foto: ht

DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat einen neuen Rechtsratgeber mit dem Titel „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ veröffentlicht. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was Menschen mit Behinderung, die an Harn- oder Stuhlinkontinenz leiden, beachten müssen, damit ihre Versorgung nicht zur Kostenfalle wird. Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich „höherwertige“ Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene. Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Der Ratgeber ist über diese Internetseite zu erhalten.

Gemeinsames Programm stärkt Gesundheitskompetenz

Männer und Frauen stehen in einem Kreis und machen Bewegungsübungen indem sie den rechten Arm und das rechte Bein gleichzeitig heben
Anleitung von Bewegungsübungen Gesundheitslotsen
Foto: Special Olympics Niedersachsen / Helge Krückeberg

HANNOVER (kobinet) Die KKH Kaufmännische Krankenkasse und Special Olympics Niedersachsen haben die fünfte Runde ihres gemeinsamen Programms „Gesundheitslotsen – Gesund Essen, Bewegen, Leben!“ erfolgreich abgeschlossen. 14 Menschen mit geistiger Behinderung haben die Fortbildungsreihe absolviert und sind mit einem Zertifikat ausgezeichnet worden. In ihrer neuen Funktion unterstützen und beraten sie zukünftig ihre Mitbewohner und Kollegen zu Themen wie gesunder Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung. Das Programm setzt dabei auf mehr als die reine Wissensvermittlung zu Ernährung, Bewegung und Gesundheit. Auch die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden ist ein wichtiger Bestandteil. Durch die Ausbildung gewinnen sie an Selbstvertrauen und lernen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Gemeinsam bilden die KKH und Special Olympics Niedersachsen seit 2019 Menschen mit geistiger Behinderung zu Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen aus.