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Wird Barrierefreiheit in Nordrhein-Westfalen gekippt

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Foto: omp

KÖLN (kobinet) In Nordrhein-Westfalen steht eine Veränderung der Landesbauordnung an. In der gegenwärtigen Fassung heißt es unter Paragraf 59 derzeit, dass bei Sanierungen oder Umbauten "angemessene Regelungen zur Barrierefreiheit" zu treffen seien. Die Landesbauordnung soll jetzt aber weiter vereinfacht werden. Weniger Bürokratie und mehr Tempo beim Bauen wird gefordert. Der Bauausschuss im Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, einem neuen Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt. Anstatt mit der geplanten Gesetzesänderung für mehr Barrierefreiheit zu sorgen, soll aber wohl nun der entsprechende Paragraf (siehe oben) ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Es folgen weitere Beratungen im Landtag NRW. Mehr ist darüber auch aus einem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks zu erfahren.