KÖLN (kobinet)
Im Bundes-Land Nord-rhein-West-falen gibt es ein wichtiges Gesetz.
Das Gesetz heißt Landes-Bau-Ordnung.
Sie legt fest: So darf man im Bundes-Land bauen.
Darin steht auch etwas zur Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.
In Paragraf 59 steht bisher eine wichtige Regel.
Ein Paragraf ist ein Teil eines Gesetzes.
Er beschreibt eine bestimmte Regel.
Die Regel sagt: Bei Umbauten muss es Barriere-Freiheit geben.
Ein Umbau bedeutet: Ein Gebäude wird verändert.
Diese Regel soll jetzt gestrichen werden.
Danach gibt es keine Ersatz-Regel mehr.
Der Grund dafür ist: Es soll weniger Bürokratie geben.
Bürokratie bedeutet: Es gibt sehr viele Regeln und viel Papier-Kram.
Außerdem soll das Bauen schneller gehen.
Der Bau-Ausschuss im Land-Tag hat zugestimmt.
Der Bau-Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Politikern.
Sie beraten über Regeln zum Bauen.
Im Land-Tag arbeiten Politiker aus Nord-rhein-West-falen.
Sie machen Gesetze für das Bundes-Land.
Das war am Donnerstag, dem 21. Mai 2026.
Die meisten Mitglieder waren dafür.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig.
Der Land-Tag berät noch weiter darüber.
Mehr Infos gibt es beim West-deutschen Rund-funk.

Foto: omp
KÖLN (kobinet) In Nordrhein-Westfalen steht eine Veränderung der Landesbauordnung an. In der gegenwärtigen Fassung heißt es unter Paragraf 59 derzeit, dass bei Sanierungen oder Umbauten "angemessene Regelungen zur Barrierefreiheit" zu treffen seien. Die Landesbauordnung soll jetzt aber weiter vereinfacht werden. Weniger Bürokratie und mehr Tempo beim Bauen wird gefordert. Der Bauausschuss im Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, einem neuen Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt. Anstatt mit der geplanten Gesetzesänderung für mehr Barrierefreiheit zu sorgen, soll aber wohl nun der entsprechende Paragraf (siehe oben) ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Es folgen weitere Beratungen im Landtag NRW. Mehr ist darüber auch aus einem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks zu erfahren.

Foto: omp
KÖLN (kobinet) In Nordrhein-Westfalen steht eine Veränderung der Landesbauordnung an. In der gegenwärtigen Fassung heißt es unter Paragraf 59 derzeit, dass bei Sanierungen oder Umbauten "angemessene Regelungen zur Barrierefreiheit" zu treffen seien. Die Landesbauordnung soll jetzt aber weiter vereinfacht werden. Weniger Bürokratie und mehr Tempo beim Bauen wird gefordert. Der Bauausschuss im Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, einem neuen Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt. Anstatt mit der geplanten Gesetzesänderung für mehr Barrierefreiheit zu sorgen, soll aber wohl nun der entsprechende Paragraf (siehe oben) ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Es folgen weitere Beratungen im Landtag NRW. Mehr ist darüber auch aus einem Beitrag des Westdeutschen Rundfunks zu erfahren.




