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Behindertengleichstellungsgesetz: Kurzfristige Interessen der Privatwirtschaft bleiben im Fokus

Protestbanner zur BGG-Anhörung
Protestbanner zur BGG-Anhörung
Foto: laut-werden.de / Dennis Steinhilber

Berlin (kobinet) Am 22. Juni 2026 fand im Paul-Löbe-Haus des Bundestages die Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) statt – vor Ort demonstrierten über 200 behinderte Menschen und ihre Unterstützer*innen gegen den Entwurf. "Solidarität mit einem kleinen Input auf der Demo hatten im Vorfeld der Anhörung bereits der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel und Heike Heubach von der SPD gezeigt. Über die Sitzung resümierten im Nachgang unter anderem Corinna Rüffer (Grüne) und Sören Pellmann (Linke). Vertreter*innen der CDU/CSU blieben der Veranstaltung fern. Dass es der CDU inzwischen gelungen ist, den Diskurs deutlich zu verschieben, war nicht zuletzt dadurch zu beobachten, dass es in den Beiträgen nur noch vereinzelt um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ging, sondern mehrheitlich um die längerfristige Unwirtschaftlichkeit einer (alternden) Gesellschaft voller Barrieren", schreibt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in einem Resümee zur Anhörung und den Protesten.

Und weiter heißt es im ISL-Resümee: „Die vielleicht deutlichsten Zeichen, wie wertschätzend sie den Belangen von behinderten Menschen aus deren Perspektive – ‚Nichts über uns ohne uns‘ – gegenübersteht, setzte die Regierung gleich zweifach performativ: Am Abend vor der Anhörung hatte eine kleine Gruppe behinderter Aktivist*innen den Innenhof des Wirtschaftsministeriums besetzt. Nach der Aussprache einer Duldung durch die Verantwortlichen wurde in der Nacht doch Strafanzeige gestellt und durch die Polizei räumen gelassen. Fast als Slapstick mutet an, dass die angemeldeten Rollstuhlnutzenden der Anhörung im Paul-Löbe-Haus aufgrund mangelnder Barrierefreiheit und des Unwillens, andere angemessene Vorkehrungen bereitzustellen, diese im Foyer verfolgen mussten.“

Die aktiven und vor die Türen verwiesenen passiven Teilnehmer*innen der Anhörung zeichneten indes eine düstere Prognose: Machen wir uns keine Hoffnungen auf Initiativen zur Verbesserung des Gesetzes vonseiten der Regierungskoalition selbst. Der als Sachverständiger geladene Prof. Felix Welti riet in seinem Resümee folgerichtig, die Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises anzusprechen. Dem schließt sich ISL-Vorständin Jenny Bießmann an und fordert: „Geht auf eure Abgeordneten zu und beschreibt ihnen die konkreten Konsequenzen für euch! Appelliert an ihre Menschlichkeit und ihre Verantwortung, doch noch zu einem Gesetz zu kommen, das behinderte mit nicht-behinderten Menschen zumindest gleicher stellt – etwa durch die Verpflichtung der Privatwirtschaft auf ein Mindestmaß an Inklusion.“ Bießmann rät, wenn möglich, zum direkten Austausch. Alternativ sind Vorlagen für Anschreiben im Netz leicht zu finden.

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