Berlin (kobinet)
Die Alters-Sicherungs-Kommission hat 33 Empfehlungen gemacht.
Die Alters-Sicherungs-Kommission ist eine Gruppe von Fachleuten.
Diese Gruppe macht Vorschläge für die Rente.
So sollen ältere Menschen genug Geld haben.
Eine Empfehlung bedeutet: Jemand schlägt etwas vor.
Der Sozial-Verband VdK findet diese Empfehlungen gut.
Der VdK ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen kämpfen für die Rechte von kranken Menschen.
Sie kämpfen auch für Menschen mit wenig Geld.
Die Kommission schlägt vor: Mehr Berufs-Gruppen sollen Renten-Versicherung zahlen.
Eine Berufs-Gruppe sind alle Menschen mit dem gleichen Beruf.
Zum Beispiel alle Ärzte oder alle Lehrer.
Bei der Renten-Versicherung zahlt man jeden Monat Geld ein.
Später bekommt man dieses Geld als Rente zurück.
Das gilt zum Beispiel für Selbst-Ständige.
Selbst-Ständige sind Menschen mit eigenem Geschäft.
Sie haben keinen Chef, der sie angestellt hat.
Das gilt auch für Abgeordnete.
Abgeordnete sprechen für die Bürger im Parlament.
Sie vertreten Menschen in der Politik.
Das gilt auch für Vorstände von Aktien-Gesellschaften.
Eine Aktien-Gesellschaft ist eine bestimmte Art von Unternehmen.
Viele Menschen können Anteile an diesem Unternehmen kaufen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt:
Die Politik muss diese Vorschläge jetzt umsetzen.
Umsetzen bedeutet: Die Ideen werden in die Tat umgewandelt.
Der VdK fordert: Kranke ältere Menschen dürfen nicht verlieren.
Menschen mit kleinen Renten dürfen auch nicht verlieren.
Diese Menschen dürfen nicht die Kosten tragen.
Die Kommission hat eine wichtige Forderung des VdK aufgenommen.
Kleine Renten sollen künftig weniger angerechnet werden.
Das gilt für die Grund-Sicherung.
Grund-Sicherung ist Geld vom Staat für Menschen ohne Geld.
Verena Bentele findet das gut.
Die Kommission schlägt einen Frei-Betrag vor.
Ein Frei-Betrag bedeutet: Ein Teil des Geldes wird nicht angerechnet.
Dieser Frei-Betrag darf nicht mit anderen Einkommen verrechnet werden.
Das gilt zum Beispiel für kleine Betriebs-Renten.
Eine Betriebs-Rente ist Geld von der Firma für später.
Die Firma spart Geld, das man im Alter bekommt.
Das gilt auch für Riester-Renten.
Bei der Riester-Rente spart man jeden Monat Geld.
Der Staat gibt auch Geld dazu.
Das Renten-Niveau bedeutet: Wie viel Geld Rentner im Vergleich zu Arbeitenden bekommen.
Die Kommission sagt klar: Das Renten-Niveau soll nicht sinken.
Das Renten-Niveau soll sogar steigen.
Der VdK bewertet das positiv.
Aber der VdK sieht auch noch Probleme.
Das Renten-Niveau soll von einer Aktien-Rente abhängen.
Bei der Aktien-Rente wird Renten-Geld in Aktien angelegt.
Aktien sind Anteile an einem Unternehmen.
Der Wert dieser Anteile kann steigen oder fallen.
Verena Bentele warnt:
Manche Geld-Anlagen sind riskant.
Riskant bedeutet: Man kann viel Geld verlieren.
So riskante Geld-Anlagen dürfen nicht gemacht werden.
Manchmal kaufen Anleger Pflege-Einrichtungen.
Eine Pflege-Einrichtung ist ein Haus für Menschen mit Hilfe-Bedarf.
Dort leben Menschen, die Hilfe im Alltag brauchen.
Dann wollen Anleger viel Geld verdienen.
Das darf nicht passieren.
Die Pflege muss gut bleiben.
Solche Geld-Anlagen dürfen keine steigenden Mieten verursachen.
Der VdK ist gegen bestimmte Vorschläge.
Es gibt jetzt eine Rente nach 45 Versicherungs-Jahren.
Diese Rente hat keine Abzüge.
Versicherungs-Jahre sind Jahre mit Einzahlungen in die Renten-Versicherung.
Wer 45 Jahre lang eingezahlt hat, bekommt volle Rente.
Abzüge bedeutet: Man bekommt weniger Renten-Geld.
Das passiert, wenn man früh in Rente geht.
Die Politik darf diese Rente nicht abschaffen.
Die Politik darf die Abzüge auch nicht erhöhen.
Diese Menschen haben sehr lange gearbeitet.
Sie haben ihr Leben so geplant.
Diese Pläne dürfen nicht zerstört werden.
Verena Bentele fordert: Ältere kranke Menschen brauchen Unterstützung.
Es braucht mehr Reha-Angebote.
Reha bedeutet: Unterstützung, damit Menschen wieder gesund werden.
Es braucht auch mehr Weiter-Bildungs-Angebote.
Weiter-Bildung bedeutet: Man lernt etwas Neues.
Zum Beispiel einen anderen Beruf.
Manche Menschen finden schwer einen Job.
Diese Menschen dürfen nicht alleine gelassen werden.
Es soll eine Sonder-Regelung geben.
Eine Sonder-Regelung ist eine besondere Regel für bestimmte Menschen.
Manche Menschen können kurz vor der Rente nicht mehr arbeiten.
Der Grund ist ihre Gesundheit.
Für diese Menschen gilt die Sonder-Regelung.
Diese Regelung muss einfach umgesetzt werden.
Die Regelung darf keine Bürokratie erzeugen.
Bürokratie bedeutet: Viele komplizierte Regeln und Formulare.
Verena Bentele sagt außerdem:
Die Alters-Grenzen für Menschen mit schwerer Behinderung dürfen nicht verändert werden.
Eine Alters-Grenze ist ein bestimmtes Alter als Regel.
Ab diesem Alter gelten andere Rechte oder Pflichten.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Diese Alters-Grenzen sind fest.
Daran darf niemand etwas verändern.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK sieht die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als wichtigen Schritt an, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Positiv bewertet der Verband vor allem die geplante Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung, darunter Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte hierzu: "Entscheidend wird nun die Umsetzung der Vorschläge sein." Der Verband werde "darauf drängen, dass gesundheitlich angeschlagene ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht die Verlierer der Reform werden". Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge dürften nicht die Kosten der Reform tragen.
„Ich freue mich, dass die Kommission eine zentrale Forderung des VdK im Kampf gegen Altersarmut aufgegriffen hat: Kleine gesetzliche Renten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden“, so Bentele. Der Freibetrag dürfe aber nicht mit Erwerbseinkommen oder kleinen Betriebs- und Riester-Renten verrechnet werden. Positiv bewertet der VdK zudem das klare Bekenntnis der Kommission, dass das Rentenniveau künftig nicht sinken, sondern perspektivisch steigen soll. Damit erteile die Kommission Überlegungen zu einer bloßen Basisabsicherung eine Absage. Kritisch sei allerdings, dass dieses Ziel maßgeblich von den Erträgen einer ergänzenden Aktienrente abhängen soll. Verena Bentele warnt: „Hohe Renditeerwartungen dürfen nicht zu riskanten oder gesellschaftlich schädlichen Investitionen führen.“ Kapitalanlagen dürften etwa nicht Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen unter Renditedruck setzen oder steigende Mieten befördern.
Der VdK lehnt eine schnelle und ersatzlose Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie höhere Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten ab. Das durchkreuze die Lebensplanung derer, die sehr lange durch ihren Beitrag das soziale Sicherungssystem stabilisiert haben. Vor einem späteren Renteneintritt brauche es zudem „eine Reha-, Präventions- und Weiterbildungsoffensive“, so Bentele. Ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen und schlechten Arbeitsmarktchancen dürften „nicht im Regen stehengelassen werden“. Die vorgeschlagene Sonderregelung für diejenigen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, müsse einfach und bürokratiearm umgesetzt werden. Zugleich betont Verena Bentele: „Für mich sind die heutigen Altersgrenzen bei der Rente wegen Schwerbehinderung unantastbar.“

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK sieht die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als wichtigen Schritt an, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Positiv bewertet der Verband vor allem die geplante Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung, darunter Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte hierzu: "Entscheidend wird nun die Umsetzung der Vorschläge sein." Der Verband werde "darauf drängen, dass gesundheitlich angeschlagene ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht die Verlierer der Reform werden". Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge dürften nicht die Kosten der Reform tragen.
„Ich freue mich, dass die Kommission eine zentrale Forderung des VdK im Kampf gegen Altersarmut aufgegriffen hat: Kleine gesetzliche Renten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden“, so Bentele. Der Freibetrag dürfe aber nicht mit Erwerbseinkommen oder kleinen Betriebs- und Riester-Renten verrechnet werden. Positiv bewertet der VdK zudem das klare Bekenntnis der Kommission, dass das Rentenniveau künftig nicht sinken, sondern perspektivisch steigen soll. Damit erteile die Kommission Überlegungen zu einer bloßen Basisabsicherung eine Absage. Kritisch sei allerdings, dass dieses Ziel maßgeblich von den Erträgen einer ergänzenden Aktienrente abhängen soll. Verena Bentele warnt: „Hohe Renditeerwartungen dürfen nicht zu riskanten oder gesellschaftlich schädlichen Investitionen führen.“ Kapitalanlagen dürften etwa nicht Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen unter Renditedruck setzen oder steigende Mieten befördern.
Der VdK lehnt eine schnelle und ersatzlose Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie höhere Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten ab. Das durchkreuze die Lebensplanung derer, die sehr lange durch ihren Beitrag das soziale Sicherungssystem stabilisiert haben. Vor einem späteren Renteneintritt brauche es zudem „eine Reha-, Präventions- und Weiterbildungsoffensive“, so Bentele. Ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen und schlechten Arbeitsmarktchancen dürften „nicht im Regen stehengelassen werden“. Die vorgeschlagene Sonderregelung für diejenigen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, müsse einfach und bürokratiearm umgesetzt werden. Zugleich betont Verena Bentele: „Für mich sind die heutigen Altersgrenzen bei der Rente wegen Schwerbehinderung unantastbar.“





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