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Reform des Behindertengleichstellungsgesetz wohl erst nach der Sommerpause

Protest zur BGG-Reform am Paul-Löbe-Haus am 22. Juni 2026
Protest zur BGG-Reform am Paul-Löbe-Haus am 22. Juni 2026
Foto: laut-werden.de / Dennis Steinhilber / instagram.com/lautwerden

Berlin (kobinet) Ein Blick auf die Tagesordnung des Plenum des Deutschen Bundestages für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause vom 8. bis 10. Juli 2026 zeigt, dass der Gesetzentwurf zu Ändereungen des Behindertengleichstellungsgesetz nun wohl erst nach der Sommerpause in zweiter und dritter Lesung behandelt und beschlossen werden dürfte. Damit reiht sich der Bundestag nahtlos in die bisherige Entwicklungsgeschichte der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz ein, die bisher von vielen Ankündigungen und ständigen Verschiebungen bis zu einem heftig kritisierten Gesetzentwurf reicht. Ob die erneute Verschiebung der abschließenden Behandlung des Gesetzes nach der von massiven Protesten begleiteten Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 22. Juni 2026 gut oder schlecht für mögliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs im Sinne einer wirksamen Barrierefreiheit ist, dazu gibt es verschiedene Ansichten innerhalb der Behindertenorganisationen.

Dass die Nichtbehandlung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vor der Sommerpause ein gutes Zeichen für weitere und intensive Verhandlungen für Änderungsanträge ist, darauf hoffen die einen. Andere hätten es lieber gehabt, wenn die Debatte und Beschlussfassung der Gesetzesreform noch vor der Sommerpause erfolgt wäre. Denn dann wäre diese unter dem Lichte der massiven Proteste gegen den von der Bundesregierung erarbeiteten und vorliegenden Gesetzentwurf geprägt gewesen. So können diese leicht in Vergessenheit geraten, während nach der Sommerpause nur noch die Beschlussfassung möglicher Änderungsanträge im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie die Bundestagsdebatte und Beschlussfassung ansteht.

Was für viele behinderte Menschen und ihre Verbände jedoch klar ist, ist dass dieser Gesetzentwurf noch erheblicher Veränderungen bedarf, wenn es eine ernsthafte Verbesserung der Barrierefreiheit vor allem bei Dienstleistungen und Produkten privater Unternehmen geben soll.

Link zur Tagesordnung für die Plenumssitzungen des Deutschen Bundestages vom 8. – 10. Juli 2026, die noch geändert werden dürfte

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Uwe Heineker
30.06.2026 09:56

Das endlose Verschieben und Taktieren ist das beste Beispiel für die Passivität und das Versagen dieser Politik. Während das Gesetz vertagt wird, bleibt der Völkerrechtsbruch bittere Realität.

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Zuletzt bearbeitet am 1 Stunde zuvor von Uwe Heineker
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