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Erhebliche Unterschiede beim ohnehin geringen Arbeitsentgelt in Werkstätten für behinderte Menschen

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Foto: ht

Berlin (kobinet)

Die Kritik an der Beschäftigung behinderter Menschen in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn und ohne nennenswerte Chancen auf eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird immer lauter. Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlichte Tabelle über die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelte inklusive der vom Rehabilitationsträger gezahlten 52 Euro Arbeitsförderungsgeld zeigt für das Jahr 2024 ein monatliches durchschnittliches Arbeitsentgelt von 233 Euro in den deutschen Werkstätten auf. Dabei gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. So betrug im Jahr 2024 beispielsweise in Hamburg das durchschnittliche Arbeitsentgelt 305 Euro, während die werkstattbeschäftigten behinderten Menschen in Schleswig-Holstein nur 178 Euro bekamen. Dieser massive Unterschied wirft eine Reihe von Fragen auf, u.a. auch wie verlässlich die Rückmeldungen der Werkstätten auf die Abfrage sind, bzw. warum sich solch große Unterschiede auftun.

Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg das monatliche Durchschnittsentgelt deutschlandweit von 224 auf 233 Euro, das sind gerade einmal neun Euro mehr innerhalb von zwei Jahren. In Schleswig-Holstein betrug dieser Anstieg gerade einmal drei Euro von 175 Euro im Jahr 2022 auf 178 Euro im Jahr 2024. Und dabei handelt es sich um ein Durchschnittsentgelt, was bedeutet, dass einige Werkstattbeschäftigte noch weit darunter bei ihrem monatlichen Werkstattentgelt bleiben.

Link zu Tabelle über die durchschnittlichen Monatsentgelte in Werkstätten für behinderte Menschen in den verschiedenen Bundesländern

Verwunderlich bei den Zahlen aus Schleswig-Holstein mit 178 Euro monatlichem Durchschnittsentgelt in Werkstätten im Jahr 2024 ist auch, dass diese hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurückbleiben. Laut Informationen der Lebenshilfe beträgt der Grundbetrag, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen mindestens gezahlt werden muss, seit 1. August 2024 monatlich 133 Euro. Rechnet man nun den Zuschuss der Rehabilitationsträger von 52 Euro monatlich hinzu, ergibt dies einen Mindestbetrag von 185 Euro. Die Frage wirft sich daher auf, was ist da in Schleswig-Holstein los, dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen noch weniger von dem Wenigen bekommen, das Werkstattbeschäftigten ohnehin nur zugestanden wird?

Link zu den Informationen der Lebenshilfe zum Entgelt in Werkstätten für behinderte Menschen

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Uwe Heineker
11.08.2026 10:23

Armut per Gesetz: 233 Euro sind kein Lohn, sondern staatlich verordnete Ausbeutung!

Wer nach einer vollen Arbeitswoche mit durchschnittlich 233 Euro im Monat nach Hause geschickt wird – oder wie in Schleswig-Holstein mit 178 Euro –, der erhält keinen Lohn für seine Arbeit, sondern ein politisch gewolltes Trinkgeld. Dass ein Anstieg von mickrigen 9 Euro in zwei Jahren inmitten einer historischen Preissteigerung überhaupt als Entgeltentwicklung ausgewiesen wird, grenzt an Hohn gegenüber den rund 300.000 Werkstattbeschäftigten in Deutschland.

Die enormen regionalen Lohnunterschiede von über 120 Euro zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein entlarven zudem die völlige Willkür des Systems: Die Bezahlung richtet sich nicht nach dem Recht des Menschen auf angemessene Entlohnung, sondern nach den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Rücklagenstrukturen der jeweiligen Träger.

Das Werkstattsystem offenbart hier seine zynische Logik:

  • Kein Mindestlohn: Menschen mit Behinderung werden als „arbeitnehmerähnlich“ definiert, um ihnen den gesetzlichen Mindestlohn, Tarifverträge und reguläre Arbeitnehmerrechte vorzuenthalten.
  • System der Verfestigung: Anstatt den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (wo die Vermittlungsquote seit Jahrzehnten bei unter 1 % verharrt), zementiert das Entgeltsystem die dauerhafte Abhängigkeit von Grundsicherung und Sozialleistungsträgern.
  • Sozialromantik als Feigenblatt: Das Argument der Werkstattbefürworter, die WfbM sei ein „Schutzraum“, dient in Wahrheit dem Schutz eines intransparenten Milliarden-Marktes vor echter Konkurrenz und tariflicher Entlohnung.

Die völkerrechtliche Konsequenz
Diese Zahlen sind der statistische Beweis für einen fortgesetzten Systemfehler. Die Verweigerung eines existenzsichernden Lohns und die Aufrechterhaltung von Sonderwelten verstößt direkt gegen Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf Arbeit). Wer Werkstattbeschäftigte mit zweistelligen oder dreistelligen Almosen abspeist, bricht Völkerrecht auf dem Rücken der Schwächsten.

Es braucht keine weiteren Gutachten oder alibihaften Entgeltreformen, die den Notstand nur verwalten. Die Forderung muss unmissverständlich lauten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Durchsetzung des Mindestlohns und die konsequente Umwandlung der Werkstätten in inklusionsorientierte, tarifgebundene Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Wie diese Sonderwelten systematisch aufrechterhalten werden und warum Deutschland sich damit vor der Weltgemeinschaft verantworten muss, zeigt die detaillierte Analyse in 2031 – Deutschland, die Welt blickt auf dich!.