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Erhebliche Unterschiede beim ohnehin geringen Arbeitsentgelt in Werkstätten für behinderte Menschen

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Foto: ht

Berlin (kobinet)

Die Kritik an der Beschäftigung behinderter Menschen in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn und ohne nennenswerte Chancen auf eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird immer lauter. Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlichte Tabelle über die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelte inklusive der vom Rehabilitationsträger gezahlten 52 Euro Arbeitsförderungsgeld zeigt für das Jahr 2024 ein monatliches durchschnittliches Arbeitsentgelt von 233 Euro in den deutschen Werkstätten auf. Dabei gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. So betrug im Jahr 2024 beispielsweise in Hamburg das durchschnittliche Arbeitsentgelt 305 Euro, während die werkstattbeschäftigten behinderten Menschen in Schleswig-Holstein nur 178 Euro bekamen. Dieser massive Unterschied wirft eine Reihe von Fragen auf, u.a. auch wie verlässlich die Rückmeldungen der Werkstätten auf die Abfrage sind, bzw. warum sich solch große Unterschiede auftun.

Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg das monatliche Durchschnittsentgelt deutschlandweit von 224 auf 233 Euro, das sind gerade einmal neun Euro mehr innerhalb von zwei Jahren. In Schleswig-Holstein betrug dieser Anstieg gerade einmal drei Euro von 175 Euro im Jahr 2022 auf 178 Euro im Jahr 2024. Und dabei handelt es sich um ein Durchschnittsentgelt, was bedeutet, dass einige Werkstattbeschäftigte noch weit darunter bei ihrem monatlichen Werkstattentgelt bleiben.

Link zu Tabelle über die durchschnittlichen Monatsentgelte in Werkstätten für behinderte Menschen in den verschiedenen Bundesländern

Verwunderlich bei den Zahlen aus Schleswig-Holstein mit 178 Euro monatlichem Durchschnittsentgelt in Werkstätten im Jahr 2024 ist auch, dass diese hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurückbleiben. Laut Informationen der Lebenshilfe beträgt der Grundbetrag, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen mindestens gezahlt werden muss, seit 1. August 2024 monatlich 133 Euro. Rechnet man nun den Zuschuss der Rehabilitationsträger von 52 Euro monatlich hinzu, ergibt dies einen Mindestbetrag von 185 Euro. Die Frage wirft sich daher auf, was ist da in Schleswig-Holstein los, dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen noch weniger von dem Wenigen bekommen, das Werkstattbeschäftigten ohnehin nur zugestanden wird?

Link zu den Informationen der Lebenshilfe zum Entgelt in Werkstätten für behinderte Menschen

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