Berlin (kobinet)
Viele behinderte Menschen arbeiten in Werk-stätten.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Sie verdienen dort sehr wenig Geld.
Sie bekommen viel weniger als den Mindest-lohn.
Mindest-lohn ist das wenigste Geld, das man für Arbeit bekommen muss.
Weniger Geld darf es nicht sein.
Außerdem haben sie kaum Chancen auf einen anderen Job.
Eine Bundes-arbeits-gemeinschaft hat Zahlen veröffentlicht.
Eine Bundes-arbeits-gemeinschaft ist eine Gruppe von Organisationen.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Thema.
Sie arbeiten zusammen in ganz Deutschland.
Die Gruppe heißt: Bundes-arbeits-gemeinschaft Werk-stätten für behinderte Menschen.
Die Zahlen zeigen etwas Wichtiges.
Im Jahr 2024 verdienten Werk-statt-beschäftigte im Durchschnitt 233 Euro im Monat.
Werk-statt-beschäftigte sind Menschen mit Behinderung, die in einer Werk-statt arbeiten.
Durchschnitt bedeutet: Man rechnet viele Zahlen zusammen.
Dann teilt man durch die Anzahl der Zahlen.
Das Ergebnis ist der Durchschnitt.
In diesen 233 Euro sind 52 Euro Arbeits-förderungs-geld enthalten.
Arbeits-förderungs-geld ist extra Geld für Menschen mit Behinderung.
Dieses Geld kommt zusätzlich zum normalen Lohn dazu.
Das Arbeits-förderungs-geld zahlt der Reha-bilitations-träger.
Reha-bilitations-träger ist eine Stelle, die Geld für Menschen mit Behinderung zahlt.
In den verschiedenen Bundes-ländern gibt es große Unterschiede.
Ein Bundes-land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-länder.
In Hamburg bekamen Werk-statt-beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 305 Euro im Monat.
In Schleswig-Holstein bekamen sie nur 178 Euro im Monat.
Das ist ein sehr großer Unterschied.
Im Jahr 2022 verdienten Werk-statt-beschäftigte im Durchschnitt 224 Euro im Monat.
Im Jahr 2024 waren es 233 Euro im Monat.
Das sind nur 9 Euro mehr in 2 Jahren.
In Schleswig-Holstein stieg der Lohn von 175 Euro auf 178 Euro.
Das sind nur 3 Euro mehr in 2 Jahren.
233 Euro ist ein Durchschnitts-wert.
Das heißt: Manche bekommen mehr, manche bekommen weniger.
Einige Werk-statt-beschäftigte verdienen also noch weniger als 233 Euro.
Es gibt Regeln zum Mindest-lohn in Werk-stätten.
Mindest-entgelt bedeutet: So viel Geld muss mindestens gezahlt werden.
Entgelt ist Geld für Arbeit.
Seit dem 1. August 2024 müssen Werk-stätten mindestens 133 Euro im Monat zahlen.
Dazu kommen 52 Euro vom Reha-bilitations-träger.
Das ergibt einen Mindest-betrag von 185 Euro im Monat.
Mindest-betrag ist die kleinste Summe Geld, die gezahlt werden muss.
In Schleswig-Holstein liegt der Durchschnitt bei 178 Euro.
Das ist weniger als der Mindest-betrag von 185 Euro.
Das könnte gegen die gesetzliche Regel verstoßen.
Verstoß bedeutet: Man hält sich nicht an die Regel.
Warum bekommen Werk-statt-beschäftigte in Schleswig-Holstein so wenig Geld?
Hier könnt ihr die Tabelle mit den Löhnen in allen Bundes-ländern ansehen:
Tabelle zu den Monats-löhnen in Werk-stätten für behinderte Menschen
Die Lebens-hilfe ist ein Verein.
Der Verein hilft Menschen mit Lern-schwierigkeiten.
Hier könnt ihr mehr Informationen zum Lohn in Werk-stätten lesen:
Informationen der Lebens-hilfe zum Lohn in Werk-stätten
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Die Kritik an der Beschäftigung behinderter Menschen in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn und ohne nennenswerte Chancen auf eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird immer lauter. Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlichte Tabelle über die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelte inklusive der vom Rehabilitationsträger gezahlten 52 Euro Arbeitsförderungsgeld zeigt für das Jahr 2024 ein monatliches durchschnittliches Arbeitsentgelt von 233 Euro in den deutschen Werkstätten auf. Dabei gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. So betrug im Jahr 2024 beispielsweise in Hamburg das durchschnittliche Arbeitsentgelt 305 Euro, während die werkstattbeschäftigten behinderten Menschen in Schleswig-Holstein nur 178 Euro bekamen. Dieser massive Unterschied wirft eine Reihe von Fragen auf, u.a. auch wie verlässlich die Rückmeldungen der Werkstätten auf die Abfrage sind, bzw. warum sich solch große Unterschiede auftun.
Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg das monatliche Durchschnittsentgelt deutschlandweit von 224 auf 233 Euro, das sind gerade einmal neun Euro mehr innerhalb von zwei Jahren. In Schleswig-Holstein betrug dieser Anstieg gerade einmal drei Euro von 175 Euro im Jahr 2022 auf 178 Euro im Jahr 2024. Und dabei handelt es sich um ein Durchschnittsentgelt, was bedeutet, dass einige Werkstattbeschäftigte noch weit darunter bei ihrem monatlichen Werkstattentgelt bleiben.
Verwunderlich bei den Zahlen aus Schleswig-Holstein mit 178 Euro monatlichem Durchschnittsentgelt in Werkstätten im Jahr 2024 ist auch, dass diese hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurückbleiben. Laut Informationen der Lebenshilfe beträgt der Grundbetrag, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen mindestens gezahlt werden muss, seit 1. August 2024 monatlich 133 Euro. Rechnet man nun den Zuschuss der Rehabilitationsträger von 52 Euro monatlich hinzu, ergibt dies einen Mindestbetrag von 185 Euro. Die Frage wirft sich daher auf, was ist da in Schleswig-Holstein los, dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen noch weniger von dem Wenigen bekommen, das Werkstattbeschäftigten ohnehin nur zugestanden wird?
Link zu den Informationen der Lebenshilfe zum Entgelt in Werkstätten für behinderte Menschen
Foto: ht
Berlin (kobinet)
Die Kritik an der Beschäftigung behinderter Menschen in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn und ohne nennenswerte Chancen auf eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird immer lauter. Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlichte Tabelle über die durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelte inklusive der vom Rehabilitationsträger gezahlten 52 Euro Arbeitsförderungsgeld zeigt für das Jahr 2024 ein monatliches durchschnittliches Arbeitsentgelt von 233 Euro in den deutschen Werkstätten auf. Dabei gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. So betrug im Jahr 2024 beispielsweise in Hamburg das durchschnittliche Arbeitsentgelt 305 Euro, während die werkstattbeschäftigten behinderten Menschen in Schleswig-Holstein nur 178 Euro bekamen. Dieser massive Unterschied wirft eine Reihe von Fragen auf, u.a. auch wie verlässlich die Rückmeldungen der Werkstätten auf die Abfrage sind, bzw. warum sich solch große Unterschiede auftun.
Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg das monatliche Durchschnittsentgelt deutschlandweit von 224 auf 233 Euro, das sind gerade einmal neun Euro mehr innerhalb von zwei Jahren. In Schleswig-Holstein betrug dieser Anstieg gerade einmal drei Euro von 175 Euro im Jahr 2022 auf 178 Euro im Jahr 2024. Und dabei handelt es sich um ein Durchschnittsentgelt, was bedeutet, dass einige Werkstattbeschäftigte noch weit darunter bei ihrem monatlichen Werkstattentgelt bleiben.
Verwunderlich bei den Zahlen aus Schleswig-Holstein mit 178 Euro monatlichem Durchschnittsentgelt in Werkstätten im Jahr 2024 ist auch, dass diese hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurückbleiben. Laut Informationen der Lebenshilfe beträgt der Grundbetrag, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen mindestens gezahlt werden muss, seit 1. August 2024 monatlich 133 Euro. Rechnet man nun den Zuschuss der Rehabilitationsträger von 52 Euro monatlich hinzu, ergibt dies einen Mindestbetrag von 185 Euro. Die Frage wirft sich daher auf, was ist da in Schleswig-Holstein los, dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen noch weniger von dem Wenigen bekommen, das Werkstattbeschäftigten ohnehin nur zugestanden wird?
Link zu den Informationen der Lebenshilfe zum Entgelt in Werkstätten für behinderte Menschen





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