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Weiterer Förderscheck für Werkstätten

Drei Frauen und drei Männer stehen in einem leeren Raum und halten eine blaue Tafel hoch, auf welcher die Fördersumme steht
Bei der symbolischen Förderscheckübergabe
Foto: StMAS/Nötel

MÜNCHEN (kobinet)

Die Werkstätten St. Joseph in Burgkunstadt im Landkreis Lichtenfels bieten 140 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Nun wird die Werkstatt in einem zweiten Bauabschnitt modernisiert. Der Freistaat Bayern fördert dieses Bauvorhaben mit weiteren 2,2 Mio. Euro. Auch für den ersten Bauabschnitt der Werkstatt in Burgkunstadt hatte das Bayerische Sozialministerium 2024 einen Förderbescheid in Höhe von bis zu 2,9 Mio. Euro erteilt – damit wird die Werkstatt insgesamt mit bis zu 5,1 Mio. Euro gefördert. Mit der Modernisierung der Werkstatt in Burgkunstadt können 140 Arbeitsplätze an zeitgemäße Standards angepasst und damit die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mit Behinderung wesentlich verbessert werden.

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Uwe Heineker
26.09.2026 19:40

Der Förderscheck als Fotomotiv des Völkerrechtsbruchs

Die Meldung über den nächsten Förderscheck für eine Werkstatt für behinderte Menschen reihlos einzusortieren, hieße, sich an das Unrecht zu gewöhnen. Während Politiker lächelnd Papp-Schecks in Kameraobjektive halten und sich als Wohltäter inszenieren, wird mit jedem Steuereuro das Fundament eines verfassungswidrigen Sonderwelten-Systems zementiert.

Es ist eine bildgewordene Bankrotterklärung der deutschen Sozialpolitik: Statt Millionen in die Umgestaltung des allgemeinen Arbeitsmarktes, in echte Inklusionsbetriebe und in einklagbare Budgets für Arbeit zu investieren, fließen die Mittel ungehindert in die Infrastruktur von Sondereinrichtungen nach § 221 SGB IX. Es ist die staatlich subventionierte Aufrechterhaltung des „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses“, das 320.000 Betroffenen seit Jahrzehnten reguläre Arbeitsverträge, echte Arbeitnehmerrechte und den gesetzlichen Mindestlohn verweigert.

Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 bricht Deutschland mit dieser Förderpraxis kontinuierlich Artikel 27. Ein Förderscheck an eine WfbM ist keine Unterstützung für behinderte Menschen – er ist eine Finanzspritze für ein überholtes Monopol der Wohlfahrtsindustrie, das Selbstbestimmung verhindert und Abhängigkeit verwaltet.

Schluss mit den zynischen PR-Aktionen auf dem Rücken von Menschen, die mit Alibi-Entgelten abgespeist werden! Wer Inklusion ernst nimmt, stellt keine Förderschecks für Sonderwelten aus, sondern leitet jeden einzelnen Cent in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt um.

Ralph Milewski
23.09.2026 12:06

Weiterer Förderschreck für Werkstätten

MÜNCHEN (kobinet)

Die Werkstätten St. Joseph in Burgkunstadt im Landkreis Lichtenfels bieten 140 Plätze in einer vom allgemeinen Arbeitsmarkt getrennten Sonderstruktur für Menschen mit Behinderung. Nun wird diese Werkstatt in einem zweiten Bauabschnitt weiter zukunftsfähig gemacht, damit die Trennung auch unter modernen Bedingungen fortgeführt werden kann.

Der Freistaat Bayern fördert dieses Bauvorhaben mit weiteren 2,2 Mio. Euro. Auch für den ersten Bauabschnitt der Werkstatt in Burgkunstadt hatte das Bayerische Sozialministerium 2024 einen Förderbescheid in Höhe von bis zu 2,9 Mio. Euro erteilt. Damit investiert der Freistaat insgesamt bis zu 5,1 Mio. Euro in den langfristigen Erhalt und die Modernisierung dieser Sonderstruktur.

Mit der Modernisierung der Werkstatt in Burgkunstadt können 140 Werkstattplätze an zeitgemäße Standards angepasst und damit die Bedingungen verbessert werden, unter denen Menschen mit Behinderung weiterhin vom allgemeinen Arbeitsmarkt getrennt beschäftigt werden.

So lässt sich Separation zeitgemäß, komfortabel und mit erheblicher öffentlicher Förderung fortführen.