Berlin (kobinet)
Fast 193.000 schwer-behinderte Menschen haben keine Arbeit.
Das ist der höchste Stand seit über 20 Jahren.
Das ist ein großes Problem.
Immer mehr schwer-behinderte Menschen verlieren ihre Stelle.
Corinna Rüffer ist Politikerin bei den Grünen.
Die Grünen sind eine Partei in Deutschland.
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen mit ähnlichen Zielen.
Corinna Rüffer stimmt im Bundes-Tag über Gesetze ab.
So kann sie Regeln für Deutschland mitbestimmen.
Sie spricht im Bundes-Tag über die Rechte von behinderten Menschen.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Corinna Rüffer hat eine Frage an die Bundes-Regierung gestellt.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik in Deutschland.
Corinna Rüffer hat gefragt: Was plant die Bundes-Regierung?
Gibt es ein neues Gesetz?
Kerstin Griese hat die Frage am 10. September 2025 beantwortet.
Kerstin Griese arbeitet im Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Ein Bundes-Ministerium ist ein Amt der Regierung.
Das Amt kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Kerstin Griese hat gesagt: Die Wirtschaft läuft gerade nicht gut.
Wirtschaft bedeutet: Firmen stellen Sachen her.
Menschen kaufen diese Sachen.
Wenn Firmen weniger verkaufen, stellen sie weniger Leute ein.
Deshalb haben mehr Menschen keine Arbeit.
Das betrifft auch schwer-behinderte Menschen.
Kerstin Griese hat auch gesagt: Es gibt schon Hilfe.
Es gibt einen besonderen Kündigungs-Schutz für schwer-behinderte Menschen.
Kündigungs-Schutz bedeutet: Manche Menschen dürfen nicht einfach entlassen werden.
Das steht so im Gesetz.
Außerdem gibt es Vertrauens-Personen für schwer-behinderte Menschen in Betrieben.
Vertrauens-Personen helfen schwer-behinderten Menschen im Betrieb.
Vertrauens-Personen achten darauf, dass alle fair behandelt werden.
Die Bundes-Regierung plant noch mehr Maßnahmen.
Maßnahmen sind feste Schritte, um etwas zu erreichen.
Zum Beispiel eine neue Regel einführen.
Werk-Stätten für behinderte Menschen sollen besser werden.
Werk-Stätten sind besondere Orte zum Arbeiten.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderung zusammen.
Der Wechsel in normale Arbeit soll leichter werden.
Das Bundes-Ministerium arbeitet an einem neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Dieser Vorschlag wird dann von Politikern geprüft.
Dann stimmen die Politiker darüber ab.
Corinna Rüffer war nicht zufrieden mit der Antwort.
Die Zahl der arbeitslosen schwer-behinderten Menschen ist stark gestiegen.
Arbeitslos bedeutet: Eine Person hat keine Arbeit.
Diese Person sucht aber eine Arbeit.
Die Zahl ist 3-mal stärker gestiegen als bei anderen Menschen.
Wenn es weniger Arbeit gibt, verlieren schwer-behinderte Menschen zuerst ihre Stelle.
Die Bundes-Regierung hat darauf nicht richtig geantwortet.
Das macht Corinna Rüffer wütend.
Hier könnt ihr die vollständige Antwort von Kerstin Griese lesen.
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Die steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zum Anlass für eine Frage im Bundestag an die Bundesregierung genutzt. Mit der Antwort und dem Handeln der Bundesreigerung ist die Grünen-Abgeordnete nicht zufrieden, wie ihr Statement zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, zeigt. Corinna Rüffer erklärte: "Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung ist etwa dreimal so stark gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosenzahl. Das macht doch deutlich, dass - wenn der Arbeitsmarkt stottert - als erstes die Menschen mit Schwerbehinderung gefeuert werden. Die Antwort der Bundesregierung und ihr Verweis auf den besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung nimmt dies schlicht nicht zur Kenntnis. Bei diesem Grad an Realitätsverweigerung braucht man natürlich auch nicht politisch tätig zu werden, aber die betroffenen Menschen kann das nur kopfschüttelnd zurücklassen."
Corinna Rüffer hatte in ihrer in den Bundestag eingebrachten Frage an die Bundesregierung folgendes Formuliert:
"Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden, Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um auf den historischen Höchststand von fast 193.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen und den trotz des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte auch im Vergleich mit der Gesamtarbeitslosigkeit deutlich stärker angestiegenen Wert (https://kobinet-nachrichten.org/2026/08/04/hoechste-zahl-an-schwerbehinderten-arbeitslosen-seit-ueber-20-jahren/) zu reagieren, und erwägt sie dabei, in Analogie zum historischen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAgG) aus dem Jahr 2000, eine gezielte gesetzliche Initiative?"
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese hat darauf am 10. September 2026 wie folgt geantwortet:
"Die schwierige konjunkturelle Lage und die damit verbundenen schlechteren Arbeitsmarktperspektiven haben zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, der auch schwerbehinderte Menschen trifft. Dass schwerbehinderte Beschäftigte jedoch wegen ihrer Behinderung vor allen anderen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, verhindert der besondere Kündigungsschutz nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Daneben sorgen insbesondere die betrieblichen Interessenvertretungen dafür, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden. Dabei kommt den Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedeutung zu. Um die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag insbesondere vor, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser zu vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Außerdem sollen die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert, das Entgelt in der Werkstatt verbessert und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zur Umsetzung dieser Vorhaben erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf,"
Link zur Antwort auf die Frage von Corinna Rüffer durch Kerstin Griese
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Die steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zum Anlass für eine Frage im Bundestag an die Bundesregierung genutzt. Mit der Antwort und dem Handeln der Bundesreigerung ist die Grünen-Abgeordnete nicht zufrieden, wie ihr Statement zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, zeigt. Corinna Rüffer erklärte: "Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung ist etwa dreimal so stark gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosenzahl. Das macht doch deutlich, dass - wenn der Arbeitsmarkt stottert - als erstes die Menschen mit Schwerbehinderung gefeuert werden. Die Antwort der Bundesregierung und ihr Verweis auf den besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung nimmt dies schlicht nicht zur Kenntnis. Bei diesem Grad an Realitätsverweigerung braucht man natürlich auch nicht politisch tätig zu werden, aber die betroffenen Menschen kann das nur kopfschüttelnd zurücklassen."
Corinna Rüffer hatte in ihrer in den Bundestag eingebrachten Frage an die Bundesregierung folgendes Formuliert:
"Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden, Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um auf den historischen Höchststand von fast 193.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen und den trotz des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte auch im Vergleich mit der Gesamtarbeitslosigkeit deutlich stärker angestiegenen Wert (https://kobinet-nachrichten.org/2026/08/04/hoechste-zahl-an-schwerbehinderten-arbeitslosen-seit-ueber-20-jahren/) zu reagieren, und erwägt sie dabei, in Analogie zum historischen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAgG) aus dem Jahr 2000, eine gezielte gesetzliche Initiative?"
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese hat darauf am 10. September 2026 wie folgt geantwortet:
"Die schwierige konjunkturelle Lage und die damit verbundenen schlechteren Arbeitsmarktperspektiven haben zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, der auch schwerbehinderte Menschen trifft. Dass schwerbehinderte Beschäftigte jedoch wegen ihrer Behinderung vor allen anderen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, verhindert der besondere Kündigungsschutz nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Daneben sorgen insbesondere die betrieblichen Interessenvertretungen dafür, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden. Dabei kommt den Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedeutung zu. Um die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag insbesondere vor, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser zu vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Außerdem sollen die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert, das Entgelt in der Werkstatt verbessert und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zur Umsetzung dieser Vorhaben erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf,"
Link zur Antwort auf die Frage von Corinna Rüffer durch Kerstin Griese





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