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Corinna Rüffer: Kopfschütteln über Untätigkeit der Bundesregierung bei steigender Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Corrina Rüffer
Corrina Rüffer
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet)

Die steigende Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zum Anlass für eine Frage im Bundestag an die Bundesregierung genutzt. Mit der Antwort und dem Handeln der Bundesreigerung ist die Grünen-Abgeordnete nicht zufrieden, wie ihr Statement zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, zeigt. Corinna Rüffer erklärte: "Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung ist etwa dreimal so stark gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosenzahl. Das macht doch deutlich, dass - wenn der Arbeitsmarkt stottert - als erstes die Menschen mit Schwerbehinderung gefeuert werden. Die Antwort der Bundesregierung und ihr Verweis auf den besonderen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung nimmt dies schlicht nicht zur Kenntnis. Bei diesem Grad an Realitätsverweigerung braucht man natürlich auch nicht politisch tätig zu werden, aber die betroffenen Menschen kann das nur kopfschüttelnd zurücklassen."

Corinna Rüffer hatte in ihrer in den Bundestag eingebrachten Frage an die Bundesregierung folgendes Formuliert:

"Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden, Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um auf den historischen Höchststand von fast 193.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen und den trotz des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte auch im Vergleich mit der Gesamtarbeitslosigkeit deutlich stärker angestiegenen Wert (https://kobinet-nachrichten.org/2026/08/04/hoechste-zahl-an-schwerbehinderten-arbeitslosen-seit-ueber-20-jahren/) zu reagieren, und erwägt sie dabei, in Analogie zum historischen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAgG) aus dem Jahr 2000, eine gezielte gesetzliche Initiative?"

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese hat darauf am 10. September 2026 wie folgt geantwortet:

"Die schwierige konjunkturelle Lage und die damit verbundenen schlechteren Arbeitsmarktperspektiven haben zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, der auch schwerbehinderte Menschen trifft. Dass schwerbehinderte Beschäftigte jedoch wegen ihrer Behinderung vor allen anderen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, verhindert der besondere Kündigungsschutz nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Daneben sorgen insbesondere die betrieblichen Interessenvertretungen dafür, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden. Dabei kommt den Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedeutung zu. Um die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag insbesondere vor, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser zu vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Außerdem sollen die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert, das Entgelt in der Werkstatt verbessert und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zur Umsetzung dieser Vorhaben erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf,"

Link zur Antwort auf die Frage von Corinna Rüffer durch Kerstin Griese

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