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Jürgen Dusel kritisiert Kabinettsentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Logo Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Foto: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

BERLIN (kobinet)

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kritisiert den Entwurf. Er wirft der Bundesregierung vor, ihren eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht zu erfüllen. Stattdessen zementiere der Entwurf die bestehende Bürokratie und belasse die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt. "Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie", so Dusel.

Die "Inklusive Lösung", die eine Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht, war mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 in Aussicht gestellt worden. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe: etwa 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und rund 300.000 mit körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX). Der nun vorgelegte Entwurf verzichtet auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten und setzt stattdessen auf eine freiwillige Erprobungsklausel. Kommunen können demnach bei ihren Landesregierungen beantragen, die "Inklusive Lösung" zu erproben. Dusel betont: "Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf – oder eben nicht."

Zusätzlich kehrt der Entwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dusel warnt: "Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern."

Die Verantwortung liege nun bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert, so Dusel.

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1 Lesermeinung
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Uwe Heineker
12.08.2026 21:23

Der zahnlose Mahner: Warum Mahnungen von Regierungsbeauftragten keine Menschenrechte sichern

Wenn der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen einen Kabinettsentwurf seiner eigenen Regierung öffentlich kritisiert, offenbart das kein funktionierendes System der Selbstkorrektur, sondern eine Bankrotterklärung. Der aktuelle Entwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe stellt einmal mehr unter Beweis, wie im deutschen Gesetzgebungsverfahren mit den Rechten von Kindern mit Behinderungen umgegangen wird: Sie werden zum Verhandlungsmasse-Objekt zwischen Finanzvorbehalten, kommunalen Schulterzucken und bürokratischen Zuständigkeitsspielchen.

Dass die Verwirklichung der „Großen Lösung“ – also die selbstverständliche Zuständigkeit des Jugendamts für alle Kinder – seit Jahrzehnten verschleppt und nun im Kabinettsentwurf erneut durch Schnittstellen und Übergangsregelungen zerfleddert wird, ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention. Kinder mit Behinderung werden nicht als gleichberechtigte Rechtssubjekte behandelt, sondern als Kostenrisiko verfahrenstechnisch isoliert.

Doch die Schärfe der Kritik darf nicht bei den Ausflüchten des Familienministeriums stehen bleiben. Sie muss das Amt des Bundesbeauftragten selbst hinterfragen:

Jürgen Dusel benennt die Missstände präzise. Aber seine Rolle im System bleibt die eines zahnlosen Mahners. Ein Beauftragter, der weder über ein Veto-Recht im Kabinett noch über Klagemöglichkeiten verfügt, dient der Politik als bequemes Feigenblatt. Die Regierung leistet sich einen Kritiker im eigenen Haus, um nach außen Betroffenheit zu signalisieren – und nickt am Kabinetttisch zeitgleich Gesetze ab, die die Ausgrenzung fortschreiben.

Solange das Amt des Behindertenbeauftragten ein zahnloser Papiertiger ohne Veto- und Klagerechte bleibt, werden Mahnungen per Pressemitteilung im parlamentarischen Betrieb wirkungslos verpuffen.

Rechte für Kinder mit Behinderungen werden nicht durch freundliche Bitten in Referentenentwürfen verankert. Sie müssen juristisch eingeklagt und völkerrechtlich durchgesetzt werden. Deutschland steuert mit dieser Reformpolitik sehenden Auges auf die UN-Staatenprüfung 2031 zu – und der Bericht über das Versagen bei den Schützenswertesten unserer Gesellschaft ist bereits heute geschrieben.

#2031Buch