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Jürgen Dusel kritisiert Kabinettsentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Logo Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Foto: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

BERLIN (kobinet)

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kritisiert den Entwurf. Er wirft der Bundesregierung vor, ihren eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht zu erfüllen. Stattdessen zementiere der Entwurf die bestehende Bürokratie und belasse die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt. "Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie", so Dusel.

Die "Inklusive Lösung", die eine Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht, war mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 in Aussicht gestellt worden. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe: etwa 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und rund 300.000 mit körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX). Der nun vorgelegte Entwurf verzichtet auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten und setzt stattdessen auf eine freiwillige Erprobungsklausel. Kommunen können demnach bei ihren Landesregierungen beantragen, die "Inklusive Lösung" zu erproben. Dusel betont: "Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf – oder eben nicht."

Zusätzlich kehrt der Entwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dusel warnt: "Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern."

Die Verantwortung liege nun bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert, so Dusel.

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