BERLIN (kobinet)
Das Bundes-Kabinett hat einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Sie leiten gemeinsam die Regierung von Deutschland.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan wird geprüft und kann noch verändert werden.
Es geht um die Kinder- und Jugend-Hilfe.
Jürgen Dusel kritisiert diesen Entwurf.
Jürgen Dusel ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Ein Beauftragter ist eine Person mit einer besonderen Aufgabe.
Die Bundes-Regierung hat ihm diese Aufgabe gegeben.
Er sagt: Der Entwurf baut keine Bürokratie ab.
Bürokratie bedeutet: viele komplizierte Regeln und Formulare.
Bisher gibt es 2 verschiedene Ämter für Kinder mit Behinderungen.
Das Jugend-Amt hilft Kindern mit seelischer Behinderung.
Das Jugend-Amt ist eine Behörde vom Staat.
Es hilft Kindern, Jugendlichen und deren Familien.
Das Sozial-Amt hilft Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung.
Das Sozial-Amt ist eine Behörde vom Staat.
Es hilft Menschen in Not.
Der neue Entwurf ändert das nicht.
Eltern müssen weiter mit 2 verschiedenen Ämtern sprechen.
Das Bundes-Parlament hatte 2021 einen anderen Plan.
Der Plan heißt: Inklusive Lösung.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Bei der Inklusiven Lösung übernimmt ein Amt alle Aufgaben.
Der neue Entwurf hält dieses Versprechen nicht ein.
Rund 440.000 Kinder und Jugendliche brauchen Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Kinder bekommen Unterstützung.
So können sie am Leben teilnehmen.
Etwa 140.000 Kinder bekommen Hilfe über das Jugend-Amt.
Rund 300.000 Kinder bekommen Hilfe über das Sozial-Amt.
Diese Kinder bekommen unterschiedliche Hilfe.
Der Entwurf schreibt keine gemeinsame Lösung vor.
Gemeinden können freiwillig die Inklusive Lösung ausprobieren.
Eine Gemeinde ist ein Ort, wo Menschen zusammen leben.
Jürgen Dusel sagt: Das ist unfair.
Manche Gemeinden haben die Inklusive Lösung.
Andere Gemeinden haben sie nicht.
Das ist unfair für Kinder mit Behinderungen.
Bisher galt: Jedes Kind bekommt die Hilfe, die es braucht.
Das nennt man individuelle Hilfe.
Individuelle Hilfe bedeutet: Die Hilfe passt genau zu dem Kind.
Der neue Entwurf sieht das anders.
In Zukunft soll es vor allem Gruppen-Angebote geben.
Gruppen-Angebote sind Hilfe für mehrere Kinder zusammen.
Zum Beispiel in der Kita oder in der Schule.
Einzelne Hilfe für ein Kind soll seltener werden.
Jürgen Dusel warnt: Das ist gefährlich für die Rechte von Kindern.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben Rechte.
Sie haben das Recht auf passende Unterstützung.
Sie haben das Recht auf gleiche Bildungs-Chancen.
Jürgen Dusel sagt: Der Entwurf gefährdet diese Rechte.
Kinder mit reichen Eltern haben dann mehr Möglichkeiten als andere.
Jürgen Dusel fordert die Abgeordneten auf.
Sie sollen handeln.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürger im Bundes-Tag.
Sie sollen ein besseres Gesetz beschließen.
Das Gesetz soll alle Kinder gleich behandeln.
Es soll weniger Bürokratie geben.
Das gilt für Familien und für Ämter.
Foto: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
BERLIN (kobinet)
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kritisiert den Entwurf. Er wirft der Bundesregierung vor, ihren eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht zu erfüllen. Stattdessen zementiere der Entwurf die bestehende Bürokratie und belasse die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt. "Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie", so Dusel.
Die "Inklusive Lösung", die eine Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht, war mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 in Aussicht gestellt worden. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe: etwa 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und rund 300.000 mit körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX). Der nun vorgelegte Entwurf verzichtet auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten und setzt stattdessen auf eine freiwillige Erprobungsklausel. Kommunen können demnach bei ihren Landesregierungen beantragen, die "Inklusive Lösung" zu erproben. Dusel betont: "Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf – oder eben nicht."
Zusätzlich kehrt der Entwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dusel warnt: "Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern."
Die Verantwortung liege nun bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert, so Dusel.
Foto: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
BERLIN (kobinet)
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kritisiert den Entwurf. Er wirft der Bundesregierung vor, ihren eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht zu erfüllen. Stattdessen zementiere der Entwurf die bestehende Bürokratie und belasse die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt. "Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie", so Dusel.
Die "Inklusive Lösung", die eine Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht, war mit dem Jugendstärkungsgesetz von 2021 in Aussicht gestellt worden. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe: etwa 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und rund 300.000 mit körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX). Der nun vorgelegte Entwurf verzichtet auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten und setzt stattdessen auf eine freiwillige Erprobungsklausel. Kommunen können demnach bei ihren Landesregierungen beantragen, die "Inklusive Lösung" zu erproben. Dusel betont: "Für betroffene Eltern ist es nach diesem Entwurf eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf – oder eben nicht."
Zusätzlich kehrt der Entwurf die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen steht nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dusel warnt: "Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern."
Die Verantwortung liege nun bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Gesetz zu verabschieden, das die bedarfsgerechte Teilhabe sichert und den Verwaltungsaufwand für die Familien und die Behörden reduziert, so Dusel.





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