Berlin (kobinet)
Der Bundes-Gerichts-Hof hat am 21. Mai 2026 ein Urteil gesprochen.
Der Bundes-Gerichts-Hof ist das höchste Gericht in Deutschland.
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Gericht sagt damit, wer Recht hat.
Es ging um eine blinde Frau.
Die Frau wollte in eine Reha-Klinik.
Eine Reha-Klinik ist ein besonderes Kranken-Haus.
Dort bekommen Menschen Hilfe nach einer Krankheit.
Die Klinik hat die Frau abgelehnt.
Die Klinik sagte: Die Betreuung kostet zu viel.
Das ist eine Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Die Frau hat eine Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Das Gericht hat entschieden: Die Frau bekommt kein Geld.
Das Gericht sah keine Grundlage für eine Entschädigung.
Entschädigung bedeutet: Etwas wieder gut machen.
Oft bekommt man dafür Geld.
Eine Grundlage ist eine Regel oder ein Gesetz.
Auf die Grundlage kann man sich stützen.
Ferda Ataman hat das Urteil kommentiert.
Ferda Ataman ist die Bundes-Beauftragte für Antidiskriminierung.
Antidiskriminierung bedeutet: Menschen sollen nicht ungerecht behandelt werden.
Es gibt Regeln und Gesetze dafür.
Eine Bundes-Beauftragte hat einen besonderen Auftrag.
Sie kümmert sich für die Bundes-Regierung um ein Thema.
Sie sagt: Jede 4. Diskriminierung passiert im Gesundheits-Bereich.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Sie wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das Gesetz schützt Menschen dort nicht klar genug.
Das muss sich ändern.
Das wichtige Gesetz heißt Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Das Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Es wird auch AGG genannt.
Das AGG soll Menschen vor Diskriminierung schützen.
Ferda Ataman fordert: Das AGG muss im Gesundheits-Bereich gelten.
Menschen mit Behinderungen brauchen mehr Rechte.
Das fordert auch die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein internationaler Vertrag.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Die Länder haben versprochen: Menschen mit Behinderungen werden gleich behandelt.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderungen müssen gleich-berechtigt sein.
Gleich-berechtigt bedeutet: Alle Menschen haben dieselben Rechte.
Niemand darf wegen einer Behinderung schlechter behandelt werden.
Deutschland hält diesen Vertrag bisher nicht vollständig ein.
Mehr Infos gibt es hier:
Die Regierung will das AGG jetzt ändern.
Das Bundes-Kabinett hat am 6. Mai 2026 einen Plan beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist die Regierung von Deutschland.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef des Bundes-Kabinetts.
Ferda Ataman kritisiert diesen Plan.
Sie sagt: Der Plan reicht nicht aus.
Viele Verbände sehen das genauso.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Sie setzen sich gemeinsam dafür ein.
Ferda Ataman sagt: Menschen zu schützen war nie wichtiger.
Ein gutes Schutz-Gesetz würde Deutschland stärker machen.
Es würde auch mehr Fach-Kräfte aus dem Ausland anziehen.
Fach-Kräfte sind Menschen mit einer besonderen Ausbildung.
Sie kennen sich in ihrem Berufs-Feld sehr gut aus.
Aber die Regierung hat diesen Mut nicht gezeigt.
Deutschland riskiert deshalb ein Verfahren der Europäischen Union.
Die Europäische Union ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Die Länder arbeiten zusammen.
Ein Verfahren ist ein offizieller Vorgang bei einem Gericht oder einer Behörde.
Dabei wird geprüft, ob jemand eine Regel gebrochen hat.
Die EU könnte Deutschland wegen eines Verstoßes verwarnen.
Ein Verstoß bedeutet: Jemand hat eine Regel nicht eingehalten.
Das kann Folgen haben.
Ferda Ataman kritisiert auch den Ablauf der Gesetz-Gebung.
Gesetz-Gebung bedeutet: Neue Gesetze werden geschrieben und beschlossen.
Das machen die gewählten Vertreter im Parlament.
Länder und Verbände hatten nur 4 Arbeits-Tage Zeit.
Sie sollten den Plan prüfen und kommentieren.
4 Tage sind zu wenig für ein so wichtiges Gesetz.
Ferda Ataman nennt konkrete Probleme im Plan:
Kein Schutz bei staatlichen Stellen:
Jeder 5. Diskriminierungs-Fall passiert bei Ämtern oder Behörden.
Behörden sind staatliche Ämter.
Sie führen Gesetze und Regeln aus.
Im Supermarkt sind Menschen besser geschützt als bei der Polizei.
Das ist nicht gerecht.
Der Staat muss dieselben Regeln einhalten wie Unternehmen.
Kein Schutz bei Künstlicher Intelligenz:
Künstliche Intelligenz bedeutet: Computer können denken und lernen.
Künstliche Intelligenz wird auch KI genannt.
KI sind Computer-Programme, die selbst entscheiden können.
Auch KI kann Menschen diskriminieren.
Dafür fehlen im Plan noch Regeln.
Zu kurze Fristen für Betroffene:
Eine Frist ist eine bestimmte Zeit.
Innerhalb dieser Zeit muss man etwas erledigen.
Betroffene sind Menschen, denen etwas Schlechtes passiert ist.
Sie sind direkt von einem Problem betroffen.
Wer diskriminiert wurde, hat wenig Zeit dagegen vorzugehen.
Bisher sind es 2 Monate.
Geplant sind 4 Monate.
Das ist zu wenig.
In den meisten EU-Ländern haben Menschen mehrere Jahre Zeit.
Ferda Ataman fordert mindestens 12 Monate Frist.
EU-Vorgaben werden nicht vollständig umgesetzt:
Die EU hat Regeln für alle Mitglieds-Länder gemacht.
Mitglieds-Länder sind Länder, die zu einer Gruppe gehören.
Sie haben sich verpflichtet, gemeinsame Regeln einzuhalten.
Diese Regeln schützen Menschen besser vor Diskriminierung.
Deutschland setzt diese Regeln nicht vollständig um.
Antidiskriminierungs-Stellen sollen in der EU selbst klagen können.
Eine Antidiskriminierungs-Stelle ist ein Amt, das Menschen hilft.
Es unterstützt Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Klagen bedeutet: Jemand geht vor Gericht.
Er möchte, dass das Gericht ein Problem löst.
Das ist in Deutschland nicht geplant.
Mehr Infos gibt es hier:
Stellungnahme von Ferda Ataman zum Gesetz-Entwurf
Eine Stellungnahme ist ein schriftlicher Text.
Darin erklärt eine Person ihre Meinung zu einem Thema.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Er wird zuerst geprüft, bevor er beschlossen wird.
Gesetz-Entwurf der Bundes-Regierung zur Änderung des AGG vom 6. Mai 2026

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute, am 21. Mai 2026, mit der Frage befasst, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: "Umfragen zufolge findet jede vierte Diskriminierung im Gesundheitswesen statt. Leider gilt der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland aber ausgerechnet in diesem Bereich nicht eindeutig. Menschen können sich nicht grundsätzlich gegen Diskriminierungen beim Arzt, im Krankenhaus oder bei der Reha-Klinik wehren. Das zeigt auch das heutige Urteil." Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat.
„Das Gericht hat sich nur mit der Frage befasst, ob behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen haben. Für Betroffene ist das absolut unverständlich. In Zukunft brauchen wir eine Klarstellung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die klar regelt, dass das Verbot von Diskriminierung auch im Gesundheitsbereich gilt. Außerdem muss es eine Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen geben – die UN-Behindertenrechtskonvention legt dies schon jetzt verbindlich fest“, so die Einschätzung von Ferda Ataman.
Link zur Presseinformation von Ferda Ataman zur Entscheidung des BGH
Link zur Presseinformation des Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2026
Die für die blinde Patientin ungünstige Entscheidung des Bundesgerichtshof fällt in eine Zeit, in der die Regierungskoaltion das Allgemeine Gleichbehandlungsgsetz reformieren will, allerdings nach Ansicht vieler Verbände in völlig unzureichender Form. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hatte bereits die am 6. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend kritisiert. „Der vorliegende Gesetzentwurf schließt punktuell einige Schutzlücken, etwa beim Schutz vor sexuellen Belästigungen. Er wird aber dem Reformbedarf beim Diskriminierungsschutz in Deutschland nicht gerecht und ist unzureichend, insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben und Standards“, bewertet Ferda Ataman den Gesetzentwurf, der nun im Bundestag beraten wird. Ferda Ataman bedauert in ihrer Stellungnahme zum Kabinettbeschluss die „verpasste Chance“, durch eine grundlegende Reform des AGG ein sichtbares Zeichen gegen Diskriminierung und für Chancengerechtigkeit zu senden.
„Es war nie wichtiger, Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen“, sagte Ferda Ataman. Ein zeitgemäßer Diskriminierungsschutz könne Deutschland zudem für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver machen und den Wirtschaftsstandort stärken. „Dazu hatte die Regierung keinen Mut. Mit dem vorgelegten ambitionslosen Gesetzentwurf droht Deutschland erneut ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in diesem Politikfeld“, so Ataman. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kritisiert zudem den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. „Länder und Verbände hatten nur vier Arbeitstage Zeit, zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das wird weder der Relevanz des Vorhabens noch den Ansprüchen an gute Gesetzgebung gerecht“, bemängelt Ataman.
Konkret kritisiert Ferda Ataman im vorliegenden Gesetzesentwurf unter anderem folgende Punkte:
- Weiterhin kein Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen:
„Jeder fünfte gemeldete Diskriminierungsfall geschieht im Umgang mit staatlichen Einrichtungen. Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz“, so Ataman. „Wir brauchen eine Ergänzung in § 2 AGG, die festlegt, dass der Staat an sich selbst dieselben Maßstäbe anlegt wie an Unternehmen.“
- Kein Schutz vor Benachteiligungen durch KI und automatisierte Entscheidungssysteme: „Ein entsprechender Absatz fehlt im Gesetzentwurf völlig. Was aber passiert, wenn nicht ein Mensch, sondern ein Computer diskriminiert? Diese Frage bleibt weiterhin eine Gesetzeslücke. Künstliche Intelligenz ist kein neutrales Werkzeug, sondern spiegelt gesellschaftliche Ungleichheiten – insbesondere gegen Frauen. Deshalb sind neue Regeln für das KI-Zeitalter notwendig“, fordert Ataman.
- Ein Antidiskriminierungsrecht, das Betroffenen den Schutz unnötig erschwert:
Wer seine Rechte nach dem AGG einfordern will, hat dafür oft zu wenig Zeit. Das ist ein großes Problem. Weder die bisher geltenden zwei, noch die geplanten vier Monate Frist reichen für Betroffene aus. „Das AGG bliebe somit weiterhin eines der restriktivsten Gesetze in Europa – in den meisten europäischen Ländern haben Betroffene mehrere Jahre Zeit. Die Geltendmachungsfrist muss auf mindestens zwölf Monate verlängert werden“, fordert Ataman. Gerichtsprozesse sind zudem langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Hier besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zu Lasten der Betroffenen, weil Arbeitgebende und Unternehmen in der Regel über mehr Ressourcen und Druckmittel verfügen. Deshalb müssen Antidiskriminierungsverbände Betroffene in Gerichtsverfahren unterstützen und für sie klagen können.
- Unzureichende Umsetzung der EU-Vorgaben:
Die beiden europäischen Richtlinien (EU) 2024/1499 und 2024/1500 zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene werden nicht vollständig umgesetzt. Demnach müssen Antidiskriminierungsstellen in allen EU-Mitgliedstaaten Diskriminierungsfälle untersuchen und Entscheidungen treffen können – beides ist in Deutschland nicht vorgesehen. Laut Gesetzentwurf soll es auch kein in der EU übliches Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle geben. „Diskriminierung wird mit diesem Gesetzentwurf weiterhin als Problem Einzelner behandelt und gesellschaftspolitisch verkannt“, sagt Ferda Ataman.
Link zur ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung von Ferda Ataman

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute, am 21. Mai 2026, mit der Frage befasst, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: "Umfragen zufolge findet jede vierte Diskriminierung im Gesundheitswesen statt. Leider gilt der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland aber ausgerechnet in diesem Bereich nicht eindeutig. Menschen können sich nicht grundsätzlich gegen Diskriminierungen beim Arzt, im Krankenhaus oder bei der Reha-Klinik wehren. Das zeigt auch das heutige Urteil." Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat.
„Das Gericht hat sich nur mit der Frage befasst, ob behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen haben. Für Betroffene ist das absolut unverständlich. In Zukunft brauchen wir eine Klarstellung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die klar regelt, dass das Verbot von Diskriminierung auch im Gesundheitsbereich gilt. Außerdem muss es eine Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen geben – die UN-Behindertenrechtskonvention legt dies schon jetzt verbindlich fest“, so die Einschätzung von Ferda Ataman.
Link zur Presseinformation von Ferda Ataman zur Entscheidung des BGH
Link zur Presseinformation des Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2026
Die für die blinde Patientin ungünstige Entscheidung des Bundesgerichtshof fällt in eine Zeit, in der die Regierungskoaltion das Allgemeine Gleichbehandlungsgsetz reformieren will, allerdings nach Ansicht vieler Verbände in völlig unzureichender Form. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hatte bereits die am 6. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend kritisiert. „Der vorliegende Gesetzentwurf schließt punktuell einige Schutzlücken, etwa beim Schutz vor sexuellen Belästigungen. Er wird aber dem Reformbedarf beim Diskriminierungsschutz in Deutschland nicht gerecht und ist unzureichend, insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben und Standards“, bewertet Ferda Ataman den Gesetzentwurf, der nun im Bundestag beraten wird. Ferda Ataman bedauert in ihrer Stellungnahme zum Kabinettbeschluss die „verpasste Chance“, durch eine grundlegende Reform des AGG ein sichtbares Zeichen gegen Diskriminierung und für Chancengerechtigkeit zu senden.
„Es war nie wichtiger, Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen“, sagte Ferda Ataman. Ein zeitgemäßer Diskriminierungsschutz könne Deutschland zudem für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver machen und den Wirtschaftsstandort stärken. „Dazu hatte die Regierung keinen Mut. Mit dem vorgelegten ambitionslosen Gesetzentwurf droht Deutschland erneut ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in diesem Politikfeld“, so Ataman. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kritisiert zudem den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. „Länder und Verbände hatten nur vier Arbeitstage Zeit, zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das wird weder der Relevanz des Vorhabens noch den Ansprüchen an gute Gesetzgebung gerecht“, bemängelt Ataman.
Konkret kritisiert Ferda Ataman im vorliegenden Gesetzesentwurf unter anderem folgende Punkte:
- Weiterhin kein Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen:
„Jeder fünfte gemeldete Diskriminierungsfall geschieht im Umgang mit staatlichen Einrichtungen. Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz“, so Ataman. „Wir brauchen eine Ergänzung in § 2 AGG, die festlegt, dass der Staat an sich selbst dieselben Maßstäbe anlegt wie an Unternehmen.“
- Kein Schutz vor Benachteiligungen durch KI und automatisierte Entscheidungssysteme: „Ein entsprechender Absatz fehlt im Gesetzentwurf völlig. Was aber passiert, wenn nicht ein Mensch, sondern ein Computer diskriminiert? Diese Frage bleibt weiterhin eine Gesetzeslücke. Künstliche Intelligenz ist kein neutrales Werkzeug, sondern spiegelt gesellschaftliche Ungleichheiten – insbesondere gegen Frauen. Deshalb sind neue Regeln für das KI-Zeitalter notwendig“, fordert Ataman.
- Ein Antidiskriminierungsrecht, das Betroffenen den Schutz unnötig erschwert:
Wer seine Rechte nach dem AGG einfordern will, hat dafür oft zu wenig Zeit. Das ist ein großes Problem. Weder die bisher geltenden zwei, noch die geplanten vier Monate Frist reichen für Betroffene aus. „Das AGG bliebe somit weiterhin eines der restriktivsten Gesetze in Europa – in den meisten europäischen Ländern haben Betroffene mehrere Jahre Zeit. Die Geltendmachungsfrist muss auf mindestens zwölf Monate verlängert werden“, fordert Ataman. Gerichtsprozesse sind zudem langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Hier besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zu Lasten der Betroffenen, weil Arbeitgebende und Unternehmen in der Regel über mehr Ressourcen und Druckmittel verfügen. Deshalb müssen Antidiskriminierungsverbände Betroffene in Gerichtsverfahren unterstützen und für sie klagen können.
- Unzureichende Umsetzung der EU-Vorgaben:
Die beiden europäischen Richtlinien (EU) 2024/1499 und 2024/1500 zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene werden nicht vollständig umgesetzt. Demnach müssen Antidiskriminierungsstellen in allen EU-Mitgliedstaaten Diskriminierungsfälle untersuchen und Entscheidungen treffen können – beides ist in Deutschland nicht vorgesehen. Laut Gesetzentwurf soll es auch kein in der EU übliches Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle geben. „Diskriminierung wird mit diesem Gesetzentwurf weiterhin als Problem Einzelner behandelt und gesellschaftspolitisch verkannt“, sagt Ferda Ataman.
Link zur ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung von Ferda Ataman




