Berlin (kobinet)
Viele Menschen warten auf eine wichtige Gesetz-Änderung.
Eine Gesetz-Änderung bedeutet: Ein Gesetz wird neu geschrieben.
Es geht um das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Dieses Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle sollen gleich behandelt werden.
Dieses Gesetz heißt kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor Benach-teiligung.
Benach-teiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Das nennt man auch Dis-krimi-nierung.
Das passiert zum Beispiel wegen einer Behinderung.
Oder wegen des Geschlechts.
Am 6. Mai 2026 hat das Bundes-Kabinett einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett sind die wichtigsten Politiker der Regierung.
Zum Beispiel der Bundes-Kanzler und die Minister.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan kann noch geändert werden.
Der Gesetz-Entwurf soll das AGG ändern.
Jetzt muss der Bundes-Tag darüber abstimmen.
Der Bundes-Tag ist das deutsche Parlament.
Das Parlament ist eine Versammlung.
Gewählte Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Viele Verbände wollen diese Änderung.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Die Verbände sind aber nicht zufrieden mit dem Entwurf.
Viele wichtige Änderungen fehlen noch.
Der Schutz für Betroffene ist nicht gut genug.
Betroffene sind Menschen, die Benach-teiligung erleben.
Die LIGA Selbst-vertretung hat den Entwurf bewertet.
Die LIGA Selbst-vertretung ist ein Zusammen-schluss von Behinderten-Verbänden.
Mehrere Gruppen arbeiten dort gemeinsam.
Die LIGA sagt: Deutschland verpasst eine Chance.
Menschen mit Benach-teiligung brauchen besseren Schutz.
Das Bundes-Justiz-Ministerium erklärt die geplanten Änderungen.
Das Bundes-Justiz-Ministerium ist ein Amt der deutschen Regierung.
Es ist zuständig für Gesetze und Recht.
Es gibt 3 wichtige Änderungen.
Änderung 1: Längere Frist für Beschwerden
Bisher hatten Betroffene nur 2 Monate Zeit.
Eine Beschwerde bedeutet: Man sagt, dass man unfair behandelt wurde.
Eine Frist ist ein Zeit-Raum.
In dieser Zeit muss etwas erledigt werden.
Die Frist soll auf 4 Monate verlängert werden.
So haben Betroffene mehr Zeit für ihre Rechte.
Änderung 2: Mehr Schutz vor Benach-teiligung
Der Schutz wegen des Geschlechts soll größer werden.
Bisher galt dieser Schutz nur in bestimmten Bereichen.
Das soll sich ändern.
Auch der Schutz vor sexueller Belästigung soll größer werden.
Sexuelle Belästigung bedeutet: Jemand tut oder sagt etwas Sexuelles.
Die andere Person möchte das nicht.
Dieser Schutz soll auch beim Wohnungs-Suchen gelten.
Und zum Beispiel auch im Fitness-Studio.
Änderung 3: Mehr Hilfe durch die Anti-Dis-krimi-nierungs-Stelle
Die Anti-Dis-krimi-nierungs-Stelle des Bundes heißt kurz: ADS.
Die ADS ist ein Amt des Bundes.
Es hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Die ADS soll ein Schlichtungs-Verfahren anbieten.
Ein Schlichtungs-Verfahren bedeutet: Streit wird ohne Gericht gelöst.
Eine unabhängige Person hilft beiden Seiten.
Außerdem soll die ADS bei Gerichts-Verfahren helfen dürfen.
Ein Gerichts-Verfahren findet vor einem Gericht statt.
Ein Richter entscheidet dort, wer Recht hat.
Hier könnt ihr mehr lesen:

Foto: omp
Berlin (kobinet) Seit Jahren warten viele behinderte und aufgrund anderer Gründe diskriminierte Menschen auf die immer wieder versprochene Reform des Allgemeinen Gleichhehandlungsgesetz (AGG). Heute, am 6. Mai 2026, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen und damit den Weg zur Behandlung im Bundestag freigemacht. Die Freude der Verbände, die sich für diese Gesetzesreform einsetzen, hält sich allerdings in Grenzen, denn vieles von dem, was nötig wäre, um das 2006 beschlossene Gesetz zeitgemäß zu reformieren und einen wirksamen Diskriminierungsschutz sicherzustellen, blieb im bisherigen Verfahren hängen und musste Wirtschaftsinteressen weichen. So dürfte auch dieses nun anstehende Gesetzgebungsverfahren für das AGG ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für erheblichen Ärger bei den Betroffenen sorgen. Denn, sollte das Gesetz so bleiben, werde eine weitere Chance vertan, dass Deutschland diejenigen, die Diskriminierungen erleben wirksam vor denjenigen schütz, die diskriminieren, heißt es in einer ersten Reaktion von der LIGA Selbstvertretung.
In einer Information des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es bezüglich des am 6. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zu den meist gestellten Fragen u.a.:
1. Welche Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor?
Der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll punktuell verbessert werden. Vorgesehen sind folgende Änderungen:
• Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen: Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.
• Punktuelle Anpassung der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote: Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden. Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll in Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden. Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule gelten.
• Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll sie künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu dem jeder Zugang hat, der der Ansicht ist, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Die ADS soll auf diese Weise eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördern. Zudem soll die ADS das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.
Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Foto: omp
Berlin (kobinet) Seit Jahren warten viele behinderte und aufgrund anderer Gründe diskriminierte Menschen auf die immer wieder versprochene Reform des Allgemeinen Gleichhehandlungsgesetz (AGG). Heute, am 6. Mai 2026, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen und damit den Weg zur Behandlung im Bundestag freigemacht. Die Freude der Verbände, die sich für diese Gesetzesreform einsetzen, hält sich allerdings in Grenzen, denn vieles von dem, was nötig wäre, um das 2006 beschlossene Gesetz zeitgemäß zu reformieren und einen wirksamen Diskriminierungsschutz sicherzustellen, blieb im bisherigen Verfahren hängen und musste Wirtschaftsinteressen weichen. So dürfte auch dieses nun anstehende Gesetzgebungsverfahren für das AGG ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für erheblichen Ärger bei den Betroffenen sorgen. Denn, sollte das Gesetz so bleiben, werde eine weitere Chance vertan, dass Deutschland diejenigen, die Diskriminierungen erleben wirksam vor denjenigen schütz, die diskriminieren, heißt es in einer ersten Reaktion von der LIGA Selbstvertretung.
In einer Information des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es bezüglich des am 6. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zu den meist gestellten Fragen u.a.:
1. Welche Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor?
Der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll punktuell verbessert werden. Vorgesehen sind folgende Änderungen:
• Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen: Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.
• Punktuelle Anpassung der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote: Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden. Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll in Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden. Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule gelten.
• Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll sie künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu dem jeder Zugang hat, der der Ansicht ist, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Die ADS soll auf diese Weise eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördern. Zudem soll die ADS das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.
Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz




