Berlin (kobinet)
Ferda Ataman ist die Bundes-Beauftragte für Anti-Diskriminierung.
Anti-Diskriminierung bedeutet: Niemand darf schlechter behandelt werden als andere.
Am 6. Mai 2026 hat das Bundes-Kabinett ein neues Gesetz beschlossen.
Das Bundes-Kabinett sind die wichtigsten Politiker der Regierung.
Dazu gehören der Bundes-Kanzler und alle Minister.
Das Gesetz heißt: Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Das Gesetz schützt Menschen davor, ungerecht behandelt zu werden.
Das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz wird auch AGG genannt.
AGG ist die Abkürzung für Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Das AGG schützt Menschen vor Benachteiligung.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Ferda Ataman sagt: Das neue Gesetz reicht nicht aus.
Es schließt nur wenige Schutz-Lücken.
Schutz-Lücken bedeutet: Manche Menschen sind noch nicht gut genug geschützt.
Ferda Ataman nennt das eine verpasste Chance.
Sie sagt: Es war nie wichtiger, Menschen zu schützen.
Ein gutes Gesetz würde Deutschland attraktiver machen.
Attraktiver bedeutet: Mehr Menschen möchten dann gern nach Deutschland kommen.
Dann kämen mehr Fach-Kräfte aus anderen Ländern.
Fach-Kräfte sind Menschen mit einer besonderen Ausbildung.
Sie können eine bestimmte Arbeit besonders gut.
Ferda Ataman sagt: Die Regierung hatte keinen Mut für ein gutes Gesetz.
Deutschland riskiert deshalb ein Vertrags-Verletzungs-Verfahren der EU.
Die EU ist die Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Diese Länder arbeiten zusammen.
Die EU prüft dann: Hat Deutschland die EU-Regeln eingehalten?
Deutschland kann dafür bestraft werden.
Ferda Ataman kritisiert auch den Ablauf.
Länder und Verbände hatten nur 4 Arbeits-Tage Zeit.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Die Menschen setzen sich zusammen für ihre Rechte ein.
In dieser Zeit sollten sie ihre Meinung zum Gesetz sagen.
Ferda Ataman sagt: Das ist viel zu wenig Zeit.
Das wird dem wichtigen Thema nicht gerecht.
Ferda Ataman nennt mehrere Probleme mit dem Gesetz.
Problem 1: Staatliche Stellen sind nicht erfasst.
Staatliche Stellen sind zum Beispiel Ämter, Behörden, Polizei und Gerichte.
Behörden sind staatliche Ämter.
Sie erledigen Aufgaben für den Staat und die Menschen.
Jeder 5. gemeldete Diskriminierungs-Fall passiert bei staatlichen Stellen.
Ferda Ataman sagt: Auch der Staat muss dieselben Regeln einhalten wie Unternehmen.
Problem 2: Kein Schutz vor Diskriminierung durch Computer-Programme.
Manche Computer-Programme entscheiden über Menschen.
Diese Programme können Menschen benachteiligen.
Das nennt man Künstliche Intelligenz.
Künstliche Intelligenz bedeutet: Ein Computer trifft selbst Entscheidungen.
Wie ein Mensch.
Das neue Gesetz sagt dazu nichts.
Problem 3: Betroffene haben zu wenig Zeit für ihre Rechte.
Betroffene sind Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Bisher hatten Betroffene 2 Monate Zeit.
Das neue Gesetz plant 4 Monate Zeit.
Ferda Ataman sagt: Das reicht nicht.
In den meisten EU-Ländern haben Betroffene mehrere Jahre Zeit.
Die Frist muss auf mindestens 12 Monate verlängert werden.
Eine Frist ist eine Zeit-Spanne mit einem festen Ende.
Bis zu diesem Ende muss man etwas erledigt haben.
Gerichts-Prozesse kosten viel Geld und dauern lange.
Ein Gerichts-Prozess ist ein Streit vor Gericht.
Ein Richter entscheidet dann, wer Recht hat.
Arbeit-Geber und Unternehmen haben oft mehr Geld und Macht.
Das ist unfair für Betroffene.
Anti-Diskriminierungs-Verbände sollten deshalb für Betroffene klagen dürfen.
Klagen bedeutet: Jemand geht vor Gericht.
Er will dort sein Recht bekommen.
Problem 4: EU-Vorgaben werden nicht vollständig umgesetzt.
EU-Vorgaben sind Regeln der Europäischen Union.
Alle EU-Länder müssen diese Regeln einhalten.
Die EU hat 2 neue Richt-Linien für besseren Schutz beschlossen.
Richt-Linien sind Regeln der EU.
Alle EU-Länder müssen diese Regeln in ihre eigenen Gesetze einbauen.
Das neue deutsche Gesetz setzt diese Regeln nicht vollständig um.
Ferda Ataman sagt: Diskriminierung wird weiter als Problem Einzelner behandelt.
Das ist falsch.
Diskriminierung ist ein Problem für alle Menschen.
Hier kannst du mehr lesen:
- Die ausführliche Meinung von Ferda Ataman zum Gesetz-Entwurf
Eine Stellungnahme ist eine schriftliche Meinung zu einem Thema.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
- Der beschlossene Gesetz-Entwurf der Bundes-Regierung vom 6. Mai 2026

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die heute, am 6. Mai 2026, im Bundeskabinett beschlossene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend kritisiert. "Der vorliegende Gesetzentwurf schließt punktuell einige Schutzlücken, etwa beim Schutz vor sexuellen Belästigungen. Er wird aber dem Reformbedarf beim Diskriminierungsschutz in Deutschland nicht gerecht und ist unzureichend, insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben und Standards", bewertet Ferda Ataman den Gesetzentwurf. Ferda Ataman bedauert in ihrer Stellungnahme zum Kabinettbeschluss die "verpasste Chance", durch eine grundlegende Reform des AGG ein sichtbares Zeichen gegen Diskriminierung und für Chancengerechtigkeit zu senden.
„Es war nie wichtiger, Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen“, sagte Ferda Ataman. Ein zeitgemäßer Diskriminierungsschutz könne Deutschland zudem für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver machen und den Wirtschaftsstandort stärken. „Dazu hatte die Regierung keinen Mut. Mit dem vorgelegten ambitionslosen Gesetzentwurf droht Deutschland erneut ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in diesem Politikfeld“, so Ataman. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kritisiert zudem den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. „Länder und Verbände hatten nur vier Arbeitstage Zeit, zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das wird weder der Relevanz des Vorhabens noch den Ansprüchen an gute Gesetzgebung gerecht“, bemängelt Ataman.
Konkret kritisiert Ferda Ataman im vorliegenden Gesetzesentwurf unter anderem folgende Punkte:
- Weiterhin kein Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen:
„Jeder fünfte gemeldete Diskriminierungsfall geschieht im Umgang mit staatlichen Einrichtungen. Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz“, so Ataman. „Wir brauchen eine Ergänzung in § 2 AGG, die festlegt, dass der Staat an sich selbst dieselben Maßstäbe anlegt wie an Unternehmen.“ - Kein Schutz vor Benachteiligungen durch KI und automatisierte Entscheidungssysteme: „Ein entsprechender Absatz fehlt im Gesetzentwurf völlig. Was aber passiert, wenn nicht ein Mensch, sondern ein Computer diskriminiert? Diese Frage bleibt weiterhin eine Gesetzeslücke. Künstliche Intelligenz ist kein neutrales Werkzeug, sondern spiegelt gesellschaftliche Ungleichheiten – insbesondere gegen Frauen. Deshalb sind neue Regeln für das KI-Zeitalter notwendig“, fordert Ataman.
- Ein Antidiskriminierungsrecht, das Betroffenen den Schutz unnötig erschwert:
Wer seine Rechte nach dem AGG einfordern will, hat dafür oft zu wenig Zeit. Das ist ein großes Problem. Weder die bisher geltenden zwei, noch die geplanten vier Monate Frist reichen für Betroffene aus. „Das AGG bliebe somit weiterhin eines der restriktivsten Gesetze in Europa – in den meisten europäischen Ländern haben Betroffene mehrere Jahre Zeit. Die Geltendmachungsfrist muss auf mindestens zwölf Monate verlängert werden“, fordert Ataman. Gerichtsprozesse sind zudem langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Hier besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zu Lasten der Betroffenen, weil Arbeitgebende und Unternehmen in der Regel über mehr Ressourcen und Druckmittel verfügen. Deshalb müssen Antidiskriminierungsverbände Betroffene in Gerichtsverfahren unterstützen und für sie klagen können.
- Unzureichende Umsetzung der EU-Vorgaben:
Die beiden europäischen Richtlinien (EU) 2024/1499 und 2024/1500 zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene werden nicht vollständig umgesetzt. Demnach müssen Antidiskriminierungsstellen in allen EU-Mitgliedstaaten Diskriminierungsfälle untersuchen und Entscheidungen treffen können – beides ist in Deutschland nicht vorgesehen. Laut Gesetzentwurf soll es auch kein in der EU übliches Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle geben. „Diskriminierung wird mit diesem Gesetzentwurf weiterhin als Problem Einzelner behandelt und gesellschaftspolitisch verkannt“, sagt Ferda Ataman.
Link zur ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung von Ferda Ataman

Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die heute, am 6. Mai 2026, im Bundeskabinett beschlossene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend kritisiert. "Der vorliegende Gesetzentwurf schließt punktuell einige Schutzlücken, etwa beim Schutz vor sexuellen Belästigungen. Er wird aber dem Reformbedarf beim Diskriminierungsschutz in Deutschland nicht gerecht und ist unzureichend, insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben und Standards", bewertet Ferda Ataman den Gesetzentwurf. Ferda Ataman bedauert in ihrer Stellungnahme zum Kabinettbeschluss die "verpasste Chance", durch eine grundlegende Reform des AGG ein sichtbares Zeichen gegen Diskriminierung und für Chancengerechtigkeit zu senden.
„Es war nie wichtiger, Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen“, sagte Ferda Ataman. Ein zeitgemäßer Diskriminierungsschutz könne Deutschland zudem für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver machen und den Wirtschaftsstandort stärken. „Dazu hatte die Regierung keinen Mut. Mit dem vorgelegten ambitionslosen Gesetzentwurf droht Deutschland erneut ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in diesem Politikfeld“, so Ataman. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung kritisiert zudem den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. „Länder und Verbände hatten nur vier Arbeitstage Zeit, zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das wird weder der Relevanz des Vorhabens noch den Ansprüchen an gute Gesetzgebung gerecht“, bemängelt Ataman.
Konkret kritisiert Ferda Ataman im vorliegenden Gesetzesentwurf unter anderem folgende Punkte:
- Weiterhin kein Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen:
„Jeder fünfte gemeldete Diskriminierungsfall geschieht im Umgang mit staatlichen Einrichtungen. Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz“, so Ataman. „Wir brauchen eine Ergänzung in § 2 AGG, die festlegt, dass der Staat an sich selbst dieselben Maßstäbe anlegt wie an Unternehmen.“ - Kein Schutz vor Benachteiligungen durch KI und automatisierte Entscheidungssysteme: „Ein entsprechender Absatz fehlt im Gesetzentwurf völlig. Was aber passiert, wenn nicht ein Mensch, sondern ein Computer diskriminiert? Diese Frage bleibt weiterhin eine Gesetzeslücke. Künstliche Intelligenz ist kein neutrales Werkzeug, sondern spiegelt gesellschaftliche Ungleichheiten – insbesondere gegen Frauen. Deshalb sind neue Regeln für das KI-Zeitalter notwendig“, fordert Ataman.
- Ein Antidiskriminierungsrecht, das Betroffenen den Schutz unnötig erschwert:
Wer seine Rechte nach dem AGG einfordern will, hat dafür oft zu wenig Zeit. Das ist ein großes Problem. Weder die bisher geltenden zwei, noch die geplanten vier Monate Frist reichen für Betroffene aus. „Das AGG bliebe somit weiterhin eines der restriktivsten Gesetze in Europa – in den meisten europäischen Ländern haben Betroffene mehrere Jahre Zeit. Die Geltendmachungsfrist muss auf mindestens zwölf Monate verlängert werden“, fordert Ataman. Gerichtsprozesse sind zudem langwierig und mit hohen Kosten verbunden. Hier besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zu Lasten der Betroffenen, weil Arbeitgebende und Unternehmen in der Regel über mehr Ressourcen und Druckmittel verfügen. Deshalb müssen Antidiskriminierungsverbände Betroffene in Gerichtsverfahren unterstützen und für sie klagen können.
- Unzureichende Umsetzung der EU-Vorgaben:
Die beiden europäischen Richtlinien (EU) 2024/1499 und 2024/1500 zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene werden nicht vollständig umgesetzt. Demnach müssen Antidiskriminierungsstellen in allen EU-Mitgliedstaaten Diskriminierungsfälle untersuchen und Entscheidungen treffen können – beides ist in Deutschland nicht vorgesehen. Laut Gesetzentwurf soll es auch kein in der EU übliches Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle geben. „Diskriminierung wird mit diesem Gesetzentwurf weiterhin als Problem Einzelner behandelt und gesellschaftspolitisch verkannt“, sagt Ferda Ataman.
Link zur ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung von Ferda Ataman




