Berlin (kobinet)
Die Webseite barrieren-gutachten.de hat neue Berichte veröffentlicht.
Die Webseite ist ein Bürger-Portal.
Ein Bürger-Portal ist eine Webseite für alle Menschen.
Dort findet man wichtige Informationen und Dienste.
Die Berichte kommen von einer staatlichen Prüf-Stelle.
Eine Prüf-Stelle schaut genau hin und prüft, ob alles stimmt.
Die Prüf-Stelle heißt: Überwachungs-Stelle des Bundes für Barriere-Freiheit von Informations-Technik.
Die Berichte sind aus dem Jahr 2025.
Es gibt jetzt 1.184 Berichte auf der Webseite.
266 Berichte sind neu dazu gekommen.
Alle Berichte kann man dort suchen und lesen.
Die Berichte prüfen: Sind digitale Angebote barriere-frei?
Digitale Angebote sind Dinge am Computer oder Handy.
Zum Beispiel eine Web-Seite oder eine App.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können das Angebot nutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Auch Menschen mit Behinderung können alles nutzen.
Das Ergebnis der Prüfungen ist sehr deutlich.
Kein einziges Angebot hat die Prüfung bestanden.
Auch von den 266 neuen Berichten hat keiner bestanden.
Das sagt Casey Kreer.
Casey Kreer leitet das Projekt barrieren-gutachten.de.
Die Lage wird schlechter.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Die Barriere ist im Weg und macht etwas schwieriger.
Im Jahr davor gab es durch-schnittlich 14,82 Barrieren pro Angebot.
Durch-schnittlich bedeutet: der mittlere Wert aus vielen Zahlen.
Im Jahr 2025 gibt es durch-schnittlich 17,09 Barrieren pro Angebot.
Das sind mehr als 15 Prozent mehr Barrieren.
15 Prozent mehr bedeutet: Es sind deutlich mehr geworden.
Mehr Barrieren bedeutet: Mehr Menschen haben Schwierigkeiten.
Mehr Menschen werden ausgeschlossen.
Casey Kreer sagt dazu:
Fast 1.200 Angebote wurden geprüft.
Kein einziges hat bestanden.
Das ist kein Zufall.
Ein Zufall ist etwas, das ohne Absicht passiert.
Hier ist es kein Zufall: Es gibt ein großes Problem.
Viele halten sich nicht an die Regeln zur Barriere-Freiheit.
Gesetze schreiben Barriere-Freiheit vor.
Ein Gesetz ist eine Regel vom Staat.
Alle müssen sich an diese Regel halten.
Ein Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz sorgt für gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung.
Ein weiteres Gesetz heißt: Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.
Eine Verordnung ist eine Regel vom Staat.
Alle müssen sich an diese Regel halten.
Diese Gesetze gelten für alle staatlichen digitalen Angebote.
Alle geprüften Angebote verstoßen gegen diese Gesetze.
Verstoßen bedeutet: Jemand hält sich nicht an eine Regel.
Die Prüfung prüft nur einen Teil der Regeln.
Trotzdem hat kein Angebot die Prüfung bestanden.
Das zeigt: Die Mängel sind sehr groß.
Mängel bedeutet: Etwas ist nicht in Ordnung.
Es gibt Fehler oder etwas fehlt.
Für Menschen mit Behinderung ist das ein großes Problem.
Nicht barriere-freie Webseiten sind schwer zu nutzen.
Nicht barriere-freie Apps sind schwer zu nutzen.
Nicht barriere-freie Formulare sind schwer zu nutzen.
Menschen mit Behinderung können Informationen oft nicht lesen.
Menschen mit Behinderung können Behörden-Leistungen oft nicht nutzen.
Eine Behörde ist ein Amt vom Staat.
Behörden-Leistungen sind Hilfen und Dienste vom Staat für die Menschen.
Möchtet ihr mehr wissen?
Dann schaut auf die Webseite barrieren-gutachten.de.
Ihr könnt die Berichte dort suchen und lesen.
Mehr Informationen gibt es hier:

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Das zivilgesellschaftliche Portal barrieren-gutachten.de hat 266 weitere Prüfgutachten der staatlichen Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik aus dem Jahr 2025 veröffentlicht. Damit sind nun 1.184 Prüfgutachten zur digitalen Barrierefreiheit zentral durchsuchbar. Der Befund ist eindeutig: Sämtliche erfassten Prüfungen dokumentieren Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und die BITV. Kein einziges der geprüften Angebote hat die vereinfachte Überwachung bestanden. Auch unter den 266 neu aufgenommenen Gutachten liegt die Zahl bestandener Prüfungen bei null, wie Casey Kreer, Projektleiterin von barrieren-gutachten.de mitteilte.
Zugleich zeigen die neuen Daten eine Verschlechterung. Wurden im Vorjahr durchschnittlich 14,82 Barrieren pro Angebot gemeldet, steigt dieser Wert 2025 auf 17,09. Das entspricht einer Zunahme von mehr als 15 Prozent. „Wenn fast 1.200 Angebote ausnahmslos an der vereinfachten Überwachung scheitern, ist das kein statistischer Ausreißer. Durch die von uns veröffentlichten Gutachten zeigt sich ein strukturelles Vollzugs- und Umsetzungsproblem bei digitaler Barrierefreiheit“, sagt Casey Kreer von barrieren-gutachten.de.
Die vereinfachte Überwachung prüft nur ausgewählte Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Dass dennoch alle erfassten Angebote als nicht konform bewertet wurden, verweist auf erhebliche Mängel bei der Umsetzung geltenden Rechts. Für behinderte Menschen bedeutet das konkret: Nicht barrierefreie Websites, Apps, Dokumente und Online-Formulare erschweren oder verhindern den gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Verwaltungsleistungen und digitaler Teilhabe. barrieren-gutachten.de erschließt öffentlich verfügbare Prüfgutachten, macht sie durchsuchbar und ordnet sie nachvollziehbar ein. Die Plattform dokumentiert, in welchem Umfang öffentliche digitale Angebote gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen verfehlen.
Link zu weiteren Informationen:
https://barrieren-gutachten.de/blog/266-neue-bfit-gutachten-zeigen-anhaltende-defizite-bei-digitaler-barrierefreiheit

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Das zivilgesellschaftliche Portal barrieren-gutachten.de hat 266 weitere Prüfgutachten der staatlichen Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik aus dem Jahr 2025 veröffentlicht. Damit sind nun 1.184 Prüfgutachten zur digitalen Barrierefreiheit zentral durchsuchbar. Der Befund ist eindeutig: Sämtliche erfassten Prüfungen dokumentieren Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und die BITV. Kein einziges der geprüften Angebote hat die vereinfachte Überwachung bestanden. Auch unter den 266 neu aufgenommenen Gutachten liegt die Zahl bestandener Prüfungen bei null, wie Casey Kreer, Projektleiterin von barrieren-gutachten.de mitteilte.
Zugleich zeigen die neuen Daten eine Verschlechterung. Wurden im Vorjahr durchschnittlich 14,82 Barrieren pro Angebot gemeldet, steigt dieser Wert 2025 auf 17,09. Das entspricht einer Zunahme von mehr als 15 Prozent. „Wenn fast 1.200 Angebote ausnahmslos an der vereinfachten Überwachung scheitern, ist das kein statistischer Ausreißer. Durch die von uns veröffentlichten Gutachten zeigt sich ein strukturelles Vollzugs- und Umsetzungsproblem bei digitaler Barrierefreiheit“, sagt Casey Kreer von barrieren-gutachten.de.
Die vereinfachte Überwachung prüft nur ausgewählte Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Dass dennoch alle erfassten Angebote als nicht konform bewertet wurden, verweist auf erhebliche Mängel bei der Umsetzung geltenden Rechts. Für behinderte Menschen bedeutet das konkret: Nicht barrierefreie Websites, Apps, Dokumente und Online-Formulare erschweren oder verhindern den gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Verwaltungsleistungen und digitaler Teilhabe. barrieren-gutachten.de erschließt öffentlich verfügbare Prüfgutachten, macht sie durchsuchbar und ordnet sie nachvollziehbar ein. Die Plattform dokumentiert, in welchem Umfang öffentliche digitale Angebote gesetzliche Barrierefreiheitsanforderungen verfehlen.
Link zu weiteren Informationen:
https://barrieren-gutachten.de/blog/266-neue-bfit-gutachten-zeigen-anhaltende-defizite-bei-digitaler-barrierefreiheit




