BERLIN (kobinet)
Die ISL hat einen wichtigen Rechts-Streit verloren.
Rechts-Streit bedeutet: Zwei Seiten sind sich nicht einig.
Sie gehen deshalb vor Gericht.
ISL bedeutet: Interessen-Vertretung Selbst-bestimmt Leben in Deutschland e.V.
e.V. bedeutet: eingetragener Verein.
Das ist eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel.
Der Verein ist beim Staat offiziell angemeldet.
Die ISL kämpft für die Rechte von behinderten Menschen.
Es ging um Ein- und Ausstiegs-Hilfen bei der Deutschen Bahn.
Ein- und Ausstiegs-Hilfen sind zum Beispiel Hub-Lifte.
Hub-Lifte helfen Menschen mit Roll-Stuhl in den Zug.
Die ISL wollte folgendes erreichen:
Diese Hilfen sollen immer da sein.
Das heißt: Immer wenn Züge fahren, muss die Hilfe da sein.
Man soll die Hilfe vorher anmelden können.
2 Verwaltungs-Gerichte in Berlin entschieden dagegen.
Ein Verwaltungs-Gericht ist ein besonderes Gericht.
Es entscheidet, wenn Menschen Streit mit einer Behörde haben.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger.
Die ISL-Geschäfts-Führerin heißt Wiebke Schär.
Geschäfts-Führerin bedeutet: Sie leitet die Organisation.
Sie trifft wichtige Entscheidungen.
Wiebke Schär sagt: Behinderte Fahr-Gäste können nicht reisen wie alle anderen.
Ein Fahr-Gast ist eine Person, die Bus oder Bahn nutzt.
Die Person bezahlt für die Fahrt.
Wiebke Schär sagt: Die Deutsche Bahn entscheidet selbst, ob sie hilft.
Behinderte Menschen haben kein sicheres Recht auf Hilfe.
Seit März 2017 kämpft die ISL für dieses Ziel.
Die Deutsche Bahn hat bisher keine barriere-freien Züge.
Barriere-frei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse.
Alle Menschen können überall hinkommen.
Deshalb sollte es Hub-Lifte als Ersatz geben.
Das nennt man angemessene Vor-kehrungen.
Angemessene Vor-kehrungen sind besondere Hilfen für behinderte Menschen.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Diese Hilfen gleichen fehlende Barriere-Freiheit aus.
Seit 2016 müssen Bundes-Behörden solche Hilfen anbieten.
Eine Bundes-Behörde ist ein Amt des Bundes.
Der Bund ist die Regierung für ganz Deutschland.
Der Bund besitzt die Deutsche Bahn zum größten Teil.
Deshalb gilt diese Pflicht auch für die Deutsche Bahn.
Derzeit gibt es Hub-Lifte nur zu bestimmten Zeiten.
Das hängt von den Dienst-Plänen der Bahn-Mitarbeiter ab.
Ein Dienst-Plan zeigt, wann Mitarbeiter arbeiten.
Er legt fest, wer wann im Einsatz ist.
Die ISL hält das für nicht ausreichend.
Die ISL wollte direkt gegen die Deutsche Bahn klagen.
Eine Klage ist ein Antrag an ein Gericht.
Man sagt damit: Ich wurde ungerecht behandelt.
Ich möchte Recht bekommen.
Das war aber zunächst nicht möglich.
Zuerst musste ein Schlichtungs-Verfahren stattfinden.
Beim Schlichtungs-Verfahren versuchen 2 Seiten, sich zu einigen.
Eine neutrale Person hilft dabei.
Neutral bedeutet: Diese Person steht auf keiner Seite.
Das Schlichtungs-Verfahren endete im Dezember 2020.
Das Ergebnis war gut für die ISL.
Aber die Deutsche Bahn lehnte den Vorschlag ab.
Dann klagte die ISL beim Verwaltungs-Gericht Berlin.
Im März 2026 wies das Gericht die Klage ab.
Das Gericht gab der Deutschen Bahn Recht.
Das Gericht sagte: Die Klage ist nicht zulässig.
Nicht zulässig bedeutet: Das Gericht ist nicht zuständig.
Es prüft den Fall deshalb gar nicht.
Die ISL wollte dagegen vorgehen.
Die ISL beantragte eine Berufung.
Berufung bedeutet: Die ISL ist mit dem Urteil nicht einverstanden.
Urteil bedeutet: Das ist die Entscheidung eines Gerichts.
Die ISL fragte deshalb ein höheres Gericht um eine neue Entscheidung.
Das Ober-Verwaltungs-Gericht Berlin-Brandenburg lehnte auch ab.
Das Ober-Verwaltungs-Gericht ist ein höheres Gericht.
Es prüft Entscheidungen von Verwaltungs-Gerichten noch einmal.
Das Ober-Verwaltungs-Gericht Berlin-Brandenburg ist für die Haupt-Stadt-Region zuständig.
Wiebke Schär ist nicht einverstanden mit den Urteilen.
Wiebke Schär sagt: Die Gerichte haben angemessene Vor-kehrungen nicht verstanden.
Es gibt 2 wichtige Gesetze dazu.
Das erste Gesetz ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag zwischen vielen Ländern.
Alle Länder versprechen, sich daran zu halten.
Das zweite Gesetz ist das Behinderten-Gleich-stellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleich-stellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es sorgt dafür, dass sie gleich behandelt werden.
Beide Gesetze sagen das Gleiche:
Wer angemessene Vor-kehrungen ablehnt, diskriminiert behinderte Menschen.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das bedeutet zum Beispiel: Ein behinderter Mensch muss Zug fahren können.
Genauso wie alle anderen Menschen auch.
Die Deutsche Bahn ist nicht barriere-frei.
Deshalb muss die Deutsche Bahn Hub-Lifte bereitstellen.
Und zwar immer, solange Züge fahren.
Das fordert die ISL-Geschäfts-Führerin Wiebke Schär.

Foto: ISL Alexander Ahrens
BERLIN (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Die ISL wollte erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung zu allen Zeiten zur Verfügung gestellt werden, zu denen Züge rollen. Zwei Verwaltungsgerichte in Berlin gaben jedoch der Gegenseite Recht. "Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch", kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär. Seit März 2017 kämpft die ISL dafür, dass behinderte Reisende zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da die DB es bislang versäumt habe, barrierefreie Züge aufs Gleis zu setzen, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen.
Derzeit werden diese laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der DB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Bundesbehörden müssen jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb ist die mehrheitlich vom Bund getragene DB nach ISL-Ansicht verpflichtet, ihren Service für behinderte Fahrgäste zu erweitern.
„Wir hätten gerne direkt gegen die DB geklagt,“ erläutert die ISL-Geschäftsführerin. „Aber wir waren gezwungen, zunächst ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren zu durchlaufen“. Dieses endete laut Schär im Dezember 2020 zwar mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag, dieser sei jedoch von der Gegenseite abgelehnt worden.
Also blieb der Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin, so Schär. Im März 2026 habe das Gericht die Klage schließlich abgewiesen und dabei argumentiert wie die Gegenseite. Beispielsweise sei die Klage nicht zulässig. Daraufhin beantragte die ISL die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
„Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen ist nicht verstanden worden,“ bemängelt Schär. „Sowohl nach der UN-Behindertenrechtskonvention als auch nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist es eine Diskriminierung, wenn angemessene Vorkehrungen verweigert werden“. Da die DB nicht barrierefrei sei, müsste sie also angemessene Vorkehrungen wie den Hublift bereitstellen und bedienen. „Und das nicht nur, wenn es gerade genehm ist, sondern immer, solange Züge fahren,“ fordert die ISL-Geschäftsführerin.

Foto: ISL Alexander Ahrens
BERLIN (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Die ISL wollte erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung zu allen Zeiten zur Verfügung gestellt werden, zu denen Züge rollen. Zwei Verwaltungsgerichte in Berlin gaben jedoch der Gegenseite Recht. "Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch", kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär. Seit März 2017 kämpft die ISL dafür, dass behinderte Reisende zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da die DB es bislang versäumt habe, barrierefreie Züge aufs Gleis zu setzen, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen.
Derzeit werden diese laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der DB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Bundesbehörden müssen jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb ist die mehrheitlich vom Bund getragene DB nach ISL-Ansicht verpflichtet, ihren Service für behinderte Fahrgäste zu erweitern.
„Wir hätten gerne direkt gegen die DB geklagt,“ erläutert die ISL-Geschäftsführerin. „Aber wir waren gezwungen, zunächst ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren zu durchlaufen“. Dieses endete laut Schär im Dezember 2020 zwar mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag, dieser sei jedoch von der Gegenseite abgelehnt worden.
Also blieb der Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin, so Schär. Im März 2026 habe das Gericht die Klage schließlich abgewiesen und dabei argumentiert wie die Gegenseite. Beispielsweise sei die Klage nicht zulässig. Daraufhin beantragte die ISL die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
„Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen ist nicht verstanden worden,“ bemängelt Schär. „Sowohl nach der UN-Behindertenrechtskonvention als auch nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist es eine Diskriminierung, wenn angemessene Vorkehrungen verweigert werden“. Da die DB nicht barrierefrei sei, müsste sie also angemessene Vorkehrungen wie den Hublift bereitstellen und bedienen. „Und das nicht nur, wenn es gerade genehm ist, sondern immer, solange Züge fahren,“ fordert die ISL-Geschäftsführerin.





Lesermeinungen