Menu Close

Deutsche Bahn (DB) darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren

Hublift am Bahnsteig mit einfahrendem Zug
Hublift am Bahnsteig mit einfahrendem Zug
Foto: ISL Alexander Ahrens

BERLIN (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Die ISL wollte erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung zu allen Zeiten zur Verfügung gestellt werden, zu denen Züge rollen. Zwei Verwaltungsgerichte in Berlin gaben jedoch der Gegenseite Recht. "Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch", kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär. Seit März 2017 kämpft die ISL dafür, dass behinderte Reisende zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da die DB es bislang versäumt habe, barrierefreie Züge aufs Gleis zu setzen, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen.

Derzeit werden diese laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der DB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Bundesbehörden müssen jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb ist die mehrheitlich vom Bund getragene DB nach ISL-Ansicht verpflichtet, ihren Service für behinderte Fahrgäste zu erweitern.

„Wir hätten gerne direkt gegen die DB geklagt,“ erläutert die ISL-Geschäftsführerin. „Aber wir waren gezwungen, zunächst ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren zu durchlaufen“. Dieses endete laut Schär im Dezember 2020 zwar mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag, dieser sei jedoch von der Gegenseite abgelehnt worden.

Also blieb der Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin, so Schär. Im März 2026 habe das Gericht die Klage schließlich abgewiesen und dabei argumentiert wie die Gegenseite. Beispielsweise sei die Klage nicht zulässig. Daraufhin beantragte die ISL die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

„Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen ist nicht verstanden worden,“ bemängelt Schär. „Sowohl nach der UN-Behindertenrechtskonvention als auch nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist es eine Diskriminierung, wenn angemessene Vorkehrungen verweigert werden“. Da die DB nicht barrierefrei sei, müsste sie also angemessene Vorkehrungen wie den Hublift bereitstellen und bedienen. „Und das nicht nur, wenn es gerade genehm ist, sondern immer, solange Züge fahren,“ fordert die ISL-Geschäftsführerin.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
2 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
Bernd Kittendorf
10.07.2026 14:30

Ob der Zeitgeist die Jubelmeldung „Deutsche Bahn (DB) darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren“ aufgreifen und weitere Stellen von diesem Vorrecht profitieren lassen wird? Nicht nötig, mit dem gleichen Ziel gibt es ja die Überlegungen, die zum Entwurf des BGG geführt haben, könnte man einwenden.
Schade, daß vor Gericht nichts im Sinne der Betroffenen erreicht wurde. Natürlich hat sich die Angelegenheit für die Betroffenen damit nicht endgültig erledigt… Konkrete Probleme und Unrecht entschwinden ja nicht, wenn Anträge vor Gericht keinen Erfolg hatten oder gesetzliche Regelungen Inklusion für die Menschen mit Behinderungen aus den Augen verloren haben.

Uwe Heineker
Antwort auf  Bernd Kittendorf
10.07.2026 15:57

Der Artikel 8 der UN-BRK schreibt Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung vor, die alle Regierungen seit Rechtskraft dieser Konvention 2009 sträflich vernachlässigt haben. Vor diesem Hintergrund wundert es mich nicht, dass so wohl Rechtsprechung als auch die Politik so agieren, wie es zur Zeit gerade passiert …