BERLIN (kobinet)
Der Bundes-Tag hat ein neues Gesetz beschlossen.
Der Bundes-Tag ist das Parlament in Deutschland.
Parlament bedeutet: Eine Gruppe von gewählten Volks-Vertretern.
Diese Volks-Vertreter machen Gesetze für alle Menschen in Deutschland.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Das Gesetz ist eine Regel für E-Scooter.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Alle Menschen in Deutschland müssen diese Regel befolgen.
E-Scooter sind kleine elektrische Roller.
Es geht um Unfälle mit E-Scootern.
In den letzten Jahren gab es viele Unfälle mit E-Scootern.
Nach einem Unfall hatten Geschädigte oft Probleme.
Geschädigte sind Menschen, denen jemand Schaden zugefügt hat.
Sie wurden zum Beispiel bei einem Unfall verletzt.
Oder sie haben dabei etwas verloren.
Sie bekamen oft keine Hilfe und kein Geld.
Das war nicht fair für die Geschädigten.
Bisher haftete nur die fahrende Person.
Haften bedeutet: Diese Person ist verantwortlich für den Schaden.
Sie muss den Schaden bezahlen.
Bei Miet-Rollern war oft unklar, wer gefahren ist.
Deshalb bekamen Geschädigte oft keine Hilfe.
Das neue Gesetz ändert das.
Jetzt gilt die Halter-Haftung für E-Scooter.
Halter-Haftung bedeutet: Der Besitzer eines Fahrzeugs ist verantwortlich für Schäden.
Das gilt auch dann, wenn eine andere Person das Fahrzeug gefahren hat.
Der Besitzer muss dann trotzdem zahlen.
Das gilt auch bei Miet-Rollern.
Susanne Hierl ist Politikerin der CDU und CSU.
Die CDU ist eine Partei in Deutschland.
CDU bedeutet: Christlich Demokratische Union Deutschlands.
Die CSU ist eine Partei in Bayern.
CSU bedeutet: Christlich-Soziale Union in Bayern.
Die CSU ist die Schwester-Partei der CDU.
Susanne Hierl sagt: Bisher fehlte eine wichtige Regel.
Das neue Gesetz bringt diese Regel.
Auch Sebastian Steineke ist Politiker der CDU und CSU.
Er sagt: Geschädigte können jetzt leichter Geld bekommen.
Das neue Gesetz schützt Menschen besser.
Es sorgt für mehr Gerechtig-keit.
Gerechtig-keit bedeutet: Alle Menschen werden fair behandelt.
Niemand wird benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: Jemand bekommt nicht das, was ihm zusteht.
Wer durch einen E-Scooter verletzt wird, bekommt leichter Hilfe.

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
BERLIN (kobinet) Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl: "Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer. Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist ungerecht. Deshalb schließen wir diese Lücke im Haftungsrecht. Künftig gilt bei E-Scootern die Halterhaftung". Der Verbraucherschutzbeauftragten der Fraktion, Sebastian Steineke ergänzt:"Mit dem gestrigen Beschluss schließen wir eine Schutzlücke im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit."

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
BERLIN (kobinet) Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl: "Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer. Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist ungerecht. Deshalb schließen wir diese Lücke im Haftungsrecht. Künftig gilt bei E-Scootern die Halterhaftung". Der Verbraucherschutzbeauftragten der Fraktion, Sebastian Steineke ergänzt:"Mit dem gestrigen Beschluss schließen wir eine Schutzlücke im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit."





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