Menu Close

Opfer von E-Scooter-Unfällen gestärkt

E-Scooter versperren Gehweg
E-Scooter
Foto: DBSV/Cornelia Weiß

BERLIN (kobinet) Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl: "Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer. Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist ungerecht. Deshalb schließen wir diese Lücke im Haftungsrecht. Künftig gilt bei E-Scootern die Halterhaftung". Der Verbraucherschutzbeauftragten der Fraktion, Sebastian Steineke ergänzt:"Mit dem gestrigen Beschluss schließen wir eine Schutzlücke im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit."

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
1 Lesermeinung
Neueste
Älteste
Bernd Kittendorf
10.07.2026 14:12

Längst gibt es ein Modul, das in E-Scooter (die E-Tretroller) eingebaut werden kann und zu einer App auf Smartphones in der Nähe Verbindung aufnimmt und den herumstehenden oder herumliegenden E-Scooter zu warnenden Geräuschen veranlaßt. Das verhindert Stürze wegen im Weg stehenden oder liegenden E-Scootern nicht gänzlich, weil nicht jeder ein Smartphone mit einer solchen App herumträgt. Einige vermiedene Stürze wären aber erreichbar. Über die erwähnte App kann auch an Fußgängerampeln das Auffindesignal vorübergehend lauter werden oder gar die Ampelphase „grün“ für die Fußgänger im Einzelfall verlängert werden. Von da her kennen manche Menschen mit weniger gutem Sehen das System schon.

Hat ein Anbieter von solchen E-Tretrollern alles im Sinne bekannter Lösungen getan, um das Risiko für Blinde und Sehbehinderte zu reduzieren, wenn er solch ein Modul nicht eingebaut hat? Wohl nicht. Vielleicht bringt „Halterhaftung“ bekannte Lösungen voran, wenn diese Sichtweise zur Sprache kommt, während Städte Regelungen zu diesen E-Scootern aus Vermietungs-Systemen formulieren oder es im Falle von Verletzungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.