Menu Close

Opfer von E-Scooter-Unfällen gestärkt

E-Scooter versperren Gehweg
E-Scooter
Foto: DBSV/Cornelia Weiß

BERLIN (kobinet) Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl: "Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer. Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist ungerecht. Deshalb schließen wir diese Lücke im Haftungsrecht. Künftig gilt bei E-Scootern die Halterhaftung". Der Verbraucherschutzbeauftragten der Fraktion, Sebastian Steineke ergänzt:"Mit dem gestrigen Beschluss schließen wir eine Schutzlücke im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit."

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x