DÜSSELDORF (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK Nordrhein-Westfalen hat eine Meinung zu einem neuen Gesetz.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen helfen sich gegenseitig.
Sie kämpfen gemeinsam für ihre Rechte.
Das Gesetz heißt GKV-Beitrags-Stabilisierungs-Gesetz.
Dieses Gesetz kommt vom Staat.
Es regelt, wie viel Geld Menschen für ihre Kranken-Versicherung zahlen.
GKV bedeutet: Gesetzliche Kranken-Versicherung.
Die Gesetzliche Kranken-Versicherung ist eine Kranken-Kasse vom Staat.
Die meisten Menschen in Deutschland müssen Mitglied sein.
Der VdK sagt: Dieses Gesetz löst die Geld-Probleme der GKV nicht wirklich.
Stattdessen müssen die Kranken-Kassen mehr zahlen.
Auch die Versicherten müssen mehr zahlen.
Versicherte sind Menschen mit einer Kranken-Versicherung.
Sie zahlen jeden Monat Geld an eine Kranken-Kasse.
Eine Kranken-Kasse zahlt Arzt-Rechnungen für ihre Mitglieder.
Der VdK hat 425.000 Mitglieder in Nordrhein-Westfalen.
Die Mitglieder berichten von Problemen.
Viele müssen immer öfter selbst Geld für Behandlungen bezahlen.
Oder sie bekommen Zusatz-Leistungen angeboten.
Diese Zusatz-Leistungen kosten extra Geld.
Sie gehören nicht zur normalen Versorgung.
Normale Versorgung bedeutet: Das, was die Kranken-Kasse normalerweise bezahlt.
Zum Beispiel Arzt-Besuche oder Medikamente.
Horst Vöge vom VdK sagt: Das ist ein großes Problem.
Menschen sollen nicht selbst für Behandlungen zahlen müssen.
Der VdK sieht noch ein weiteres Problem.
Manche Menschen müssen bald noch mehr selbst zahlen.
Besonders Frauen sind davon betroffen.
Frauen brauchen manche Leistungen öfter als Männer.
Für Frauen werden diese Leistungen teurer.
Das hält der VdK für falsch.
Der VdK sagt: Der Staat darf die Kosten nicht einfach weitergeben.
Die Versicherten sollen nicht immer mehr zahlen müssen.
Der Bund hat Pflichten bei der Finanzierung der GKV.
Der Bund bedeutet: Die Regierung von ganz Deutschland.
Finanzierung bedeutet: Es gibt Geld für etwas.
Dieses Geld kommt zum Beispiel vom Staat.
Der Bund muss diese Pflichten erfüllen.
Der Bund darf Geld-Lücken nicht auf Versicherte übertragen.
Eine Geld-Lücke bedeutet: Es fehlt Geld.
Die Versicherten sollen nicht mehr zahlen müssen.

Foto: Gerhard Bartz
DÜSSELDORF (kobinet) Nach Einschätzung des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen wird das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachhaltig lösen, sondern die Belastungen zunehmend auf die Krankenkassen und Versicherten verlagern. Die Rückmeldungen der 425.000 Mitglieder in NRW zeigen: "Immer häufiger entstehen erhebliche Eigenanteile für Patientinnen und Patienten oder ihnen wurden kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten. Das gefährdet die Akzeptanz der solidarischen Krankenversicherung", betont Horst Vöge.
Besonders kritisch sind aus Sicht dieses Verbandes Überlegungen zu bewerten, die eine stärkere finanzielle Eigenbeteiligung einzelner Versichertengruppen vorsehen. Frauen könnten von solchen Entwicklungen in besonderem Maße betroffen sein, wenn Leistungen, die sie häufiger oder in bestimmten Lebensphasen stärker benötigen, künftig stärker vom eigenen Einkommen abhängig gemacht werden.
Eine solche Verschiebung der Verantwortung auf die Versicherten ist sozialpolitisch, so der VdK Nordrhein-Westfalen, höchst problematisch. Der Bund muss nach Verständnis der Mitglieder dieses Sozialverbandes seine gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen erfüllen, statt Finanzierungslücken über zusätzliche Belastungen der GKV-Versicherten zu schließen.

Foto: Gerhard Bartz
DÜSSELDORF (kobinet) Nach Einschätzung des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen wird das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachhaltig lösen, sondern die Belastungen zunehmend auf die Krankenkassen und Versicherten verlagern. Die Rückmeldungen der 425.000 Mitglieder in NRW zeigen: "Immer häufiger entstehen erhebliche Eigenanteile für Patientinnen und Patienten oder ihnen wurden kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten. Das gefährdet die Akzeptanz der solidarischen Krankenversicherung", betont Horst Vöge.
Besonders kritisch sind aus Sicht dieses Verbandes Überlegungen zu bewerten, die eine stärkere finanzielle Eigenbeteiligung einzelner Versichertengruppen vorsehen. Frauen könnten von solchen Entwicklungen in besonderem Maße betroffen sein, wenn Leistungen, die sie häufiger oder in bestimmten Lebensphasen stärker benötigen, künftig stärker vom eigenen Einkommen abhängig gemacht werden.
Eine solche Verschiebung der Verantwortung auf die Versicherten ist sozialpolitisch, so der VdK Nordrhein-Westfalen, höchst problematisch. Der Bund muss nach Verständnis der Mitglieder dieses Sozialverbandes seine gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen erfüllen, statt Finanzierungslücken über zusätzliche Belastungen der GKV-Versicherten zu schließen.





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