BERLIN (kobinet)
Anfang Mai war der Tag der Städte-Bau-Förderung.
Städte-Bau-Förderung bedeutet: Der Staat gibt Geld.
Damit werden Städte und Dörfer verbessert.
2 Politiker der CDU/CSU haben dazu gesprochen.
CDU bedeutet: Christlich Demokratische Union.
CSU bedeutet: Christlich-Soziale Union.
Beide sind Parteien in Deutschland.
Die 2 Politiker heißen Jan-Marco Luczak und Katja Strauss-Köster.
Sie sagten: Städte sollen schön und lebendig sein.
Die Nachrichten-Redaktion kobinet hat nachgefragt.
kobinet fragte nach Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
kobinet stellte 3 Fragen:
Wie wichtig ist Barriere-Freiheit bei der Städte-Bau-Förderung?
Kann Städte-Bau-Förderung Busse und Bahnen barriere-frei machen?
Können damit auch Restaurants und Kultur barriere-frei werden?
Die CDU/CSU-Bundes-Tags-Fraktion hat geantwortet.
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Politikern.
Diese Politiker arbeiten zusammen.
Die Bundes-Tags-Fraktion arbeitet im Bundes-Tag.
Sie schrieben: Barriere-Freiheit ist eine wichtige Aufgabe.
Es gibt Pläne für jede Stadt.
Diese Pläne heißen ISEK.
ISEK ist ein Plan für eine Stadt.
In dem Plan steht: Was soll in der Stadt verbessert werden?
In diesen Plänen wird Barriere-Freiheit berücksichtigt.
Zur Frage über Busse und Bahnen:
Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr bedeutet: Bus und Bahn für kurze Strecken.
Alle Menschen können damit fahren.
Man sagt auch: ÖPNV.
Städte-Bau-Förderung kann den ÖPNV manchmal unterstützen.
Zum Beispiel beim Umbau von Haltestellen.
Umbau bedeutet: Ein Ort wird verändert.
Zum Beispiel wird eine Treppe durch eine Rampe ersetzt.
Für größere Verkehrs-Projekte gibt es eigene Förder-Programme.
Zur Frage über Restaurants und Kultur:
Städte-Bau-Förderung kann öffentliche Plätze verbessern.
Das hilft auch bei der Barriere-Freiheit.
Private Betriebe wie Restaurants bekommen weniger direkte Förderung.
Ein Betrieb ist ein Geschäft oder ein Unternehmen.
Das Bundes-Ministerium für Wohnen und Bauen gibt mehr Informationen dazu.
Es gibt noch andere Förder-Programme für Barriere-Freiheit.
Die KfW hat solche Programme.
KfW ist eine staatliche Bank in Deutschland.
Sie gibt Geld für den Umbau von Gebäuden.
Ein Programm heißt: Alters-Gerecht Umbauen.
Auch die 16 Bundes-Länder haben eigene Programme.
Informationen gibt es auf den Webseiten von Bund und Ländern.

Foto: CDU/CSU Bundestagsfraktion
BERLIN (kobinet) Anlässlich des Tages der Städtebauförderung, welcher Anfang des Monats stattgefunden hatte, haben der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak, und die zuständige Berichterstatterin für Stadtentwicklung, Katja Strauss-Köster, dazu öffentlich Stellung genommen und erklärt, dass die Union für starke Kommunen mit attraktiven und lebendigen Quartieren kämpft. Demnach sollte die Städtebauförderung weiterhin ihren unverzichtbaren Beitrag dazu leisten, Innenstädte zu Orten zu entwickeln, die zum Verweilen und Flanieren einladen, oder Industriebrachen in lebendige Quartiere mit Cafés, Ateliers und Wohnraum umzuwandeln. "Die Städtebauförderung bringt konkrete Veränderungen vor Ort: Sie verwandelt Plätze, stärkt Innenstädte und schafft Orte, an denen Menschen sich begegnen." hatte Katja Strauss-Köster erklärt. In diesem Zusammenhang hatte die kobinet-Redaktion ergänzend nachgefragt welchen Rang die Barrierefreiheit im Zusammenhang zur Städtebauförderung einnehmen wird, ob es Überlegungen gibt, diese Städtebauförderung auch auf den weitren Ausbau der barrierefreien Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs auszurichten und ob daran gedacht ist, mit der weiteren Städtebauförderung auch die barrierefreie Zugänglichkeit von Restaurants, Cafés und der kulturellen Angebote zu erhöhen. Inzwischen haben wir die Antworten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf diese Fragen erhalten und veröffentlichen die Antworten in diesem Artikel.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat unsere Fragen wie folgt beantwortet: „Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklungspolitik und verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden nachhaltig, sozial ausgewogen und zukunftsfähig zu gestalten. Barrierefreiheit ist hierbei ein wichtiger Bestandteil, insbesondere im Rahmen integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte (ISEK). Diese Konzepte bilden die Grundlage für Fördermaßnahmen und berücksichtigen unter anderem demografische Entwicklungen sowie die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen. Entsprechend wird Barrierefreiheit regelmäßig als Querschnittsaufgabe eingeordnet, die bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen ist.
Zur Frage nach dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Maßnahmen zur Barrierefreiheit im ÖPNV können im Rahmen der Städtebauförderung mittelbar unterstützt werden, sofern sie Bestandteil eines integrierten Entwicklungskonzepts sind und einen städtebaulichen Bezug aufweisen (z. B. Umgestaltung von Haltestellenumfeldern oder Verknüpfungspunkten). Für umfassendere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bestehen jedoch vorrangig spezifische Fachförderprogramme auf Bundes- und Landesebene.
Auch im Hinblick auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen wie Restaurants, Cafés oder kulturellen Angeboten kann die Städtebauförderung Impulse setzen, etwa durch die Aufwertung öffentlicher Räume oder die Stärkung von Ortszentren. Direkte Förderungen für private Investitionen sind jedoch nur eingeschränkt möglich und unterliegen den jeweiligen Programmbestimmungen. Falls zusätzliche, tiefergehende Nachfragen zur Städtebauförderung bestehen, würden wir Ihnen empfehlen sich am besten direkt an das BMWSB zu wenden.
Ergänzend zur Städtebauförderung bestehen verschiedene alternative Förderprogramme, die gezielt auf die Verbesserung der Barrierefreiheit ausgerichtet sind. Hierzu zählen beispielsweise Förderprogramme der KfW, insbesondere im Bereich „Altersgerecht Umbauen“, die Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Gebäuden unterstützen, oder auch Programme der Länder zur Förderung barrierefreier Infrastruktur und Mobilität.
Da sich die Förderlandschaft regelmäßig weiterentwickelt und je nach Bundesland unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden, empfehlen wir ergänzend die Nutzung entsprechender Informationsportale auf Bundes- und Landesebene.“

Foto: CDU/CSU Bundestagsfraktion
BERLIN (kobinet) Anlässlich des Tages der Städtebauförderung, welcher Anfang des Monats stattgefunden hatte, haben der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jan-Marco Luczak, und die zuständige Berichterstatterin für Stadtentwicklung, Katja Strauss-Köster, dazu öffentlich Stellung genommen und erklärt, dass die Union für starke Kommunen mit attraktiven und lebendigen Quartieren kämpft. Demnach sollte die Städtebauförderung weiterhin ihren unverzichtbaren Beitrag dazu leisten, Innenstädte zu Orten zu entwickeln, die zum Verweilen und Flanieren einladen, oder Industriebrachen in lebendige Quartiere mit Cafés, Ateliers und Wohnraum umzuwandeln. "Die Städtebauförderung bringt konkrete Veränderungen vor Ort: Sie verwandelt Plätze, stärkt Innenstädte und schafft Orte, an denen Menschen sich begegnen." hatte Katja Strauss-Köster erklärt. In diesem Zusammenhang hatte die kobinet-Redaktion ergänzend nachgefragt welchen Rang die Barrierefreiheit im Zusammenhang zur Städtebauförderung einnehmen wird, ob es Überlegungen gibt, diese Städtebauförderung auch auf den weitren Ausbau der barrierefreien Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs auszurichten und ob daran gedacht ist, mit der weiteren Städtebauförderung auch die barrierefreie Zugänglichkeit von Restaurants, Cafés und der kulturellen Angebote zu erhöhen. Inzwischen haben wir die Antworten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf diese Fragen erhalten und veröffentlichen die Antworten in diesem Artikel.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat unsere Fragen wie folgt beantwortet: „Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklungspolitik und verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden nachhaltig, sozial ausgewogen und zukunftsfähig zu gestalten. Barrierefreiheit ist hierbei ein wichtiger Bestandteil, insbesondere im Rahmen integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte (ISEK). Diese Konzepte bilden die Grundlage für Fördermaßnahmen und berücksichtigen unter anderem demografische Entwicklungen sowie die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen. Entsprechend wird Barrierefreiheit regelmäßig als Querschnittsaufgabe eingeordnet, die bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen ist.
Zur Frage nach dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Maßnahmen zur Barrierefreiheit im ÖPNV können im Rahmen der Städtebauförderung mittelbar unterstützt werden, sofern sie Bestandteil eines integrierten Entwicklungskonzepts sind und einen städtebaulichen Bezug aufweisen (z. B. Umgestaltung von Haltestellenumfeldern oder Verknüpfungspunkten). Für umfassendere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bestehen jedoch vorrangig spezifische Fachförderprogramme auf Bundes- und Landesebene.
Auch im Hinblick auf die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen wie Restaurants, Cafés oder kulturellen Angeboten kann die Städtebauförderung Impulse setzen, etwa durch die Aufwertung öffentlicher Räume oder die Stärkung von Ortszentren. Direkte Förderungen für private Investitionen sind jedoch nur eingeschränkt möglich und unterliegen den jeweiligen Programmbestimmungen. Falls zusätzliche, tiefergehende Nachfragen zur Städtebauförderung bestehen, würden wir Ihnen empfehlen sich am besten direkt an das BMWSB zu wenden.
Ergänzend zur Städtebauförderung bestehen verschiedene alternative Förderprogramme, die gezielt auf die Verbesserung der Barrierefreiheit ausgerichtet sind. Hierzu zählen beispielsweise Förderprogramme der KfW, insbesondere im Bereich „Altersgerecht Umbauen“, die Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Gebäuden unterstützen, oder auch Programme der Länder zur Förderung barrierefreier Infrastruktur und Mobilität.
Da sich die Förderlandschaft regelmäßig weiterentwickelt und je nach Bundesland unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden, empfehlen wir ergänzend die Nutzung entsprechender Informationsportale auf Bundes- und Landesebene.“




