Berlin (kobinet)
Viele Jahre lang haben Menschen mit Behinderungen gekämpft.
Sie wollten ein neues Gesetz.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Das Gesetz heißt All-gemeines Gleich-behandlungs-gesetz.
Kurz: AGG.
Das AGG schützt Menschen vor Dis-kri-mi-nie-rung.
Dis-kri-mi-nie-rung bedeutet: Jemand wird ungerecht behandelt.
Zum Beispiel wegen einer Behinderung.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Am 11. Juni 2026 berät der Deutsche Bundes-tag über das AGG.
Es geht um eine Änderung des AGG.
Der Bundes-tag ist das Parlament in Deutschland.
Das Parlament ist eine Versammlung.
Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Die Änderung soll den Schutz vor Dis-kri-mi-nie-rung verbessern.
Die LIGA Selbst-vertretung ist ein Zusammen-schluss von Behinderten-Verbänden.
Ein Zusammen-schluss ist eine Gruppe aus verschiedenen Organisationen.
Sie arbeiten gemeinsam für ein Ziel.
Ein Behinderten-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen setzen sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
Die LIGA Selbst-vertretung ist nicht zufrieden mit dem Entwurf.
Ein Entwurf ist eine Vorlage.
Er zeigt, wie etwas aussehen soll.
Der Entwurf geht der LIGA Selbst-vertretung nicht weit genug.
Die LIGA Selbst-vertretung erwartet mehr Schutz für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel brauchen Menschen mit Behinderungen Hilfe beim Eingang.
Oder einen Auf-zug statt Treppen.
Am 21. Mai 2026 hat ein Gericht ein Urteil gesprochen.
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts.
Das Gericht sagt damit, wer Recht hat.
Das Gericht heißt Bundes-gerichts-hof.
Der Bundes-gerichts-hof ist das höchste Gericht in Deutschland.
Er entscheidet in sehr wichtigen Rechts-Fällen.
Eine blinde Frau wollte in eine Reha-Klinik.
Reha-Klinik bedeutet: Eine Klinik hilft Menschen, gesünder zu werden.
Die Klinik hat die Frau abgelehnt.
Das Gericht hat die Ablehnung erlaubt.
Dieses Urteil zeigt: Das AGG schützt Menschen noch nicht gut genug.
Es braucht klare Regeln für Barriere-freiheit.
Barriere-freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Es braucht auch klare Regeln für an-ge-mes-sene Vor-keh-rungen.
Vor-keh-rungen sind Dinge, die man vorher tut.
So verhindert man Probleme für andere Menschen.
An-ge-mes-sene Vor-keh-rungen bedeutet: Jemand bekommt genau die Hilfe, die er braucht.
Zum Beispiel eine Rampe für einen Roll-stuhl-fahrer.
Die Bundes-regierung hat Ziele für das neue Gesetz.
Das AGG soll Regeln der Euro-päischen Union umsetzen.
Die Euro-päische Union ist eine Gruppe von Ländern.
27 Länder in Europa arbeiten zusammen.
Kurz: EU.
Die Regeln der EU sollen auch in Deutschland gelten.
Außerdem soll die Frist für Klagen länger werden.
Frist bedeutet: Die Zeit, in der du dich beschweren kannst.
Die Anti-dis-kri-mi-nie-rungs-stelle des Bundes soll mehr Macht bekommen.
So kann sie Menschen besser helfen.
Die Anti-Dis-kri-mi-nie-rungs-Stelle ist ein Amt.
Das Amt hilft Menschen, die ungerecht behandelt wurden.
Die Stelle berät Menschen, die Dis-kri-mi-nie-rung erlebt haben.
Der Bundes-tag hat für das Thema nur 35 Minuten eingeplant.
Die LIGA Selbst-vertretung sagt: 35 Minuten sind zu wenig.
Dis-kri-mi-nie-rung ist ein wichtiges Thema für viele Menschen in Deutschland.
Hier findest du die Tages-ordnung des Bundes-tags:
Eine Tages-ordnung ist eine Liste mit Themen.
Sie zeigt, worüber an einem Tag gesprochen wird.

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt
Berlin (kobinet) Jahrelang hat das Bündnis AGG Reform JETZT! und die Behindertenbewegung darauf hingearbeitet, dass die längst überfällige und bereits von der Ampelkoalition versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorangetrieben wird. Am 11. Juni 2026 soll nun die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden. Ähnlich wie bei der derzeit im Bundestag in der Beratung befindlichen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit hinter den Erwartungen zurück. Daher darf man auf die erste Debatte zur AGG-Reform im Bundestag nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung gespannt sein, wie sich die Bundestagsabgeordneten der verschiedenen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf positionieren. Die negative Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2026 in Sachen Ablehnung einer blinden Frau durch eine Reha-Klinik habe erneut deutlich gemacht, dass es klare Regelungen für angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit im AGG brauche.
„Der Entwurf sieht punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die Vorgaben der Europäischen Union zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im Gesetz angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können“, heißt es u.a. im Informationssystem des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt 11, der nach derzeitiger Planung am 11. Juni von 14:10 bis 14:45 Uhr beraten werden soll. Die Befassung mit der Diskriminierung von Menschen in Deutschland ist dem Bundestag also gerade einmal 35 Minuten wert, kritisiert der LIGA Selbstvertretung.

Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt
Berlin (kobinet) Jahrelang hat das Bündnis AGG Reform JETZT! und die Behindertenbewegung darauf hingearbeitet, dass die längst überfällige und bereits von der Ampelkoalition versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorangetrieben wird. Am 11. Juni 2026 soll nun die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden. Ähnlich wie bei der derzeit im Bundestag in der Beratung befindlichen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit hinter den Erwartungen zurück. Daher darf man auf die erste Debatte zur AGG-Reform im Bundestag nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung gespannt sein, wie sich die Bundestagsabgeordneten der verschiedenen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf positionieren. Die negative Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2026 in Sachen Ablehnung einer blinden Frau durch eine Reha-Klinik habe erneut deutlich gemacht, dass es klare Regelungen für angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit im AGG brauche.
„Der Entwurf sieht punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die Vorgaben der Europäischen Union zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im Gesetz angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können“, heißt es u.a. im Informationssystem des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt 11, der nach derzeitiger Planung am 11. Juni von 14:10 bis 14:45 Uhr beraten werden soll. Die Befassung mit der Diskriminierung von Menschen in Deutschland ist dem Bundestag also gerade einmal 35 Minuten wert, kritisiert der LIGA Selbstvertretung.




