Menu Close

Kostenfalle Inkontinenzversorgung

Symbol Ausrufezeichen
Symbol Ausrufezeichen mit Schatten
Foto: ht

DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat einen neuen Rechtsratgeber mit dem Titel "Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen" veröffentlicht. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was Menschen mit Behinderung, die an Harn- oder Stuhlinkontinenz leiden, beachten müssen, damit ihre Versorgung nicht zur Kostenfalle wird. Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich "höherwertige" Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene. Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Der Ratgeber ist über diese Internetseite zu erhalten.