DÜSSELDORF (kobinet)
Der Bundes-Verband für körper- und mehr-fach-behinderte Menschen hat einen neuen Rat-Geber veröffentlicht.
Ein Bundes-Verband ist eine große Gruppe von Vereinen.
Diese Gruppe arbeitet in ganz Deutschland für ein gemeinsames Ziel.
Körper-behindert bedeutet: Ein Mensch hat eine Behinderung am Körper.
Mehr-fach-behindert bedeutet: Ein Mensch hat mehr als 1 Behinderung.
Der Bundes-Verband heißt kurz: bvkm.
Der Rat-Geber hat diesen Titel: Der Rechts-Anspruch auf auf-zahlungs-freie Inkon-tinenz-Hilfen.
Inkon-tinenz bedeutet: Eine Person kann Harn oder Stuhl nicht halten.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet: Du hast ein Recht auf etwas.
Das steht im Gesetz.
Auf-zahlungs-frei bedeutet: Du musst kein extra Geld bezahlen.
Viele Menschen mit Inkon-tinenz zahlen viel Geld für Inkon-tinenz-Artikel.
Das ist oft nicht nötig.
Es gibt ein Recht auf gute Inkon-tinenz-Hilfen in ausreichender Menge und Qualität.
Qualität bedeutet: Die Hilfen müssen gut genug sein.
Das ist kein Luxus.
Das ist ein Recht.
Der Rat-Geber erklärt die Rechts-Regeln zur Inkon-tinenz-Versorgung.
Inkon-tinenz-Versorgung bedeutet: Menschen mit Inkon-tinenz bekommen Hilfs-Mittel.
Das sind zum Beispiel Windeln oder spezielle Einlagen.
Der Rat-Geber gibt Tipps für betroffene Menschen.
Der Rat-Geber zeigt auch Urteile von Gerichten.
Ein Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts.
Du kannst den Rat-Geber im Internet herunterladen.
Die Internet-Adresse lautet: bvkm.de/ratgeber/inkontinenzversorgung

Foto: ht
DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat einen neuen Rechtsratgeber mit dem Titel "Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen" veröffentlicht. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was Menschen mit Behinderung, die an Harn- oder Stuhlinkontinenz leiden, beachten müssen, damit ihre Versorgung nicht zur Kostenfalle wird. Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich "höherwertige" Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene. Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Der Ratgeber ist über diese Internetseite zu erhalten.

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DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat einen neuen Rechtsratgeber mit dem Titel "Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen" veröffentlicht. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was Menschen mit Behinderung, die an Harn- oder Stuhlinkontinenz leiden, beachten müssen, damit ihre Versorgung nicht zur Kostenfalle wird. Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich "höherwertige" Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene. Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Der Ratgeber ist über diese Internetseite zu erhalten.




