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ISL fordert echte Teilhabe

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Foto: ISL

BERLIN (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert den aktuellen Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) als unzureichend und teils diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderungen. Der Entwurf versäume es, so die ISL, die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung wirksam umzusetzen. Trotz einzelner Fortschritte bleibe das Gesetz seinem Anspruch nicht gerecht, pflegerische Versorgung bedarfsgerecht, niedrigschwellig und inklusiv zu gestalten.

„Pflege ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht“, so die ISL. Der PKG-Entwurf zeige exemplarisch, wie Reformpolitik strukturelle Ausgrenzung eher festschreibe als überwinde. Einige zentrale Schwachstellen benennt die ISL: die fehlende Berücksichtigung von Pflegetriage, der Ausschluss selbstorganisierter Unterstützungsformen, unzureichend barrierefreie Beratung, das Fehlen verbindlicher Präventionsstrategien, keine Notfallversorgung bei Assistenz-Ausfällen sowie ein intransparenter Gesetzgebungsprozess ohne echte Beteiligung der Betroffenen.

Die Organisation richtet einen klaren Appell an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das jüngst seinen Fahrplan für den „Zukunftspakt Pflege“ für die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Pflegereform veröffentlicht hat: „Es braucht echte und verbindliche Partizipation von Anfang an – nicht symbolische Beteiligung am Ende des Gesetzgebungsverfahrens“, so Thomas Koritz, Gesundheitspolitischer Sprecher der ISL. Die Reform müsse schon jetzt gemeinsam mit Betroffenen, ihren Selbstvertretungen und pflegenden Angehörigen gestaltet werden, wie es Art. 4 Abs. 3 UN-BRK zur aktiven Beteiligung vorschreibt.

Die ISL fordert unter anderem ein flexibles, individuell nutzbares Pflegebudget, gesetzlich verankerte Peer-Beratung, barrierefreie und kultursensible Beratungsangebote sowie niedrigschwellige Prävention – auch vor der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Zudem müsse eine akute Notfallversorgung mit klaren Zuständigkeiten eingerichtet werden.

Besonders kritisch sieht die ISL aktuelle Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Pflegekosten stärker zu privatisieren. Solche Vorschläge seien in einer alternden Gesellschaft nicht nur unsozial, sondern auch gefährlich kurz gedacht. Pflegende Angehörige leisteten bereits heute einen Großteil der Pflege unter großer Belastung – sie dürften nicht weiter allein gelassen werden.

Auch zum Thema Entbürokratisierung nimmt die ISL klar Stellung: Verfahren müssten verständlicher, digital zugänglich und barrierefrei gestaltet sein – ohne den Zugang zu Leistungen zu erschweren. Entbürokratisierung sei notwendig, dürfe jedoch nicht auf Kosten von Transparenz, Wahlfreiheit oder Qualität erfolgen.

Ziel muss eine menschenrechtskonforme, inklusive und sozial gerechte Pflegereform sein, die sich nicht in Verwaltung und Kostendebatten verliert, sondern Teilhabe, Selbstbestimmung und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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M. Guenter
31.07.2025 19:44

Hmm,

man fragt sich, worauf der Einwand in dem Artikel fusst:
„Ziel muss eine menschenrechtskonforme, inklusive und sozial gerechte Pflegereform sein, die sich nicht in Verwaltung und Kostendebatten verliert, sondern Teilhabe, Selbstbestimmung und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.“
Prima, aber Menschen mit Pflegebdürftigkeit sind erstmal keine Menschen mit Behinderungen – und hier müsste man noch differenzieren, ob diese schwerbehindert sind oder wesentlich behindert- also das, worauf es im SGB IX ankommt – sind!
Mir ist keine UN-Pflegerechtsreform bekannt, welche 1:1 an die UNBRK anknüpfbar wäre…

Klaus K
Antwort auf  M. Guenter
01.08.2025 10:43

Sehr geehrter Herr/Frau Guenter,

Sie schreiben „Prima, aber Menschen mit Pflegebedürftigkeit sind erstmal keine Menschen mit Behinderungen“ – Das ist im Grundsatz falsch, denn Pflegebedarf ergibt sich zu fast 100% aus einer Behinderung.

Warum hat ein Mensch Pflegebedarf? Genau – Pflegebedarf entsteht aus einer Einschränkung die meist als Behinderung zu verstehen ist. Lediglich der Schwerbehindertenausweis koppelt Alter an Behinderung, so werden altersbedingte Behinderungen meist nicht anerkannt und genau da entsteht die Ungleichbehandlung, wenn Menschen aufgrund ihres Alters, trotz Behinderung, Nachteilsausgleiche nicht erhalten. Hierzu, wenn auch schon aus dem Jahr 2023, ein kleines Statement aus der Politik: https://youtu.be/5a4QxsGY4mg