Berlin (kobinet)
Die ISL kritisiert das neue Pflege-Gesetz.
ISL bedeutet: Interessens-Vertretung Selbst-bestimmt Leben in Deutschland.
Die ISL sagt: Das Gesetz ist nicht gut genug.
Das Gesetz diskriminiert Menschen mit Behinderungen.
Diskriminierung bedeutet: unfaire Behandlung.
Menschen werden schlecht behandelt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gibt Menschen mit Behinderungen Rechte.
Das ist ein wichtiges Regel-Buch.
In dem Buch stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Viele Länder auf der Welt haben das Buch unterschrieben.
Deutschland hat auch unterschrieben.
Diese Rechte werden nicht beachtet.
Menschen mit Behinderungen sollen gleich-berechtigt teil-haben können.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Alle Menschen sind gleich wichtig.
Niemand ist mehr wert als andere Menschen.
Alle sollen die gleichen Chancen haben.
Sie sollen selbst-bestimmt leben können.
Das neue Gesetz macht das nicht möglich.
Die ISL sagt: Pflege ist ein Menschen-Recht.
Pflege ist kein Privileg.
Privileg bedeutet: besonderer Vorteil für manche Menschen.
Diese Menschen bekommen etwas Gutes.
Andere Menschen bekommen das nicht.
Das ist oft unfair.
Das neue Gesetz schreibt Aus-grenzung fest.
Aus-grenzung bedeutet: Menschen werden nicht mit-gemacht.
Sie dürfen nicht dabei sein.
Andere Menschen lassen sie außen vor.
Das tut weh und ist unfair.
Das Gesetz überwindet die Aus-grenzung nicht.
Das Gesetz hat viele Schwach-Stellen.
Die ISL nennt diese Probleme:
Pflege-Triage wird nicht beachtet.
Triage bedeutet: Ärzte entscheiden welcher kranke Mensch zuerst Hilfe bekommt.
Das bedeutet: Wer bekommt welche Pflege.
Selbst-organisierte Hilfe wird aus-geschlossen.
Die Beratung ist nicht barriere-frei.
Es gibt keine Präventions-Strategien.
Prävention bedeutet: Etwas tun bevor Probleme kommen.
So kann man Probleme verhindern.
Es gibt keine Not-fall-Versorgung bei Assistenz-Ausfällen.
Der Gesetz-gebungs-Prozess ist nicht transparent.
Transparent bedeutet: Man kann etwas gut verstehen.
Die Betroffenen können nicht richtig mit-machen.
Thomas Koritz ist Gesundheits-politischer Sprecher der ISL.
Er sagt: Es braucht echte Teilhabe von Anfang an.
Teilhabe bedeutet: Bei etwas mit-machen können.
Man kann mit-bestimmen.
Symbolische Teilhabe am Ende reicht nicht.
Die Reform muss mit den Betroffenen gemacht werden.
Auch mit den Selbst-Vertretungen und pflegenden Angehörigen.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die ISL fordert viele Verbesserungen.
Zum Beispiel: Ein flexibles Pflege-Budget für jeden Menschen.
Peer-Beratung im Gesetz verankert.
Peer-Beratung bedeutet: Menschen helfen anderen Menschen mit ihren Erfahrungen.
Die Berater haben die gleichen Probleme erlebt.
Barriere-freie und kultur-sensible Beratung.
Niedrig-schwellige Prävention vor der Fest-stellung der Pflege-Bedürftigkeit.
Es muss eine Not-fall-Versorgung geben.
Mit klaren Zuständigkeiten.
Zuständigkeit bedeutet: Wer ist für was verantwortlich.
Die BDA will Pflege-Kosten privatisieren.
Privatisieren bedeutet: Der Staat verkauft seine Sachen.
Private Firmen kaufen die Sachen.
BDA bedeutet: Bundes-Vereinigung der Deutschen Arbeit-geber-Verbände.
Die ISL sagt: Das ist unsozial und gefährlich.
Pflegende Angehörige leisten schon sehr viel.
Sie sind sehr belastet.
Sie dürfen nicht allein gelassen werden.
Die ISL sagt auch etwas zur Ent-Bürokratisierung.
Bürokratisierung bedeutet: zu viele komplizierte Regeln und Formulare.
Die Verfahren müssen verständlicher werden.
Sie müssen digital zugänglich sein.
Sie müssen barriere-frei sein.
Der Zugang zu Leistungen darf nicht schwerer werden.
Ent-Bürokratisierung ist nötig.
Aber nicht auf Kosten von Transparenz.
Nicht auf Kosten von Wahl-freiheit.
Nicht auf Kosten von Qualität.
Das Ziel ist eine menschen-rechts-konforme Pflege-Reform.
Menschen-rechts-konform bedeutet: Es hält sich an die Menschen-Rechte.
Eine inklusive und sozial gerechte Reform.
Inklusiv bedeutet: Alle Menschen sind dabei.
Niemand wird aus-geschlossen.
Die Reform soll nicht nur über Verwaltung und Kosten reden.
Sie soll Teilhabe in den Mittel-punkt stellen.
Sie soll Selbst-bestimmung und Verantwortung wichtig machen.
Dieser Text ist in Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.

Foto: ISL
BERLIN (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert den aktuellen Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) als unzureichend und teils diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderungen. Der Entwurf versäume es, so die ISL, die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung wirksam umzusetzen. Trotz einzelner Fortschritte bleibe das Gesetz seinem Anspruch nicht gerecht, pflegerische Versorgung bedarfsgerecht, niedrigschwellig und inklusiv zu gestalten.
„Pflege ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht“, so die ISL. Der PKG-Entwurf zeige exemplarisch, wie Reformpolitik strukturelle Ausgrenzung eher festschreibe als überwinde. Einige zentrale Schwachstellen benennt die ISL: die fehlende Berücksichtigung von Pflegetriage, der Ausschluss selbstorganisierter Unterstützungsformen, unzureichend barrierefreie Beratung, das Fehlen verbindlicher Präventionsstrategien, keine Notfallversorgung bei Assistenz-Ausfällen sowie ein intransparenter Gesetzgebungsprozess ohne echte Beteiligung der Betroffenen.
Die Organisation richtet einen klaren Appell an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das jüngst seinen Fahrplan für den „Zukunftspakt Pflege“ für die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Pflegereform veröffentlicht hat: „Es braucht echte und verbindliche Partizipation von Anfang an – nicht symbolische Beteiligung am Ende des Gesetzgebungsverfahrens“, so Thomas Koritz, Gesundheitspolitischer Sprecher der ISL. Die Reform müsse schon jetzt gemeinsam mit Betroffenen, ihren Selbstvertretungen und pflegenden Angehörigen gestaltet werden, wie es Art. 4 Abs. 3 UN-BRK zur aktiven Beteiligung vorschreibt.
Die ISL fordert unter anderem ein flexibles, individuell nutzbares Pflegebudget, gesetzlich verankerte Peer-Beratung, barrierefreie und kultursensible Beratungsangebote sowie niedrigschwellige Prävention – auch vor der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Zudem müsse eine akute Notfallversorgung mit klaren Zuständigkeiten eingerichtet werden.
Besonders kritisch sieht die ISL aktuelle Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Pflegekosten stärker zu privatisieren. Solche Vorschläge seien in einer alternden Gesellschaft nicht nur unsozial, sondern auch gefährlich kurz gedacht. Pflegende Angehörige leisteten bereits heute einen Großteil der Pflege unter großer Belastung – sie dürften nicht weiter allein gelassen werden.
Auch zum Thema Entbürokratisierung nimmt die ISL klar Stellung: Verfahren müssten verständlicher, digital zugänglich und barrierefrei gestaltet sein – ohne den Zugang zu Leistungen zu erschweren. Entbürokratisierung sei notwendig, dürfe jedoch nicht auf Kosten von Transparenz, Wahlfreiheit oder Qualität erfolgen.
Ziel muss eine menschenrechtskonforme, inklusive und sozial gerechte Pflegereform sein, die sich nicht in Verwaltung und Kostendebatten verliert, sondern Teilhabe, Selbstbestimmung und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.

Foto: ISL
BERLIN (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert den aktuellen Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) als unzureichend und teils diskriminierend gegenüber Menschen mit Behinderungen. Der Entwurf versäume es, so die ISL, die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung wirksam umzusetzen. Trotz einzelner Fortschritte bleibe das Gesetz seinem Anspruch nicht gerecht, pflegerische Versorgung bedarfsgerecht, niedrigschwellig und inklusiv zu gestalten.
„Pflege ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht“, so die ISL. Der PKG-Entwurf zeige exemplarisch, wie Reformpolitik strukturelle Ausgrenzung eher festschreibe als überwinde. Einige zentrale Schwachstellen benennt die ISL: die fehlende Berücksichtigung von Pflegetriage, der Ausschluss selbstorganisierter Unterstützungsformen, unzureichend barrierefreie Beratung, das Fehlen verbindlicher Präventionsstrategien, keine Notfallversorgung bei Assistenz-Ausfällen sowie ein intransparenter Gesetzgebungsprozess ohne echte Beteiligung der Betroffenen.
Die Organisation richtet einen klaren Appell an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das jüngst seinen Fahrplan für den „Zukunftspakt Pflege“ für die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Pflegereform veröffentlicht hat: „Es braucht echte und verbindliche Partizipation von Anfang an – nicht symbolische Beteiligung am Ende des Gesetzgebungsverfahrens“, so Thomas Koritz, Gesundheitspolitischer Sprecher der ISL. Die Reform müsse schon jetzt gemeinsam mit Betroffenen, ihren Selbstvertretungen und pflegenden Angehörigen gestaltet werden, wie es Art. 4 Abs. 3 UN-BRK zur aktiven Beteiligung vorschreibt.
Die ISL fordert unter anderem ein flexibles, individuell nutzbares Pflegebudget, gesetzlich verankerte Peer-Beratung, barrierefreie und kultursensible Beratungsangebote sowie niedrigschwellige Prävention – auch vor der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Zudem müsse eine akute Notfallversorgung mit klaren Zuständigkeiten eingerichtet werden.
Besonders kritisch sieht die ISL aktuelle Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Pflegekosten stärker zu privatisieren. Solche Vorschläge seien in einer alternden Gesellschaft nicht nur unsozial, sondern auch gefährlich kurz gedacht. Pflegende Angehörige leisteten bereits heute einen Großteil der Pflege unter großer Belastung – sie dürften nicht weiter allein gelassen werden.
Auch zum Thema Entbürokratisierung nimmt die ISL klar Stellung: Verfahren müssten verständlicher, digital zugänglich und barrierefrei gestaltet sein – ohne den Zugang zu Leistungen zu erschweren. Entbürokratisierung sei notwendig, dürfe jedoch nicht auf Kosten von Transparenz, Wahlfreiheit oder Qualität erfolgen.
Ziel muss eine menschenrechtskonforme, inklusive und sozial gerechte Pflegereform sein, die sich nicht in Verwaltung und Kostendebatten verliert, sondern Teilhabe, Selbstbestimmung und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.





Hmm,
man fragt sich, worauf der Einwand in dem Artikel fusst:
„Ziel muss eine menschenrechtskonforme, inklusive und sozial gerechte Pflegereform sein, die sich nicht in Verwaltung und Kostendebatten verliert, sondern Teilhabe, Selbstbestimmung und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.“
Prima, aber Menschen mit Pflegebdürftigkeit sind erstmal keine Menschen mit Behinderungen – und hier müsste man noch differenzieren, ob diese schwerbehindert sind oder wesentlich behindert- also das, worauf es im SGB IX ankommt – sind!
Mir ist keine UN-Pflegerechtsreform bekannt, welche 1:1 an die UNBRK anknüpfbar wäre…
Sehr geehrter Herr/Frau Guenter,
Sie schreiben „Prima, aber Menschen mit Pflegebedürftigkeit sind erstmal keine Menschen mit Behinderungen“ – Das ist im Grundsatz falsch, denn Pflegebedarf ergibt sich zu fast 100% aus einer Behinderung.
Warum hat ein Mensch Pflegebedarf? Genau – Pflegebedarf entsteht aus einer Einschränkung die meist als Behinderung zu verstehen ist. Lediglich der Schwerbehindertenausweis koppelt Alter an Behinderung, so werden altersbedingte Behinderungen meist nicht anerkannt und genau da entsteht die Ungleichbehandlung, wenn Menschen aufgrund ihres Alters, trotz Behinderung, Nachteilsausgleiche nicht erhalten. Hierzu, wenn auch schon aus dem Jahr 2023, ein kleines Statement aus der Politik: https://youtu.be/5a4QxsGY4mg