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Bewährte Regelung für Blindenführhunde soll gekippt werden

auch ein Blindenhund war da von Michael Beat
Frau mit Blindenführhund
Foto: Michael Beat (Creative Commons BY 2.0)

BERLIN (kobinet) Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Daraus ergibt sich folgerichtig, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Haltung eines Führhundes, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt sind.

Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, welcher aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten, wie– beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung, werden dann  auf Antrag erstattet.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen. „Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist.

Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betont Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.

Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane Möller betont: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“