BERLIN (kobinet)
Blinden-Führ-Hunde helfen blinden Menschen sehr.
Blinden-Führ-Hunde sind besondere Hunde.
Sie führen blinde Menschen sicher durch die Stadt.
Die Hunde lernen das in einer besonderen Schule.
Sie helfen auch Menschen mit sehr schlechten Augen.
Die Hunde machen diese Menschen beweglicher.
Die Menschen können dann alleine gehen.
Die Kranken-Kassen bezahlen die Hunde.
Kranken-Kassen sind Firmen.
Sie bezahlen für Arzt-Besuche.
Sie bezahlen auch für Medikamente.
Alle Menschen in Deutschland müssen bei einer Kranken-Kasse sein.
Die Hunde sind ein Hilfs-Mittel.
Ein Hilfs-Mittel ist ein Werk-zeug.
Es macht das Leben leichter.
Das steht in einem Gesetz.
Die Hunde kosten auch Geld im Alltag.
Zum Beispiel für Futter.
Oder für den Tier-Arzt.
Diese Kosten stehen im Hilfs-Mittel-Verzeichnis.
Ein Hilfs-Mittel-Verzeichnis ist eine Liste.
In der Liste stehen alle Hilfs-Mittel drin.
Die Kranken-Kasse bezahlt nur Hilfs-Mittel aus dieser Liste.
Im Hilfs-Mittel-Verzeichnis steht:
Die Kranken-Kassen zahlen jeden Monat 218 Euro.
Das Geld ist für die Hunde-Haltung.
Besondere Kosten zahlen die Kassen extra.
Zum Beispiel wenn der Hund krank wird.
Jetzt will die Kranken-Versicherung das ändern.
Kranken-Versicherung ist ein anderes Wort für Kranken-Kasse.
Die Kranken-Versicherung sammelt Geld von allen Menschen.
Mit dem Geld bezahlt sie Arzt-Besuche und Medikamente.
Die 218 Euro sollen weg.
Stattdessen soll es nur einen Rat-Schlag geben.
Ein Rat-Schlag ist ein guter Tipp.
Jemand sagt dir: Das sollst du machen.
Du kannst den Rat-Schlag befolgen oder nicht.
Die Kranken-Kassen müssen dann nicht mehr zahlen.
Christiane Möller arbeitet beim Deutschen Blinden-Verband.
Der Deutsche Blinden-Verband ist ein Verein.
In dem Verein sind blinde Menschen.
Der Verband hilft diesen Menschen.
Er kämpft für ihre Rechte.
Sie sagt:
Das verstehen wir nicht.
Das ist nicht gut für blinde Menschen.
Ohne die festen 218 Euro gibt es Probleme.
Jede Kranken-Kasse macht dann andere Regeln.
Das ist verwirrend.
Blinde Menschen wissen dann nicht:
Was zahlt meine Kranken-Kasse?
Blinde Menschen müssen dann jeden Beleg sammeln.
Ein Beleg ist ein Zettel.
Auf dem Zettel steht: Das habe ich gekauft.
So viel hat es gekostet.
Der Beleg beweist den Kauf.
Sie brauchen Hilfe dabei.
Das kostet extra Geld.
Die Kranken-Kassen haben dann auch mehr Arbeit.
Sie müssen jeden Beleg prüfen.
Christiane Möller sagt:
Wir kämpfen weiter.
Die 218 Euro müssen bleiben.
Das ist wichtig für blinde Menschen.

Foto: Michael Beat (Creative Commons BY 2.0)
BERLIN (kobinet) Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Daraus ergibt sich folgerichtig, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Haltung eines Führhundes, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt sind.
Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, welcher aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten, wie– beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung, werden dann auf Antrag erstattet.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen. „Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist.
Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betont Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.
Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane Möller betont: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“

Foto: Michael Beat (Creative Commons BY 2.0)
BERLIN (kobinet) Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Daraus ergibt sich folgerichtig, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Haltung eines Führhundes, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt sind.
Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, welcher aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten, wie– beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung, werden dann auf Antrag erstattet.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen. „Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist.
Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betont Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.
Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane Möller betont: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“




