Berlin (kobinet)
Im Jahr 2019 gab es neue Regeln für E-Scooter.
Diese Regeln stehen in der Elektro-Klein-Fahrzeuge-Verordnung.
Elektro-Klein-Fahrzeuge-Verordnung bedeutet: Ein Gesetz über kleine Elektro-Fahrzeuge.
Dazu gehören E-Scooter und E-Roller.
Die Abkürzung ist eKFV.
Die Regeln werden jetzt überarbeitet.
Der DBSV hat im August 2024 mitgeredet.
DBSV bedeutet: Deutscher Blinden- und Seh-Behinderten-Verband.
Das Bundes-Verkehrs-Ministerium hat einen neuen Entwurf gemacht.
Bundes-Verkehrs-Ministerium bedeutet: Ein wichtiges Amt in Deutschland.
Es macht Gesetze für Autos und Züge.
Der neue Entwurf ist schlecht für Fuß-Gänger.
Er ist schlechter als die alten Regeln.
Das Ministerium hat die Kritik ignoriert.
Der neue Entwurf soll schnell beschlossen werden.
Er soll nach der Sommer-Pause ins Kabinett.
Kabinett bedeutet: Eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Dann soll er in den Bundes-Rat.
Bundes-Rat bedeutet: Im Bundes-Rat arbeiten 69 Menschen.
Sie kommen aus allen Bundes-Ländern.
Eine neue Anhörung ist nicht geplant.
Deshalb müssen die Verbände jetzt protestieren.
Christiane Möller arbeitet beim DBSV.
Sie ist für Barriere-Freiheit zuständig.
Sie sagt: Der DBSV hat Briefe geschrieben.
Die Briefe gingen an das Bundes-Verkehrs-Ministerium.
Sie gingen auch an die Landes-Verkehrs-Ministerien.
Ein großes Problem sind Leih-Fahrräder und Leih-E-Scooter.
Sie stehen oft auf Geh-Wegen.
Das soll eine Sonder-Nutzung werden.
Sonder-Nutzung bedeutet: Etwas anders nutzen als normal.
Zum Beispiel: Eine Straße ist für Autos da.
Aber bei einem Fest dürfen Menschen dort laufen.
Die Städte können dann selbst entscheiden.
Sie können feste Abstell-Plätze machen.
Oder sie erlauben das Abstellen überall.
Für blinde Menschen ändert sich nichts.
Das Chaos auf den Geh-Wegen bleibt.
Jede Stadt macht andere Regeln.
Das ist ein Flicken-Teppich.
Flicken-Teppich bedeutet: Viele verschiedene Regeln an verschiedenen Orten.
Jede Stadt hat andere Regeln.
Das ist verwirrend für die Menschen.
Der DBSV fordert klare Regeln.
Leih-E-Scooter müssen weg von den Geh-Wegen.
Leih-Fahrräder müssen weg von den Geh-Wegen.
Private E-Scooter müssen weg von den Geh-Wegen.
Lasten-Räder müssen weg von den Geh-Wegen.
Alle sollen auf besonderen Flächen stehen.
Private Fahrräder und E-Scooter sollen auf Geh-Wegen parken dürfen.
Aber nur wenn sie andere nicht gefährden.
Und nur wenn sie andere nicht behindern.
Der DBSV will klare Regeln dafür.
Es muss klar sein: Wo ist es gefährlich?
An Treppen ist es gefährlich.
An Eingängen ist es gefährlich.
An Eng-Stellen ist es gefährlich.
An Blinden-Leit-Systemen ist es gefährlich.
Auf Blinden-Leit-Systemen ist es gefährlich.
Blinden-Leit-System bedeutet: Hilfen für blinde Menschen.
Sie helfen beim Laufen auf der Straße.
Dazu gehören: Rillen im Boden und hohe Steine.
Dort dürfen keine Fahrräder stehen.
Dort dürfen keine E-Scooter stehen.
Das muss ganz klar gesagt werden.
Beim Überholen gibt es auch ein Problem.
Bisher müssen E-Scooter 1,5 Meter Abstand halten.
Diese Regel soll wegfallen.
Dann gibt es mehr Unfälle.
Blinde Menschen sind dann noch unsicherer.
Sie sind dann noch mehr in Gefahr.
Wer gegen die Regeln verstößt wird kaum bestraft.
Die Buß-Gelder sind zu niedrig.
Buß-Geld bedeutet: Eine Geld-Strafe.
Du machst etwas Falsches.
Dann musst du Geld bezahlen.
Sie schrecken nicht ab.
Fahren auf falschen Verkehrs-Flächen kostet nur 35 Euro.
Auch wenn andere Menschen gefährdet werden.
Ein anderes Problem sind Leih-Scooter auf Geh-Wegen.
Wenn blinde Menschen darüber fallen passiert nichts.
Die Verleih-Firmen müssen nicht zahlen.
Sie haften nicht für ihre E-Scooter.
Haften bedeutet: Du musst für einen Schaden bezahlen.
Du hast etwas kaputt gemacht.
Dann musst du es wieder gut machen.
Blinde Menschen können ihre Rechte nicht durchsetzen.
Der Bundes-Rat darf die Vorschläge nicht einfach durchwinken.
Durchwinken bedeutet: Etwas schnell erlauben.
Man prüft nicht genau.
Man sagt einfach ja.
Er muss auf Nach-Besserung bestehen.
Nach-Besserung bedeutet: Etwas noch einmal verbessern.
Man macht es besser als vorher.
Die Sicherheit von Fuß-Gängern ist wichtig.
Besonders die Sicherheit von blinden Menschen.
Das Abstell-Chaos auf Geh-Wegen muss aufhören.
Die Stellungnahme vom DBSV gibt es hier:
https://www.dbsv.org/stellungnahme/Aenderung-eKFV.html

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
Berlin (kobinet) "Im Jahr 2019 wurde in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt, welche Regeln für E-Scooter gelten. Die Verordnung wird seit geraumer Zeit überarbeitet, der DBSV hatte zuletzt im August 2024 an einer Anhörung dazu teilgenommen. Jetzt die böse Überraschung: Das Bundesverkehrsministerium präsentiert auf seiner Internetseite einen überarbeiteten Referentenentwurf, der in vielen Punkten noch fußgängerfeindlicher ist als die derzeit geltende Regelung. Die berechtigten Kritikpunkte des DBSV und anderer Verbände aus der Anhörung 2024 wurden geflissentlich ignoriert. Aber damit nicht genug: Die neue Fassung soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und in den Bundesrat gehen, eine erneute Anhörung der Verbände dazu ist nicht geplant. Umso mehr Grund, sich Gehör zu verschaffen." Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband dbsv in seinem aktuellen Newsletter dbsv-direkt hin.
Christiane Möller, in der Geschäftsführung des DBSV zuständig für Barrierefreiheit, berichtet in dbsv-direkt: „Der DBSV hat sich an das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsministerien gewandt und auf die eklatanten Mängel des neuen Referentenentwurfs hingewiesen. Ein Beispiel ist das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern aus Verleihsystemen auf Gehwegen. Der Rechtsprechung folgend soll dieses als ‚Sondernutzung‘ eingestuft werden. Es bleibt demnach weiterhin den Städten überlassen, wie sie das dann ausgestalten – ob sie feste Abstellflächen einführen oder das Abstellen irgendwo auf dem Gehweg erlauben. Faktisch ändert sich damit für blinde und sehbehinderte Menschen rein gar nichts: Der Flickenteppich bleibt weiter bestehen und damit auch das Abstellchaos. Der DBSV fordert, dass Leih-E-Scooter und -Fahrräder sowie privat genutzte E-Scooter und Lastenräder von den Gehwegen verwiesen werden und auf speziell für sie geschaffenen Flächen abgestellt werden müssen. Wenn es nach dem vorliegenden Entwurf der Verordnung geht, sollen private Fahrräder und E-Scooter zukünftig auf Gehwegen parken dürfen, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden. Wir fordern, dass in der Straßenverkehrsordnung definiert wird, wo es gefährlich wird oder eine Behinderung vorliegt – nämlich insbesondere an Treppen, Eingängen, Engstellen und vor allem an und auf Blindenleitsystemen. Dass Fahrräder und E-Scooter dort nichts zu suchen haben, muss unmissverständlich klargestellt werden.“
Massive Auswirkungen auf die Sicherheit des Fußverkehrs würde auch der Wegfall geltender Überholabstände haben. Bisher müssen E-Scooter beim Überholen mindestens eineinhalb Meter Abstand halten. Der Wegfall dieser Regelung würde die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen und blinde und sehbeeinträchtigte Menschen in ihrer alltäglichen Mobilität noch mehr verunsichern und gefährden, kritisiert der DBSV. „Wer gegen die Regeln für E-Scooter verstößt, muss übrigens keine Angst vor Sanktionen haben, denn Bußgelder mit abschreckender Wirkung sind weiterhin nicht geplant. So soll beispielsweise das Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender lediglich mit 35 Euro bestraft werden. Der letzte Mangel im neuen Entwurf, den ich nennen möchte: Auch in Zukunft soll es blinden und sehbehinderten Menschen, die über einen Leih-Scooter fallen, unmöglich gemacht werden, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen – denn nach wie vor ist nicht vorgesehen, dass die Halter, also die Verleihunternehmen, für ihre E-Scooter haften“, berichtet Christiane Möller in dbsv-direkt.
„Aus all diesen genannten Gründen darf der Bundesrat die Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium nicht einfach durchwinken, sondern muss vielmehr energisch auf Nachbesserung bestehen. Die Sicherheit des Fußverkehrs und insbesondere die von blinden und sehbehinderten Menschen dürfen nicht weiter gefährdet werden. Das Abstell-Chaos auf den Gehwegen muss ein Ende haben“, so die klare Botschaft von Christiane Möller.
Die Stellungnahme des DBSV mit weiteren Mängeln des Referentenentwurfes zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gibt’s unter:

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
Berlin (kobinet) "Im Jahr 2019 wurde in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt, welche Regeln für E-Scooter gelten. Die Verordnung wird seit geraumer Zeit überarbeitet, der DBSV hatte zuletzt im August 2024 an einer Anhörung dazu teilgenommen. Jetzt die böse Überraschung: Das Bundesverkehrsministerium präsentiert auf seiner Internetseite einen überarbeiteten Referentenentwurf, der in vielen Punkten noch fußgängerfeindlicher ist als die derzeit geltende Regelung. Die berechtigten Kritikpunkte des DBSV und anderer Verbände aus der Anhörung 2024 wurden geflissentlich ignoriert. Aber damit nicht genug: Die neue Fassung soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und in den Bundesrat gehen, eine erneute Anhörung der Verbände dazu ist nicht geplant. Umso mehr Grund, sich Gehör zu verschaffen." Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband dbsv in seinem aktuellen Newsletter dbsv-direkt hin.
Christiane Möller, in der Geschäftsführung des DBSV zuständig für Barrierefreiheit, berichtet in dbsv-direkt: „Der DBSV hat sich an das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsministerien gewandt und auf die eklatanten Mängel des neuen Referentenentwurfs hingewiesen. Ein Beispiel ist das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern aus Verleihsystemen auf Gehwegen. Der Rechtsprechung folgend soll dieses als ‚Sondernutzung‘ eingestuft werden. Es bleibt demnach weiterhin den Städten überlassen, wie sie das dann ausgestalten – ob sie feste Abstellflächen einführen oder das Abstellen irgendwo auf dem Gehweg erlauben. Faktisch ändert sich damit für blinde und sehbehinderte Menschen rein gar nichts: Der Flickenteppich bleibt weiter bestehen und damit auch das Abstellchaos. Der DBSV fordert, dass Leih-E-Scooter und -Fahrräder sowie privat genutzte E-Scooter und Lastenräder von den Gehwegen verwiesen werden und auf speziell für sie geschaffenen Flächen abgestellt werden müssen. Wenn es nach dem vorliegenden Entwurf der Verordnung geht, sollen private Fahrräder und E-Scooter zukünftig auf Gehwegen parken dürfen, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden. Wir fordern, dass in der Straßenverkehrsordnung definiert wird, wo es gefährlich wird oder eine Behinderung vorliegt – nämlich insbesondere an Treppen, Eingängen, Engstellen und vor allem an und auf Blindenleitsystemen. Dass Fahrräder und E-Scooter dort nichts zu suchen haben, muss unmissverständlich klargestellt werden.“
Massive Auswirkungen auf die Sicherheit des Fußverkehrs würde auch der Wegfall geltender Überholabstände haben. Bisher müssen E-Scooter beim Überholen mindestens eineinhalb Meter Abstand halten. Der Wegfall dieser Regelung würde die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen und blinde und sehbeeinträchtigte Menschen in ihrer alltäglichen Mobilität noch mehr verunsichern und gefährden, kritisiert der DBSV. „Wer gegen die Regeln für E-Scooter verstößt, muss übrigens keine Angst vor Sanktionen haben, denn Bußgelder mit abschreckender Wirkung sind weiterhin nicht geplant. So soll beispielsweise das Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender lediglich mit 35 Euro bestraft werden. Der letzte Mangel im neuen Entwurf, den ich nennen möchte: Auch in Zukunft soll es blinden und sehbehinderten Menschen, die über einen Leih-Scooter fallen, unmöglich gemacht werden, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen – denn nach wie vor ist nicht vorgesehen, dass die Halter, also die Verleihunternehmen, für ihre E-Scooter haften“, berichtet Christiane Möller in dbsv-direkt.
„Aus all diesen genannten Gründen darf der Bundesrat die Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium nicht einfach durchwinken, sondern muss vielmehr energisch auf Nachbesserung bestehen. Die Sicherheit des Fußverkehrs und insbesondere die von blinden und sehbehinderten Menschen dürfen nicht weiter gefährdet werden. Das Abstell-Chaos auf den Gehwegen muss ein Ende haben“, so die klare Botschaft von Christiane Möller.
Die Stellungnahme des DBSV mit weiteren Mängeln des Referentenentwurfes zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gibt’s unter:




