Berlin (kobinet)
Im Grund-Gesetz gibt es Artikel 3.
Das Grund-Gesetz sind die wichtigsten Regeln in Deutschland.
Ein Artikel ist ein Abschnitt mit Regeln.
Dort stehen wichtige Regeln zur Gleichheit.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Der Staat darf niemanden benachteiligen.
Benachteiligen bedeutet: Jemanden schlechter behandeln.
Zum Beispiel wegen der Herkunft.
Oder wegen dem Geschlecht.
Der Satz ist wichtig:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dieser Satz steht seit 1994 im Grund-Gesetz.
Er steht in Artikel 3 Absatz 3.
Ein Absatz ist ein Teil von einem Text.
Am 15. November 2024 gab es einen Vortrag.
Das war genau 30 Jahre später.
Hans-Günter Heiden hielt den Vortrag.
Er sprach im Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Hans-Günter Heiden war dabei.
Als der Satz ins Grund-Gesetz kam.
Er erzählte die Geschichte.
Wie kam der Satz ins Grund-Gesetz?
Welche Hindernisse gab es?
Was half bei dem Erfolg?
Das Deutsche Institut für Menschen-Rechte hat den Vortrag aufgenommen.
Die Monitoring-Stelle stellt ihn online.
Eine Monitoring-Stelle passt auf die Rechte auf.
Sie prüft: Werden die Rechte eingehalten?
Sie kümmert sich um die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein wichtiger Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderungen haben gleiche Rechte.
Jeder kann den Vortrag anschauen.
Der Vortrag erzählt ein Stück Geschichte.
Es ist die Geschichte von Menschen mit Behinderung.
Die Behinderten-Rechts-Bewegung hielt zusammen.
Das sind Menschen mit Behinderungen und ihre Helfer.
Sie kämpfen für gleiche Rechte.
Nur so konnten sie das Grund-Gesetz ändern.
2006 war es genauso.
Da kam die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Heute ist es schwerer geworden.
Menschen-Rechte zu erkämpfen ist nicht leicht.
Deshalb ist es wichtig sich zu erinnern.
An die gemeinsamen Erfolge.
An das Zusammen-Halten.
Den Vortrag kann man hier anschauen:
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Diskriminierung bedeutet: eine Person wird schlecht behandelt.
Die Person wird benachteiligt.
Diskriminierungs-Schutz bedeutet: Gesetze helfen gegen unfaire Behandlung.
Den Vortrag gibt es auch auf YouTube:
Es gibt auch eine Zusammen-Fassung zum Lesen.
Die ist in Leichter Sprache geschrieben.
Die Internet-Seite in Leichter Sprache ist hier:
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Hans-Günter Heiden hat auch ein Buch geschrieben.
Das Buch heißt:
Behinderten-Rechte in die Verfassung!
Verfassung sind die wichtigsten Regeln von einem Land.
In Deutschland heißt das Grund-Gesetz.
Der Kampf um die Grund-Gesetz-Ergänzung.
Das war von 1990 bis 1994.
Eine Grund-Gesetz-Ergänzung bedeutet: Neue Regeln kommen dazu.
Das Buch hat 222 Seiten.
Es kostet 38 Euro als Buch.
Als E-Book kostet es 34,99 Euro.
Das Buch kam am 19. Juni 2024 heraus.
Es gibt auch eine Buch-Besprechung.
Marc von Miquel hat sie geschrieben.
Die steht auf der Internet-Seite von BODYS:

Foto: omp
Berlin (kobinet) in Artikel 3 des Grundgesetzes stehen die zentralen Gleichheitsrechte des Grundgesetzes. Hier ist geregelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat niemanden diskriminieren darf, zum Beispiel wegen seiner oder ihrer Herkunft oder dem Geschlecht. Der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." ist erst 1994 in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden. Am 15 November 2024 – genau 30 Jahre nachdem dieses Benachteiligungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen wurde und 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – hielt Hans-Günter Heiden einen Vortrag im Deutschen Institut für Menschenrechte. In diesem Vortrag berichtete er als Zeitzeuge, wie es zur Aufnahme dieses speziellen Gleichheitssatzes kam, welche Hürden und Hindernisse sich dem Anliegen in den Weg stellten und welche historischen Gegebenheiten es begünstigten. Dieser Vortrag wurde nun von der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte online zur Verfügung gestellt.
„Der Vortrag erzählt ein Stück Disability History, das von Zusammenhalt geprägt ist und von gemeinsamen Erfolgen handelt. Die Grundgesetzänderung konnte nur erstritten werden, weil die Behindertenrechtsbewegung zusammenstand. Und ein Rückblick ins Jahr 2006 verrät uns, dass es mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention genauso liegt. Gerade in Zeiten, in denen es schwieriger wird, die Menschenrechte zu erstreiten, ist es wichtig, sich dieser gemeinsamen Erfolge und Solidaritäten zu erinnern“, heißt es in der Ankündigung der Monitoringstelle. „Wir haben den Vortrag aufgezeichnet und stellen ihn nun zu Ihrer Information auf unserer Internetseite zur Ansicht bereit: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz.“
Die Monitoringstelle hat auch eine Zusammenfassung zum Lesen bereitgestellt und in Leichte Sprache übersetzt.
Zur Webseite in Leichter Sprache geht es hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/leichte-sprache/die-geschichte-von-der-behinderten-rechts-bewegung-in-deutschland.
H.-Günter Heiden hat zur Geschichte der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ auch ein Buch mit dem Titel „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″ geschrieben.
Angaben zum Buch:
H.-Günter Heiden: „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″. Beltz Juventa (Weinheim Basel) 2024, 222 Seiten. Print: 38,- Euro, ePub und PDF 34,99 Euro. Erscheinungsdatum: 19. Juni 2024
Link zur Rezension von Marc von Miquel auf der Internetseite von BODYS

Foto: omp
Berlin (kobinet) in Artikel 3 des Grundgesetzes stehen die zentralen Gleichheitsrechte des Grundgesetzes. Hier ist geregelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass der Staat niemanden diskriminieren darf, zum Beispiel wegen seiner oder ihrer Herkunft oder dem Geschlecht. Der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." ist erst 1994 in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden. Am 15 November 2024 – genau 30 Jahre nachdem dieses Benachteiligungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen wurde und 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – hielt Hans-Günter Heiden einen Vortrag im Deutschen Institut für Menschenrechte. In diesem Vortrag berichtete er als Zeitzeuge, wie es zur Aufnahme dieses speziellen Gleichheitssatzes kam, welche Hürden und Hindernisse sich dem Anliegen in den Weg stellten und welche historischen Gegebenheiten es begünstigten. Dieser Vortrag wurde nun von der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte online zur Verfügung gestellt.
„Der Vortrag erzählt ein Stück Disability History, das von Zusammenhalt geprägt ist und von gemeinsamen Erfolgen handelt. Die Grundgesetzänderung konnte nur erstritten werden, weil die Behindertenrechtsbewegung zusammenstand. Und ein Rückblick ins Jahr 2006 verrät uns, dass es mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention genauso liegt. Gerade in Zeiten, in denen es schwieriger wird, die Menschenrechte zu erstreiten, ist es wichtig, sich dieser gemeinsamen Erfolge und Solidaritäten zu erinnern“, heißt es in der Ankündigung der Monitoringstelle. „Wir haben den Vortrag aufgezeichnet und stellen ihn nun zu Ihrer Information auf unserer Internetseite zur Ansicht bereit: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/diskriminierungsschutz.“
Die Monitoringstelle hat auch eine Zusammenfassung zum Lesen bereitgestellt und in Leichte Sprache übersetzt.
Zur Webseite in Leichter Sprache geht es hier: www.institut-fuer-menschenrechte.de/leichte-sprache/die-geschichte-von-der-behinderten-rechts-bewegung-in-deutschland.
H.-Günter Heiden hat zur Geschichte der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ auch ein Buch mit dem Titel „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″ geschrieben.
Angaben zum Buch:
H.-Günter Heiden: „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″. Beltz Juventa (Weinheim Basel) 2024, 222 Seiten. Print: 38,- Euro, ePub und PDF 34,99 Euro. Erscheinungsdatum: 19. Juni 2024
Link zur Rezension von Marc von Miquel auf der Internetseite von BODYS




