Berlin
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele ist sauer.
VdK ist ein Verein.
Der VdK hilft Menschen mit Behinderung.
Die Präsidentin ist die Chefin vom VdK.
Sie spricht für alle Mitglieder.
Die Regierung hat ein Gesetz versprochen.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Ein Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz macht das Leben leichter.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Es soll für gleiche Behandlung sorgen.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Die Regierung wollte das Gesetz schnell ändern.
Das sollte in den ersten 100 Tagen passieren.
Aber das Gesetz kommt nicht.
Verena Bentele sagt: Das ist ein schlechtes Zeichen.
Die Regierung muss das Gesetz jetzt schnell machen.
Barriere-Freiheit ist wichtig für viele Menschen.
Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
In Deutschland leben 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung.
Aber Barriere-Freiheit hilft noch mehr Menschen.
Zum Beispiel alten Menschen.
Oder Eltern mit Kinder-Wagen.
Oder Menschen mit Bewegungs-Problemen.
Barrieren sind Hindernisse.
Es gibt verschiedene Barrieren.
Treppen sind Barrieren für Roll-Stuhl-Fahrer.
Roll-Stuhl-Fahrer bedeutet: Menschen sitzen im Roll-Stuhl.
Der Roll-Stuhl hat Räder.
Damit können sich die Menschen fort-bewegen.
Schwere Sprache ist eine Barriere.
Websites ohne Vorlese-Funktion sind Barrieren.
Vorlese-Funktion bedeutet: Der Computer oder das Handy liest Texte vor.
Menschen hören dann die Texte.
Das hilft Menschen mit Seh-Problemen.
All diese Barrieren müssen weg.
Verena Bentele will mehr Schutz für Menschen mit Behinderung.
Bisher gilt das Gesetz nur für Ämter.
Aber Menschen leben nicht nur in Ämtern.
Sie gehen ins Theater.
Sie gehen ins Restaurant.
Sie gehen ins Kino.
Deshalb soll das Gesetz auch für private Firmen gelten.
Private Firmen sind zum Beispiel Restaurants.
Oder Kinos.
Oder Geschäfte.
Diese Firmen sollen auch barriere-frei werden.
Verena Bentele erklärt: Private Firmen sollen angemessene Hilfen anbieten.
Angemessene Hilfen bedeutet: Die Hilfen passen zur Behinderung.
Die Hilfen kosten nicht zu viel Geld.
Zum Beispiel kann ein Restaurant eine Rampe bauen.
Das hilft Roll-Stuhl-Fahrern.
Oder ein Tisch wird für Roll-Stuhl-Fahrer frei gemacht.
Oder die Speise-Karte wird vorgelesen.
Das sind kleine Hilfen.
Diese Hilfen kosten nicht viel Geld.
Aber sie helfen Menschen mit Behinderung sehr.
Der VdK will noch mehr.
Menschen mit Behinderung sollen ihre Rechte durchsetzen können.
Das bedeutet: Sie können vor Gericht klagen.
Wenn jemand sie schlecht behandelt.
Oder wenn es Barrieren gibt.
Diese Klagen sollen nichts kosten.
Denn viele Menschen haben wenig Geld.
Auch Vereine sollen klagen können.
Vereine können für viele Menschen gleichzeitig klagen.
Das Gericht soll dann sagen: Die Barriere muss weg.
Oder: Die schlechte Behandlung muss aufhören.
Menschen die schlecht behandelt wurden sollen Geld bekommen.
Das nennt man Schadens-Ersatz.
Schadens-Ersatz bedeutet: Geld für einen Schaden.
Jemand hat etwas kaputt gemacht.
Dann muss diese Person Geld zahlen.
Der VdK will auch Schlichtung.
Schlichtung bedeutet: 2 Menschen streiten sich.
Eine andere Person hilft beim Streit.
Diese Person ist neutral.
Am Ende finden alle eine Lösung.
Schlichtung heißt auch: Erst wird geredet.
Vielleicht kann das Problem ohne Gericht gelöst werden.
Das ist billiger und schneller.
Die Regierung wollte das neue Gesetz am 6. August 2025 beschließen.
Aber 2 Ministerien sind dagegen.
Das Wirtschafts-Ministerium ist dagegen.
Wirtschafts-Ministerium bedeutet: Ein Amt von der Regierung.
Dort arbeiten viele Menschen.
Sie kümmern sich um Firmen und Arbeits-Plätze.
Das Innen-Ministerium ist dagegen.
Innen-Ministerium bedeutet: Ein Amt von der Regierung.
Dort arbeiten viele Menschen.
Sie kümmern sich um die Sicherheit im Land.
Sie blockieren das Gesetz seit 4 Wochen.
Die Verbände sollen das Gesetz prüfen.
Die Bundes-Länder sollen das Gesetz prüfen.
Aber die 2 Ministerien lassen das nicht zu.
Deshalb kommt das Gesetz nicht voran.

Foto: Susie Knoll
Berlin (kobinet) Die VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus dem Sofortprogramm der ersten 100 Tage der Bundesregierung noch immer auf sich warten lässt: "Das ist ein alarmierendes Signal. Ich fordere die Koalition eindringlich auf, die notwendigen Gesetzesreformen unverzüglich auf den Weg zu bringen und dem selbst gesetzten Anspruch gerecht zu werden, innerhalb der ersten 100 Tage der Legislatur Fortschritte bei der Barrierefreiheit zu erzielen. Die Uneinigkeit der Regierung darf nicht auf Kosten der Teilhabe von Millionen Menschen in Deutschland gehen. Barrierefreiheit kommt nicht nur rund 7,9 Millionen schwerbehinderten Menschen zugute. Die Beseitigung baulicher, kommunikativer und digitaler Barrieren erleichtert auch älteren Menschen, Kindern, Eltern mit Kinderwagen sowie allen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, den Alltag."
Deshalb sei es nach Ansicht von Verena Bentele dringend erforderlich, den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen auszudehnen. „Darauf warten Millionen Menschen schon seit Jahrzehnten, denn ihr Leben findet nicht in Amtsstuben, sondern Theatern, Restaurants und Kinos statt. Private Anbieter sollten verpflichtet werden, Barrierefreiheit herzustellen oder zumindest angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen. Solche Vorkehrungen können beispielsweise das Anbringen einer Rampe, das Umstellen eines Tisches für Rollatornutzer oder das Vorlesen einer Speisekarte für blinde oder sehbehinderte Menschen umfassen. Diese niedrigschwelligen Maßnahmen stellen keine unangemessene Belastung für die Wirtschaft dar“, betonte Verena Bentele.
Aus Sicht des VdK muss der Referentenentwurf nicht nur zentrale Verbesserungen bei der Barrierefreiheit bringen, sondern unbedingt eine wirksame Möglichkeit für die Betroffenen, ihr Recht durchzusetzen. „Es ist daher dringend erforderlich, dass sowohl Individual- als auch Verbandsklagen gerichtskostenfrei genutzt werden können. Ziel muss sein, dass das Gericht bei Verstößen gegen das Behindertengleichstellungsgesetz die Beseitigung von Barrieren oder die Unterlassung einer Diskriminierung anordnen kann. Rechtsverstöße müssen einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach sich ziehen. Eine bloße Feststellungsklage bringt den Betroffenen gar nichts, da dadurch keine einzige Barriere verschwindet. Der VdK befürwortet zudem ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren zur Entlastung der Gerichte“, heißt es in einer Presseinformation des VdK.
Urspünglich war die Verabschiedung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz für den 6. August 2025 im Bundeskabinett geplant. Das Wirtschafts- und Innenministerium blockiert jedoch die Anhörung des Entwurfs durch die Verbände und Länder und damit das weitere Verfahren seit fast vier Wochen.

Foto: Susie Knoll
Berlin (kobinet) Die VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus dem Sofortprogramm der ersten 100 Tage der Bundesregierung noch immer auf sich warten lässt: "Das ist ein alarmierendes Signal. Ich fordere die Koalition eindringlich auf, die notwendigen Gesetzesreformen unverzüglich auf den Weg zu bringen und dem selbst gesetzten Anspruch gerecht zu werden, innerhalb der ersten 100 Tage der Legislatur Fortschritte bei der Barrierefreiheit zu erzielen. Die Uneinigkeit der Regierung darf nicht auf Kosten der Teilhabe von Millionen Menschen in Deutschland gehen. Barrierefreiheit kommt nicht nur rund 7,9 Millionen schwerbehinderten Menschen zugute. Die Beseitigung baulicher, kommunikativer und digitaler Barrieren erleichtert auch älteren Menschen, Kindern, Eltern mit Kinderwagen sowie allen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, den Alltag."
Deshalb sei es nach Ansicht von Verena Bentele dringend erforderlich, den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen auszudehnen. „Darauf warten Millionen Menschen schon seit Jahrzehnten, denn ihr Leben findet nicht in Amtsstuben, sondern Theatern, Restaurants und Kinos statt. Private Anbieter sollten verpflichtet werden, Barrierefreiheit herzustellen oder zumindest angemessene Vorkehrungen im Einzelfall zu treffen. Solche Vorkehrungen können beispielsweise das Anbringen einer Rampe, das Umstellen eines Tisches für Rollatornutzer oder das Vorlesen einer Speisekarte für blinde oder sehbehinderte Menschen umfassen. Diese niedrigschwelligen Maßnahmen stellen keine unangemessene Belastung für die Wirtschaft dar“, betonte Verena Bentele.
Aus Sicht des VdK muss der Referentenentwurf nicht nur zentrale Verbesserungen bei der Barrierefreiheit bringen, sondern unbedingt eine wirksame Möglichkeit für die Betroffenen, ihr Recht durchzusetzen. „Es ist daher dringend erforderlich, dass sowohl Individual- als auch Verbandsklagen gerichtskostenfrei genutzt werden können. Ziel muss sein, dass das Gericht bei Verstößen gegen das Behindertengleichstellungsgesetz die Beseitigung von Barrieren oder die Unterlassung einer Diskriminierung anordnen kann. Rechtsverstöße müssen einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach sich ziehen. Eine bloße Feststellungsklage bringt den Betroffenen gar nichts, da dadurch keine einzige Barriere verschwindet. Der VdK befürwortet zudem ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren zur Entlastung der Gerichte“, heißt es in einer Presseinformation des VdK.
Urspünglich war die Verabschiedung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz für den 6. August 2025 im Bundeskabinett geplant. Das Wirtschafts- und Innenministerium blockiert jedoch die Anhörung des Entwurfs durch die Verbände und Länder und damit das weitere Verfahren seit fast vier Wochen.




