
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) begrüßt den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dieser steht jedoch noch nicht im Einklang mit dem geltenden Recht. Der Beschluss verbessert die Versorgung für Menschen, die bereits vor dem 1. Juli 2025 auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V angewiesen waren – also auf medizinisch-pflegerische Unterstützung, zum Beispiel bei Beatmung in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Der G-BA ist das höchste Gremium im Gesundheitswesen und legt fest, welche Leistungen die Krankenkassen bezahlen. Die bislang geltende Pflicht zur Potenzialerhebung – eingeführt durch das GKV-IPReG (Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung) und seit dem 31. Oktober 2023 verbindlich in der AKI-Richtlinie geregelt – stellte für viele Betroffene eine erhebliche Belastung dar, sowohl medizinisch als auch psychisch.







































