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Bürgergeld-Empfänger in Niedersachsen zahlen drauf

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Foto: Gerhard Bartz

HANNOVER (kobinet) Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Miete komplett vom Jobcenter bezahlt? Das stimmt leider nicht immer. Aufgrund der extrem steigenden Mieten müssen immer mehr Betroffene aus ihrem ohnehin niedrigen Regelsatz dazuzahlen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen mahnt deshalb Land und Kommunen an, die Kosten der Unterkunft so zu gestalten, dass sie auch dem tatsächlichen Mietniveau vor Ort entsprechen.

Über 15 Prozent der Bürgergeld-Empfänger in Niedersachsen müssen von ihrem monatlichen Regelsatz von 563 Euro fast 120 Euro für die Miete und die Nebenkosten drauflegen. Vor zwei Jahren lag der Betrag noch bei rund 107 Euro. „Grund dafür ist, dass die Jobcenter nur einen festgelegten Betrag für die Miete erstatten. Liegt die Miete darüber, müssen die Betroffenen zahlen. Das ist aufgrund der steigenden Mieten immer öfter der Fall und zeigt ganz deutlich, dass Land und Kommunen hier dringend eingreifen müssen“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Bislang sieht das Verfahren vor, dass Kommunen selbst festlegen, welche Miethöhe übernommen wird. „Es gibt allerdings keinerlei Vorgaben, was eine angemessene Miete überhaupt ist. Hier brauchen wir einheitliche Standards seitens der Landesregierung, an denen sich die Kommunen orientieren müssen“, fordert Swinke und ergänzt: „Es kann nicht sein, dass Bürgergeld-Empfänger*innen so viel von ihrem ohnehin knappen Budget draufzahlen müssen. Meistens wird dann an Nahrungsmitteln gespart. Da oft Alleinerziehende und Familien betroffen sind, hat das direkte Auswirkungen auf die Kinder.“

Die Aussage des Kanzlers, die Wohnkosten beim Bürgergeld zu deckeln, sei deshalb besonders realitätsfern und polemisch.