Kiel (kobinet)
Das ZSL Nord hat einer Frau geholfen.
ZSL Nord bedeutet: Zentrum für selbst-bestimmtes Leben Nord-deutschland.
Die Frau lebt in Lübeck.
Sie braucht Assistenz im Alltag.
Assistenz bedeutet: Andere Menschen helfen ihr.
So kann sie selbst-bestimmt leben.
Sie wollte ihre Assistenz bei einem bestimmten Anbieter kaufen.
Sie hatte das Recht dazu.
Sie durfte den Anbieter selbst wählen.
Das nennt man Wunsch- und Wahl-recht.
Die Stadt Lübeck gab ihr Geld dafür.
Das Geld nennt man Persönliches Budget.
Aber die Stadt gab zu wenig Geld.
Das Geld reichte nicht für den gewünschten Anbieter.
Auch für das Arbeit-geber-modell war es zu wenig.
Arbeit-geber-modell bedeutet: Die Frau stellt ihre Helfer selbst ein.
Das ist oft billiger als ein Anbieter.
Das ZSL Nord ging vor Gericht.
Es wollte eine schnelle Entscheidung.
Das nennt man einstweilige Anordnung.
Einstweilige Anordnung bedeutet: Das Gericht entscheidet schnell.
Man muss nicht lange warten.
Das ZSL Nord sagte: Die Stadt macht einen Fehler.
Das Sozial-gericht Kiel gab dem ZSL Nord recht.
Sozial-gericht bedeutet: Ein Gericht für soziale Probleme.
Es sagte: Die Stadt hat falsch gerechnet.
Die Stadt muss jetzt die vollen Kosten zahlen.
Das gilt erst einmal vorläufig.
Die Entscheidung war am 3.6.2025.
Dieser Erfolg ist wichtig.
Er zeigt: Das Wunsch- und Wahl-recht ist kein leeres Versprechen.
Menschen mit Behinderungen dürfen selbst entscheiden.
Sie dürfen wählen.
Sie wählen, wie ihre Assistenz organisiert wird.
Manchmal muss man vor Gericht gehen.
Das Projekt Meine Rechte durchsetzen ist wichtig.
Es gehört zum ZSL Nord.
Das Projekt kämpft für die Rechte.
Es kämpft für Menschen mit Behinderungen.
Es nutzt dafür das Gesetz Paragraph 85 SGB 9.
Paragraph bedeutet: Ein Teil von einem Gesetz.
Auf der Internet-seite vom ZSL Nord gibt es mehr Infos.
Dort steht der ganze Bericht über das Verfahren.
Verfahren bedeutet: Die Schritte vor Gericht.
Auch die Gerichts-entscheidung kann man dort lesen.
Am 30. September 2025 gibt es einen Fach-tag.
Fach-tag bedeutet: Ein Treffen von Experten.
Er heißt: Gerechte Löhne für persönliche Assistenz durchsetzen.
Der Fach-tag ist online.
Er geht von 11:00 bis 15:00 Uhr.
Das ZSL Nord lädt alle ein.
Dort sprechen Betroffene und Experten.
Betroffene bedeutet: Menschen mit einem Problem.
Das Problem betrifft sie direkt.
Experten bedeutet: Menschen mit viel Wissen.
Sie kennen sich sehr gut aus.
Sie reden über faire Bezahlung für Assistenz.
Sie reden auch über Gesetze und Rechte.
Wer mehr wissen will, sollte kommen.
Es geht um Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Foto: ZsL Nord
Kiel (kobinet) Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) hat in Lübeck für eine Betroffene ihr Wunsch- und Wahlrecht durchgesetzt. Sie benötigt im Alltag Assistenz, um selbstbestimmt leben zu können. Sie wollte diese Unterstützung bei einem Dienstleister ihrer Wahl einkaufen. Die Stadt Lübeck bewilligte zwar ein Persönliches Budget im Dienstleistungsmodell – legte die Stundensätze aber so niedrig fest, dass das Geld selbst im Arbeitgebermodell, bei dem die Betroffenen ihre Assistenzen selbst einstellen müssen, kaum gereicht hätte. Den gewünschten Dienstleister konnte sie damit nicht bezahlen.
Das ZSL Nord zog deshalb vor Gericht und beantragte eine einstweilige Anordnung. Es argumentierte, dass nach § 104 Abs. 2 SGB IX die Kosten für den gewählten Dienstleister mit den Kosten einer vergleichbaren Sachleistung verglichen werden müssen – nicht mit irgendwelchen anderen Zahlen. Das Sozialgericht Kiel folgte dieser Argumentation und stellte fest: Der Kostenvergleich der Stadt Lübeck ist fehlerhaft. Mit dem Beschluss muss die Stadt Lübeck die vollen Kosten für den gewählten Dienstleister vorläufig übernehmen (Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 3.6.2025 – 26 SO 12/25 ER).
Dieser Erfolg zeigt: Wunsch- und Wahlrecht sind keine leeren Worte – es muss in der Praxis umgesetzt werden. Wer auf Assistenz angewiesen ist, soll selbst entscheiden können, wie diese organisiert wird. Dafür lohnt es sich, dranzubleiben und notfalls auch den Rechtsweg zu gehen, wie es in einer Presseinformation des ZSL Nord heißt.
Das Projekt „Meine Rechte durchsetzen!“
Der Erfolg unterstreicht die Bedeutung der Arbeit des Projekts „Meine Rechte durchsetzen!“ des ZSL Nord. Das Projekt streitet mit der Befugnis des § 85 SGB IX für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ein ausführlicher Verfahrensbericht sowie der Beschluss des Sozialgericht Kiel als PDF sind auf der Webseite des ZSL Nord verfügbar.
Link zu den Verfahrensberichten
Fachtag „Gerechte Löhne für persönliche Assistenz“ am 30. September 2025
Wer noch mehr über Rechtsdurchsetzung von Menschen mit Behinderungen erfahren möchte, den lädt das ZSL Nord am 30. September 2025 von 11:00 bis 15:00 Uhr zum Online-Fachtag „Gerechte Löhne für persönliche Assistenz durchsetzen“ ein. Dort diskutieren Betroffene und Expertinnen über eine faire Bezahlung und rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Assistenz.

Foto: ZsL Nord
Kiel (kobinet) Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) hat in Lübeck für eine Betroffene ihr Wunsch- und Wahlrecht durchgesetzt. Sie benötigt im Alltag Assistenz, um selbstbestimmt leben zu können. Sie wollte diese Unterstützung bei einem Dienstleister ihrer Wahl einkaufen. Die Stadt Lübeck bewilligte zwar ein Persönliches Budget im Dienstleistungsmodell – legte die Stundensätze aber so niedrig fest, dass das Geld selbst im Arbeitgebermodell, bei dem die Betroffenen ihre Assistenzen selbst einstellen müssen, kaum gereicht hätte. Den gewünschten Dienstleister konnte sie damit nicht bezahlen.
Das ZSL Nord zog deshalb vor Gericht und beantragte eine einstweilige Anordnung. Es argumentierte, dass nach § 104 Abs. 2 SGB IX die Kosten für den gewählten Dienstleister mit den Kosten einer vergleichbaren Sachleistung verglichen werden müssen – nicht mit irgendwelchen anderen Zahlen. Das Sozialgericht Kiel folgte dieser Argumentation und stellte fest: Der Kostenvergleich der Stadt Lübeck ist fehlerhaft. Mit dem Beschluss muss die Stadt Lübeck die vollen Kosten für den gewählten Dienstleister vorläufig übernehmen (Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 3.6.2025 – 26 SO 12/25 ER).
Dieser Erfolg zeigt: Wunsch- und Wahlrecht sind keine leeren Worte – es muss in der Praxis umgesetzt werden. Wer auf Assistenz angewiesen ist, soll selbst entscheiden können, wie diese organisiert wird. Dafür lohnt es sich, dranzubleiben und notfalls auch den Rechtsweg zu gehen, wie es in einer Presseinformation des ZSL Nord heißt.
Das Projekt „Meine Rechte durchsetzen!“
Der Erfolg unterstreicht die Bedeutung der Arbeit des Projekts „Meine Rechte durchsetzen!“ des ZSL Nord. Das Projekt streitet mit der Befugnis des § 85 SGB IX für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ein ausführlicher Verfahrensbericht sowie der Beschluss des Sozialgericht Kiel als PDF sind auf der Webseite des ZSL Nord verfügbar.
Link zu den Verfahrensberichten
Fachtag „Gerechte Löhne für persönliche Assistenz“ am 30. September 2025
Wer noch mehr über Rechtsdurchsetzung von Menschen mit Behinderungen erfahren möchte, den lädt das ZSL Nord am 30. September 2025 von 11:00 bis 15:00 Uhr zum Online-Fachtag „Gerechte Löhne für persönliche Assistenz durchsetzen“ ein. Dort diskutieren Betroffene und Expertinnen über eine faire Bezahlung und rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Assistenz.




