Stuttgart (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK Baden-Württemberg hat eine Forderung.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen helfen anderen Menschen.
Sie kümmern sich um Menschen mit Problemen.
Forderung bedeutet: Ich will etwas von jemandem.
Das ist mein Wunsch oder Recht.
Der Verband fordert das Sozial-Ministerium auf.
Das Ministerium soll wieder Geld für Pflege-Heime geben.
Das Land ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Gesetzlich verpflichtet bedeutet: Es gibt ein Gesetz dazu.
Das Gesetz sagt: Du musst das machen.
Hans-Josef Hotz ist der Vorsitzende vom VdK Baden-Württemberg.
Er sagt: Herr Sozial-Minister Lucha, schöne Worte reichen nicht.
Sie behaupten: Sie setzen sich für eine Reform ein.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Etwas wird besser gemacht.
Das können wir nicht bestätigen.
Die Eigen-Anteile für Pflege im Heim steigen stark.
Eigen-Anteile bedeutet: Du zahlst einen Teil selbst.
Den Rest zahlt die Kranken-Kasse.
Pflege-Bedürftige müssen jetzt 3400 Euro im Monat zahlen.
Das müssen sie aus eigener Tasche bezahlen.
Davon sind 460 Euro für Investitions-Kosten.
Investitions-Kosten bedeutet: Kosten für Gebäude und Geräte.
Immer mehr Menschen müssen Sozial-Hilfe beantragen.
Sozial-Hilfe bedeutet: Geld vom Staat für arme Menschen.
Damit sie leben können.
Hans-Josef Hotz sagt zu Herrn Lucha: Sie wollen nicht wahr-haben.
Das Land muss genug Pflege-Plätze bereit-stellen.
Das steht im Gesetz SGB XI.
SGB XI bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch 11.
Das Land ist 2010 aus der Förderung ausgestiegen.
Baden-Württemberg gibt seit 15 Jahren kein Geld mehr.
Das ist gegen das Gesetz.
Hotz sagt: Investitions-Kosten muss das Land zahlen.
Pflege gehört zur Daseins-Vorsorge.
Daseins-Vorsorge bedeutet: Der Staat sorgt für wichtige Dinge.
Zum Beispiel: Wasser, Strom und Bus-Verbindungen.
Genauso ist es bei Kranken-Häusern.
Niemand würde Patienten die Wohn-Kosten berechnen.
Herr Minister Lucha: Sorgen Sie dafür!
Die Menschen in Pflege-Heimen brauchen finanzielle Entlastung.
Finanzielle Entlastung bedeutet: Du musst weniger Geld bezahlen.
Du hast mehr Geld übrig.
Dieser Text ist in Leichter Sprache nach DIN SPEC 33429.

Foto: Jutta Kübler
STUTTGART (kobinet) Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert Sozialministerium des Bundeslandes dazu auf, endlich wieder in die Investitionskostenförderung einzusteigen, wozu das Land gesetzlich verpflichtet ist. "Herr Sozialminister Lucha, schöne Worte reichen uns nicht. Ihre Behauptung, Sie würden sich seit Jahren mit Nachdruck für eine nachhaltige Strukturreform der Pflegeversicherung einsetzen, können wir nicht bestätigen!", sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.
Die Eigenanteile für stationäre Pflege steigen seit Jahren dramatisch. 3400 Euro monatlich müssen Pflegebedürftige in Baden-Württemberg jetzt aus eigener Tasche zahlen. Allein 460 Euro an Investitionskosten pro Monat. Immer mehr Pflegebedürftige müssen Sozialhilfe beantragen.
„Herr Lucha“, so Hans-Josef Hotz, „Sie wollen wohl einfach nicht wahrhaben, dass das Land Baden-Württemberg gesetzlich dazu verpflichtet ist, die pflegerische Versorgung im Land leistungsfähig und zahlenmäßig ausreichend vorzuhalten! Das können Sie im SGB XI nachlesen!“. Fakt ist jedoch, wie der Vorsitzender des Sozialverbands feststellt, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit – trotz gesetzlicher Verpflichtung – seit 15 Jahren nicht mehr an den Investitionskosten.
„Investitionskosten sind vom Land zu tragen, da die Pflege zur Daseinsvorsorge in unserem Sozialstaat gehört. Im Übrigen genauso wie die medizinische Versorgung im Krankenhaus. Wer würde hier auf die Idee kommen, den Patienten für einen Krankenhausaufenthalt die Wohnkosten in Rechnung zu stellen? Sozialminister Lucha, sorgen Sie endlich dafür, dass die stationär Pflegebedürftigen in unserem Land spürbar finanziell entlastet werden!“, fordert VdK-Landesvorsitzender Hotz.

Foto: Jutta Kübler
STUTTGART (kobinet) Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert Sozialministerium des Bundeslandes dazu auf, endlich wieder in die Investitionskostenförderung einzusteigen, wozu das Land gesetzlich verpflichtet ist. "Herr Sozialminister Lucha, schöne Worte reichen uns nicht. Ihre Behauptung, Sie würden sich seit Jahren mit Nachdruck für eine nachhaltige Strukturreform der Pflegeversicherung einsetzen, können wir nicht bestätigen!", sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg.
Die Eigenanteile für stationäre Pflege steigen seit Jahren dramatisch. 3400 Euro monatlich müssen Pflegebedürftige in Baden-Württemberg jetzt aus eigener Tasche zahlen. Allein 460 Euro an Investitionskosten pro Monat. Immer mehr Pflegebedürftige müssen Sozialhilfe beantragen.
„Herr Lucha“, so Hans-Josef Hotz, „Sie wollen wohl einfach nicht wahrhaben, dass das Land Baden-Württemberg gesetzlich dazu verpflichtet ist, die pflegerische Versorgung im Land leistungsfähig und zahlenmäßig ausreichend vorzuhalten! Das können Sie im SGB XI nachlesen!“. Fakt ist jedoch, wie der Vorsitzender des Sozialverbands feststellt, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit – trotz gesetzlicher Verpflichtung – seit 15 Jahren nicht mehr an den Investitionskosten.
„Investitionskosten sind vom Land zu tragen, da die Pflege zur Daseinsvorsorge in unserem Sozialstaat gehört. Im Übrigen genauso wie die medizinische Versorgung im Krankenhaus. Wer würde hier auf die Idee kommen, den Patienten für einen Krankenhausaufenthalt die Wohnkosten in Rechnung zu stellen? Sozialminister Lucha, sorgen Sie endlich dafür, dass die stationär Pflegebedürftigen in unserem Land spürbar finanziell entlastet werden!“, fordert VdK-Landesvorsitzender Hotz.




