HANNOVER (kobinet)
Das Land Nieder-Sachsen gibt Geld für Projekte.
Die Projekte sollen Menschen mit Behinderungen helfen.
Das Geld kommt vom Ministerium für Soziales.
Ein Ministerium ist ein wichtiges Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Regierung.
Sie machen Gesetze und Regeln.
Jedes Ministerium hat ein bestimmtes Thema.
Das Ministerium macht eine neue Förder-Richtlinie.
Eine Förder-Richtlinie ist ein Plan.
Der Plan sagt: Wer bekommt Geld vom Staat?
Und wofür bekommt man das Geld?
Das Geld ist für gute Projekte.
Die Richtlinie gilt für 5 Jahre.
Vereine und Verbände können Geld beantragen.
Verbände sind Gruppen von Menschen.
Diese Menschen haben die gleichen Interessen.
Sie arbeiten zusammen für ihre Ziele.
Zum Beispiel: Sport-Vereine oder Berufs-Gruppen.
Sie können bis zu 50.000 Euro bekommen.
Das Land zahlt höchstens 80 Prozent der Kosten.
Prozent bedeutet: von 100 Teilen.
50 Prozent ist die Hälfte von etwas.
100 Prozent ist alles zusammen.
Das Zeichen dafür ist: %.
Die Projekte sollen Menschen mit Behinderungen helfen.
Sie sollen besser am Leben teil-haben können.
Teilhabe bedeutet: Bei etwas mit-machen können.
Man kann mit-bestimmen.
Es gibt auch Geld für besondere Toiletten.
Diese Toiletten heißen Toilette für alle.
Vereine können 7.500 Euro dafür bekommen.
Das Geld gibt es in den Jahren 2025 und 2026.
Eine Toilette für alle ist sehr groß.
Sie hat eine besondere Liege.
Die Liege kann man hoch und runter machen.
Es gibt auch einen Lift.
Der Lift hilft beim Um-setzen vom Roll-Stuhl.
Menschen können dort ihre Windeln wechseln.
In Nieder-Sachsen gibt es nur 20 solche Toiletten.
Das Land will mehr Toiletten für alle.
Das Ziel sind 50 Toiletten.
Minister Andreas Philippi sagt etwas dazu.
Er sagt: Es gibt schon viele barriere-freie Toiletten.
Aber das reicht nicht für alle Menschen.
Manche Menschen haben schwere Behinderungen.
Andere Menschen sind alt oder hatten einen Unfall.
Diese Menschen brauchen die Toilette für alle.
Das ist nicht nur schön zu haben.
Das ist wichtig für die Teilhabe.
Es geht um die Würde der Menschen.
Die Landes-Beauftragte für Menschen mit Behinderungen heißt Annetraud Grote.
Ein Landes-Beauftragter ist eine wichtige Person.
Diese Person arbeitet für das Bundes-Land.
Sie kümmert sich um bestimmte Themen.
Zum Beispiel: Behinderten-Rechte oder Daten-Schutz.
Sie freut sich über die neue Richtlinie.
Sie sagt zu allen Menschen in Nieder-Sachsen: Nutzt das Geld für eure Projekte.
Die Projekte sollen anderen Menschen helfen.
Sie sollen über Behinderungen auf-klären.
Auf-klären bedeutet: Jemandem etwas erklären.
Man gibt wichtige Infos weiter.
Zum Beispiel erklärt ein Arzt eine Krankheit.
So versteht die Person alles besser.
Sie sollen für gleiche Chancen sorgen.
Sie sollen Barrieren ab-bauen.
Nur so können alle Menschen teil-haben.
Das ist wichtig für die Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das ist wichtig für die Demokratie.
Demokratie bedeutet: Das Volk bestimmt über wichtige Sachen.
Alle Menschen dürfen mit ent-scheiden.

Foto: Tom Figiel
HANNOVER (kobinet) Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung stellt die in 2024 ausgelaufene "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung" für die nächsten fünf Jahre neu auf. Damit können Projekte von gemeinnützigen Organisationen (beispielsweise von Vereinen und Verbänden) mit jeweils höchstens 50.000 Euro und maximal 80 Prozent der Ausgaben bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.
Neben der Förderung von Inklusionsprojekten besteht für die Jahre 2025/2026 im Rahmen eines Förderaufrufs die Möglichkeit, einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“ zu beantragen. Eine „Toilette für alle“ ist eine geräumige Pflegetoilette, die u.a. aus einer höhenverstellbaren Pflegeliege und einem Patientenlifter für den rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege besteht, auf der die Inkontinenzeinlage gewechselt werden kann. In ganz Niedersachsen gibt es derzeit nur ca. 20 dieser Pflegetoiletten.
Das Land will dies ändern und hat sich im Aktionsplan Inklusion das Ziel gesetzt, die Anzahl der „Toiletten für alle“ auf 50 zu steigern. Hierzu sagt der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi: „Es existieren bereits an vielen Orten barrierefreie Toiletten. Dies ist aber für Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen sowie alters- oder unfallbedingter Inkontinenz oft nicht ausreichend. Die „Toilette für alle“ ist kein nice-to-have – sie ist eine notwendige Infrastruktur für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Denn wir sprechen nicht über Luxus, sondern über Würde.“
Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, freut sich über das Inkrafttreten der neu aufgelegten Richtlinie zur Förderung von Inklusionsprojekten. Gleichzeitig appelliert sie an Menschen mit und ohne Behinderungen in Niedersachsen: „Nutzen Sie den Fördertopf für Projekte, die sich für Sensibilisierung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit im Sinne der Menschen mit Behinderungen stark machen. Denn nur wenn alle Menschen am gesellschaftlichen Leben sowie an politischer Meinungsbildung teilhaben können, kommen wir der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und damit der Verwirklichung von Demokratie wieder ein Stück näher.“

Foto: Tom Figiel
HANNOVER (kobinet) Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung stellt die in 2024 ausgelaufene "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung" für die nächsten fünf Jahre neu auf. Damit können Projekte von gemeinnützigen Organisationen (beispielsweise von Vereinen und Verbänden) mit jeweils höchstens 50.000 Euro und maximal 80 Prozent der Ausgaben bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.
Neben der Förderung von Inklusionsprojekten besteht für die Jahre 2025/2026 im Rahmen eines Förderaufrufs die Möglichkeit, einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“ zu beantragen. Eine „Toilette für alle“ ist eine geräumige Pflegetoilette, die u.a. aus einer höhenverstellbaren Pflegeliege und einem Patientenlifter für den rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege besteht, auf der die Inkontinenzeinlage gewechselt werden kann. In ganz Niedersachsen gibt es derzeit nur ca. 20 dieser Pflegetoiletten.
Das Land will dies ändern und hat sich im Aktionsplan Inklusion das Ziel gesetzt, die Anzahl der „Toiletten für alle“ auf 50 zu steigern. Hierzu sagt der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi: „Es existieren bereits an vielen Orten barrierefreie Toiletten. Dies ist aber für Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen sowie alters- oder unfallbedingter Inkontinenz oft nicht ausreichend. Die „Toilette für alle“ ist kein nice-to-have – sie ist eine notwendige Infrastruktur für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Denn wir sprechen nicht über Luxus, sondern über Würde.“
Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, freut sich über das Inkrafttreten der neu aufgelegten Richtlinie zur Förderung von Inklusionsprojekten. Gleichzeitig appelliert sie an Menschen mit und ohne Behinderungen in Niedersachsen: „Nutzen Sie den Fördertopf für Projekte, die sich für Sensibilisierung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit im Sinne der Menschen mit Behinderungen stark machen. Denn nur wenn alle Menschen am gesellschaftlichen Leben sowie an politischer Meinungsbildung teilhaben können, kommen wir der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und damit der Verwirklichung von Demokratie wieder ein Stück näher.“





Es ist schon bemerkenswert, wie konsequent selbst verbindliche internationale Verträge wie die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am Ende wie ein endloses Förderprogramm behandelt werden. Aus einem klaren Menschenrechtsabkommen ist längst eine Ansammlung von Projekten, Aktionsplänen und Modellvorhaben geworden, die nach außen Engagement suggerieren, aber am Alltag der meisten Betroffenen vorbeigehen. Die eigentlichen Pflichten werden immer wieder vertagt, Zuständigkeiten verschoben und Verantwortlichkeiten verwässert. Statt struktureller Veränderungen erleben wir Kampagnen, Fördertopfe und Bewusstseinsarbeit, während reale Teilhabe, Selbstvertretung und Machtverschiebung auf der Strecke bleiben. Es reicht eben nicht, immer neue „Projekte zur Inklusion“ zu verkünden und dann am Ende ein paar barrierefreie WCs oder Sensibilisierungsworkshops als Fortschritt zu feiern. Inklusion muss Recht und Normalität sein, keine Dauerbaustelle, die sich in Projektzyklen und symbolischer Politik erschöpft. Solange das so bleibt, wird die UN-BRK hierzulande nicht mehr als ein gut gemeinter Papiertiger sein, mit dem sich Politiker gerne schmücken, aber den Alltag der Betroffenen kaum verändert.