Berlin (kobinet)
Es gibt Berichte in den Zeitungen.
Die Berichte sagen: Das Innen-Ministerium blockiert eine Reform.
Das Wirtschafts-Ministerium blockiert auch.
Die Reform ist für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Ein Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz macht sie gleich-berechtigt.
Corinna Rüffer hat dazu etwas gesagt.
Sie arbeitet für die Grünen im Bundes-Tag.
Sie kümmert sich um Behinderten-Politik.
Alexander Dobrindt und Katherina Reiche blockieren mehr Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Das machen ihre Ministerien.
Früher haben Lindner und Buschmann das gemacht.
Jetzt machen Dobrindt und Reiche weiter.
Die Bundes-Regierung wollte das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ändern.
Das wollten sie in den ersten 100 Tagen machen.
Schwarz-Rot ist die neue Regierung.
Sie schaffen ihr Ziel nicht.
Das Gesetz soll am 6. August im Bundes-Kabinett besprochen werden.
Das Bundes-Kabinett ist die Bundes-Regierung.
Es besteht aus Kanzler und Ministern.
Aber niemand hat einen Entwurf gesehen.
Die Menschen mit Behinderungen haben keinen Entwurf bekommen.
Der Deutsche Behinderten-Rat ist ein Verband.
Das ist eine Gruppe.
In der Gruppe sind viele Vereine für Menschen mit Behinderungen.
Die Gruppe spricht für alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Sie sagt der Politik: Das brauchen Menschen mit Behinderungen.
Er sagt: Menschen mit Behinderungen müssen mit-entscheiden können.
Es gibt einen wichtigen Satz: Nichts über uns ohne uns.
Das bedeutet: Über uns darf nicht ohne uns entschieden werden.
Die Regierung soll zugeben: Sie haben einen Fehler gemacht.
Sie sollen die Reform um einige Wochen verschieben.
Reform bedeutet: Etwas wird verändert.
Zum Beispiel: Ein Gesetz wird besser gemacht.
Oder: Eine Regel wird neu geschrieben.
Das Ziel ist: Es soll danach besser funktionieren.
Die Verbände brauchen Zeit für ihre Stellungnahmen.
Stellungnahme bedeutet: Eine Meinung zu einem Thema sagen.
Zum Beispiel: Eine Gruppe schreibt ihre Meinung zu einem neuen Gesetz auf.
In dem Text steht: Das finden wir gut oder schlecht.
Das soll sich ändern.
Sonst ist die Beteiligung nur eine Show.
Schon bei der Ampel-Koalition war die Reform wichtig.
Ampel-Koalition bedeutet: 3 Parteien arbeiten zusammen.
Sie machen zusammen Politik.
Die Grünen haben das vorgeschlagen.
Es geht um Barriere-Freiheit bei privaten Anbietern.
Private Anbieter sind zum Beispiel Restaurants oder Geschäfte.
Sie sollen Barrieren abbauen.
Oder sie sollen angemessene Vorkehrungen machen.
Angemessene Vorkehrungen bedeutet: Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Oder: Ein Text in Leichter Sprache.
Diese Hilfen kosten nicht zu viel Geld.
Ein Beispiel: Ein Mensch im Roll-Stuhl kann nicht in ein Restaurant.
Dann muss das Restaurant eine mobile Rampe bereit-stellen.
Eine blinde Person kann die Speise-Karte nicht lesen.
Dann muss das Personal die Karte vor-lesen.
Diese Lösungen kosten wenig Geld.
Aber sie helfen sehr viel.
Das Vorhaben war schon weit.
Es gab schon einen Referenten-Entwurf.
Referenten-Entwurf bedeutet: Der erste Plan für ein neues Gesetz.
Ein Beamter schreibt diesen Plan.
Dann können andere Menschen ihre Meinung dazu sagen.
Danach wird der Plan vielleicht geändert.
Die Ampel-Ministerien haben darüber gesprochen.
Aber dann haben 2 Ministerien blockiert.
Das waren das Finanz-Ministerium und das Justiz-Ministerium.
Beide wurden von der FDP geleitet.
Jetzt blockieren andere Ministerien.
Das Innen-Ministerium von Minister Dobrindt blockiert.
Das Wirtschafts-Ministerium von Ministerin Reiche blockiert auch.
Das ist gegen die Absprachen im 100-Tage-Programm von Schwarz-Rot.
Die Minister haben der Verbände-Anhörung widersprochen.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht.
Sie sollen überall dabei sein können.
Das gilt für Menschen im Roll-Stuhl.
Das gilt für seh-behinderte Menschen.
Das gilt für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Diese Menschen brauchen Leichte Sprache.
Das nennt man Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gibt es seit über 20 Jahren.
Es hat geholfen beim Abbau von Barrieren.
Das gilt für Behörden und öffentliche Einrichtungen.
Aber Barrieren stören nicht nur beim Bürger-Amt.
Sie stören auch beim Eingang zu einem Kleidungs-Geschäft.
Menschen mit Behinderungen sind nicht nur Bürger.
Sie besuchen nicht nur öffentliche Einrichtungen.
Sie sind auch Kunden.
Als Kunden dürfen sie nicht diskriminiert werden.
Diskriminiert bedeutet: Unfaire Behandlung.
Menschen werden schlecht behandelt.
Das darf wegen ihrer Behinderungen nicht passieren.
Die Regierung muss jetzt handeln.
Sie muss die Blockade beenden.
Sie muss Farbe bekennen.
Sonst verlieren 13 Millionen Menschen mit Behinderungen das Vertrauen.
Diese Menschen leben in Deutschland.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zu Presseberichten, wonach das Innen- und Wirtschaftsministerium den Reformprozess zum Behindertengleichstellungsgesetz blockieren, hat sich Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, zu Wort gemeldet. Mit der Blockade von mehr Barrierefreiheit durch die Ministerien mache Alexander Dobrindt und Katherina Reiche da weiter, wo Lindner und Buschmann aufgehört haben. "Die Bundesregierung wollte die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit beschließen. Schwarz-Rot ist allerdings gerade dabei, das selbst gesteckte Ziel zu reißen: Medienberichten zufolge soll das BGG zwar noch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts am 6. August stehen, aber niemand, der von den Reformen betroffen sein wird, hat bislang einen Entwurf für das Gesetzesvorhaben zu Gesicht bekommen", erklärte Corinna Rüffer.
Verbände wie der Deutsche Behindertenrat monieren nach Ansicht von Corinna Rüffer zurecht, dass politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen anders aussehen muss und erinnerten die Koalitionspartner an den legitimen Anspruch „Nichts über uns ohne uns“. „Angesichts dessen sollte die Regierung ihr Straucheln eingestehen und die BGG-Reform um einige Wochen verschieben. So ärgerlich es ist: Eine angemessene Frist für die Stellungnahmen der Verbände ist nötig. Alles andere wäre eine reine Beteiligungs-Show. Schon während der Ampel-Koalition war die Reform des BGG auf unsere Initiative hin das zentrale Vorhaben im Bereich der Barrierefreiheit. Es ging und geht darum, auch private Anbieter zur Herstellung von Barrierefreiheit oder mindestens zu sogenannten ‚angemessenen Vorkehrungen‘ zu verpflichten. Das bedeutet konkret: Wenn jemand im Rollstuhl nicht in ein Restaurant kann, muss der Betreiber eine mobile Rampe bereitstellen. Wenn eine blinde Person die Speisekarte nicht lesen kann, muss das Personal sie vorlesen. Solche praktischen Lösungen kosten wenig, helfen aber enorm. Das Vorhaben war bereits sehr weit fortgeschritten. Der Referentenentwurf wurde zwischen den Ampel-Ministerien diskutiert, wurde dann aber von den beiden FDP-geführten Ministerien für Finanzen und für Justiz blockiert“, berichtet die Grünen-Politikerin.
„Es ist aus Sicht der Betroffenen darum nicht nur traurig, sondern zutiefst ärgerlich, dass gegen die eigenen Absprachen des 100-Tage-Programms von Schwarz-Rot nun Innen- und Wirtschaftsministerium in die Rolle der Blockierer geschlüpft sind. Laut Presseberichten haben die Häuser von Minister Dobrindt und Ministerin Reiche der Einleitung der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) widersprochen. Menschen mit Behinderungen haben aber ein Recht darauf, in unserer Gesellschaft überall dabei sein zu können – egal, ob sie nun einen Rollstuhl benutzen, sehbehindert sind oder Lernschwierigkeiten haben und auf Leichte Sprache angewiesen sind. Genau das bedeutet Inklusion. Das BGG hat seit der Einführung vor mehr als 20 Jahren zum Abbau von Barrieren bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen beigetragen. Barrieren nerven aber nicht nur auf dem Bürgeramt, sondern auch beim Eingang zu dem tollen neuen Klamottenladen um die Ecke. Menschen mit Behinderungen sind eben nicht nur Bürgerinnen, die öffentliche Institutionen besuchen, sondern sie sind selbstverständlich auch Kundinnen. Und auch als solche dürfen sie wegen ihrer Einschränkungen nicht länger diskriminiert werden. Die Regierung muss jetzt endlich Farbe bekennen und die Blockade beenden, um das Vertrauen der 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht völlig zu verspielen“, so das Statement von Corinna Rüffer.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zu Presseberichten, wonach das Innen- und Wirtschaftsministerium den Reformprozess zum Behindertengleichstellungsgesetz blockieren, hat sich Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, zu Wort gemeldet. Mit der Blockade von mehr Barrierefreiheit durch die Ministerien mache Alexander Dobrindt und Katherina Reiche da weiter, wo Lindner und Buschmann aufgehört haben. "Die Bundesregierung wollte die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit beschließen. Schwarz-Rot ist allerdings gerade dabei, das selbst gesteckte Ziel zu reißen: Medienberichten zufolge soll das BGG zwar noch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts am 6. August stehen, aber niemand, der von den Reformen betroffen sein wird, hat bislang einen Entwurf für das Gesetzesvorhaben zu Gesicht bekommen", erklärte Corinna Rüffer.
Verbände wie der Deutsche Behindertenrat monieren nach Ansicht von Corinna Rüffer zurecht, dass politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen anders aussehen muss und erinnerten die Koalitionspartner an den legitimen Anspruch „Nichts über uns ohne uns“. „Angesichts dessen sollte die Regierung ihr Straucheln eingestehen und die BGG-Reform um einige Wochen verschieben. So ärgerlich es ist: Eine angemessene Frist für die Stellungnahmen der Verbände ist nötig. Alles andere wäre eine reine Beteiligungs-Show. Schon während der Ampel-Koalition war die Reform des BGG auf unsere Initiative hin das zentrale Vorhaben im Bereich der Barrierefreiheit. Es ging und geht darum, auch private Anbieter zur Herstellung von Barrierefreiheit oder mindestens zu sogenannten ‚angemessenen Vorkehrungen‘ zu verpflichten. Das bedeutet konkret: Wenn jemand im Rollstuhl nicht in ein Restaurant kann, muss der Betreiber eine mobile Rampe bereitstellen. Wenn eine blinde Person die Speisekarte nicht lesen kann, muss das Personal sie vorlesen. Solche praktischen Lösungen kosten wenig, helfen aber enorm. Das Vorhaben war bereits sehr weit fortgeschritten. Der Referentenentwurf wurde zwischen den Ampel-Ministerien diskutiert, wurde dann aber von den beiden FDP-geführten Ministerien für Finanzen und für Justiz blockiert“, berichtet die Grünen-Politikerin.
„Es ist aus Sicht der Betroffenen darum nicht nur traurig, sondern zutiefst ärgerlich, dass gegen die eigenen Absprachen des 100-Tage-Programms von Schwarz-Rot nun Innen- und Wirtschaftsministerium in die Rolle der Blockierer geschlüpft sind. Laut Presseberichten haben die Häuser von Minister Dobrindt und Ministerin Reiche der Einleitung der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) widersprochen. Menschen mit Behinderungen haben aber ein Recht darauf, in unserer Gesellschaft überall dabei sein zu können – egal, ob sie nun einen Rollstuhl benutzen, sehbehindert sind oder Lernschwierigkeiten haben und auf Leichte Sprache angewiesen sind. Genau das bedeutet Inklusion. Das BGG hat seit der Einführung vor mehr als 20 Jahren zum Abbau von Barrieren bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen beigetragen. Barrieren nerven aber nicht nur auf dem Bürgeramt, sondern auch beim Eingang zu dem tollen neuen Klamottenladen um die Ecke. Menschen mit Behinderungen sind eben nicht nur Bürgerinnen, die öffentliche Institutionen besuchen, sondern sie sind selbstverständlich auch Kundinnen. Und auch als solche dürfen sie wegen ihrer Einschränkungen nicht länger diskriminiert werden. Die Regierung muss jetzt endlich Farbe bekennen und die Blockade beenden, um das Vertrauen der 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht völlig zu verspielen“, so das Statement von Corinna Rüffer.





Achtung – Satire!
§ 12a Barrierefreiheit privater Anbieter
(1) Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr bestimmt sind, sollen ihre Einrichtungen und Angebote nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen barrierefrei gestalten, soweit dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten möglich ist.
(2) Die Pflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn
1. der betroffene Betrieb nicht mehr als zehn Beschäftigte hat,
2. die Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Aufwand verbunden wäre, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum erwartbaren Bedarf steht,
3. historische oder denkmalpflegerische Belange einer baulichen Veränderung entgegenstehen, oder
4. andere wichtige betriebliche Gründe eine Umsetzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen.
(3) Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der private Anbieter ersatzweise angemessene Vorkehrungen anbieten, soweit diese im Einzelfall praktikabel erscheinen. Angemessene Vorkehrungen können insbesondere sein:
1. das Vorlesen von Speisekarten durch Personal,
2. die Bereitstellung einer mobilen Rampe, soweit diese ohne unverhältnismäßigen Aufwand gelagert und genutzt werden kann,
3. der telefonische Vorabkontakt mit betroffenen Personen zur individuellen Klärung von Zugangsmöglichkeiten.
(4) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 3 treten frühestens zum 1. Januar 2035 in Kraft. Für bestehende Gebäude, Anlagen und Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2045, sofern keine öffentlichen Fördermittel für den barrierefreien Umbau in Anspruch genommen wurden.
(5) Die Durchsetzung der Verpflichtungen erfolgt im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen der Anbieter sowie über eine bundesweit einzurichtende Schlichtungsstelle für Barrierefragen. Eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche nach diesem Paragraphen ist ausgeschlossen.
Laut Ministerien, ist das Gesetz noch in der Abstimmung (Vorwurf der Blockade des Behindertengleichstellungsgesetz) … 100 Tagesziel verfehlt, aber waren die 100 Tage nicht auch ein klein wenig überladen?