Menu Close

Ministerien blockieren Barrierefreiheit: Dobrindt und Reiche machen weiter, wo Lindner und Buschmann aufgehört haben

Corrina Rüffer
Corrina Rüffer
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zu Presseberichten, wonach das Innen- und Wirtschaftsministerium den Reformprozess zum Behindertengleichstellungsgesetz blockieren, hat sich Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, zu Wort gemeldet. Mit der Blockade von mehr Barrierefreiheit durch die Ministerien mache Alexander Dobrindt und Katherina Reiche da weiter, wo Lindner und Buschmann aufgehört haben. "Die Bundesregierung wollte die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit beschließen. Schwarz-Rot ist allerdings gerade dabei, das selbst gesteckte Ziel zu reißen: Medienberichten zufolge soll das BGG zwar noch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts am 6. August stehen, aber niemand, der von den Reformen betroffen sein wird, hat bislang einen Entwurf für das Gesetzesvorhaben zu Gesicht bekommen", erklärte Corinna Rüffer.

Verbände wie der Deutsche Behindertenrat monieren nach Ansicht von Corinna Rüffer zurecht, dass politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen anders aussehen muss und erinnerten die Koalitionspartner an den legitimen Anspruch „Nichts über uns ohne uns“. „Angesichts dessen sollte die Regierung ihr Straucheln eingestehen und die BGG-Reform um einige Wochen verschieben. So ärgerlich es ist: Eine angemessene Frist für die Stellungnahmen der Verbände ist nötig. Alles andere wäre eine reine Beteiligungs-Show. Schon während der Ampel-Koalition war die Reform des BGG auf unsere Initiative hin das zentrale Vorhaben im Bereich der Barrierefreiheit. Es ging und geht darum, auch private Anbieter zur Herstellung von Barrierefreiheit oder mindestens zu sogenannten ‚angemessenen Vorkehrungen‘ zu verpflichten. Das bedeutet konkret: Wenn jemand im Rollstuhl nicht in ein Restaurant kann, muss der Betreiber eine mobile Rampe bereitstellen. Wenn eine blinde Person die Speisekarte nicht lesen kann, muss das Personal sie vorlesen. Solche praktischen Lösungen kosten wenig, helfen aber enorm. Das Vorhaben war bereits sehr weit fortgeschritten. Der Referentenentwurf wurde zwischen den Ampel-Ministerien diskutiert, wurde dann aber von den beiden FDP-geführten Ministerien für Finanzen und für Justiz blockiert“, berichtet die Grünen-Politikerin.

„Es ist aus Sicht der Betroffenen darum nicht nur traurig, sondern zutiefst ärgerlich, dass gegen die eigenen Absprachen des 100-Tage-Programms von Schwarz-Rot nun Innen- und Wirtschaftsministerium in die Rolle der Blockierer geschlüpft sind. Laut Presseberichten haben die Häuser von Minister Dobrindt und Ministerin Reiche der Einleitung der Verbändeanhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) widersprochen. Menschen mit Behinderungen haben aber ein Recht darauf, in unserer Gesellschaft überall dabei sein zu können – egal, ob sie nun einen Rollstuhl benutzen, sehbehindert sind oder Lernschwierigkeiten haben und auf Leichte Sprache angewiesen sind. Genau das bedeutet Inklusion. Das BGG hat seit der Einführung vor mehr als 20 Jahren zum Abbau von Barrieren bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen beigetragen. Barrieren nerven aber nicht nur auf dem Bürgeramt, sondern auch beim Eingang zu dem tollen neuen Klamottenladen um die Ecke. Menschen mit Behinderungen sind eben nicht nur Bürgerinnen, die öffentliche Institutionen besuchen, sondern sie sind selbstverständlich auch Kundinnen. Und auch als solche dürfen sie wegen ihrer Einschränkungen nicht länger diskriminiert werden. Die Regierung muss jetzt endlich Farbe bekennen und die Blockade beenden, um das Vertrauen der 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht völlig zu verspielen“, so das Statement von Corinna Rüffer.

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
2 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
Ralph Milewski
30.07.2025 14:39

Achtung – Satire!

§ 12a Barrierefreiheit privater Anbieter

(1) Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr bestimmt sind, sollen ihre Einrichtungen und Angebote nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen barrierefrei gestalten, soweit dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten möglich ist.

(2) Die Pflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn

1. der betroffene Betrieb nicht mehr als zehn Beschäftigte hat,
2. die Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Aufwand verbunden wäre, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum erwartbaren Bedarf steht,
3. historische oder denkmalpflegerische Belange einer baulichen Veränderung entgegenstehen, oder
4. andere wichtige betriebliche Gründe eine Umsetzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen.

(3) Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der private Anbieter ersatzweise angemessene Vorkehrungen anbieten, soweit diese im Einzelfall praktikabel erscheinen. Angemessene Vorkehrungen können insbesondere sein:

1. das Vorlesen von Speisekarten durch Personal,
2. die Bereitstellung einer mobilen Rampe, soweit diese ohne unverhältnismäßigen Aufwand gelagert und genutzt werden kann,
3. der telefonische Vorabkontakt mit betroffenen Personen zur individuellen Klärung von Zugangsmöglichkeiten.

(4) Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 3 treten frühestens zum 1. Januar 2035 in Kraft. Für bestehende Gebäude, Anlagen und Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2045, sofern keine öffentlichen Fördermittel für den barrierefreien Umbau in Anspruch genommen wurden.

(5) Die Durchsetzung der Verpflichtungen erfolgt im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen der Anbieter sowie über eine bundesweit einzurichtende Schlichtungsstelle für Barrierefragen. Eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche nach diesem Paragraphen ist ausgeschlossen.

Zuletzt bearbeitet am 11 Monate zuvor von Ralph Milewski
Klaus K
30.07.2025 08:55

Laut Ministerien, ist das Gesetz noch in der Abstimmung (Vorwurf der Blockade des Behindertengleichstellungsgesetz) … 100 Tagesziel verfehlt, aber waren die 100 Tage nicht auch ein klein wenig überladen?