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Gute Nachricht für Sitzplatzreservierung für Schwerbehinderte bei der Deutschen Bahn

Logo des DBSV
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Foto: DBSV

Berlin (kobinet) Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat gute Nachrichten für blinde und sehbehinderte Reisende zu vermelden: „Mit dem Fahrplanwechsel Winter 2025/26 hat die Deutsche Bahn eine wichtige Verbesserung bei der Ticketbuchung umgesetzt. Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B konnten bereits bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei reservieren. Neu ist, dass diese kostenfreie Sitzplatzreservierung nun direkt bei der Online-Buchung des Tickets erfolgen kann. Bislang war dies ausschließlich über die Mobilitätsservice-Zentrale oder in den DB-Reisezentren und -Agenturen möglich.“ So heißt es im neuesten Newsletter des Verbands dbsv-direkt.

Arbeit für Vollzeit aber Geld nur für Ehrenamt

Eine Front bunter mehrgeschossiger Häuser dahinter zwei Kirchtürme
Markt der Lutherstadt Wittenberg mit Stadtkirche
Foto: H. Smikac

MAGDEBURG (kobinet) Bis vor kurzem war Barbara Kaiser Behindertenbeauftrage der Lutherstadt Wittenberg. Sie hat, wie sie in einem Bericht der mdr-Sendung „Sachsen Anhalt heute“ erklärt. diesen Job geliebt. Aber nun hat sie ihn hingeworfen. Der Grund dafür: Eigentlich hätte sie als Behindertenbeauftragte Arbeit für einen Vollzeitjob, Geld gibt es jedoch, entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt, nur für ein Ehrenamt.  Der ganze mdr-Bericht ist unter diesem Link anzusehen.

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Halbe Schritte reichen nicht

Dennis Sonne am Rednerpult im Landtag von NRW
Dennis Sonne am Rednerpult im Landtag von NRW
Foto: Dennis Sonne

Berlin / Düsseldorf (kobinet) Der am 11. Februar 2026 vorgestellte Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) stößt nicht nur auf Bundesebene auf deutliche Kritik. Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Dennis Sonne (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Pläne als „nicht ausreichend, um echte Gleichstellung im Alltag herzustellen“. Zwar enthalte der Entwurf Verbesserungen für Bundesbehörden, doch bleibe er bei der entscheidenden Frage verbindlicher Verpflichtungen für die Privatwirtschaft hinter den Erwartungen zurück.

Paritätischer: Vorgeschlagene Reform verschlechtert Situation behinderter Menschen

Logo des Gesamtverband des Paritätischen
Logo des Gesamtverband des Paritätischen
Foto: Paritätischer Gesamtverband

Berlin (kobinet) Aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Februar 2026 hat sich auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wie folgt geäußert: „Dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Barrierefreiheit auch bei privaten Unternehmen vorlegt, ist ein längst überfälliger Schritt. Barrierefreier Zugang ins Kino, ins Hotel, in die Apotheke: Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr schlecht aufgestellt. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Gesellschaft die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bereits jetzt leben etwa 16 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung. Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre.“

iXNet im Gespräch mit Christina Marx von der Aktion Mensch zur Inklusion

Logo: iXNET
Logo: iXNET
Foto: iXNET

Berlin/Bonn (kobinet) In der aktuellen Folge des iXNet-Podcasts spricht Andreas Brüning mit Christina Marx, Sprecherin und Mitglied der Geschäftsleitung der Aktion Mensch, über Inklusion als gesellschaftliche Daueraufgabe. „Marx macht deutlich: Die zentralen Sorgen von Menschen mit Behinderung ähneln denen vieler anderer – Gesundheit, Wohnen und Arbeit. Doch Barrierefreiheit entscheidet darüber, ob Teilhabe gelingt oder verwehrt bleibt. Besonders kritisch blickt sie auf den Arbeitsmarkt. Trotz Fachkräftemangels sind tausende schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker arbeitslos – nicht aus Mangel an Qualifikation, sondern wegen Vorbehalten und struktureller Hürden. Marx wirbt für mehr Offenheit, flexible Arbeitsmodelle und den Mut, Begegnungen zu ermöglichen“, heißt es u.a. in der Ankündigung des Podcast.

FocusCP rehaKIND 2026 hat alle Erwartungen übertroffen

Menschen mit Rollstuhl und Verbänden  bei   Beratugnsgesprächen
Rehabilitation hilft
Foto: Pixabay/PublicDomainPictures

DORTMUND (kobinet) Vom 4. bis 6. Februar 2026 wurde Dortmund zum bundesweiten Treffpunkt für eine neue Kultur der Kindermedizin: Der Kongress FocusCP rehaKIND brachte in der Messe Dortmund bereits zum dritten Mal alle Akteurinnen und Akteure zusammen, die an der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen beteiligt sind – und vor allem jene, um  die es geht: die Familien selbst. Drei Tage lang wurde diskutiert, gelernt, ausprobiert, zugehört und gemeinsam weitergedacht.

Kniefall vor der Wirtschaft: Diskriminierer statt Diskriminierte werden geschützt

Logo der taz
Logo der taz
Foto: taz

Berlin (kobinet) „Viele behinderte Menschen können es nicht mehr hören, wenn Ver­tre­te­r*in­nen der Politik oder Verwaltung schwadronieren, wie wichtig der Abbau der Barrieren in den Köpfen ist. Spätestens seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Anfang der Woche ist klar, wo die größten Barrieren in den Köpfen bestehen. Und vor allem, dass umfassende Barrierefreiheit derzeit von der Bundesregierung nicht gewollt ist.“ So fasst der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul seine Meinung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in einem Gastkommentar in der taz zusammen und betont: „Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG schützt Diskriminierer und nicht Diskriminierte. Dazu werden Unternehmen auch noch aus der Pflicht zur Barrierefreiheit entlassen.“

Senioren-Union fordert verbindliche und umfassende Barrierefreiheit

Mann mit weißem Haar im dunklen Anzug mit weißem Hemd und schwarzem Schlips
Pressefoto von Hubert Hüppe
Foto: René Golz

Berlin (kobinet) Die Senioren-Union der CDU Deutschlands fordert zu dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes mehr verbindliche Barrierefreiheit auch im privaten und vor allem im Gesundheitsbereich. Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Hubert Hüppe, erklärte hierzu: „Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgestzes (BGG) ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt – aber sie darf nicht bei guten Absichtserklärungen stehen bleiben. In einer älter werdenden Gesellschaft ist Barrierefreiheit eine Frage des Menschenrechtes auf Teilhabe. Der Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen sowie zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen jeder Art muss ausnahmslos und flächendeckend barrierefrei sein. Aber auch der private Bereich darf faktisch nicht völlig außen vor bleiben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen weiterhin an Stufen, fehlenden Aufzügen oder unverständlicher Kommunikation scheitern.“

Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Zeichnung eines Lehrers an einer Tafel. Davor sitzen die Schüler einer Grudnschulklasse
Von Beginn an richtig lernen
Foto: Alexandra_Koch In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

BERLIN (kobinet) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat angekündigt, Zulassungen zu Integrationskursen für Asylsuchende, EU-Bürgern, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Geduldete zu stoppen. Das wird durch den Paritätischen vehement kritisiert, denn dies bedeutet konkret, dass rund 130.000 potentielle Teilnehmende, die das BAMF für dieses Jahr erwartet, keinen Zugang zu den Angeboten haben werden. „Das ist eine katastrophale integrationspolitische Fehlentscheidung, die sofort zurückgenommen werden muss. Integrationskurse sind weit mehr als Deutschunterricht. Sie sind die Grundlage dafür, dass zugewanderte Menschen Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Arbeit erhalten. Wer ihnen diese Kurse verweigert, verbaut ihnen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und drängt sie in den Niedriglohnsektor, unabhängig von ihren mitgebrachten Qualifikationen., erklärt Dr. Joachim Rock, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes zu dieser Ankündigung.

Drittgrößtes Team fährt zu den Paralympischen Winterspielen

Monoskifahrerin mit einem Ski bei der Abfahrt
Monoski-Paralympics-Siegerin Anna-Lena Forster auf der Piste
Foto: Tom Weller / DBS

FRECHEN (kobinet) Mit der drittgrößten deutschen Mannschaft in der Geschichte der Paralympischen Winterspiele wird sich das Team Deutschland Paralympics auf den Weg nach Mailand und Cortina 2026 machen – und bei den am 6. März beginnenden Spielen in so vielen Sportarten vertreten sein. Das Team besteht aus zehn Athletinnen sowie 28 Athleten. Exakt die Hälfte der Mannschaft feiert paralympische Premiere, darunter allein 13 Para Eishockeyspieler. Jörg Wedde ist mit 60 Jahren der älteste Athlet des Team D Paralympics. Der Jüngste kommt ebenfalls aus der Sportart Para Eishockey: Jano Bussmann feiert im Laufe der Paralympics seinen 19. Geburtstag – bei der letzten Teilnahme 2006 war er somit noch gar nicht geboren. Hinzu kommen sieben Guides. Erfahrenste Athletin ist Andrea Eskau, die seit 2008 an acht Paralympischen Spielen im Sommer und Winter teilgenommen hat – nur die Paralympics in Peking 2022 verpasste Eskau, die neben der Sportart Para Ski nordisch auch im Para Radsport aktiv ist. In Italien erlebt die 54-Jährige ihre neunten Paralympics. Mit Blick auf den Winter hat hingegen Andrea Rothfuss die Nase vorne: Die 14-fache paralympische Medaillengewinnerin geht bei den sechsten Winter-Paralympics in Serie an den Start, angefangen 2006 in Turin.

BGG-Entwurf: Einfach weiße leere Blätter als Stellungnahmen abgeben!?

Verschiedenen Menschen mit leeren Blättern in ihren Händen
Verschiedenen Menschen mit leeren Blättern in ihren Händen
Foto: Sigrid Arnade KI generiert

Berlin (kobinet) „Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte in Behindertenbenachteiligungsgesetz (BBG) umbenannt werden.“ Mit diesem kreativen Vorschlag reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf die weitere Verschlechterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Schon im Entwurf vom November 2025 wurde privaten Unternehmen zugesichert, keinerlei Maßnahmen ergreifen zu müssen, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf sind zudem Beweiserleichterungen entfallen und selbst staatliche Stellen müssen unabhängig vom tatsächlichen Schaden maximal 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. „Trotz all der kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zum Novemberentwurf sind die Grausamkeiten nicht etwa reduziert, sondern im Gegenteil noch potenziert worden,“ konstatiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. „Die Verbände hätten statt durchgearbeiteter Stellungnahmen einfach leere weiße Blätter abgeben sollen – das Resultat wäre vermutlich dasselbe. Aber wir hätten Ressourcen sparen können“.

35 Jahre Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben: Selbstbestimmung, Inklusion und Empowerment

Logo: 35 Jahre JZsL
Logo: 35 Jahre JZsL
Foto: JZsL

Jena (kobinet) Heute, am 13. Februar 2026, feiert das Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen sein 35jähriges Bestehen. Dies ist nicht nur ein Grund zu feiern, sondern für Karl-Heinz Miederer, der seit vielen Jahren eng mit den Aktiven aus Jena zusammenarbeitet, ein Grund zum Gratulieren sowie zurück und voraus zu blicken. Im Folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten die Glückwünsche von Karl-Heinz Miederer vom Erlanger Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, das eine enge Partnerschaft mit dem Jenaer Zentrum pflegt.

Verbindliche Rechte, statt unverbindlicher Ankündigungen.

Wappen Bundesland Niedersachsen
Wappen Niedersachsen
Foto: Gemeinfrei, public domain

HANNOVER (kobinet) „Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.“ stellt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Annetraut Grote fest. Die BGG-Reform bleibt nach Einschätzung der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit fordern substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weit hinter dem Anspruch an echte Barrierefreiheit zurück.

BGG-Reform verfehlt den Anspruch auf echte Barrierefreiheit

Logo des ABiD
ABiD Logo
Foto: ABiD

BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als unzureichend und politisch enttäuschend. Die Novelle bleibt deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame und verbindliche Barrierefreiheit notwendig wäre. Für Millionen Menschen mit Behinderungen, so wird seitens des ABiD betont, entscheidet sich Teilhabe nicht in Gesetzesbegründungen, sondern im Alltag: an der Stufe vor dem Restaurant, in der Arztpraxis ohne Aufzug, auf einer digitalen Plattform ohne barrierefreie Navigation oder in öffentlichen Gebäuden ohne Leitsysteme. Genau hier hätte das Gesetz klare, umfassende und verbindliche Standards festschreiben müssen.

BeB fordert verbindliche Standards für Barrierefreiheit

Logo des BeB
Logo des BeB
Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe

BERLIN (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich als überfällige Nachbesserung in vielen Bereichen: Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten bis 2035 weitgehend und bis 2045 vollständig barrierefrei zu gestalten. Auch die geplante Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren stellen wichtige Fortschritte dar. Zudem ist der Einstieg in eine Verpflichtung privater Anbieter vorgesehen, im Einzelfall sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ – etwa mobile Rampen oder individuelle Unterstützungsleistungen – zu treffen.

Vertane Chance – BGG-Reform verkommt zum Reförmchen

Logo der ISL
ISL
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sieht in dem am 11. Februar 2026 im Kabinett beschlossenen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eine vertane Chance. Der Wille zur echten Veränderung sei nicht erkennbar. Viele Verbände, unter anderem auch die ISL, kritisierten schon im Dezember 2025 in ihren Stellungnahmen den Entwurf zum BGG. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft blieb dieser deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im Gesetzesentwurf wird zwar festgeschrieben, dass auch die Privatwirtschaft Barrierefreiheit herstellen müsse. Jedoch wird es im weiteren Verlauf gleich wieder negiert, in dem jegliche bauliche Veränderungen oder Anpassungen an Dienstleistungen als unzumutbare Belastung deklariert werden. Ebenso ist zwar die Möglichkeit der Feststellung einer Diskriminierung gegeben, diese bleibt für Privatunternehmen ohne wirkliche Konsequenz. Schadensersatz sieht das Gesetz nämlich nicht vor, kritisiert die ISL.

BGG-Reform: Kein wirksamer Diskriminierungsschutz, dafür mehr Rechtsunsicherheit

Logo des advd
Logo des advd
Foto: advd

Berlin (kobinet) „Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern.“ So fasst der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) seine Einschätzung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zusammen.

Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inklusion mit Lücken

Heike Heubach
Heike Heubach
Foto: Deutscher Bundestag

Berlin (kobinet) Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hat sich die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion Heike Heubach mit einem Statement zu Wort gemeldet. Sie schreibt: „Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche – vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch. In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen.“

BGG-Reform: Ein vergiftetes Geschenk – Bundeskabinett zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft

Sharepic: BGG Reform: Ein vergiftetes Geschenk
Sharepic: BGG Reform: Ein vergiftetes Geschenk
Foto: AbilityWatch

Berlin (kobinet) „BGG-Reform: Ein vergiftetes Geschenk – Bundeskabinett zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft“, so bringt das Aktionsbündnis AbilityWatch die Kritik am Kabinettsbeschluss für die Gesetzesreform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), durch das eigentlich ein Sprung nach vorne in Sachen Barrierefreiheit erreicht werden sollte, auf den Punkt. „Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. AbilityWatch warnt: Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit“, heißt es weiter auf der Internetseite von AbilityWatch.

Auch die Privatwirtschaft muss barrierefrei werden!

Logo der Lebenshilfe
Logo der Lebenshilfe
Foto: Lebenshilfe

Berlin (kobinet) Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren. Das ist ein großer Fortschritt. Der Gesetzesentwurf hat allerdings noch erhebliche Schwachstellen, die im parlamentarischen Verfahren behoben werden müssen. So sieht die Reform keine umfängliche Verpflichtung privater Unternehmen zur Barrierefreiheit vor. Auch umfasst der Anspruch auf angemessene Vorkehrungen leider keine baulichen Veränderungen und muss innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden.

Brailleschrift ist immens wichtig

Zeichnung eines Stapels von vier Büchern, die von einem Kopfhörer zusammengehalten werden
Hörbücher sind Wege zu Wissen und Literatur
Foto: Mohamed_hassan In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

MARBURG (kobinet) Aus dem Alltag vieler blinder und sehbehinderter Menschen ist die Brailleschrift nicht wegzudenken und erfreut sich trotz alternativer Angebote wie Sprachausgaben verschiedenster Art immer noch großer Beliebtheit. Im vergangenen Jahr wurde ihr 200-jähriges Jubiläum gefeiert. In einer neuen DVBS-Podcast-Folge ist das DVBS-Mitglied Andrea Katemann zu Gast. Im Podcast spricht sie über die verschiedenen Arten der Brailleschrift und darüber, welche Bedeutung diese für sie ganz persönlich hat. Außerdem blickt sie gemeinsam mit ihren Gästen zurück auf das Jubiläumsjahr „Braille 200“ und berichtet über die vielfältigen Möglichkeiten, Brailleschrift zu lernen und Literatur zu lesen. Auch diese DVBS-Podcast ist direkt auf der Website des DVBS zu hören.

Neuer Schub durch Projekt „Nicht ohne uns!“

Elf Personen mit Medaillen um dem Hals und einem blauen Sportdress, das auf der Rückseite die Aufschrift Co-Trainer trägt
Ausbildung von Co-Trainerinnen und Co-Trainern erfolgreich abgeschlossen
Foto: picture alliance / DBS

FRECHEN (kobinet) Aufgabe des Projekts „Nicht ohne uns!“, das der Deutsche Behindertensportverband (DBS) gemeinsam mit dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) und dem Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport Mecklenburg-Vorpommern (VBRS-MV) durchgeführt hat, ist es, nicht einfach nur dabei sein, sondern auf Augenhöhe agieren und selbst Verantwortung übernehmen. Im Rahmen dieses Projektes wurden bisher insgesamt 130 Menschen mit geistiger Behinderung zu Co-Trainerinnen und Co-Trainern ausgebildet Nach drei erfolgreichen Jahren wird das Projekt in den Landesverbänden weitergeführt. „Nicht ohne uns!“ wurde ursprünglich vom Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband (BBS) ins Leben gerufen.

Mobile Barrieren erschweren den digitalen Alltag

Grafische Übersicht mit im Text angeführten Zahlen.
Moderne Kommunikation mit vielen Barrieren für alle
Foto: AccessiWay

HAMBURG (kobinet) Der jüngsten Mobile Accessibility-Umfrage zufolge sind mobile Barrieren Alltag: 64,3 Prozent kämpfen mit Apps, Shops und Portalen auf dem Smartphone. Auch Digital Natives sind betroffen: Fast 60 Prozent der 18- bis 29-Jährigen haben Schwierigkeiten bei der mobilen Nutzung. Werbung, Layout und kleine Bedienelemente sind die größten mobilen Hürden.

Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch lädt zum Austausch ein

info Zeichen
info schwarz
Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch lädt Fachkräfte und Engagierte aus dem Feld der Behindertenhilfe zu einem Fachaustausch ein. Die Kommission wird ihre Arbeit zum Thema Menschen mit Behinderungen vorstellen, zum Thema sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend informieren und diskutieren, wie eine Kooperation aussehen kann, die Betroffenen zur Anerkennung von Unrecht und Leid durch vertrauliche Anhörungen bei der Kommission verhilft. Das Austauschtreffen findet am 5. März 2026 von 11:00 bis maximal 12:30 online statt. Darauf haben Britta Schade, Barbara Kavemann, Julia Gebrande und Sonja Gerth die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.

Rolle rückwärts in Sachen schulische Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern

Flagge Bundesland  Mecklenburg-Vorpommern
Flagge Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Gemeinfrei, public domain

Schwerin (kobinet) In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit nicht nur heftig über die schulische Inklusion gestritten, sondern ist geplant den Zeitpunkt für die vollständige Inklusion von Schüler*innen mit Lernbehinderungen weiter zu verschieben. „Die speziellen Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen sollen in reguläre Bildungseinrichtungen aufgehen, das sehen Pläne für die Inklusion vor. Der Termin der Schließung ist bisher für 2030 vorgesehen, er wurde in der Vergangenheit bereits verschoben. Eltern allerdings fürchten um die Chancen ihrer Kinder, wenn sie an regulären Schulen unterrichtet werden sollen. Auch AfD und CDU haben sich gegen die geplante flächendeckende Schließung bis 2030 ausgesprochen“, heißt es in einem Bericht des NDR. In dem Bericht wird auch deutlich, dass die geplante weitere Verschiebung der Inklusion eine Reaktion auf den Druck der AfD ist, denn im Herbst finden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt.

Digitale Vortragsreihe zu sozialrechtlichen Themen des SOVD

Logo SOVD
Logo SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
Foto: SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Hannover (kobinet) Von Februar bis Juni 2026 bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Niedersachsen, monatlich einen Vortrag zu sozialrechtlichen Themen über die Plattform Zoom an. Neben den Vorträgen gibt es auch Zeit für Fragen. Alle Vorträge sind kostenlos und finden von 16:00 – 17:00 Uhr statt.

Regierungsentwurf zur BGG-Reform ist vertane Chance für eine inklusive Gesellschaft

Corrina Rüffer
Corrina Rüffer
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zum Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hat sich auch Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet: „Man hatte schon nicht mehr damit gerechnet: Die Bundesregierung hat heute – nach einem Dreivierteljahr – die als Teil ihres 100-Tage-Sofortprogramms angekündigte Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes durchs Kabinett gebracht. Zuvor war der Punkt monatelang von einer Tagesordnung zur nächsten geschoben worden. Wenn dieses Rumgeeiere wenigstens einen großen Wurf zum Gegenstand gehabt hätte. Aber was Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Innenminister Alexander Dobrindt da so lange erfolgreich blockierten, war und ist angesichts der Anforderungen an eine moderne und barrierefreie Gesellschaft ein ganz schwaches Papierchen.“

Schlechter Gesetzentwurf für BGG-Reform passt zum Zeitgeist

Dr. Sigrid Arnade in Berlin
Arnade
Foto: ISL e.V.

Berlin (kobinet) Nach Ansicht der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade passt der heute am 11. Februar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz zum Zeitgeist. Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden. Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun von den Bundestagsabgeordneten beraten werden muss und hoffentlich noch entscheidet verändert wird, konzentriert Sigrid Arnade auf den Schutz von Unternehmen statt der Diskriminierten und auf die begrenzten Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. 

Technik allein ist nicht die ganze Lösung von Problemen

Seitentür eines Autos mit der Aufschrift Polizei
Polizei im Einsatz
Foto: TechLine In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

MÜNCHEN (kobinet) Am heutigen Europäischer Tag des Notrufs steht die europaweite Notrufnummer 112 im Mittelpunkt. Für den Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ist dieser Tag Anlass für eine kritische Zwischenbilanz. Während Bayern technologische Fortschritte bei Apps und Krisendiensten macht, gefährden nach Einschätzung des LVBYGL strukturelle Mängel in der polizeilichen Einsatzstrategie und die prekäre Finanzierung von Dolmetscherleistungen die Sicherheit gehörloser Bürgerinnen und Bürger.

Biadacz/Oellers: Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit

Wilfried Oellers
Wilfried Oellers
Foto: Wilfried Oellers

Berlin (kobinet) Die Bundesregierung hat heute am 11. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Hierzu haben sich Marc Biadacz, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher, und Wilfried Oellers, Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Wort gemeldet. Ihrer Ansicht nach hält die CDU/CSU Wort und sorgt für mehr Barrierefreiheit.

Ableismus – Jenseits der Systeme

Symbolische Szene mit zwei getrennten Seiten: links Menschen auf Zahnrädern vor einer Stadt, rechts ein Mann im Rollstuhl und eine Frau mit Gehstock auf isoliertem Boden, dazwischen ein tiefer Riss.
Ableismus jenseits der Systeme
Foto: Ralph Milewski / KI

Fladungen (kobinet) Die Frage, warum Menschen mit Behinderung in nahezu allen Gesellschaften als Problem, Ausnahme oder Belastung behandelt werden, wird meist mit Verweisen auf politische oder wirtschaftliche Systeme beantwortet. Mal gilt der Kapitalismus als Ursache, weil er Menschen nach Produktivität sortiere. Mal der Sozialismus, weil er den normierten Kollektivmenschen erzeuge. Mal die autoritäre Herrschaft, weil sie Abweichung nicht dulde. Doch je weiter der Blick wird, desto weniger trägt diese Zuordnung. Das Grundmuster, Bewertung nach Nützlichkeit, Heroisierung der Helfenden, Trennung der Abweichenden, erscheint unabhängig von der jeweiligen Ordnung. Vielleicht liegt der Ursprung nicht im System, sondern im Menschenbild selbst.

BGG-Reform: Trotz punktueller Verbesserungen eine Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft

Jürgen Dusel
Jürgen Dusel
Foto: Henning Schacht

Berlin (kobinet) Heute am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, bewertet den Regierungsentwurf für die BGG-Reform, dass einzelne Verbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen könnten, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird.

Chance zu mehr Barrierefreiheit in Deutschland nicht ungenutzt verstreichen lassen

Porträt von Dr. Leander Palleit
Dr. Leander Palleit
Foto: DIM

Berlin (kobinet) Zum heute am 11. Februar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen.“

Ferda Ataman: Reform des Behindertengleichstellungsgesetz ist verpasste Chance

Ferda Ataman
Ferda Ataman
Foto: Sarah Eick

Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute am 11. Februar 2026 den Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung des Bundes: „Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Statt für Reformwillen steht die Bundesregierung damit für Unentschlossenheit: Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig.“

Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz im Kabinett beschlossen

Symbol Paragrafenzeichen
Symbol Paragraf
Foto: omp

Berlin (kobinet) „Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern.“ So heißt es in einer Presseinformation der Bundesregierung, die heute am 11. Februar 2026 im Kabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen hat. Damit wird der Gesetzentwurf nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag geleitet. Getitelt hat die Bundesregierung ihre Presseinformation mit dem Slogan „Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung“. Wieviel mehr Teilhabe und Selbstbestimmung wirklich in dem Gesetzenwurf steckt, das konnte bei der Veröffentlichung des Berichtes noch nicht beurteilt werden, da der genaue Text noch nicht vorlag.

Was ist da in Stuttgart los? Viele Kinder plötzlich ohne Schul-Assistenz

Daumen unten
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Foto: Irina Tischer

Stuttgart (kobinet) „Von heute auf morgen gibt es für viele Kinder in sonderpädagogischen Bildungszentren in Stuttgart keine Schulbegleitung mehr. In den Schulen ist man fassungslos. Die Stadt sucht nach Lösungen.“ So heißt es in einem Bericht des SWR über das Chaos und die Härten, die für behinderte Kinder, Eltern und Lehrer*innen in Stuttgart durch die plötzliche Kündigung eines Vertrags zur Schulassistenz mit der AWO entstanden ist. „Am späten Mittwochnachmittag, teils auch erst am Abend, seien die Schulen vom Träger, dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), informiert worden, dass die Stadt Stuttgart den Rahmenvertrag mit dem ASB gekündigt habe – weswegen die Mitarbeiter die Eingliederungshilfe ab sofort nicht mehr leisten könnten, sagte Anna Linder vom Gesamtelternbeirat Stuttgart dem SWR. Die Schulen hätten bis in den späten Abend die Eltern abtelefoniert, um über die Situation zu informieren“, heißt es weiter im SWR-Bericht vom 6. Februar 2026. Dieses Beispiel zeigt, wie schnell nach Worten Fakten geschaffen werden können, denn kürzlich hatte der Stuttgarter Oberbürgermeister Nopper den „Abschied vom Schareffenland“ im Hinblick auf Teilhabeleistungen verkündet.

Wird heute der Gesetzentwurf zur BGG-Reform im Kabinett beschlossen?

KI mit Brandenburger Tor mit Aufschrift BGG? unter großer Lupe
KI mit Brandenburger Tor mit Aufschrift BGG? unter großer Lupe
Foto: Juliane Harms mit KI gestaltet

Berlin (kobinet) Es ist wieder mal Mittwoch und daher stellen sich viele behinderte Menschen mal wieder die Mittwochsfrage und die lautet: „Wird heute der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und damit für mehr Barrierefreiheit beschlossen?“ Denn mittwochs tage immer das Bundeskabinett, das entsprechende Gesetzesentwürfe der Bundesregierung beschließt und in den Bundestag einbringt. Der Reformentwurf war ursprünglich schon im August 2025 zur Beschlussfassung durch das Bundeskabinett angekündigt worden, dann wurde es Herbst, der 17. Dezember 2025 war anvisiert. Der Winter brach herein, es war von Januar 2026 die Rede, aber immer Pustekuchen, wie es die LIGA Selbstvertretung kommentiert. Und zunehmend wuchs das Unbehagen, dass das Gesetz so geschwächt wird, dass es am Ende nicht viel bringt oder gar kontraproduktiv in einigen Bereichen ist. Doch nun scheinen die Zeichen deutlicher zu sein, dass heute am 11. Februar 2026 der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen werden könnte.

Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit ohne Menschen mit Beeinträchtigungen?

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Weibernetz
Foto: Weibernetz

Kassel (kobinet) Die Enttäuschung bei der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz ist groß: Die lang ersehnte und am 10. Februar 2026 veröffentlichte Studie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) enthält keine Aussagen zu Menschen mit Beeinträchtigungen. „Lediglich im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird dargelegt, dass Kinder mit Behinderungen ein besonders hohes Risiko haben, misshandelt oder missbraucht zu werden. Ansonsten kein Wort zur hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen, Männern, LSBTIQ*-Menschen mit Beeinträchtigungen. Das enttäuscht und ärgert uns maßlos“, erklärte Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz.

Zukunftsfähiger Sozialstaat braucht mutiges Umdenken

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: VdK Bayern

Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Jahresauftaktklausur 2026 mit dem Titel „Zusammen ist unsere Stärke“ ausdrücklich. „Der Sozialstaat muss mutig neu gedacht werden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Statt die Bürgerinnen und Bürger, die ihn finanzieren, als zu teuer oder faul zu diffamieren, muss Politik Privilegien in den Blick nehmen und darf keinen Generalverdacht schüren. Eine solche Entsolidarisierung gefährdet das Vertrauen in unseren Sozialstaat und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Kommunalwahlen in Hessen – neues Heft in Leichter Sprache

Kreuz auf Wahlzettel
Wahlzettel mit Kreuz
Foto: ISL

Frankfurt (kobinet) Am 15. März 2026 sind in Hessen Kommunalwahlen. Damit möglichst viele Menschen selbstbestimmt und informiert wählen können, hat die Katholische Erwachsenenbildung Hessen Landesarbeitsgemeinschaft ein  Heft mit Informationen zur Wahl in Leichter Sprache veröffentlicht. Das Heft heißt: „Kommunal-Wahlen in Hessen. So kann ich mitmachen“.