Berlin (kobinet)
Die Bundes-Regierung will ein Gesetz ändern.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Die Bundes-Regierung hat das am 11. Februar 2026 beschlossen.
Jetzt kommt der Gesetz-Entwurf in den Bundestag.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben einen Plan.
Sie schreiben auf: Was soll sich ändern?
Dort wird weiter darüber gesprochen.
Die Bundes-Regierung sagt: Weniger Barrieren.
Das bedeutet: Mehr Teil-Habe und Selbst-Bestimmung.
Teil-Habe bedeutet: Menschen mit Behinderung können überall mitmachen.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Aber der genaue Text vom Gesetz-Entwurf liegt noch nicht vor.
Deshalb weiß man noch nicht genau: Was steht drin?
Die Bundes-Regierung schreibt in ihrer Presse-Information:
Eine Presse-Information ist eine Nachricht.
Die Nachricht steht in der Zeitung oder im Internet.
In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit Behinderung.
Diese Menschen haben oft Probleme im Alltag.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung brauchen weniger Barrieren.
Barrieren sind Hindernisse.
Ohne Barrieren können sie besser am Leben teil-nehmen.
Sie können dann selbst-bestimmter leben.
Auch andere Menschen haben etwas davon.
Zum Beispiel: Ältere Menschen oder Eltern mit Kinder-Wagen.
Die Bundes-Regierung will das Gesetz ändern.
Es soll mehr Barriere-Freiheit geben.
Das gilt für öffentliche Bereiche.
Und für private Unternehmen.
Neue Regeln für private Unternehmen
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz gibt es seit über 20 Jahren.
Es gilt für Bundes-Behörden.
Bundes-Behörden sind Ämter vom Staat.
Zum Beispiel: Das Arbeits-Amt.
Oder das Finanz-Amt.
Zum Beispiel für Gebäude vom Bund.
Oder für Informationen in Leichter Sprache.
Oder für Informationen in Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache ist eine Sprache mit den Händen.
Menschen bewegen ihre Hände und zeigen damit Wörter.
Für private Unternehmen gab es bisher kaum Regeln.
Das soll sich jetzt ändern.
Private Unternehmen sollen barriere-freier werden.
Zum Beispiel Geschäfte oder Restaurants.
Angemessene Vorkehrungen
Das neue Gesetz hat eine wichtige Regel.
Sie heißt: Angemessene Vorkehrungen.
Das bedeutet:
Private Anbieter sollen im Einzel-Fall helfen.
Einzel-Fall bedeutet: Es geht nur um eine Person.
Oder es geht nur um eine Sache.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Das nennt man: Angemessene Vorkehrungen.
Die Anbieter sollen einfache Lösungen finden.
Zum Beispiel:
Eine Speise-Karte ist eine Liste mit Essen.
Die Lösung soll einfach sein.
Sie soll vor Ort möglich sein.
Die Bundes-Regierung sagt: Es soll nicht viele neue Regeln geben.
Menschen sollen miteinander reden.
Dann finden sie eine Lösung.
Was passiert, wenn ein Anbieter nicht hilft?
Dann gibt es 3 Möglichkeiten.
Die Person mit Behinderung kann eine Schlichtung beantragen.
Bei einer Schlichtung hilft eine Person bei einem Streit.
Die Person hilft, eine Lösung zu finden.
Eine Schlichtung kostet für die Person nichts.
Wenn die Schlichtung nicht klappt: Dann kann die Person klagen.
Aber: Die Hilfe darf nicht zu teuer sein.
Und sie darf nicht zu schwierig sein.
Verbesserungen im öffentlichen Bereich
Auch im öffentlichen Bereich soll es besser werden.
Hier sind einige geplante Änderungen:
Ein Kompetenz-Zentrum ist eine Stelle mit viel Wissen zu einem Thema.
Dort arbeiten Fach-Leute.
Sie helfen anderen Menschen.
Und sie beraten andere Menschen.

Foto: omp
Berlin (kobinet) "Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern." So heißt es in einer Presseinformation der Bundesregierung, die heute am 11. Februar 2026 im Kabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen hat. Damit wird der Gesetzentwurf nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag geleitet. Getitelt hat die Bundesregierung ihre Presseinformation mit dem Slogan "Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung". Wieviel mehr Teilhabe und Selbstbestimmung wirklich in dem Gesetzenwurf steckt, das konnte bei der Veröffentlichung des Berichtes noch nicht beurteilt werden, da der genaue Text noch nicht vorlag.
In ihrer Presseinformation schreibt die Bundesregierung folgendes zu dem Gesetzesentwurf:
„In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Nach wie vor erschweren Hindernisse ihren Alltag: im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, beim Zugang zu Gebäuden oder beim Ausfüllen eines Antragsformulars. Für Menschen mit Behinderungen ist der Abbau von Barrieren jedoch die grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Von Barrierefreiheit profitieren auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter verbessern und in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinwirken. Das Bundeskabinett hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Lücke in Privatwirtschaft schließen
Seit mehr als 20 Jahren verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Es enthält etwa Regelungen zur Barrierefreiheit in Bundesbauten oder zur Verwendung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Weitgehend ungeregelt blieb bisher der private Bereich. Kern des neuen Gesetzes ist es, diese Lücke zu schließen und den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen spürbar zu verbessern.
Einfache und praktikable Lösungen vor Ort
Der Gesetzentwurf setzt dabei auf das Konzept der ‚angemessenen Vorkehrungen‘. Das heißt: Private Anbieter sollen bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen. Das kann etwa eine einfache mobile Rampe vor einem Geschäft sein oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant. Das Konzept baut damit auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften.
Wenn ein privater Anbieter eine ‚angemessene Vorkehrung‘ verweigert, können Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kommt eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung in Betracht, bei öffentlichen Stellen auch auf Schadensersatz. Die ‚angemessene Vorkehrung‘ darf das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten.
Weitere Verbesserungen im öffentlichen Raum
Das Gesetz sieht außerdem vor, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern. Folgende Änderungen sind unter anderem geplant:
- Letzte bauliche Barrieren beseitigen: Öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes müssen bis 2045 barrierefrei ausgebaut werden.
- Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
- Alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren wie etwa Anträge sollen künftig barrierefrei sein.
- Das Amt der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.“
Link zur Presseinformation der Bundesregierung vom 11. Februar 2026

Foto: omp
Berlin (kobinet) "Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern." So heißt es in einer Presseinformation der Bundesregierung, die heute am 11. Februar 2026 im Kabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen hat. Damit wird der Gesetzentwurf nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag geleitet. Getitelt hat die Bundesregierung ihre Presseinformation mit dem Slogan "Weniger Barrieren – mehr Teilhabe und Selbstbestimmung". Wieviel mehr Teilhabe und Selbstbestimmung wirklich in dem Gesetzenwurf steckt, das konnte bei der Veröffentlichung des Berichtes noch nicht beurteilt werden, da der genaue Text noch nicht vorlag.
In ihrer Presseinformation schreibt die Bundesregierung folgendes zu dem Gesetzesentwurf:
„In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Nach wie vor erschweren Hindernisse ihren Alltag: im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, beim Zugang zu Gebäuden oder beim Ausfüllen eines Antragsformulars. Für Menschen mit Behinderungen ist der Abbau von Barrieren jedoch die grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Von Barrierefreiheit profitieren auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter verbessern und in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinwirken. Das Bundeskabinett hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Lücke in Privatwirtschaft schließen
Seit mehr als 20 Jahren verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Es enthält etwa Regelungen zur Barrierefreiheit in Bundesbauten oder zur Verwendung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Weitgehend ungeregelt blieb bisher der private Bereich. Kern des neuen Gesetzes ist es, diese Lücke zu schließen und den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen spürbar zu verbessern.
Einfache und praktikable Lösungen vor Ort
Der Gesetzentwurf setzt dabei auf das Konzept der ‚angemessenen Vorkehrungen‘. Das heißt: Private Anbieter sollen bei Bedarf im Einzelfall durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen. Das kann etwa eine einfache mobile Rampe vor einem Geschäft sein oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant. Das Konzept baut damit auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften.
Wenn ein privater Anbieter eine ‚angemessene Vorkehrung‘ verweigert, können Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, kommt eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung in Betracht, bei öffentlichen Stellen auch auf Schadensersatz. Die ‚angemessene Vorkehrung‘ darf das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten.
Weitere Verbesserungen im öffentlichen Raum
Das Gesetz sieht außerdem vor, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern. Folgende Änderungen sind unter anderem geplant:
- Letzte bauliche Barrieren beseitigen: Öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes müssen bis 2045 barrierefrei ausgebaut werden.
- Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
- Alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren wie etwa Anträge sollen künftig barrierefrei sein.
- Das Amt der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.“
Link zur Presseinformation der Bundesregierung vom 11. Februar 2026




