Berlin (kobinet)
11.
Februar 2026
Die Bundes-Regierung hat heute ein neues Gesetz beschlossen.
Bundes-Regierung bedeutet: Der Behinderten-beauftragte hilft Menschen mit Behinderung.
Er arbeitet für die Bundes-regierung.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Ferda Ataman ist die Beauftragte für Anti-Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Sie sagt: Das neue Gesetz ist nicht gut genug.
Das Gesetz bringt nur wenig Verbesserung.
Die UN hat Regeln für Menschen mit Behinderung gemacht.
UN bedeutet: Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe.
193 Länder arbeiten zusammen.
Behinderung bedeutet: Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Diese Regeln heißen: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Konvention bedeutet: Eine Gruppe entscheidet etwas zusammen.
Alle aus der Gruppe halten sich daran.
Das neue Gesetz hält sich nicht an diese Regeln.
Das Gesetz hat eine neue Regel:
Firmen müssen angemessene Vorkehrungen treffen.
Das sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Das bedeutet: Firmen müssen Lösungen finden.
Die Lösungen helfen Menschen mit Behinderung.
Aber die Regel gilt nicht für alles.
Sie gilt nicht für Gebäude.
Sie gilt nicht für Produkte.
Sie gilt nicht für Dienst-Leistungen.
Dienst-Leistung bedeutet: Eine Dienst-leistung ist eine Hilfe.
Jemand hilft dir bei etwas.
Deshalb ändert sich im Alltag zu wenig.
Ferda Ataman sagt: Eine Sache ist gut.
Menschen mit Behinderung können sich beschweren.
Sie können zur Schlichtungs-Stelle gehen.
Schlichtungs-Stelle bedeutet: Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit.
Die Stelle sucht eine Lösung für beide Seiten.
Das kostet kein Geld.
Aber: Es gibt keine Strafen für Firmen.
Menschen mit Behinderung bekommen kein Schmerz-Geld.
Schmerz-Geld bedeutet: Schmerz-Geld ist Geld für Verletzungen.
Man bekommt es, wenn jemand einen verletzt hat.
Sie bekommen keinen Schadens-Ersatz.
Schadens-Ersatz bedeutet: Schadens-Ersatz ist Geld für einen Schaden.
Jemand bekommt das Geld zurück.
Nur bei öffentlichen Firmen ist das anders.
Zum Beispiel: Bei der Deutschen Bahn.
Dort gibt es Schadens-Ersatz.
Aber das Schmerz-Geld ist nur 1.000 Euro.
Das ist sehr wenig.
Ferda Ataman sagt: Das Gesetz muss besser werden.
Menschen mit Behinderung haben Rechte.
Diese Rechte sind wichtig.
Sie sagt auch: Das Gesetz hilft den Menschen nicht genug.
Das Gesetz hilft mehr den Firmen.
Das ist nicht richtig.
Die Stellungnahme von Ferda Ataman können Sie hier lesen:
Stellungnahme bedeutet: Ein Bescheid ist eine Entscheidung.
Die Entscheidung kommt als Brief.
Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute am 11. Februar 2026 den Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung des Bundes: "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Statt für Reformwillen steht die Bundesregierung damit für Unentschlossenheit: Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig."
Gut ist nach Ansicht von Ferda Ataman, dass Betroffene sich nun bei Benachteiligungen durch Unternehmen kostenlos an die zuständige Schlichtungsstelle wenden können. „Allerdings haben sie gegenüber privaten Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung – das heißt, sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen. Lediglich von öffentlichen Unternehmen wie der Deutschen Bahn können sie Schadensersatz verlangen, ihr Schmerzensgeld wird aber bei nur 1.000 Euro gedeckelt. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, denn das Recht auf Teilhabe ist keine freiwillige Gefälligkeit“, betonte Ferda Ataman. „Die Reform geht in vielen Punkten an den Bedürfnissen der Menschen vorbei und ordnet ihre Rechte den Interessen von Unternehmen unter. Das ist bitter.“
Die Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragten gemäß § 28 Satz 1 AGG finden Sie hier:
Foto: Sarah Eick
Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat heute am 11. Februar 2026 den Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung des Bundes: "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Statt für Reformwillen steht die Bundesregierung damit für Unentschlossenheit: Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig."
Gut ist nach Ansicht von Ferda Ataman, dass Betroffene sich nun bei Benachteiligungen durch Unternehmen kostenlos an die zuständige Schlichtungsstelle wenden können. „Allerdings haben sie gegenüber privaten Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung – das heißt, sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen. Lediglich von öffentlichen Unternehmen wie der Deutschen Bahn können sie Schadensersatz verlangen, ihr Schmerzensgeld wird aber bei nur 1.000 Euro gedeckelt. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, denn das Recht auf Teilhabe ist keine freiwillige Gefälligkeit“, betonte Ferda Ataman. „Die Reform geht in vielen Punkten an den Bedürfnissen der Menschen vorbei und ordnet ihre Rechte den Interessen von Unternehmen unter. Das ist bitter.“
Die Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragten gemäß § 28 Satz 1 AGG finden Sie hier:




