Berlin (kobinet)
Berlin.
Die Bundes-Regierung hat einen Plan gemacht.
Das war am 11. Februar 2026.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik.
Der Plan will ein Gesetz ändern.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die kurze Form ist: BGG.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Es gibt Gesetze für Politik, Natur und Religion.
Leander Palleit arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Er leitet dort eine wichtige Stelle.
Die Stelle heißt: Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Monitoring-Stelle prüft die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Sie schaut: Werden die Rechte eingehalten?
Eine Konvention ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Alle Länder halten sich daran.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Leander Palleit sagt: Der Plan hat viele Probleme.
Der Plan erfüllt nicht die Regeln der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Konvention sagt: Alle Menschen sollen gleich-berechtigt leben können.
Gleich-berechtigt bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Niemand darf schlechter behandelt werden.
Was steht im Plan der Bundes-Regierung?
Private Firmen müssen keine Barriere-Freiheit schaffen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Zum Beispiel: Ein Laden hat eine Rampe für Roll-Stühle.
Private Firmen müssen nur in Einzel-Fällen etwas ändern.
Das ist zu wenig.
Der Plan sagt oft: Änderungen sind zu teuer.
Das stimmt aber oft nicht.
Ein Einzel-Fall ist etwas Besonderes.
Es passiert nur einmal oder sehr selten.
Was fehlt im Plan noch?
Es gibt fast keine Strafen für Firmen.
Menschen mit Behinderungen können fast nicht klagen.
Deshalb wird sich kaum etwas ändern.
Leander Palleit sagt: Der Bundes-Tag muss den Plan verbessern.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Die Abgeordneten im Bundes-Tag können Gesetze ändern.
Abgeordnete vertreten die Bürger in der Politik.
Sie arbeiten für eine Stadt oder für ein Land.
Andere Länder zeigen: Gesetze können helfen.
Zum Beispiel die USA.
Dort gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz sagt: Private Firmen müssen Barriere-Freiheit schaffen.
Das funktioniert gut.
Deutschland braucht auch so ein Gesetz.
Warum?
Viele Menschen werden älter.
Ältere Menschen haben oft Behinderungen.
Sie brauchen Barriere-Freiheit.
Ohne Barriere-Freiheit gibt es viele Probleme.
Menschen mit Behinderungen können nicht gut leben.
Sie können nicht gut zum Arzt gehen.
Sie finden schwer eine Wohnung.
Sie können nicht gut ins Kino gehen.
Sie können nicht gut ins Theater gehen.
Der Plan der Bundes-Regierung ist schlecht.
Er löst diese Probleme nicht.
Das ist auch wirtschaftlich dumm.
Später kostet es mehr Geld.
Wirtschaftlich bedeutet: Es hat mit Geld zu tun.
Oder: Es hat mit Arbeit zu tun.
Mehr Informationen gibt es hier:
Vorschläge für bessere Gesetze zum Schutz von Menschen mit Behinderungen
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Rechte von Menschen mit Behinderungen und Schutz vor Diskriminierung

Foto: DIM
Berlin (kobinet) Zum heute am 11. Februar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen."
„Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung. Dieser Schritt ist auch in Deutschland dringend erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch Barrieren nicht noch länger erheblich einschränken. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Damit bleibt er nicht nur deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern ist auch langfristig unwirtschaftlich“, so die Einschätzung von Dr. Leander Palleit.
Weitere Infos:
Themenseite: Rechte von Menschen mit Behinderungen – Diskriminierungsschutz

Foto: DIM
Berlin (kobinet) Zum heute am 11. Februar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen."
„Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung. Dieser Schritt ist auch in Deutschland dringend erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch Barrieren nicht noch länger erheblich einschränken. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Damit bleibt er nicht nur deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern ist auch langfristig unwirtschaftlich“, so die Einschätzung von Dr. Leander Palleit.
Weitere Infos:
Themenseite: Rechte von Menschen mit Behinderungen – Diskriminierungsschutz




