Berlin (kobinet)
Heute ist der 11. Februar 2026.
Das Bundes-Kabinett hat heute etwas Wichtiges beschlossen.
Ein Kabinett ist eine Gruppe von Politikern.
Diese Politiker sind die wichtigsten in der Regierung.
In Deutschland gehören die Kanzlerin und die Minister dazu.
Die Regierung hat einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Das Gesetz soll geändert werden.
Jetzt muss das Parlament darüber reden.
Das Parlament ist eine Versammlung.
Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Das Parlament entscheidet über neue Gesetze.
Jürgen Dusel hat den Plan bewertet.
Jürgen Dusel arbeitet für die Bundes-Regierung.
Jürgen Dusel ist zuständig für Menschen mit Behinderungen.
Jürgen Dusel sagt: Der Plan hat gute Dinge.
Aber das wichtigste Ziel wird nicht erreicht.
Das Ziel ist: Deutschland soll überall barriere-frei werden.
Was bedeutet barriere-frei?
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Menschen mit Behinderungen können überall dabei sein.
Zum Beispiel in Geschäften.
Oder beim Arzt.
Auch private Firmen sollen barriere-frei werden.
Das steht noch nicht im Plan.
Jürgen Dusel sagt: Endlich gibt es einen Plan.
Das BGG ist sehr wichtig.
Über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen leben hier.
Sie warten auf Barriere-Freiheit.
Die UN hat Deutschland im Jahr 2023 geprüft.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe.
193 Länder arbeiten zusammen.
Die UN hat gesagt: Deutschland muss mehr tun.
Deshalb ist der Plan jetzt wichtig.
Jürgen Dusel findet das gut.
Der Plan hat gute Sachen:
Digitale Barriere-Freiheit wird besser geregelt.
Digital bedeutet: am Computer oder im Internet.
Alte Gebäude vom Bund werden barriere-frei.
Das soll bis zum Jahr 2035 fertig sein.
Auch für Assistenz-Hunde gibt es neue Regeln.
Assistenz-Hunde helfen Menschen mit Behinderungen.
Die Hunde werden extra dafür ausgebildet.
Seit 2024 gab es ein Problem.
Die Hunde konnten nicht zertifiziert werden.
Zertifiziert bedeutet: Eine Sache wurde geprüft.
Die Sache ist gut und sicher.
Ohne Zertifikat durften die Hunde nicht überall hin.
Zum Beispiel nicht in Geschäfte.
Oder nicht in die Bahn.
Die Ausbildung der Hunde kostet viel Geld.
Jetzt schließt der Plan diese Lücke.
Das ist gut für die betroffenen Menschen.
Aber Jürgen Dusel sagt auch:
Das Haupt-Ziel wird nicht erreicht.
Deutschland soll auch privat barriere-frei werden.
Privat bedeutet: bei Firmen und Geschäften.
Zum Beispiel bei Arzt-Praxen.
Oder in Kinos.
Das steht zu wenig im Plan.
Der Plan hat ein Recht für Menschen mit Behinderungen.
Das Recht heißt: angemessene Vorkehrungen.
Das sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter trägt die Tasche raus.
Der Mensch im Roll-Stuhl kommt nicht rein.
Die Tür ist zu eng.
Aber das sind nur kurz-fristige Lösungen.
Kurz-fristig bedeutet: nur für den Moment.
Bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen.
Baulich bedeutet: am Gebäude selbst.
Zum Beispiel: eine breitere Tür einbauen.
Oder einen Fahr-Stuhl einbauen.
Jürgen Dusel sagt: Das reicht nicht.
So wird Deutschland nicht barriere-frei.
Die Infra-Struktur wird nicht modernisiert.
Infra-Struktur sind wichtige Dinge zum Leben.
Zum Beispiel Straßen und Brücken.
Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Alte Menschen brauchen auch Barriere-Freiheit.
Es gibt noch ein Problem:
Die Betroffenen müssen selbst klagen.
Klagen bedeutet: vor Gericht gehen.
Private Firmen bekommen keine Strafen.
Es gibt keine Buß-Gelder.
Es gibt keinen Schadens-Ersatz.
Schadens-Ersatz ist Geld für einen Schaden.
Jemand bekommt das Geld zurück.
Jürgen Dusel sagt: Das Gesetz ist zu schwach.
Bei der Deutschen Bahn gibt es eine Regel.
Die Deutsche Bahn ist eine öffentliche Stelle.
Eine öffentliche Stelle arbeitet für den Staat.
Zum Beispiel: Ämter, Schulen oder Kranken-Häuser.
Dort gibt es maximal 1.000 Euro Schadens-Ersatz.
Das ist sehr wenig Geld.
Jürgen Dusel sagt zum Schluss:
Vielleicht hilft der Plan trotzdem ein bisschen.
Firmen sehen dann: Barriere-Freiheit ist wichtig.
Sie können mehr Kunden gewinnen.
Und sie können ihren Service verbessern.
Service bedeutet: ihre Dienst-Leistung.
Deutschland sollte ein modernes Land sein.
Alle Menschen sollen überall Zugang haben.
Das gilt für öffentliche Orte.
Und für private Orte.
Aber dafür braucht man mehr Mut.
Bei diesem Plan fehlt der Mut.

Foto: Henning Schacht
Berlin (kobinet) Heute am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, bewertet den Regierungsentwurf für die BGG-Reform, dass einzelne Verbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen könnten, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird.
„Endlich haben wir einen Regierungsentwurf für die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes – aus inklusionspolitischer Sicht eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Schließlich warten über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland darauf, dass Barrierefreiheit umfassend hergestellt wird und sie ihr verbrieftes Recht auf Teilhabe wahrnehmen können – auch im privaten Bereich. Der UN-Fachausschuss hat dieses Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 angemahnt. Deshalb begrüße ich es, dass sich das Kabinett nun mit diesem Gesetzesentwurf befasst und ihn beschlossen hat. Es ist gut, dass durch diesen Regierungsentwurf Lücken bei den Regelungen der digitalen Barrierefreiheit geschlossen werden und dass Bestandsbauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden sollen. Auch die vorgesehenen Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden schließen endlich eine Gesetzeslücke, auf die Betroffene seit 2024 hingewiesen haben. Denn seitdem konnten sie ihre Assistenzhunde, die unter hohen Kosten ausgebildet wurden, nicht zertifizieren und anerkennen lassen. Ihre Zutrittsrechte z. B. in Geschäfte oder den Bahnverkehr konnten sie damit nicht wahrnehmen“, betonte Jürgen Dusel.
Doch diese Verbesserungen könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird: „Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung so genannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, also z. B. von Arztpraxen, Kinos oder Geschäften, damit sie Zugang zu allen Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substantiell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen“, erklärte Jürgen Dusel.
Erschwerend komme hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit sei dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt. „Vielleicht führt dieser Entwurf zur Änderung des BGG aber wenigstens dazu, den Unternehmen zu zeigen, dass sie mit mehr Barrierefreiheit den Service verbessern und Kundengruppen hinzugewinnen können. Der Anspruch, der uns leiten sollte, wäre, ein modernes Land zu sein, das allen Menschen den Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zusichert. Doch dazu gehört mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft, als er bei der Ausgestaltung dieses Gesetzesentwurfs zum Tragen kam.“

Foto: Henning Schacht
Berlin (kobinet) Heute am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, bewertet den Regierungsentwurf für die BGG-Reform, dass einzelne Verbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen könnten, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird.
„Endlich haben wir einen Regierungsentwurf für die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes – aus inklusionspolitischer Sicht eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Schließlich warten über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland darauf, dass Barrierefreiheit umfassend hergestellt wird und sie ihr verbrieftes Recht auf Teilhabe wahrnehmen können – auch im privaten Bereich. Der UN-Fachausschuss hat dieses Versäumnis bei der Staatenprüfung 2023 angemahnt. Deshalb begrüße ich es, dass sich das Kabinett nun mit diesem Gesetzesentwurf befasst und ihn beschlossen hat. Es ist gut, dass durch diesen Regierungsentwurf Lücken bei den Regelungen der digitalen Barrierefreiheit geschlossen werden und dass Bestandsbauten des Bundes bis 2035 barrierefrei werden sollen. Auch die vorgesehenen Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden schließen endlich eine Gesetzeslücke, auf die Betroffene seit 2024 hingewiesen haben. Denn seitdem konnten sie ihre Assistenzhunde, die unter hohen Kosten ausgebildet wurden, nicht zertifizieren und anerkennen lassen. Ihre Zutrittsrechte z. B. in Geschäfte oder den Bahnverkehr konnten sie damit nicht wahrnehmen“, betonte Jürgen Dusel.
Doch diese Verbesserungen könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Hauptziel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des BGG, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, nicht erreicht wird: „Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung so genannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, also z. B. von Arztpraxen, Kinos oder Geschäften, damit sie Zugang zu allen Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substantiell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie etwa die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen“, erklärte Jürgen Dusel.
Erschwerend komme hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit sei dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt. „Vielleicht führt dieser Entwurf zur Änderung des BGG aber wenigstens dazu, den Unternehmen zu zeigen, dass sie mit mehr Barrierefreiheit den Service verbessern und Kundengruppen hinzugewinnen können. Der Anspruch, der uns leiten sollte, wäre, ein modernes Land zu sein, das allen Menschen den Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zusichert. Doch dazu gehört mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft, als er bei der Ausgestaltung dieses Gesetzesentwurfs zum Tragen kam.“




