BERLIN (kobinet)
Der BeB hat eine Meinung zu einem neuen Gesetz.
BeB ist eine Abkürzung.
BeB bedeutet: Bundes-Fach-Verband für Teil-Habe.
Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Der BeB ist so ein Verein.
Der BeB arbeitet in ganz Deutschland.
Der BeB hilft Menschen mit Behinderung.
Die Regierung hat am 11.
Februar 2026 entschieden.
Es gibt neue Regeln für Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Die Abkürzung ist: BGG.
Der BeB findet einige Dinge gut:
Bis zum Jahr 2035 sollen viele Gebäude barriere-frei werden.
Bis zum Jahr 2045 sollen alle Gebäude barriere-frei sein.
Das gilt für Gebäude vom Staat.
Es soll ein neues Zentrum geben.
Das Zentrum hilft bei Leichter Sprache.
Das Zentrum hilft auch bei Gebärden-Sprache.
Gebärden-sprache spricht man mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-sprache.
Menschen können sich beschweren.
Die Beschwerde kostet kein Geld.
Die Beschwerde ist einfach.
Das nennt man: Schlichtungs-Verfahren.
Schlichtung bedeutet: 2 Menschen streiten sich.
Eine andere Person hilft beim Einigen.
Auch private Firmen müssen helfen.
Zum Beispiel: Eine Rampe aufstellen.
Oder: Besondere Unterstützung geben.
Das nennt man: Angemessene Vorkehrungen.
Das sind besondere Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel: Eine Rampe für Roll-Stuhl-Fahrer.
Der BeB findet aber auch Dinge nicht gut:
Private Firmen müssen nicht immer barriere-frei sein.
Sie müssen nur im Einzel-Fall helfen.
Einzel-Fall bedeutet: Es geht nur um eine Person.
Oder: Es geht nur um eine Sache.
Das reicht nicht aus.
Kleine Änderungen gelten oft als zu schwer.
Menschen können nicht gut klagen.
Deshalb ändern sich viele Dinge nicht.
Pfarrer Frank Stefan ist der Chef vom BeB.
Er sagt:
Das Gesetz hat gute Ideen.
Aber: Es reicht nicht aus.
Private Firmen müssen mehr tun.
Es braucht feste Regeln.
Menschen müssen ihre Rechte einklagen können.
Einklagen bedeutet: Eine Person geht zum Gericht.
Die Person will dort ihr Recht bekommen.
Nur dann gibt es echte Teil-Habe.
Der Bundestag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Der BeB fordert vom Bundestag:
Macht das Gesetz besser.
Nutzt die Chance für echte Barriere-Freiheit.
Alle Menschen sollen überall mitmachen können.

Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
BERLIN (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich als überfällige Nachbesserung in vielen Bereichen: Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten bis 2035 weitgehend und bis 2045 vollständig barrierefrei zu gestalten. Auch die geplante Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren stellen wichtige Fortschritte dar. Zudem ist der Einstieg in eine Verpflichtung privater Anbieter vorgesehen, im Einzelfall sogenannte "angemessene Vorkehrungen" – etwa mobile Rampen oder individuelle Unterstützungsleistungen – zu treffen.
Gleichwohl wird die Reform dem zentralen Ziel flächendeckender Barrierefreiheit gerade in diesem Punkt nicht gerecht: Die neuen Vorgaben für die Privatwirtschaft setzen primär auf Einzelfalllösungen statt auf verbindliche Standards. Kleinere Anpassungen gelten teils weiterhin schnell als unzumutbar, während durchsetzungsstarke Klagerechte nur begrenzt angelegt sind – mit dem Risiko, dass das Benachteiligungsverbot in der Praxis zu wenig Wirkung entfaltet.
Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, erklärt: „Der Gesetzentwurf setzt richtige Impulse für die Bundesverwaltung und für barrierefreie Kommunikation. Doch solange Barrierefreiheit im privaten Sektor nicht verbindlich geregelt ist und bauliche oder inhaltliche Anpassungen pauschal als unzumutbar gelten, wird es für viele Menschen bei punktuellen Einzelhilfen bleiben. Wir brauchen klare, einklagbare Standards statt bloßer Einzelfalllösungen. Nur dann wird diese Reform dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und echte Teilhabe zu ermöglichen.“
Der BeB appelliert an den Bundestag, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren mutig weiterzuentwickeln und die Chance auf flächendeckende Barrierefreiheit nicht verstreichen zu lassen.

Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
BERLIN (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich als überfällige Nachbesserung in vielen Bereichen: Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten bis 2035 weitgehend und bis 2045 vollständig barrierefrei zu gestalten. Auch die geplante Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren stellen wichtige Fortschritte dar. Zudem ist der Einstieg in eine Verpflichtung privater Anbieter vorgesehen, im Einzelfall sogenannte "angemessene Vorkehrungen" – etwa mobile Rampen oder individuelle Unterstützungsleistungen – zu treffen.
Gleichwohl wird die Reform dem zentralen Ziel flächendeckender Barrierefreiheit gerade in diesem Punkt nicht gerecht: Die neuen Vorgaben für die Privatwirtschaft setzen primär auf Einzelfalllösungen statt auf verbindliche Standards. Kleinere Anpassungen gelten teils weiterhin schnell als unzumutbar, während durchsetzungsstarke Klagerechte nur begrenzt angelegt sind – mit dem Risiko, dass das Benachteiligungsverbot in der Praxis zu wenig Wirkung entfaltet.
Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB, erklärt: „Der Gesetzentwurf setzt richtige Impulse für die Bundesverwaltung und für barrierefreie Kommunikation. Doch solange Barrierefreiheit im privaten Sektor nicht verbindlich geregelt ist und bauliche oder inhaltliche Anpassungen pauschal als unzumutbar gelten, wird es für viele Menschen bei punktuellen Einzelhilfen bleiben. Wir brauchen klare, einklagbare Standards statt bloßer Einzelfalllösungen. Nur dann wird diese Reform dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und echte Teilhabe zu ermöglichen.“
Der BeB appelliert an den Bundestag, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren mutig weiterzuentwickeln und die Chance auf flächendeckende Barrierefreiheit nicht verstreichen zu lassen.




