BERLIN (kobinet)
Der Allgemeine Behinderten-Verband in Deutschland heißt kurz: ABiD.
Der ABiD hat eine Meinung zu einem neuen Gesetz.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die kurze Form ist: BGG.
Die Bundes-Regierung hat das Gesetz beschlossen.
Der ABiD sagt: Das neue Gesetz ist nicht gut genug.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderungen zu wenig.
Viele Dinge haben noch Barrieren.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Die Barriere ist im Weg.
Das Gesetz macht zu wenige klare Regeln.
Menschen mit Behinderungen haben jeden Tag Probleme.
Zum Beispiel: Eine Stufe vor dem Restaurant.
Oder: Eine Arzt-Praxis ohne Aufzug.
Oder: Internet-Seiten ohne Hilfen für blinde Menschen.
Oder: Öffentliche Gebäude ohne Leit-Systeme.
Ein Leit-System zeigt den Weg in einem Gebäude.
Das sind zum Beispiel Schilder oder Boden-Streifen.
Das Gesetz sollte hier klare Regeln machen.
Der ABiD sagt: Barriere-Freiheit muss für alle Pflicht sein.
Das gilt für öffentliche Orte.
Das gilt auch für private Firmen.
Barriere-Freiheit darf nicht freiwillig sein.
Das neue Gesetz macht eine Sache besser:
Menschen mit Behinderungen können sich leichter beschweren.
Dafür gibt es jetzt eine Schlichtungs-Stelle.
Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit.
Die Stelle sucht eine Lösung für beide Seiten.
Aber der ABiD sagt: Das reicht nicht.
Private Firmen müssen nichts befürchten.
Es gibt keine Strafen für Firmen.
Darum machen viele Firmen nichts gegen Barrieren.
Deutschland hat einen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die kurze Form ist: UN-BRK.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
In dem Vertrag stehen wichtige Rechte.
Der Vertrag sagt: Alle Menschen müssen überall teilnehmen können.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Das gilt für Gebäude und Verkehrs-Mittel.
Das gilt auch für Informationen und Internet-Seiten.
Das gilt auch für alle öffentlichen Angebote.
Deutschland muss dafür klare Regeln machen.
Der ABiD sagt: Das neue Gesetz erfüllt den Vertrag nicht.
Die Regeln im Gesetz sind nicht gut genug.
Menschen mit Behinderungen haben ein Menschen-Recht auf Teilhabe.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Teilhabe ist kein Geschenk von anderen Menschen.
Der ABiD fordert: Das Gesetz muss besser werden.
Das Parlament muss das Gesetz noch ändern.
Das Gesetz muss klare und feste Regeln haben.
Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte einklagen können.
Einklagen bedeutet: Eine Person geht zum Gericht.
Die Person will dort ihr Recht bekommen.
Der ABiD sagt: Barriere-Freiheit muss normal sein.
Barriere-Freiheit darf keine Ausnahme sein.
Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Barrieren.

Foto: ABiD
BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als unzureichend und politisch enttäuschend. Die Novelle bleibt deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame und verbindliche Barrierefreiheit notwendig wäre. Für Millionen Menschen mit Behinderungen, so wird seitens des ABiD betont, entscheidet sich Teilhabe nicht in Gesetzesbegründungen, sondern im Alltag: an der Stufe vor dem Restaurant, in der Arztpraxis ohne Aufzug, auf einer digitalen Plattform ohne barrierefreie Navigation oder in öffentlichen Gebäuden ohne Leitsysteme. Genau hier hätte das Gesetz klare, umfassende und verbindliche Standards festschreiben müssen.
„Barrierefreiheit darf kein Prüfauftrag und keine freiwillige Kulanzleistung sein. Sie muss verbindlicher gesetzlicher Standard werden – im öffentlichen Raum wie im privaten Sektor“, erklärt der ABiD. Solange klare Vorgaben fehlen, bleibt Teilhabe vom guten Willen einzelner Anbieter oder wirtschaftlichen Erwägungen abhängig.
Zwar wird Betroffenen künftig der Zugang zur Schlichtungsstelle erleichtert. Doch ohne wirksame Sanktionen gegenüber privaten Unternehmen fehlt der notwendige Umsetzungsdruck. Rechte ohne spürbare Konsequenzen bei Verstößen verlieren ihre praktische Bedeutung. Effektiver Diskriminierungsschutz erfordert aus Sicht dieses Verbandes nicht nur Beschwerdemöglichkeiten, sondern auch klare Rechtsfolgen.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, gemäß Artikel 9 UN-BRK den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, sicherzustellen. Diese Verpflichtung verlangt verbindliche, umfassende und durchsetzbare Regelungen. Die vorliegende Reform bleibt hinter diesem menschenrechtlichen Anspruch zurück.
„Teilhabe ist kein freiwilliges Entgegenkommen und kein politischer Kompromiss. Sie ist ein Menschenrecht und Ausdruck gleichwertiger Bürgerschaft.“ betont der ABiD und fordert den Gesetzgeber auf, im weiteren parlamentarischen Verfahren klare, verbindliche und einklagbare Standards zur Barrierefreiheit festzuschreiben. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger auf individuelle Ausnahmen oder nachträgliche Einzelfalllösungen verwiesen werden. „Barrierefreiheit muss zur Selbstverständlichkeit werden – nicht zur Ausnahme.“ so wird vom ABiD unterstrichen.

Foto: ABiD
BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als unzureichend und politisch enttäuschend. Die Novelle bleibt deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame und verbindliche Barrierefreiheit notwendig wäre. Für Millionen Menschen mit Behinderungen, so wird seitens des ABiD betont, entscheidet sich Teilhabe nicht in Gesetzesbegründungen, sondern im Alltag: an der Stufe vor dem Restaurant, in der Arztpraxis ohne Aufzug, auf einer digitalen Plattform ohne barrierefreie Navigation oder in öffentlichen Gebäuden ohne Leitsysteme. Genau hier hätte das Gesetz klare, umfassende und verbindliche Standards festschreiben müssen.
„Barrierefreiheit darf kein Prüfauftrag und keine freiwillige Kulanzleistung sein. Sie muss verbindlicher gesetzlicher Standard werden – im öffentlichen Raum wie im privaten Sektor“, erklärt der ABiD. Solange klare Vorgaben fehlen, bleibt Teilhabe vom guten Willen einzelner Anbieter oder wirtschaftlichen Erwägungen abhängig.
Zwar wird Betroffenen künftig der Zugang zur Schlichtungsstelle erleichtert. Doch ohne wirksame Sanktionen gegenüber privaten Unternehmen fehlt der notwendige Umsetzungsdruck. Rechte ohne spürbare Konsequenzen bei Verstößen verlieren ihre praktische Bedeutung. Effektiver Diskriminierungsschutz erfordert aus Sicht dieses Verbandes nicht nur Beschwerdemöglichkeiten, sondern auch klare Rechtsfolgen.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, gemäß Artikel 9 UN-BRK den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, sicherzustellen. Diese Verpflichtung verlangt verbindliche, umfassende und durchsetzbare Regelungen. Die vorliegende Reform bleibt hinter diesem menschenrechtlichen Anspruch zurück.
„Teilhabe ist kein freiwilliges Entgegenkommen und kein politischer Kompromiss. Sie ist ein Menschenrecht und Ausdruck gleichwertiger Bürgerschaft.“ betont der ABiD und fordert den Gesetzgeber auf, im weiteren parlamentarischen Verfahren klare, verbindliche und einklagbare Standards zur Barrierefreiheit festzuschreiben. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger auf individuelle Ausnahmen oder nachträgliche Einzelfalllösungen verwiesen werden. „Barrierefreiheit muss zur Selbstverständlichkeit werden – nicht zur Ausnahme.“ so wird vom ABiD unterstrichen.




