HANNOVER (kobinet)
Die Bundes-Regierung will ein neues Gesetz machen.
Die Bundes-Regierung sind die Politiker in Deutschland.
Sie bestimmen die Regeln für Deutschland.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: BGG.
Das Gesetz hat einige gute Dinge.
Zum Beispiel:
Es soll ein neues Zentrum geben.
Das Zentrum hilft bei Leichter Sprache.
Und bei Gebärden-Sprache.
Aber das Gesetz hat auch Probleme.
Das sagt Annetraud Grote.
Sie arbeitet in Niedersachsen.
Sie hilft Menschen mit Behinderungen.
Das Gesetz reicht nicht aus.
Es gibt eine wichtige Vereinbarung.
Die Vereinbarung heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Das Gesetz macht nicht genug für diese Vereinbarung.
Das Problem ist:
Firmen müssen nicht barriere-frei bauen.
Barriere-frei bedeutet: Ohne Hindernisse.
Firmen müssen nur im Einzel-Fall helfen.
Einzel-Fall bedeutet: Es geht nur um eine Person.
Oder es geht nur um eine Sache.
Ein Beispiel:
Viele Arzt-Praxen sind nicht barriere-frei.
Menschen mit Behinderungen können nicht alle Ärzte besuchen.
Das ist nicht gut.
Isabel Rink sagt:
Alle Menschen sollen ihren Arzt frei wählen können.
Sie leitet ein Zentrum für Barriere-Freiheit.
Das Zentrum ist in Niedersachsen.
Annetraud Grote sagt:
Das Gesetz passt nicht zusammen.
Der Titel verspricht viel.
Aber der Inhalt macht zu wenig.
Wichtig ist:
Viele Menschen werden älter.
Ältere Menschen brauchen oft Hilfe.
Sie brauchen barriere-freie Wohnungen.
Sie brauchen barriere-freie Geschäfte.
In Niedersachsen leben 8,2 Millionen Menschen.
Viele von ihnen brauchen Barriere-Freiheit.
Nicht nur Menschen mit Behinderungen.
Auch ältere Menschen.
Und Familien mit Kinder-Wagen.
Die Hoffnung ist:
Die Politiker im Bundes-Tag ändern das Gesetz.
Der Bundes-Tag ist eine Gruppe von Politikern.
Die Menschen in Deutschland wählen diese Politiker.
Firmen sollen mehr tun müssen.
Barriere-Freiheit soll Pflicht werden.
Denn:
Teil-Habe ist ein Recht.
Teil-Habe bedeutet: Mit-machen können.
Das Bundes-Teil-Habe-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Das darf nicht freiwillig sein.
Das muss eine Pflicht sein.
Am Ende hilft Barriere-Freiheit allen Menschen.
Jung und alt.
Mit und ohne Behinderung.

Foto: Gemeinfrei, public domain
HANNOVER (kobinet) "Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück." stellt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Annetraut Grote fest. Die BGG-Reform bleibt nach Einschätzung der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit fordern substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weit hinter dem Anspruch an echte Barrierefreiheit zurück.
Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sog. angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Aber verbindliche Regelungen für Unternehmen, wie zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit, bleiben aus. Gehandelt werden muss demnach nur in Einzelfällen und auf individuelle Nachfrage. Deutschland ist mit diesem Gesetzentwurf kein Vorbild bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Fehlende Barrierefreiheit, auch im privaten Sektor, hat der UN-Fachausschuss bereits bei der Staatenprüfung im Jahr 2023 moniert; drei Jahre später sind wir immer noch nicht weiter.
Annetraud Grote, niedersächsische Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Dr. Isabel Rink, Leiterin des niedersächsischen Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit, dazu: „Grundsätzlich begrüßen wir die Reform des BGG ausdrücklich. Denn sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gibt es viele Hemmnisse, die die Herstellung der Barrierefreiheit ausbremsen.“
Im privaten Bereich beispielsweise fehlt es flächendeckend an barrierefreien Arztpraxen; hierzu Rink: „In diesem hochsensiblen persönlichen Bereich sollten sich alle Menschen die Fachärztin oder den Facharzt, den sie konsultieren, selbstbestimmt aussuchen können und nicht abhängig sein von den wenigen Angeboten, die barrierefrei vorhanden sind.“
Annetraud Grote ergänzt: „Allerdings passen bei der aktuellen Fassung des Entwurfs des Behindertengleichstellungsgesetzes Überschrift und Inhalt des Gesetzes nicht zusammen. Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem zurück, was wir aktuell und zukünftig benötigen. Wir sind eine stark alternde Gesellschaft und schon deshalb auf barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Services angewiesen, weil viele von uns möglichst bis ins hohe Alter selbstbestimmt und ohne die Hilfe Dritter im eigenen Heim verbleiben wollen. Daher betrifft das BGG nicht nur ca. 8,8% der Bevölkerung in Niedersachsen, die mit einer Schwerbehinderung leben, sondern letztlich alle ca. 8,2 Millionen Menschen in unserem Bundesland.“
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Abgeordneten des Bundestags den Bedarf an Nachbesserungen am aktuellen BGG-Entwurf erkennen und die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichten. Denn Teilhabe darf nicht vom guten Willen abhängen – es braucht rechtliche Verlässlichkeit; am Ende profitieren alle Mitglieder unserer Gesellschaft in ihrer Vielfalt.

Foto: Gemeinfrei, public domain
HANNOVER (kobinet) "Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück." stellt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Annetraut Grote fest. Die BGG-Reform bleibt nach Einschätzung der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit fordern substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weit hinter dem Anspruch an echte Barrierefreiheit zurück.
Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sog. angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Aber verbindliche Regelungen für Unternehmen, wie zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit, bleiben aus. Gehandelt werden muss demnach nur in Einzelfällen und auf individuelle Nachfrage. Deutschland ist mit diesem Gesetzentwurf kein Vorbild bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Fehlende Barrierefreiheit, auch im privaten Sektor, hat der UN-Fachausschuss bereits bei der Staatenprüfung im Jahr 2023 moniert; drei Jahre später sind wir immer noch nicht weiter.
Annetraud Grote, niedersächsische Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Dr. Isabel Rink, Leiterin des niedersächsischen Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit, dazu: „Grundsätzlich begrüßen wir die Reform des BGG ausdrücklich. Denn sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gibt es viele Hemmnisse, die die Herstellung der Barrierefreiheit ausbremsen.“
Im privaten Bereich beispielsweise fehlt es flächendeckend an barrierefreien Arztpraxen; hierzu Rink: „In diesem hochsensiblen persönlichen Bereich sollten sich alle Menschen die Fachärztin oder den Facharzt, den sie konsultieren, selbstbestimmt aussuchen können und nicht abhängig sein von den wenigen Angeboten, die barrierefrei vorhanden sind.“
Annetraud Grote ergänzt: „Allerdings passen bei der aktuellen Fassung des Entwurfs des Behindertengleichstellungsgesetzes Überschrift und Inhalt des Gesetzes nicht zusammen. Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem zurück, was wir aktuell und zukünftig benötigen. Wir sind eine stark alternde Gesellschaft und schon deshalb auf barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Services angewiesen, weil viele von uns möglichst bis ins hohe Alter selbstbestimmt und ohne die Hilfe Dritter im eigenen Heim verbleiben wollen. Daher betrifft das BGG nicht nur ca. 8,8% der Bevölkerung in Niedersachsen, die mit einer Schwerbehinderung leben, sondern letztlich alle ca. 8,2 Millionen Menschen in unserem Bundesland.“
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Abgeordneten des Bundestags den Bedarf an Nachbesserungen am aktuellen BGG-Entwurf erkennen und die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichten. Denn Teilhabe darf nicht vom guten Willen abhängen – es braucht rechtliche Verlässlichkeit; am Ende profitieren alle Mitglieder unserer Gesellschaft in ihrer Vielfalt.




